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Friseursalon eröffnen in Österreich: der Leitfaden für Ihre Gründung

Geschrieben von Veröffentlicht am Aktualisiert am 10 Min. Lesezeit
Eine Friseurin sperrt stolz die Glastür ihres neu eingerichteten Friseursalons in einer österreichischen Altstadtgasse auf

Sich als Friseurin oder Friseur in Österreich selbstständig zu machen ist gut machbar, aber anders geregelt als in Deutschland: Statt Meisterpflicht und Handwerksrolle gelten hier die Gewerbeordnung 1994, der Befähigungsnachweis und die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Wer die Reihenfolge kennt, kann den Papierkram in wenigen Wochen erledigen, die Anmeldung selbst kostet sogar nichts.

Dieser Leitfaden geht die Schritte in der Reihenfolge durch, in der sie in der Praxis anstehen: Qualifikation, Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung, Betriebsanlage, steuerliche Pflichten und schließlich die Frage, wie am Eröffnungstag die ersten Termine im Kalender stehen. Für den letzten Punkt brauchen Sie kein Budget: Mit einer provisionsfreien Online-Terminbuchung für Ihren neuen Salon nehmen Sie ab dem ersten Tag Buchungen entgegen, gratis und ohne Vertragsbindung.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel fasst die österreichische Rechtslage nach bestem Wissen zusammen, ersetzt aber keine Beratung. Die erste Anlaufstelle ist das Gründerservice der Wirtschaftskammer, das Gründerinnen und Gründer kostenlos berät.

Friseur ist ein reglementiertes Gewerbe: der Befähigungsnachweis

Das Friseurgewerbe (offiziell: Handwerk der Friseure und Perückenmacher, als "Frisör" genauso gemeint) ist in § 94 Z 22 GewO 1994 als reglementiertes Gewerbe gelistet. Das heißt: Sie dürfen es nur ausüben, wenn Sie der Behörde Ihre fachliche Qualifikation nachweisen, den sogenannten Befähigungsnachweis.

Welche Belege dafür zählen, regelt die Friseure- und Perückenmacher-Verordnung (BGBl. II Nr. 47/2003). Die Meisterprüfung ist der bekannteste Weg, aber nicht der einzige.

Weg 1: die Meisterprüfung

Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung erfüllt den Befähigungsnachweis direkt. Die Prüfung legen Sie an der Meisterprüfungsstelle Ihrer Landeskammer ab; Module, Termine und Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland, fragen Sie direkt bei Ihrer Meisterprüfungsstelle nach. Der Meistertitel ist zugleich das stärkste Marketingargument an der Salontür.

Wege 2 bis 5: die Alternativen laut Verordnung

Die Verordnung nennt in § 1 vier weitere Belege, die den Befähigungsnachweis ebenfalls erfüllen:

  • eine ununterbrochene, mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter (im Sinne des § 18 Abs. 3 GewO 1994),
  • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist) plus eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter,
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich oder von einer zuständigen Berufsinstitution als vollwertig anerkannten einschlägigen Ausbildung plus eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens vierjährige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter,
  • eine ununterbrochene, mindestens dreijährige Tätigkeit als Selbständiger plus eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger.

Wichtig: "Betriebsleiter" meint hier eine Person, die für die technische Leitung eines Betriebs verantwortlich war, nicht jede angestellte Tätigkeit hinter dem Stuhl. Die reine Gesellenzeit allein reicht als Befähigungsnachweis also nicht; sie zählt aber im letzten Weg als unselbständige Tätigkeit mit.

Weg 6: die individuelle Befähigung nach § 19 GewO

Wenn Sie keinen der formalen Belege vollständig erfüllen, können Sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Feststellung der individuellen Befähigung nach § 19 GewO 1994 beantragen. Dabei weisen Sie Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch andere Belege nach, etwa Arbeitszeugnisse, Kursbestätigungen und bisherige Tätigkeiten. Das ist eine Einzelfallentscheidung der Behörde; das Gründerservice der WKO hilft bei der Einschätzung, ob Ihr Lebenslauf dafür realistisch ist.

Weg 7: ohne eigene Befähigung gründen, mit gewerberechtlichem Geschäftsführer

Sie können einen Salon auch besitzen, ohne selbst Friseurin oder Friseur zu sein: Dafür bestellen Sie eine Person mit Befähigungsnachweis zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO. Bei einem Einzelunternehmen muss diese Person im Betrieb als voll versicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein und den Betrieb tatsächlich fachlich leiten. Eine reine Unterschrift am Papier riskiert Probleme mit der Behörde, und das Gehalt gehört fix in den Businessplan.

Die Gewerbeanmeldung: kostenlos, und Sie dürfen sofort starten

Ist die Qualifikationsfrage geklärt, melden Sie das Gewerbe an: bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat am Standort des Salons, oder elektronisch über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) beziehungsweise das Unternehmensserviceportal (USP). Mitzubringen sind im Wesentlichen Reisepass, Befähigungsnachweis-Belege und die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe (etwa bestimmte Verurteilungen oder ein offenes Insolvenzverfahren) vorliegen.

Zwei Punkte, die viele Gründerinnen überraschen:

  • Die Anmeldung ist gebührenfrei. Seit der GewO-Novelle 2017 fallen für die Gewerbeanmeldung keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben mehr an (WKO: Gründungskosten).
  • Sie dürfen ab der Anmeldung arbeiten. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, entsteht die Gewerbeberechtigung mit der Anmeldung; auf einen Bescheid müssen Sie nicht warten. Nur bei der individuellen Befähigung nach § 19 braucht es vorher den Feststellungsbescheid.

Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft) und damit Ihrer Landesinnung der Friseure. Dafür fällt jährlich eine Grundumlage an, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ist; im Gegenzug stehen Ihnen Gründerservice, Musterverträge und die Rechtsberatung der Innung offen.

Sozialversicherung: die SVS kommt automatisch auf Sie zu

Mit der Gewerbeberechtigung beginnt Ihre Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG, Unfallversicherung nach dem ASVG und die Selbständigenvorsorge (WKO: Sozialversicherung der Gewerbetreibenden). Die Gewerbebehörde informiert die SVS automatisch; melden Sie sich trotzdem selbst innerhalb eines Monats.

Planen Sie die SVS-Beiträge von Anfang an in Ihre Kalkulation ein: Sie werden zunächst vorläufig auf Basis einer Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben und später an Ihren tatsächlichen Gewinn angepasst. Gerade im dritten Jahr, wenn Nachzahlungen für die ersten Jahre kommen können, geraten sonst viele junge Betriebe unter Druck. Die konkreten Beitragssätze und Grenzwerte für das laufende Jahr finden Sie bei der SVS und der WKO; lassen Sie sich die Zahlen im Gründungsgespräch durchrechnen.

Betriebsanlage: der typische Salon braucht keine eigene Genehmigung

Gute Nachricht für die Standortsuche: Friseurbetriebe sind in der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBl. II Nr. 80/2015) ausdrücklich angeführt. Ein typischer Salon braucht damit keine eigenständige Betriebsanlagengenehmigung, solange die allgemeinen Voraussetzungen der Verordnung eingehalten werden, unter anderem die dort geregelten Betriebszeiten.

Das befreit Sie aber nicht von allen anderen Vorschriften: Bau- und Widmungsrecht des Standorts, Arbeitsstättenvorschriften für Mitarbeiterinnen und Hygieneanforderungen gelten weiterhin. Klären Sie vor der Unterschrift unter den Mietvertrag mit der Gemeinde, ob die Räume als Geschäftslokal gewidmet sind und ob Umbauten bewilligungspflichtig sind.

Registrierkasse, Belegpflicht, Preisauszeichnung und Steuern

Drei Pflichten, die ab dem ersten Kunden beziehungsweise ab bestimmten Umsatzgrenzen gelten:

  • Belegerteilungspflicht: Ab dem ersten Barumsatz müssen Sie jeder Kundin einen Beleg geben (§ 132a BAO). Die Registrierkassenpflicht kommt dazu, sobald Ihr Jahresumsatz 15.000 Euro und Ihre Barumsätze 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, wobei Kartenzahlungen im Salon als Barumsätze zählen (USP: Registrierkassen). Was das konkret für Sie heißt, inklusive RKSV-Sicherheitseinrichtung und FinanzOnline, lesen Sie im Leitfaden zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon.
  • Preisauszeichnung: Friseurbetriebe müssen ihr Preisverzeichnis nach dem Preisauszeichnungsgesetz sowohl innerhalb als auch außerhalb der Geschäftsräume sichtbar machen (WKO: Preisauszeichnung bei Dienstleistungen). Planen Sie die Preisliste also gleich für Schaufenster und Empfang; wie Sie die Preisliste für Ihren Friseursalon in Österreich richtig aufbauen, haben wir separat beschrieben.
  • Umsatzsteuer: Friseurleistungen unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 Prozent. Bleibt Ihr Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze (seit 1. Jänner 2025: 55.000 Euro brutto pro Jahr, mit Toleranzregelung), können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, verlieren dann aber den Vorsteuerabzug, was in der Investitionsphase mit Einrichtung und Umbau oft teurer ist, als es aussieht. Rechnen Sie das mit Ihrer Steuerberatung durch; was die Kleinunternehmerregelung für Friseursalons in Österreich im Detail bedeutet, lesen Sie im eigenen Beitrag.

Businessplan und Kosten: in Blöcken rechnen, nicht mit Pauschalen

Eine seriöse Gesamtsumme für "den" Friseursalon gibt es nicht: Miete, Zustand der Räume und Ausstattungsniveau unterscheiden sich zu stark zwischen einer Grazer Innenstadtlage und einem Ortskern im Waldviertel. Realistischer ist die Planung in Kostenblöcken:

Kostenblock Was dazugehört Einordnung
Qualifikation und Formalitäten ggf. Meisterprüfung, Beglaubigungen; die Gewerbeanmeldung selbst ist gratis überschaubar, je nach Weg
Räume Kaution, Ablöse, Umbau, Wasseranschlüsse an den Plätzen oft der größte Block, stark standortabhängig
Ausstattung Bedienplätze, Waschanlage, Geräte, Erstausstattung an Produkten Angebote einholen statt schätzen
Laufende Kosten Miete, Personal, Material, Energie, SVS-Beiträge, Versicherungen Reserve für mehrere Monate einplanen
Marketing und Technik Schild, Fotos, Google-Profil, Buchungsseite, Registrierkasse lässt sich klein halten, siehe unten

Holen Sie für Ihre konkreten Räume echte Angebote ein und rechnen Sie den Businessplan mit dem WKO-Gründerservice oder einer Steuerberatung durch, statt Pauschalzahlen aus dem Internet zu übernehmen. Und trennen Sie sauber zwischen Umsatz und Gewinn: Von jedem Haarschnitt bleiben nach Material, Miete, SVS und Steuern deutlich weniger übrig, als auf der Preisliste steht.

Ein Tipp für den Einstieg: Wer nicht bei null starten will, findet in der Nachfolgebörse der WKO laufend Friseurbetriebe zur Übernahme, mit bestehendem Kundenstamm und eingerichteten Räumen. Worauf es dabei ankommt, zeigt unser Leitfaden zum Thema Friseursalon übernehmen in Österreich; die Qualifikationsfragen aus diesem Artikel gelten dort genauso.

Der digitale Start: Termine ab dem ersten Tag im Kalender

Der häufigste Gründungsfehler ist nicht juristisch, sondern wirtschaftlich: Der Salon ist fertig, aber am Eröffnungstag weiß niemand davon, und niemand kann einen Termin ausmachen. Bauen Sie die Sichtbarkeit deshalb parallel zum Papierkram auf, idealerweise zwei bis vier Wochen vor der Eröffnung:

  • Google-Unternehmensprofil anlegen, mit Adresse, Öffnungszeiten, Fotos und Leistungsliste.
  • Online-Buchungsseite einrichten: Leistungen mit Dauer und Preis, Arbeitszeiten, fertig. Den Link setzen Sie ins Google-Profil, auf Instagram und auf die Flyer im Grätzl. Welche Systeme für österreichische Salons in Frage kommen, zeigt der Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.
  • Eröffnungsaktion planen: Ein konkreter Anlass ("Eröffnungswoche, Termine jetzt online buchbar") gibt der Nachbarschaft einen Grund, sofort zu buchen.

Mit ViteUneCoupe kostet dieser Baustein in der Gründungsphase nichts: Die kostenlose Version enthält unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, eine persönliche Buchungsseite, den Leistungskatalog mit Dauer und Preisen, Mitarbeiterzeitpläne, eine Kundenkartei und den Kalender, ohne Kreditkarte und ohne Laufzeit. Später, wenn der Terminkalender voll wird, ergänzt der Standard-Tarif (ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar) Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation per ICS. Warum gerade Terminerinnerungen per E-Mail gegen Terminausfälle helfen und wie Sie mit No-Shows und Stornogebühren in Österreich rechtlich sauber umgehen, haben wir separat aufgeschrieben.

Genauso wichtig ist, was ViteUneCoupe nicht ist: keine Registrierkasse und keine Buchhaltungssoftware. Für Barumsätze brauchen Sie eine eigene RKSV-konforme Kasse, für die Buchhaltung eine eigene Lösung oder eine Steuerberatung. SMS-Erinnerungen gibt es nicht, Erinnerungen laufen per E-Mail; da online buchende Kundinnen ihre E-Mail-Adresse ohnehin hinterlegen, erreicht das in der Praxis genau die richtige Zielgruppe.

Übrigens: Wenn Sie den deutschen Markt vergleichen wollen, zeigt der Leitfaden zum Thema Friseursalon eröffnen in Deutschland, wie viel strenger die dortige Meisterpflicht mit Handwerksrolle geregelt ist.

Die Checkliste zum Abhaken

  1. Befähigungsnachweis klären: Meisterprüfung, einer der vier Praxis-Wege der Verordnung, individuelle Befähigung (§ 19 GewO) oder gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 GewO)
  2. Gründungsberatung des WKO-Gründerservice nutzen, Businessplan in Kostenblöcken rechnen
  3. Rechtsform wählen (meist Einzelunternehmen) und mit einer Steuerberatung abstimmen, inklusive Kleinunternehmerregelung ja oder nein
  4. Räume sichern: Widmung, Umbauten und Hygieneanforderungen vor der Unterschrift klären
  5. Gewerbe anmelden: BH/Magistrat oder online über GISA/USP, gebührenfrei, Start ab Anmeldung möglich
  6. SVS-Meldung innerhalb eines Monats, Beiträge und spätere Nachzahlungen einkalkulieren
  7. Registrierkasse und Belegerteilung organisieren, Preisverzeichnis innen und außen aushängen
  8. Versicherungen prüfen: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung
  9. Zwei bis vier Wochen vor Eröffnung: Google-Unternehmensprofil, Online-Buchungsseite, Eröffnungsaktion

Häufig gestellte Fragen

Kann ich in Österreich einen Friseursalon ohne Meisterprüfung eröffnen?

Ja. Die Friseure- und Perückenmacher-Verordnung erkennt neben der Meisterprüfung vier weitere Belege an, etwa sechs Jahre einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter oder Lehrabschluss plus drei Jahre Betriebsleitung. Dazu kommen die individuelle Befähigung nach § 19 GewO und die Möglichkeit, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis zu bestellen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung für einen Friseursalon?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist in Österreich gebührenfrei, es fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an. Kosten entstehen erst durch Qualifikation (etwa die Meisterprüfung), Räume, Einrichtung und laufenden Betrieb.

Wann darf ich nach der Gewerbeanmeldung mit der Arbeit beginnen?

Sobald Sie bei der Anmeldung alle Voraussetzungen erfüllen, entsteht die Gewerbeberechtigung mit der Anmeldung, und Sie dürfen sofort arbeiten. Nur bei der individuellen Befähigung nach § 19 GewO brauchen Sie vorher den Feststellungsbescheid der Behörde.

Brauche ich für meinen Salon eine Betriebsanlagengenehmigung?

Der typische Friseursalon ist über die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung von der eigenständigen Betriebsanlagengenehmigung befreit, solange die allgemeinen Voraussetzungen der Verordnung, etwa die Betriebszeiten, eingehalten werden. Baurecht, Widmung und Hygienevorschriften gelten trotzdem.

Muss ich ab dem ersten Tag eine Registrierkasse haben?

Einen Beleg müssen Sie ab dem ersten Barumsatz ausstellen. Die Registrierkassenpflicht greift, sobald der Jahresumsatz 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro überschreiten; Bankomat- und Kartenzahlungen im Salon zählen dabei als Barumsätze. Eine Terminsoftware ersetzt keine Registrierkasse.

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