Salonführung EPU SVS Betriebshilfe Terminplanung

Betriebshilfe und SVS für die selbstständige Friseurin in Österreich: krank, verunfallt oder schwanger, wer zahlt und was mit den Terminen passiert

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Selbstständige Friseurin mit eingegipstem Arm in der Schlinge sitzt im Kundensessel ihres kleinen Salons und zeigt einer Kollegin in Schürze den Terminkalender am Tablet, auf dem Beistelltisch liegen ein Mutter-Kind-Pass und eine Tasse Tee

Als selbstständige Friseurin in Österreich bekommen Sie, wenn Sie krank werden, in den ersten sechs Wochen von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) in der Regel kein Geld. Erst wer länger als 42 Tage durchgehend arbeitsunfähig ist, erhält die Unterstützungsleistung von 40,04 Euro pro Tag (Wert 2026), dann allerdings rückwirkend ab dem vierten Tag. Wer früher abgesichert sein will, braucht die freiwillige Krankengeld-Zusatzversicherung der SVS, die ab dem vierten Krankheitstag zahlt. Bei Schwangerschaft ist die Lage besser: Acht Wochen vor und nach der Geburt gibt es entweder Wochengeld von 72,18 Euro pro Tag (Wert 2026) oder eine Betriebshelferin, die Ihren Salon weiterführt. Und bei Krankheit oder Unfall von mehr als 14 Tagen kann die Betriebshilfe der Wirtschaftskammer eine ausgebildete Friseurin an Ihren Stuhl stellen, finanziert über die SVS, allerdings nur unter einer Einkommensgrenze und ohne Rechtsanspruch.

Das ist die Kurzfassung. Der Rest dieses Beitrags erklärt für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) im Friseurhandwerk in Österreich, welche Leistung wann greift, welche Meldefristen über Geld entscheiden, wie Sie zwischen Wochengeld und Betriebshilfe wählen und was eine Ruhendmeldung des Gewerbes bringt. Die zweite Hälfte ist Praxis: der Ausfallplan für den Solo-Salon, also wie Sie in der ersten Stunde den Kalender und die Buchungsseite sperren, Ihre gebuchten Kundinnen informieren, Gutscheine und Stornoregeln fair handhaben und einer Betriebshelferin den Einstieg ermöglichen. Wer seine Termine bereits über eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision führt, hat dabei einen echten Vorteil: Der Kalender lässt sich vom Krankenbett aus sperren, und jede gebuchte Kundin ist mit E-Mail-Adresse erfasst.

Zwei Abgrenzungen. Erstens geht es hier um Ihren eigenen Ausfall als Inhaberin. Wenn eine angestellte Friseurin krank wird, gelten das Entgeltfortzahlungsgesetz und der AUVA-Zuschuss; das behandelt der Beitrag zum Krankenstand einer Mitarbeiterin im Friseursalon in Österreich. Zweitens: Dieser Text ersetzt keine Beratung. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt Ihre SVS-Landesstelle, die Betriebshilfe-Stelle Ihrer Wirtschaftskammer und Ihre Steuerberatung. Alle Zahlen wurden am 30. Oktober 2026 auf den verlinkten Seiten von SVS, WKO und Unternehmensserviceportal geprüft.

Wer zahlt was: die Übersicht für ein Friseur-EPU

Situation Leistung Ab wann Höhe (Werte 2026) Voraussetzung
Krankheit oder Unfall, Tag 1 bis 3 keine
Krankheit oder Unfall ab Tag 4 Krankengeld aus der freiwilligen Zusatzversicherung ab dem 4. Tag, max. 26 Wochen 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Zusatzversicherung mind. 6 Monate vor dem Krankenstand abgeschlossen
Krankheit oder Unfall länger als 42 Tage Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit rückwirkend ab dem 4. Tag, max. 20 Wochen 40,04 € pro Tag weniger als 25 Mitarbeiter, persönliche Arbeitsleistung für den Betrieb notwendig
Krankheit oder Unfall länger als 14 Tage Betriebshilfe (Sachleistung: Betriebshelferin, oder Geldleistung: Zuschuss) nach Genehmigung, max. 70 Einsatztage pro Kalenderjahr Sachleistung kostenlos; Zuschuss bis 12 € pro Stunde, max. 96 € pro Tag, 80 % der Kosten Einkommensgrenze (je nach Bundesland rund 26.500 bis 27.300 € Jahreseinkünfte), kein Rechtsanspruch
Schwangerschaft und Geburt Wochengeld oder Betriebshilfe 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt), max. 16 Wochen Wochengeld 72,18 € pro Tag; Betriebshilfe als Arbeitskraft keine Einkommensgrenze; Meldung an die SVS bis Beginn des 3. Monats vor dem Geburtstermin
Nach der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld (Konto oder einkommensabhängig) nach dem Wochengeld Konto 17,65 bis 41,14 € pro Tag, einkommensabhängig 80 % der Letzteinkünfte bis 80,12 € pro Tag Antrag bei der SVS, Zuverdienstgrenzen beachten

Quellen: WKO, Unterstützungsleistung für Selbständige, WKO, Krankengeld für Selbständige, WKO, Betriebshilfe für Selbständige, USP, Selbstständigkeit und Schwangerschaft, WKO Frau in der Wirtschaft, Pauschales Kinderbetreuungsgeld, alle geprüft am 30. Oktober 2026.

Die Tabelle zeigt das Grundproblem jedes Friseur-EPU in Österreich: Die Lücke sitzt in den ersten sechs Wochen einer Krankheit. Genau dort passieren die meisten Ausfälle, eine Grippe, eine Sehnenscheidenentzündung, ein Handbruch beim Schifahren, und genau dort zahlt die Pflichtversicherung nichts, außer Sie haben vorgesorgt.

Krank oder verunfallt: was die SVS zahlt

Tag 1 bis 42: die Pflichtversicherung zahlt nichts

Die SVS-Krankenversicherung nach dem GSVG deckt Ihre Behandlung, den Arzt, das Spital und die Medikamente (mit Selbstbehalt). Ein Einkommensersatz, wie ihn Angestellte über die Entgeltfortzahlung und danach das Krankengeld der ÖGK bekommen, ist in der Pflichtversicherung der Selbständigen nicht vorgesehen. Wer als Friseurin drei Wochen mit einer Bronchitis zu Hause liegt, hat drei Wochen keinen Umsatz und bekommt von der SVS keinen Cent dafür. Das ist kein Fehler im System, sondern seine Konstruktion: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmerinnen kurze Ausfälle selbst tragen.

Die freiwillige Zusatzversicherung: Krankengeld ab dem vierten Tag

Gegen genau diese Lücke bietet die SVS eine freiwillige Zusatzversicherung in der Krankenversicherung an. Die Eckdaten laut WKO, Krankengeld für Selbständige (Stand 10. April 2026, geprüft am 30. Oktober 2026):

  • Beitrag: 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 Euro im Monat. Der Beitrag ist als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Leistung: 60 Prozent der vorläufigen täglichen Beitragsgrundlage, gezahlt ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, maximal 26 Wochen für dieselbe Krankheit. Bei der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro im Monat sind das 11,02 Euro pro Tag, bei einer Beitragsgrundlage von 2.000 Euro 40 Euro pro Tag, bei 3.000 Euro 60 Euro pro Tag.
  • Wartezeit: Der Anspruch entsteht erst sechs Monate nach Beginn der Zusatzversicherung. Einzige Ausnahme ist ein Arbeitsunfall nach der Antragstellung. Wer die Versicherung erst abschließt, wenn die Handgelenksschmerzen schon da sind, hat davon nichts.
  • Meldung: Die ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von sieben Tagen bei der SVS gemeldet werden, der weitere Krankenstand alle 14 Tage mit erneuter Vorlage binnen sieben Tagen. Versäumte Fristen lassen die Leistung ruhen, bis die Meldung nachgeholt ist.
  • Abschluss: vor dem 60. Geburtstag, ohne Gesundheitsprüfung; die Versicherung beginnt mit dem Monatsersten nach dem Antrag.

Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer Beitragsgrundlage ab. Bei 2.000 Euro Beitragsgrundlage zahlen Sie 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr, und bekommen im Krankheitsfall 40 Euro pro Tag ab Tag 4. Zwei Wochen Grippe bringen dann 11 Tage mal 40 Euro, also 440 Euro. Das ersetzt keinen Friseurumsatz, deckt aber die Salonmiete oder die eigene SVS-Vorschreibung, die in Ihrem Krankenstand natürlich weiterläuft. Für ein EPU, das von der Hand in den Mund lebt, ist das meist die sinnvollere Versicherung als eine teure private Krankentagegeldpolizze; vergleichen lohnt sich trotzdem.

Die Unterstützungsleistung: 40,04 Euro pro Tag, aber erst ab dem 43. Tag

Die zweite Leistung steht allen GSVG-versicherten Selbständigen offen, ohne Zusatzversicherung. Laut WKO, Unterstützungsleistung für Selbständige (Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026) gilt:

  • Anspruch haben Selbständige, deren persönliche Arbeitsleistung für den Betrieb notwendig ist und die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, Teilzeitkräfte zählen mit. Ein Friseur-EPU erfüllt beides.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss durchgehend länger als 42 Tage dauern. Dann wird die Leistung rückwirkend ab dem vierten Tag ausgezahlt.
  • Die Höhe beträgt 40,04 Euro pro Tag (Wert 2026), unabhängig vom Einkommen, jährlich angepasst. Die Leistung ist als Betriebseinnahme zu versteuern.
  • Maximal 20 Wochen für dieselbe Krankheit. Ein neuer Anspruch für dieselbe Krankheit entsteht erst nach weiteren 26 Wochen Krankenversicherung.
  • Krankengeld aus der Zusatzversicherung und Unterstützungsleistung können nebeneinander bezogen werden.

Das Wort "rückwirkend" ist wichtig und wird oft missverstanden. Bis zum 42. Tag fließt nichts. Am 43. Tag entsteht der Anspruch, und die SVS zahlt dann für die Tage 4 bis 43 nach, danach laufend. Wer am 40. Tag wieder arbeitsfähig ist, bekommt nichts. Wer am 50. Tag gesund wird, bekommt 47 Tage mal 40,04 Euro, also rund 1.880 Euro.

Meldefristen, die über Geld entscheiden

Hier scheitern in der Praxis die meisten Anträge. Die SVS beschreibt die Fristen in ihren Meldepflichten, die WKO fasst sie auf der Seite Meldepflichten bei Krankengeld und Unterstützungsleistung zusammen (Stand 1. Juli 2026, geprüft am 30. Oktober 2026):

  1. Die Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen ab Beginn ärztlich festgestellt werden. Der Arzt kann sie höchstens vier Wochen rückwirkend bestätigen. Wer sechs Wochen mit Handgelenksschmerzen "durchhält", bevor er zum Arzt geht, verliert die ersten Wochen.
  2. Die Feststellung muss innerhalb von zwei Wochen danach bei der SVS gemeldet werden. Am einfachsten mit dem SVS-Formular "Krankmeldung", das den Antrag auf Unterstützungsleistung gleich enthält; Vertragsärzte können die Krankmeldung auch elektronisch über das e-card-System an die SVS senden.
  3. Danach bestätigt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit alle 14 Tage, die Bestätigung ist binnen sieben Tagen vorzulegen. Ein Spitals- oder Reha-Aufenthalt gilt als Erstmeldung, die Weitermeldefrist läuft ab dem Entlassungstag.
  4. Die Genesung ist umgehend zu melden.

Die Konsequenz bei Verspätung ist hart: Bei der Unterstützungsleistung besteht der Anspruch dann erst ab dem Tag nach Einlangen der Meldung, die Rückwirkung ab Tag 4 ist weg. Praktischer Rat: Lassen Sie sich bei jedem Krankenstand, der länger als eine Woche dauern könnte, sofort vom Arzt krankschreiben und die Krankmeldung an die SVS senden, auch wenn Sie noch hoffen, in zwei Wochen wieder am Stuhl zu stehen. Es kostet nichts, und wenn aus zwei Wochen acht werden, ist der Anspruch gesichert.

Rechenbeispiel: acht Wochen Handgelenksbruch

Rechenbeispiel, Annahmen: Eine selbstständige Friseurin ohne Mitarbeiter in Oberösterreich bricht sich im Jänner beim Schifahren das rechte Handgelenk und ist 56 Tage arbeitsunfähig. Ihr Salon erzielt im Schnitt 1.600 Euro Umsatz netto pro Woche. Ihre vorläufige SVS-Beitragsgrundlage liegt bei 2.000 Euro im Monat.

Position Ohne Zusatzversicherung Mit Zusatzversicherung (seit über 6 Monaten)
Entgangener Umsatz, 8 Wochen 12.800 € 12.800 €
Unterstützungsleistung, Tag 4 bis 56 = 53 Tage × 40,04 € 2.122 € 2.122 €
Krankengeld Zusatzversicherung, 53 Tage × 40 € 0 € 2.120 €
Leistungen gesamt (steuerpflichtig) 2.122 € 4.242 €
Jahresbeitrag Zusatzversicherung 0 € 600 €

Umsatz ist nicht Gewinn: Von den 12.800 Euro wären ohnehin Material, Miete, Energie und die eigene SVS abgegangen. Trotzdem zeigt das Beispiel, dass die gesetzlichen Leistungen nicht einmal ein Fünftel des Umsatzausfalls ausgleichen, und dass sie erst Ende März am Konto sind, weil der Anspruch am 43. Tag entsteht und dann bearbeitet wird. Die laufenden Kosten des Salons laufen in diesen acht Wochen weiter. Eine Liquiditätsreserve von mindestens zwei Monatsfixkosten ist für ein Friseur-EPU deshalb keine Steuerberater-Floskel, sondern die eigentliche Krankenversicherung. Und sie ist der Grund, warum die Betriebshilfe im nächsten Abschnitt so wertvoll ist: Sie ersetzt nicht Ihr Einkommen, sondern hält den Umsatz am Laufen.

Betriebshilfe: jemand übernimmt Ihren Stuhl

Die Betriebshilfe ist das Instrument, das für einen Friseursalon am meisten bringt, und gleichzeitig das am wenigsten bekannte. Die Idee: Wenn Sie längere Zeit ausfallen, stellt ein Betriebshilfe-Verein Ihrer Wirtschaftskammer eine fachlich geeignete Ersatzkraft, die in Ihrem Salon arbeitet, Ihre Kundinnen bedient und den Betrieb am Leben hält. Finanziert wird das über die SVS. Die WKO Vorarlberg nennt auf ihrer Seite zur Betriebshilfe Vorarlberg ausdrücklich unser Beispiel: Erkrankt die Inhaberin eines Friseurgeschäfts, springt eine Person mit Friseurausbildung ein (Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026).

Sachleistung oder Geldleistung

Die Betriebshilfe gibt es in zwei Formen, die Details stehen bei der WKO, Betriebshilfe für Selbständige (Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026):

Sachleistung: Der Betriebshilfe-Verein Ihres Bundeslands stellt eine Betriebshelferin oder einen Betriebshelfer, für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 70 Einsatztage pro Kalenderjahr, plus bis zu fünf Einschulungstage. Für Sie als Unternehmerin ist das kostenlos. In der Praxis schlagen Sie die Person oft selbst vor, zum Beispiel eine befreundete Friseurin in Karenz oder eine Kollegin in Teilzeit; der Verein stellt sie an und rechnet mit der SVS ab. In Vorarlberg werden bis zu 23 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde (Bruttolohn, Dienstgeberanteile, anteilige Sonderzahlungen) gefördert, die WKO überbrückt die Zahlung, bis die SVS nach Ende des Einsatzes die Kosten übernimmt. Die Sätze und Abläufe sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Geldleistung: Sie stellen selbst zusätzlich jemanden an, zahlen diese Person direkt, und die SVS leistet einen Zuschuss zum Mehraufwand: bis zu 12 Euro pro Stunde, höchstens 96 Euro pro Tag, begrenzt auf 80 Prozent der tatsächlichen Kosten (Werte 2026), wieder für höchstens 70 Tage pro Kalenderjahr. Der Antrag geht an Ihre SVS-Landesstelle.

Die Einsatzkraft darf nur unaufschiebbare Arbeiten im Betrieb erledigen, also Haare schneiden, färben, den Salon führen, nicht Ihren Haushalt. Acht Stunden Friseurarbeit am Tag sind unaufschiebbar genug.

Voraussetzungen und die Einkommensgrenze

Drei Bedingungen gelten für den Fall Krankheit oder Unfall:

  • Mehr als 14 Tage medizinisch begründete, durchgehende Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebshilfe greift also deutlich früher als die Unterstützungsleistung mit ihren 42 Tagen.
  • Einkommensgrenze: Die WKO nennt bundesweit Jahreseinkünfte von höchstens 26.549,61 Euro (Wert 2026), die WKO Vorarlberg für ihr Bundesland 27.266,45 Euro. Die Grenze bezieht sich auf die steuerlichen Einkünfte, also den Gewinn laut Einkommensteuerbescheid, nicht auf den Umsatz. Viele Friseur-EPU liegen darunter. Bei höheren Einkünften ist eine Leistung im Einzelfall möglich, wenn Sie glaubhaft machen, dass der Betrieb ohne Hilfe nicht zu halten ist. Fragen Sie Ihren Betriebshilfe-Verein nach dem aktuellen Wert Ihres Bundeslands, bevor Sie den Antrag aus Sorge um die Grenze gar nicht erst stellen.
  • Notwendigkeit: Die Betriebshilfe muss zur Aufrechterhaltung des Betriebs nötig sein. Bei einem Salon, in dem sonst niemand arbeitet, ist das offensichtlich.

Und die ehrliche Einschränkung: Auf Sachleistung wie auf Geldleistung besteht kein Rechtsanspruch. Es ist eine freiwillige Leistung der SVS. Bei Mutterschaft entfällt die Einkommensgrenze, dazu gleich mehr.

So läuft der Antrag

Die Betriebshilfe ist je Bundesland anders organisiert, meist als Verein "Betriebshilfe für die Wirtschaft" bei der Landeskammer. Die Landesinnung Wien der Friseure verlinkt die Betriebshilfe auf ihrer Einstiegsseite Ich bin neu mit genau den Fragen, um die es hier geht: "Als InhaberIn eines Kleinbetriebes durch längere Krankheit arbeitsunfähig? Als Unternehmerin keine Möglichkeit zur privaten Auszeit bei Schwangerschaft und Geburt?" (geprüft am 30. Oktober 2026). Die Betriebshilfe Wien bei Krankheit oder Unfall verlangt einen Antrag, einen Einkommensnachweis und den Arztbrief mit Diagnose und voraussichtlicher Dauer, einzureichen per E-Mail; in Niederösterreich, Tirol, Salzburg, der Steiermark, Kärnten, dem Burgenland und Vorarlberg gibt es eigene Seiten und Formulare. Der Ablauf, der sich in jedem Bundesland wiederholt:

  1. Arzt bestätigt Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als 14 Tagen.
  2. Antrag beim Betriebshilfe-Verein Ihrer Landeskammer, mit Einkommensnachweis und ärztlicher Bestätigung. Parallel die Krankmeldung an die SVS (siehe Fristen oben), denn die SVS genehmigt die Finanzierung.
  3. Sie und der Verein suchen die Ersatzkraft. Ein Vorschlag von Ihnen beschleunigt alles. Wer die Person anstellt und bei der ÖGK anmeldet, hängt vom Bundesland ab; in Tirol muss die Betriebshelferin vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet sein.
  4. Einsatz, befristet auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 70 Einsatztage im Kalenderjahr.
  5. Nach dem Einsatz: Abrechnung über den Verein mit der SVS, bei der Geldleistung Einreichung Ihrer Lohnkosten bei der SVS-Landesstelle.

Ein Hinweis zur Fachlichkeit: Die Betriebshelferin arbeitet in Ihrem Salon unter Ihrer Gewerbeberechtigung; sie braucht keine eigene. Sie sollte aber eine abgeschlossene Friseurausbildung haben, denn Ihre Stammkundinnen merken den Unterschied beim ersten Schnitt.

Schwanger als selbstständige Friseurin: Wochengeld oder Betriebshilfe

Für Angestellte regelt das Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot und Wochengeld. Für Sie als Selbständige gibt es kein Beschäftigungsverbot, Sie dürfen theoretisch bis zum Geburtstag am Stuhl stehen; die SVS sichert aber die Schutzfrist finanziell ab. Das Unternehmensserviceportal beschreibt die Leistungen auf der Seite Selbstständigkeit und Schwangerschaft (letzte Aktualisierung 19. Februar 2026, geprüft am 30. Oktober 2026).

Die Schutzfrist und die Meldung an die SVS

Der Versicherungsfall der Mutterschaft beginnt mit der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin. Leistungen gibt es für acht Wochen vor der Geburt, den Geburtstag und acht Wochen danach; nach einer Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt zwölf Wochen danach, insgesamt höchstens 16 Wochen. Ein früherer Beginn ist mit ärztlichem Zeugnis möglich, wenn das Weiterarbeiten Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, bei einer Friseurin wegen Farbchemie, Stehen und Dämpfen kein exotischer Fall.

Die Schwangerschaft ist der SVS spätestens zu Beginn des dritten Monats vor dem errechneten Geburtstermin zu melden, mit ärztlicher Bestätigung des Termins. Nach der Geburt folgen Geburtsurkunde und Bestätigung des tatsächlichen Geburtsdatums. Diese Frist ist auch der späteste Zeitpunkt, um zwischen den beiden Leistungsformen zu entscheiden.

Wochengeld: 72,18 Euro pro Tag

Das Wochengeld für Selbständige beträgt 72,18 Euro täglich (Wert 2026), für die gesamte Schutzfrist. Bei 112 Tagen (acht Wochen vor und nach der Geburt) sind das rund 8.084 Euro, bei zwölf Wochen nach der Geburt rund 10.100 Euro. Es ist ein fixer Tagsatz, unabhängig von Ihrer Beitragsgrundlage, also für eine Friseurin mit niedrigem Gewinn verhältnismäßig großzügig.

Eine Bedingung wird gern überlesen: Laut USP gebührt das Wochengeld, wenn keine geeignete Betriebshilfe gestellt werden kann, und die Unternehmerin dann regelmäßig eine betriebsfremde Hilfe beschäftigt, mindestens vier Tage oder 20 Stunden pro Woche. In der Praxis wählen Unternehmerinnen laut WKO frei zwischen Betriebshilfe und Wochengeld; klären Sie die Formalitäten dieser Wahl trotzdem vorab mit Ihrer SVS-Landesstelle, damit die Entscheidung auch hält.

Betriebshilfe statt Wochengeld: wann die Arbeitskraft die bessere Wahl ist

Bei Mutterschaft stellt der Betriebshilfe-Verein die Ersatzkraft für dieselbe Schutzfrist, ohne Einkommensgrenze und ohne Prüfung der sozialen Schutzbedürftigkeit. Die Entscheidung ist damit eine betriebswirtschaftliche:

  • Wochengeld, wenn Sie den Salon in der Schutzfrist ohnehin zusperren wollen, Ihre Kundschaft die Pause mitträgt und 72,18 Euro pro Tag Ihre Fixkosten und Ihr Leben decken. Typisch für einen kleinen Salon in Stuhlmiete oder zu Hause mit niedrigen Fixkosten.
  • Betriebshilfe, wenn Sie ein Geschäftslokal mit Miete, Strom und Kredit haben, dessen Fixkosten 16 Wochen ohne Umsatz nicht verkraften, und wenn Sie fürchten, dass Stammkundinnen nach vier Monaten Pause woanders sind. Der Umsatz der Betriebshelferin bleibt in Ihrem Betrieb, Sie zahlen daraus Miete und Material, und Ihre Kundinnen bleiben im Haus.

Eine Kombination ist im Rahmen der Regeln möglich, etwa Betriebshilfe vor und Wochengeld nach der Geburt; auch das ist eine Frage für die SVS-Landesstelle, nicht für diesen Artikel. Wichtig für die Praxis: Eine Betriebshelferin, die vier Monate lang Ihren Salon führt, braucht eine Übergabe, einen funktionierenden Terminkalender und Zugriff auf die Kundenkartei. Wie Sie das organisieren, steht im Ausfallplan weiter unten.

Kinderbetreuungsgeld in einem Absatz

Nach der Schutzfrist kommt das Kinderbetreuungsgeld, das Sie als Selbständige bei der SVS beantragen. Zwei Systeme stehen zur Wahl: das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto, bei dem ein Elternteil 365 bis 851 Tage beziehen kann und je nach gewählter Dauer 17,65 bis 41,14 Euro pro Tag bekommt (Werte 2026), oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit 80 Prozent der Letzteinkünfte bis höchstens 80,12 Euro pro Tag. Entscheidend für eine Friseurin, die nebenbei weiter ein paar Kundinnen bedienen will, sind die Zuverdienstgrenzen: beim Konto 60 Prozent der Einkünfte des Jahres vor der Geburt, mindestens 18.000 Euro im Jahr, beim einkommensabhängigen Modell 8.600 Euro im Jahr. Die Grenzen beziehen sich auf steuerliche Einkünfte, nicht auf Umsatz, und werden bei nicht ganzjährigem Bezug anteilig gerechnet. Die Details stehen bei oesterreich.gv.at zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und bei der WKO zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (beide geprüft am 30. Oktober 2026). Während des Bezugs gilt für Ihre SVS-Pflichtversicherung die Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro Jahreseinkünften (Wert 2026); darüber werden wieder Beiträge vorgeschrieben.

Gewerbe ruhend melden: § 93 GewO und was die SVS daraus macht

Wer länger ausfällt, ob durch Krankheit oder Karenz, kann das Gewerbe ruhend melden. Nach § 93 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 müssen Sie das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung binnen drei Wochen der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft anzeigen (RIS, § 93 GewO 1994, geprüft am 30. Oktober 2026). Ein formloses Schreiben an Ihre Wirtschaftskammer genügt; die Gewerbeberechtigung bleibt bestehen, der Eintrag im GISA wird ergänzt. Die Folgen für die SVS beschreibt die WKO auf ihrer Seite Selbstständig mit Kind: Ruhendmeldung des Betriebs (Stand 19. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026):

  • Die GSVG-Pflichtversicherung endet mit dem Letzten des Monats der Ruhendmeldung; außer dem Unfallversicherungsbeitrag werden keine Beiträge mehr vorgeschrieben.
  • Während des Wochengeldbezugs bleiben Sie kranken- und pensionsversichert und erwerben Pensionszeiten, ohne Beiträge zu zahlen. Voraussetzung ist eine durchgehende Pflichtversicherung von sechs Monaten vor der Unterbrechung.
  • Nach dem Wochengeld sind Sie bei ruhendem Gewerbe weder kranken- noch pensionsversichert, außer Sie beziehen Kinderbetreuungsgeld. Wer das Gewerbe wegen einer langen Krankheit ruhend meldet, muss also die Krankenversicherung anders lösen (Mitversicherung, Selbstversicherung) und verliert zugleich Unterstützungsleistung und Betriebshilfe, die eine aufrechte GSVG-Krankenversicherung voraussetzen. Für den Krankheitsfall ist die Ruhendmeldung deshalb meist der falsche Hebel.
  • Ist das Gewerbe ein ganzes Kalenderjahr ruhend, halbiert sich die WKO-Grundumlage.
  • Die WKO warnt ausdrücklich: Eine Ruhendmeldung kann unter bestimmten Umständen den Wochengeldanspruch dauerhaft kosten. Beraten lassen, bevor Sie das Schreiben abschicken.

Was die Ruhendmeldung für Registrierkasse, Mietvertrag, Gutscheine und Steuer bedeutet, behandelt der Beitrag Friseursalon schließen in Österreich; Ihre Steuerberatung und das Gründerservice der WKO kennen die Reihenfolge.

Der Ausfallplan für den Solo-Salon: die ersten 48 Stunden

Alles bisher war Geld. Jetzt zu dem, was am Tag des Ausfalls wirklich drängt: In Ihrem Kalender stehen für die nächsten zwei Wochen 60 Termine, und jede dieser Kundinnen geht davon aus, dass sie stattfinden. Der Unterschied zwischen einem EPU, das den Krankenstand übersteht, und einem, das danach Kundinnen verloren hat, entscheidet sich in den ersten 48 Stunden, und er hängt fast nur von Kommunikation ab. Die Reihenfolge, die funktioniert:

Stunde 1: Kalender und Buchungsseite sperren

Bevor Sie eine einzige Kundin anrufen, sperren Sie die Online-Buchung für den voraussichtlichen Ausfallzeitraum. Solange Ihre Buchungsseite freie Zeiten zeigt, bucht heute Abend jemand einen Termin, den Sie morgen wieder absagen müssen. Bei den meisten Tools geht das über Schließtage oder Abwesenheiten in den Arbeitszeiten; in ViteUneCoupe nehmen Sie die betroffenen Tage über die Öffnungszeiten und Schließtage beziehungsweise Ihre Verfügbarkeit heraus, und die Buchungsseite bietet sie nicht mehr an. Sperren Sie großzügig: Bei einer Diagnose "zwei bis drei Wochen" sperren Sie drei. Tage wieder freizugeben ist einfach, Termine zum zweiten Mal zu verschieben kostet Vertrauen. Wie die Sperre technisch funktioniert, beschreibt der Beitrag zur Terminsoftware für die selbstständige Friseurin in Österreich; der Unterschied zum geplanten Betriebsurlaub im Friseursalon ist nur, dass Sie dort Wochen Vorlauf haben und hier Stunden.

Wenn Sie wegen einer Operation oder eines Spitalsaufenthalts selbst nicht tippen können: Geben Sie einer Vertrauensperson vorab den Zugang zum Buchungstool, nicht erst im Notfall. Ein Zettel mit Login im Salon ist dafür ungeeignet; ein eigener Mitarbeiterzugang für Ihre Partnerin, Ihren Partner oder eine Freundin ist die saubere Lösung, in ViteUneCoupe über die Mitarbeiterpläne auch in der kostenlosen Version.

Stunde 2: Kundinnen informieren, E-Mail zuerst, Telefon für die nächsten 48 Stunden

Exportieren oder öffnen Sie die Liste aller gebuchten Termine im Ausfallzeitraum. Dann in zwei Gruppen:

  • Termine in den nächsten 48 Stunden: anrufen. Wer morgen früh um 8 Uhr vor der verschlossenen Tür steht, hat die E-Mail von heute Abend nicht gelesen. Ein kurzer Anruf, notfalls eine Sprachnachricht, dann eine E-Mail als schriftliche Bestätigung.
  • Alle späteren Termine: E-Mail, am selben Tag, mit drei Informationen: dass der Termin leider entfällt, bis wann Sie voraussichtlich ausfallen, und wie die Kundin einen neuen Termin bekommt (Link zur Buchungsseite für die Zeit nach der Sperre, oder "ich melde mich, sobald ich den Rückkehrtermin kenne"). Die E-Mail-Adresse jeder online gebuchten Kundin liegt in Ihrer Kundenkartei; die Kundinnen, die telefonisch gebucht haben und von denen Sie nur eine Handynummer haben, rufen Sie an.

Eine Information zur Datenlage: Eine solche E-Mail ist Kommunikation zu einem bestehenden Vertrag, keine Werbung, Sie brauchen dafür keine Werbeeinwilligung nach dem TKG. Setzen Sie alle Empfängerinnen trotzdem in Blindkopie oder schreiben Sie einzeln, sonst verraten Sie Ihre gesamte Kundenliste. Was in der Kundenkartei stehen darf und wie lange, erklärt der Beitrag zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon in Österreich.

Eine Kollegin empfehlen, statt die Kundin ziehen zu lassen

Die Angst jedes EPU: Die Kundin sucht sich in der Zwischenzeit einen anderen Salon für die Terminvereinbarung und bleibt dort. Die beste Gegenstrategie ist, den Zwischen-Salon selbst zu bestimmen. Vereinbaren Sie mit einer befreundeten Kollegin, idealerweise aus einem anderen Grätzl oder Ort, dass sie in Ihrem Ausfall Ihre Kundinnen übernimmt und Sie es umgekehrt tun. Wer als Empfehlung Ihrer Friseurin kommt, kommt als Gast und nicht als Neukundin, und kehrt zurück. Nennen Sie in der Absage-E-Mail Name, Ort und Buchungsmöglichkeit der Kollegin und, wenn Sie beide das wollen, den Hinweis, dass die Kollegin die Farbformel kennt, weil Sie sie ihr mit Einwilligung der Kundin mitgeteilt haben. Ohne Einwilligung geben Sie keine Kundendaten weiter, auch nicht an eine befreundete Kollegin.

Gutscheine, Anzahlungen und Stornoregeln fair handhaben

Drei Fragen kommen in den ersten Tagen garantiert:

  • "Mein Gutschein läuft nächsten Monat ab." Verlängern Sie Gutscheine, die in Ihre Ausfallzeit oder kurz danach fallen, um die Dauer des Ausfalls plus einen Monat, schriftlich per E-Mail. Rechtlich gelten Gutscheine in Österreich ohnehin lange; was der OGH zu Befristungen entschieden hat, steht im Beitrag zu Gutscheinen im Friseursalon in Österreich. Wichtiger als das Recht ist hier das Signal: Niemand verliert durch Ihren Krankenstand Geld.
  • "Ich hatte angezahlt." Zurückerstatten oder auf den neuen Termin anrechnen, nach Wahl der Kundin, innerhalb weniger Tage.
  • "Gelten Ihre Stornoregeln jetzt auch für Sie?" Die Antwort ist ja, im Geist. Ihre Stornobedingungen nach § 1168 ABGB schützen Sie, wenn die Kundin ausfällt; fällt der Salon aus, hat die Kundin keinen Schaden zu ersetzen, und Sie haben keinen Anspruch. Wer in dieser Situation großzügig ist, kann nach der Rückkehr wieder mit Verbindlichkeit arbeiten; die Grundlagen stehen im Beitrag zu No-Shows und Stornogebühren im Friseursalon in Österreich.

Rückkehr kommunizieren, Stammkundinnen zuerst

Sobald der Rückkehrtermin feststeht, in der Regel nach dem letzten Arztbesuch, geben Sie die Buchungsseite ab diesem Datum wieder frei. Aber nicht für alle gleichzeitig: Schreiben Sie zuerst den Kundinnen, deren Termine Sie absagen mussten, mit zwei Tagen Vorsprung, bevor Sie die Rückkehr allgemein auf Google und Instagram ankündigen. Diese Kundinnen haben gewartet, sie bekommen die ersten Plätze. Planen Sie die erste Woche nach einem Krankenstand bewusst mit mehr Puffer als üblich; nach einem Handgelenksbruch dauert eine Balayage länger als vorher, und ein überfüllter erster Tag macht aus der Rückkehr einen zweiten Ausfall.

Vorlagen in drei Sätzen

Die Vorlagen sind bewusst kurz. Passen Sie Anrede und Ton an Ihre Kundschaft an.

Absage wegen Krankheit (E-Mail, am Tag des Ausfalls): "Liebe Frau Huber, ich muss Ihren Termin am Donnerstag, 12. März, um 14 Uhr leider absagen: Ich bin verletzungsbedingt voraussichtlich bis 3. April arbeitsunfähig. Sobald ich den genauen Rückkehrtermin kenne, melde ich mich bei Ihnen zuerst, damit Sie einen der ersten freien Plätze bekommen. Wenn es nicht warten kann, empfehle ich Ihnen Kollegin Maria Berger in der Hauptstraße 12, die über meine Situation Bescheid weiß. Herzliche Grüße, Anna Gruber"

Information über die Betriebshelferin (E-Mail, vor der Schutzfrist oder vor einem längeren Krankenstand): "Liebe Kundinnen und Kunden, ab 2. Mai bin ich für voraussichtlich vier Monate nicht im Salon. In dieser Zeit führt meine Kollegin Sabine Mayr, Friseurmeisterin mit zwölf Jahren Erfahrung, den Salon weiter. Ihre bestehenden Termine bleiben bestehen; wer lieber auf mich warten möchte, schreibt mir einfach kurz zurück. Online buchen Sie wie gewohnt über meine Buchungsseite. Herzliche Grüße, Anna Gruber"

Rückkehr (E-Mail, zwei Tage vor der allgemeinen Ankündigung): "Liebe Frau Huber, ab Montag, 6. April, bin ich wieder im Salon. Weil Ihr Termin im März ausfallen musste, möchte ich Ihnen vorab die ersten freien Plätze anbieten: Sie können ab sofort online buchen, bevor ich die Rückkehr öffentlich ankündige. Danke für Ihre Geduld. Herzliche Grüße, Anna Gruber"

Was eine Betriebshelferin aus Ihrem Terminkalender braucht

Eine Betriebshelferin, die am Montag Ihren Salon aufsperrt, muss am Montag um 8 Uhr wissen, wer um 8:30 kommt, was gebucht ist, wie lange es dauert und was beim letzten Besuch gemacht wurde. Mit einem digitalen Kalender ist die Übergabe eine halbe Stunde, mit einem Papier-Terminbuch ein Nachmittag. Was sie konkret braucht:

Was Warum Wo es liegt
Eigener Zugang zum Buchungstool, als Mitarbeiterin angelegt Sie sieht den Kalender, kann Termine verschieben und wird für neue Online-Buchungen angeboten; Ihr eigener Zugang bleibt bei Ihnen Mitarbeiterpläne des Tools
Leistungskatalog mit ehrlichen Dauern und Preisen Sie muss wissen, dass Ihre "Balayage lang" 150 Minuten dauert und 185 Euro kostet, sonst bucht sie zu knapp oder kassiert falsch Leistungskatalog
Terminhistorie je Kundin Was beim letzten Besuch gebucht wurde und wann; das ersetzt die Hälfte der Fragen am Stuhl Kundenkartei
Farbbuch Rezepturen, Einwirkzeiten, Unverträglichkeiten. In den meisten Buchungstools gibt es dafür kein Feld, auch in ViteUneCoupe nicht; führen Sie es wie bisher auf Papier oder in einer eigenen Datei und übergeben Sie es physisch Ihr Farbbuch
Stornoregeln, Preisliste, Gutscheinliste Damit sie an der Rezeption dieselben Antworten gibt wie Sie Aushang, Buchungsseite, Gutscheinbuch
Registrierkasse: eigener Benutzer, Einweisung in Beleg und Tagesabschluss Die Kasse läuft unter Ihrem Gewerbe weiter Ihr Kassensystem

Datenschutz: Die Betriebshelferin verarbeitet Ihre Kundendaten in Ihrem Auftrag und unter Ihrer Verantwortung, wie eine Mitarbeiterin. Sie ist kein eigener Verantwortlicher und kein externer Auftragsverarbeiter, braucht also keinen AV-Vertrag, wohl aber eine kurze schriftliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit, und ihr Zugang endet mit dem Einsatz. Legen Sie ihr einen eigenen Benutzer an, statt Ihr Passwort weiterzugeben, und löschen oder deaktivieren Sie den Zugang am letzten Einsatztag. Was Sie Kundinnen über die Verarbeitung ihrer Daten mitteilen müssen und wie lange die Kartei aufbewahrt wird, steht im bereits verlinkten Beitrag zur Kundenkartei.

Was ViteUneCoupe im Ausfall übernimmt, und was nicht

ViteUneCoupe ist eine Online-Terminbuchung für Friseursalons, kostenlos in der Basisversion mit unbegrenzten Buchungen und dauerhaft 0 Prozent Provision. Für die Situation in diesem Beitrag sind vier Funktionen relevant:

  • Öffnungszeiten und Schließtage (kostenlos): Sie sperren die Ausfalltage, die Buchungsseite bietet sie nicht mehr an, und für die Zeit nach Ihrer Rückkehr nimmt sie weiter Buchungen an. Das ist der Teil, den Sie in der ersten Stunde brauchen.
  • Mitarbeiterpläne (kostenlos): Eine Betriebshelferin legen Sie als Mitarbeiterin mit eigenen Arbeitszeiten und eigenem Zugang an; Ihre eigene Verfügbarkeit setzen Sie auf null. Online-Buchungen landen dann bei ihr, und am letzten Einsatztag deaktivieren Sie den Zugang wieder.
  • Kundenkartei mit Terminhistorie (kostenlos): Gebuchte Leistung, Datum und Mitarbeiterin je Kundin, dazu die E-Mail-Adresse für Ihre Absage- und Rückkehr-E-Mails. Ein Notizfeld für Farbrezepturen gibt es nicht, das Farbbuch bleibt bei Ihnen.
  • E-Mail-Bestätigungen im Standard-Tarif ab 29 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Monat, monatlich kündbar: Verschieben Sie einen Termin auf die Zeit nach Ihrer Rückkehr, bekommt die Kundin automatisch die aktualisierte Bestätigung, dazu Erinnerungs- und Danke-E-Mails sowie die Kalendersynchronisation per ICS, damit Ihr privater Kalender und der Salonkalender während der Betriebshilfe zusammenpassen.

Ehrlich dazu, was es nicht gibt: ViteUneCoupe versendet keine SMS, in keinem Tarif. Es gibt keine Funktion "alle Termine der nächsten drei Wochen absagen und die Kundinnen automatisch benachrichtigen"; die Absage-E-Mails schreiben Sie selbst, mit den Adressen aus der Kundenkartei. Kundinnen können Termine auch nicht selbst online stornieren, sie antworten auf Ihre E-Mail oder rufen an. Und die Anträge bei SVS und Betriebshilfe-Verein, die Krankmeldung, die Lohnverrechnung einer selbst angestellten Ersatzkraft und die Registrierkasse sind nicht Sache eines Buchungstools, sondern Ihrer Steuerberatung und der WKO. Was das Tool leistet, ist der Teil, der sonst am meisten kostet, wenn er fehlt: dass vom Krankenbett aus in zwei Minuten keine falschen Buchungen mehr entstehen und jede Kundin mit E-Mail-Adresse erreichbar ist.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich als selbstständige Friseurin in Österreich Krankengeld von der SVS?

Nicht aus der Pflichtversicherung. Ohne freiwillige Zusatzversicherung zahlt die SVS erst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen die Unterstützungsleistung von 40,04 Euro pro Tag (Wert 2026), dann rückwirkend ab dem vierten Tag, für höchstens 20 Wochen. Die Zusatzversicherung (2,5 Prozent der Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 Euro im Monat) zahlt 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage ab dem vierten Tag, nach sechs Monaten Wartezeit.

Wer bekommt Betriebshilfe und was kostet sie?

Betriebshilfe bekommen GSVG-krankenversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen, wenn die Jahreseinkünfte unter der Grenze des Bundeslands liegen (2026 rund 26.500 bis 27.300 Euro) und die Hilfe für den Betrieb notwendig ist. Die gestellte Betriebshelferin ist für Sie kostenlos, höchstens 70 Einsatztage pro Kalenderjahr; stellen Sie selbst jemanden an, gibt es bis zu 12 Euro pro Stunde und 96 Euro pro Tag Zuschuss, maximal 80 Prozent der Kosten. Bei Mutterschaft entfällt die Einkommensgrenze. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wochengeld oder Betriebshelferin: was ist für eine Friseurin besser?

Wochengeld (72,18 Euro pro Tag, Wert 2026) passt, wenn Sie den Salon in der Schutzfrist schließen können und die Fixkosten niedrig sind, etwa in Stuhlmiete. Die Betriebshelferin passt, wenn Miete und Kredit eines Geschäftslokals 16 Wochen ohne Umsatz nicht verkraften und Ihre Stammkundinnen im Haus bleiben sollen. Die Wahl ist der SVS bis zum Beginn des dritten Monats vor dem Geburtstermin zu melden.

Soll ich mein Friseurgewerbe im Krankenstand ruhend melden, um SVS-Beiträge zu sparen?

Meist nein. Mit der Ruhendmeldung endet die GSVG-Pflichtversicherung zum Monatsende, und damit fallen Unterstützungsleistung und Betriebshilfe weg, die eine aufrechte Krankenversicherung voraussetzen; Sie wären außerdem nicht mehr krankenversichert. Die Ruhendmeldung nach § 93 GewO (Anzeige binnen drei Wochen an die Wirtschaftskammer) ist für eine längere Karenz nach dem Wochengeld gedacht, am besten mit Kinderbetreuungsgeld, das die Krankenversicherung weiterführt.

Wie sage ich 60 gebuchte Termine ab, ohne Kundinnen zu verlieren?

Zuerst die Buchungsseite für den Ausfallzeitraum sperren, damit keine neuen Termine entstehen. Dann die Termine der nächsten 48 Stunden telefonisch, alle späteren per E-Mail am selben Tag absagen, mit voraussichtlichem Rückkehrdatum und der Empfehlung einer befreundeten Kollegin. Gutscheine verlängern, Anzahlungen zurückzahlen. Bei feststehender Rückkehr die abgesagten Kundinnen zwei Tage vor der allgemeinen Ankündigung zuerst buchen lassen.

Darf eine Betriebshelferin meine Kundenkartei einsehen?

Ja, in Ihrem Auftrag und unter Ihrer Verantwortung, wie eine Mitarbeiterin. Legen Sie ihr einen eigenen Zugang an, lassen Sie sich eine kurze Vertraulichkeitsverpflichtung unterschreiben und deaktivieren Sie den Zugang am letzten Einsatztag. Kundendaten an eine externe Kollegin weiterzugeben, die Ihre Kundinnen in ihrem eigenen Salon bedient, geht dagegen nur mit Einwilligung der jeweiligen Kundin.

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