AKM im Friseursalon in Österreich: was Musik 2026 kostet und wann der ORF-Beitrag dazukommt
Musik gehört in fast jeden Friseursalon: Ö3 am Empfang, eine ruhige Playlist am Waschplatz, am Samstag etwas Schwung über den Lautsprecher. Was viele Inhaberinnen und Inhaber in Österreich erst beim ersten Besuch des AKM-Außendienstes erfahren: Diese Musik ist eine öffentliche Aufführung, für die eine Lizenz nötig ist. Dazu kommt seit 2024 der ORF-Beitrag, der für Betriebe nicht mehr an einem Radiogerät hängt, sondern an der Kommunalsteuer.
Die kurze Antwort für Österreich: Der Gesamtvertrag zwischen AKM und Wirtschaftskammer hat einen eigenen Tarif für Friseurläden, der nach Friseurstühlen rechnet. Für gelegentliche Radiowiedergabe sind es bei bis zu 5 Stühlen 6,66 € im Jahr, für CD, MP3 oder Streaming 9,32 € im Jahr, jeweils zuzüglich Leistungsschutz, Verbandsbeitrag und 20 Prozent Umsatzsteuer (Gesamtvertrag Stand 1. November 2025, geprüft am 30. Oktober 2026). Läuft die Musik den ganzen Tag, gilt ein anderer Tarif pro Besucherin oder Besucher, und auch der ist für einen kleinen Salon überschaubar. Der ORF-Beitrag kostet einen Salon mit Angestellten 15,30 € im Monat, ein EPU ohne Personal zahlt ihn betrieblich gar nicht. Dieser Artikel ordnet alle Posten ein und zeigt, wie Sie sauber anmelden. Er stammt aus dem Blog von ViteUneCoupe, einer Online-Terminbuchung ohne Provision für Friseursalons, die mit Musiklizenzen nichts zu tun hat, aber denselben nüchternen Blick auf die Fixkosten eines Salons teilt. Wer einen Salon in Deutschland führt, liest besser den Artikel zur GEMA im Friseursalon: Dort gelten andere Tarife und andere Regeln, die sich nicht auf Österreich übertragen lassen.
Ein Hinweis vorab: Dies ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung mit Stand 30. Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Tarife ändern sich jährlich, verbindlich ist, was AKM und ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) Ihnen vorschreiben. Im Zweifel hilft die Rechtsberatung Ihrer Landesinnung.
Warum Musik im Friseursalon in Österreich lizenzpflichtig ist
Die Rechtsgrundlage ist § 18 Urheberrechtsgesetz: Die Urheberin oder der Urheber hat das ausschließliche Recht, ein Werk öffentlich aufzuführen, und dazu zählt ausdrücklich die Wiedergabe über Lautsprecher, Radio oder andere technische Einrichtungen. Entscheidend ist der Begriff "öffentlich". Die AKM schreibt auf ihrer Seite für Musiknutzende (geprüft am 30. Oktober 2026), dass Öffentlichkeit auch dann vorliegt, wenn Musik "im Rahmen eines gewerblichen Betriebs (Handel, Gastronomie, Friseur etc.) mit wechselndem Publikum" gespielt wird, und dass es keinen Unterschied macht, ob die Musik nur im Hintergrund läuft. Ihre Kundschaft ist Publikum, auch wenn Sie viele Stammkundinnen seit Jahren kennen.
In Österreich sind drei Organisationen beteiligt, die Sie aber nur einmal bezahlen:
- AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) vertritt die Urheberinnen und Urheber und erteilt die Aufführungsbewilligung.
- LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten) vertritt die Interpretinnen, Interpreten und Tonträgerhersteller nach §§ 66 und 76 UrhG. Sie hat die AKM bevollmächtigt, ihre Vergütung gemeinsam mit dem AKM-Entgelt einzuheben (Anhang III des Gesamtvertrages).
- Literar-Mechana vertritt die Wortrechte: Bei Radiowiedergabe kommt ein kleiner Betrag für Nachrichten, Moderation und Hörspiele dazu, ebenfalls über die AKM-Rechnung.
Für die Praxis heißt das: eine Anmeldung, eine Rechnung, drei Rechteinhaber. Was auf dieser Rechnung steht, hängt davon ab, wie oft und womit Sie Musik spielen.
Der AKM-Tarif für Friseurläden: was im Gesamtvertrag steht
Die AKM hat mit dem Veranstalterverband Österreich einen Gesamtvertrag geschlossen, dem die Bundeswirtschaftskammer beigetreten ist. Da jeder Friseursalon mit Gewerbeberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer ist, gelten die Sätze dieses Gesamtvertrages für praktisch jeden Salon in Österreich. Das Dokument ist öffentlich: Gesamtvertrag AKM/VVAT, aktuelle Fassung "GV 2025-2026, Stand 01.11.2025", mit der letzten Zusatzvereinbarung vom 1. November 2025. Alle folgenden Beträge stammen daraus, geprüft am 30. Oktober 2026, und verstehen sich ohne Zuschläge und ohne Umsatzsteuer.
Gelegentliche Musik: der Pauschaltarif nach Friseurstühlen (§ 23)
Der Gesamtvertrag kennt eine eigene Bestimmung "Mechanische Musikdarbietungen mit Gelegenheitscharakter in Friseurläden". Sie rechnet nicht nach Quadratmetern und nicht nach Kundschaft, sondern nach Stühlen, und das Pauschalentgelt ist für ein Jahr im Voraus zu zahlen:
| Nutzung (gelegentlich) | bis zu 5 Friseurstühle | jeder weitere Stuhl |
|---|---|---|
| Wiedergabe von Rundfunksendungen (Radio) | 6,66 € pro Jahr | + 1,15 € pro Jahr |
| Tonträger, MP3, Streaming oder Übertragung in andere Betriebsräume | 9,32 € pro Jahr | + 1,41 € pro Jahr |
Ein Salon mit 8 Stühlen, in dem gelegentlich das Radio läuft, zahlt also 6,66 € + 3 × 1,15 € = 10,11 € im Jahr an AKM-Grundentgelt. Das ist der Tarif, den die meisten Ratgeber zitieren, und er ist tatsächlich sehr niedrig.
Der Haken steckt im Wort "gelegentlich". § 23 Abs. 3 verweist für regelmäßige Darbietungen auf § 17, und der Gesamtvertrag definiert regelmäßig als "ständig oder periodisch wiederkehrend". Wer die Anlage jeden Morgen beim Aufsperren einschaltet und abends ausschaltet, spielt nicht gelegentlich. Die Einstufung nimmt die AKM anhand Ihrer Angaben vor; bei Uneinigkeit entscheiden AKM und Veranstalterverband gemeinsam, notfalls eine paritätische Kommission (§ 2). Wer den Stuhltarif beansprucht, obwohl die Musik den ganzen Tag läuft, riskiert eine Nachverrechnung.
Regelmäßige Hintergrundmusik: der Tarif pro Besucherin oder Besucher (§ 17)
Für Betriebe mit ständiger Hintergrundmusik ohne Tanz und ohne Eintritt legt § 17 Abs. 2 Grundpreise pro Besucher fest. Die Betriebe werden "nach Rang, Art, Lage und Beschaffenheit" in Gruppen eingeteilt:
| Gruppe | Grundpreis pro Besucher | Mindestentgelt pro Monat |
|---|---|---|
| A | 0,0257 € | 5,14 € |
| B | 0,0404 € | 6,86 € |
| C und D | 0,0582 € | 9,83 € |
Für einen Salon ist die Besucherzahl die Zahl der bedienten Kundinnen und Kunden im Monat. Bei 400 Kundenbesuchen im Monat und Einstufung in Gruppe A ergibt das 10,28 € im Monat, in Gruppe B 16,16 €. Welche Gruppe die AKM für Ihren Salon wählt, erfahren Sie bei der Anmeldung; einen festen Schlüssel für Friseursalons nennt der Gesamtvertrag nicht. Wer sein Terminbuch digital führt, hat die Besucherzahl übrigens auf Knopfdruck parat: Die Zahl abgeschlossener Termine pro Monat ist genau die Größe, die die AKM wissen will.
Was auf das Grundentgelt noch draufkommt
Das AKM-Entgelt ist nur die Basis. Der Gesamtvertrag und seine Anhänge sehen vier weitere Posten vor:
- Leistungsschutz (LSG): 23 Prozent des an die AKM bezahlten Aufführungsentgelts für Radio und Tonträger (Anhang III § 3 lit. a). Wer Musik zusätzlich für den eigenen Betrieb vervielfältigt, etwa eine eigene Zusammenstellung auf einen Stick kopiert, zahlt weitere 16 Prozent. § 31 Abs. 3 stellt ausdrücklich klar, dass die Leistungsschutzrechte in den Tarifsätzen nicht enthalten sind.
- Literar-Mechana: Für die öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen 0,45 € im Monat (Anhang I § 6 Abs. 1). Bei reinem Playlist-Betrieb entfällt dieser Posten.
- Beitrag zum Veranstalterverband Österreich: 5 Prozent des Aufführungsentgelts, eingehoben über die AKM (§ 31 Abs. 1). Wer ihn verweigert, verliert den Anspruch auf die Sätze des Gesamtvertrages.
- Umsatzsteuer: 20 Prozent auf die Tarifsätze (§ 41 Abs. 1).
Eine Vorauszahlungsermäßigung von 20 Prozent sieht der Gesamtvertrag für mehrere Tarife vor, der Stuhltarif für Friseurläden ist aber ohnehin eine Jahrespauschale im Voraus.
Der Autonome Tarif: was ohne Gesamtvertrag gilt
Neben dem Gesamtvertrag veröffentlicht die AKM einen Autonomen Tarif für Dauerveranstaltungen (gültig ab 1. November 2025, geprüft am 30. Oktober 2026). Auch er enthält den Abschnitt für Friseurläden, nur deutlich teurer: Radio gelegentlich 11,11 € im Jahr bis 5 Stühle plus 1,92 € je weiterem Stuhl, Tonträger 15,53 € plus 2,34 €. Dieser Tarif ist für Sie in zwei Situationen relevant: wenn Sie keinen Anspruch auf die Gesamtvertragssätze haben, und als Bemessungsgrundlage für die Nachverrechnung bei unangemeldeter Nutzung (dazu gleich). Für einen Salon mit Gewerbeberechtigung und WKO-Mitgliedschaft ist der Gesamtvertrag der Normalfall, der Autonome Tarif die Drohkulisse.
Rechenbeispiel: ein Salon mit 3 Stühlen in Österreich
Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Jahreskosten für einen Salon mit 3 Friseurstühlen und 2 angestellten Friseurinnen. Annahmen: Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (Gesamtvertrag), LSG 23 Prozent, VVAT-Beitrag 5 Prozent, Umsatzsteuer vereinfacht mit 20 Prozent auf alle Posten, Beträge gerundet. Die tatsächliche Einstufung in Gruppe A oder B trifft die AKM.
| Szenario | AKM-Entgelt | LSG 23 % | Literar-Mechana | VVAT 5 % | netto | brutto (20 % USt) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Radio gelegentlich (Stuhltarif) | 6,66 € | 1,53 € | 5,40 € | 0,33 € | 13,92 € | 16,70 € |
| Playlist/Streaming gelegentlich (Stuhltarif) | 9,32 € | 2,14 € | 0 € | 0,47 € | 11,93 € | 14,32 € |
| Playlist den ganzen Tag, Gruppe A, Mindestentgelt | 61,68 € | 14,19 € | 0 € | 3,08 € | 78,95 € | 94,74 € |
| Playlist den ganzen Tag, Gruppe A, 400 Besuche/Monat | 123,36 € | 28,37 € | 0 € | 6,17 € | 157,90 € | 189,48 € |
| Radio den ganzen Tag, Gruppe B, 400 Besuche/Monat | 193,92 € | 44,60 € | 5,40 € | 9,70 € | 253,62 € | 304,34 € |
Zwei Einordnungen. Erstens: Selbst im teuersten realistischen Szenario liegt die Musiklizenz eines Dreistuhlsalons bei rund 25 € im Monat brutto; umsatzsteuerpflichtige Salons holen sich die 20 Prozent als Vorsteuer zurück, Salons in der Kleinunternehmerregelung tragen den Bruttobetrag. Zweitens: Der Unterschied zwischen "gelegentlich" und "regelmäßig" ist mit dem Faktor 10 bis 20 der größte Hebel in dieser Tabelle, und er hängt von Ihrer ehrlichen Angabe ab. Wer sich die Fixkosten pro Arbeitsstunde ausrechnet, findet in der Preiskalkulation für Friseursalons in Österreich den passenden Rahmen; die Musik ist dort ein kleiner Posten neben Miete, Personal und Material.
Anmelden bei der AKM: so geht es
Die WKO Vorarlberg schreibt in ihrem Leitfaden für Gründungen im Friseurbereich (Stand 16. Februar 2026) unmissverständlich: "Die Musiknutzung ist vor Inbetriebnahme des Salons anzumelden!" Wer einen Friseursalon in Österreich eröffnet, setzt die AKM also auf dieselbe Liste wie Gewerbeanmeldung, SVS und Registrierkasse.
Der Ablauf in vier Schritten:
- Nutzung ehrlich festlegen: Radio oder Tonträger/Streaming, gelegentlich oder den ganzen Tag, in welchen Räumen hörbar, wie viele Stühle, wie viele Kundenbesuche im Monat. Ein Fernseher im Wartebereich ist ein eigener Posten.
- Online anmelden: Die AKM betreibt ein Kundenportal unter lizenzen.akm-aume.at, in dem Neukunden ein Benutzerkonto anlegen und die Dauernutzung melden. Laut AKM erhalten Sie nach vollständiger Anmeldung ohne Rückfragen die Aufführungsbewilligung und die Rechnung. Alternativ hilft die zuständige Ansprechperson des Außendienstes.
- WKO-Mitgliedschaft angeben, damit die Sätze des Gesamtvertrages angewendet werden.
- Änderungen melden: Zusätzliche Räume, ein neuer Stuhl, der Wechsel von Radio auf Streaming oder ein Fernseher ändern das Entgelt. Die AKM bittet ausdrücklich darum, solche Änderungen dem zuständigen Außendienst zu melden, die Kontaktdaten stehen auf der Rechnung.
Bei Stuhlmiete gilt: Der Salon ist eine Betriebsstätte, die Musik läuft für alle. Wer die Lizenz hält und wie die Kosten aufgeteilt werden, gehört in den Vertrag, wie die anderen Punkte, die wir im Artikel zur Stuhlmiete im Friseursalon in Österreich beschreiben. Praktisch meldet fast immer die Salonbetreiberin oder der Salonbetreiber die Nutzung an.
Was passiert ohne Anmeldung
Die AKM ist keine Behörde und verhängt keine Verwaltungsstrafen, ihre Ansprüche sind zivilrechtlich. Sie prüft aber vor Ort. Nach § 1 Abs. 3 des Gesamtvertrages gelten Aufführungen vor Erwerb der Bewilligung als unbefugt, und die AKM ist "gemäß § 87 UrhG berechtigt, das Aufführungsentgelt in doppelter Höhe des Autonomen Tarifes zu berechnen, sowie alle ihr bei der Erhebung entstandenen Kosten zur Anrechnung zu bringen". Die gesetzliche Basis ist § 87 Abs. 3 UrhG: Wer die nötige Einwilligung nicht eingeholt hat, schuldet als Ersatz das Doppelte des angemessenen Entgelts. Bei einem kleinen Salon sind das für die zurückliegende Zeit einige Dutzend bis einige Hundert Euro, keine existenzbedrohende Summe, aber ein unnötiger Ärger. Für Erstfälle sieht § 2 Abs. 6 des Gesamtvertrages eine Gnadenregel vor: Auf schriftlichen Antrag des Veranstalterverbandes kann die AKM in berücksichtigungswürdigen Fällen vom doppelten Entgelt absehen, wenn sich der Betrieb schriftlich zur künftigen rechtzeitigen Anmeldung verpflichtet und die Erhebungskosten binnen 14 Tagen ersetzt.
Wenn Post von der AKM kommt, zahlen Sie nicht blind. Prüfen Sie Stuhlzahl, Nutzungsart und Zeitraum, und ob die Gesamtvertragssätze angewendet wurden. Bei Streit über die Einstufung kann der Veranstalterverband Österreich vermitteln (§ 2 Abs. 4); bei Problemen mit der AKM lädt auch die WKO ihre Mitglieder ein, sich zu melden.
Musik nur für das Team: was gilt im Personalraum
Zwischen "Musik für die Kundschaft" und "Radio in der Küche" verläuft eine Grenze, die der Gesamtvertrag nur grob zieht. Er enthält einen eigenen Tarif für Musik in Betrieben ohne Kundenverkehr (§ 50, Fabriks- und Lagerhallen, Werkstätten, Büroräume), der allerdings erst bei 10 bis 30 Dienstnehmern beginnt, mit 16,08 € im Monat. Für einen Salon mit vier Angestellten gibt es dort keine Zeile.
Die WKO erklärt auf ihrer Seite zur AKM-Vergütungspflicht bei Musikwiedergabe im Geschäft (Stand August 2025, für den Handel geschrieben, die Logik passt auf jeden Betrieb mit Kundschaft), worauf es ankommt: nicht auf die Lautstärke, sondern darauf, ob betriebsfremde Personen die Musik wahrnehmen können. Sobald Kundinnen sie hören, ist es eine öffentliche Aufführung. Daraus folgt für den Salon:
- Das Radio im Personalraum bei geschlossener Tür, das niemand im Bedienbereich hört, ist nach dieser Logik keine Wiedergabe für die Kundschaft. Lassen Sie sich das im Zweifel von Ihrer AKM-Ansprechperson schriftlich bestätigen, statt es anzunehmen.
- Der Lautsprecher am Empfang, der den Bedienbereich beschallt, ist eindeutig lizenzpflichtig, auch wenn er leise ist.
- Musik, die aus dem Personalraum über eine offene Tür in den Salon dringt, kippt die Bewertung. § 23 Abs. 2 des Gesamtvertrages rechnet die "Übertragung dieser Darbietungen in andere Betriebsräume" ausdrücklich zum Tonträgertarif.
Spotify, Apple Music und YouTube im Salon: die Streaming-Falle
Der häufigste Irrtum: "Ich zahle doch schon für mein Spotify-Abo." Das Abo deckt nur die private Nutzung ab. In den Nutzungsbedingungen von Spotify für Österreich (letzte Aktualisierung 26. Mai 2026, geprüft am 30. Oktober 2026) wird die Erlaubnis zur Nutzung "für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke" eingeräumt, und Sie sichern zu, den Dienst "nur für Ihre persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecke" zu nutzen. Die Beschallung eines Salons mit Kundschaft ist eine gewerbliche Nutzung. Bei Apple Music, YouTube, Amazon Music und Deezer ist die Logik dieselbe: Es sind Verbraucherdienste.
Das hat zwei voneinander unabhängige Konsequenzen:
- Gegenüber der AKM brauchen Sie für Streaming genau dieselbe Lizenz wie für eine CD: den Tonträgersatz des Stuhltarifs bei gelegentlicher Nutzung oder den Besuchertarif bei regelmäßiger Nutzung. Die AKM hat zwar einen eigenen Autonomen Tarif für Streamingservices in Geschäfts-, Handels- und Gastronomiebetrieben (Stand 27. April 2022), aber der richtet sich an den Anbieter des Dienstes, nicht an Sie. Das Dokument sagt es selbst: "Nicht umfasst von diesem Tarif ist die öffentliche Wiedergabe im Geschäfts-, Handels- oder Gastronomiebetrieb durch den Inhaber des Betriebs", dafür gilt der Tarif für Dauerveranstaltungen. Kein Streamingdienst der Welt ersetzt also Ihre eigene AKM-Anmeldung.
- Gegenüber dem Streamingdienst verstoßen Sie mit einem Privatabo gegen den Vertrag, unabhängig von der AKM. Für Betriebe gibt es Business-Streamingdienste, die ihre Musik für die kommerzielle Nutzung in Unternehmen lizenzieren, etwa Soundtrack (ehemals Soundtrack Your Brand) oder Tunify. Soundtrack schreibt auf seiner deutschsprachigen Seite (geprüft am 30. Oktober 2026) selbst, dass Kunden zusätzlich "die entsprechenden Lizenzen für öffentliche Aufführungen der zuständigen Verwertungsgesellschaften" brauchen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Dienst Österreich bedient, was das Abo im Monat kostet und ob die Musik überhaupt zu Ihrem Salon passt.
Für die meisten Salons ist die ehrlichste Rechnung: AKM-Lizenz plus ein günstiger Radioempfang oder ein Business-Streamingabo. "AKM-freie Musik", also Werke, deren Urheber keine Verwertungsgesellschaft beauftragt haben, gibt es, aber ein ganzer Salon-Tag mit Titeln, die die Kundschaft nicht kennt, ist selten eine Atmosphäre-Verbesserung. Und die AKM vertritt über Gegenseitigkeitsverträge auch das Repertoire ausländischer Gesellschaften, ein Titel ohne österreichischen Urheber ist also nicht automatisch frei.
ORF-Beitrag für Unternehmen: was ein Friseursalon seit 2024 zahlt
Bis Ende 2023 hing die GIS-Gebühr am Radiogerät im Salon. Seit 1. Jänner 2024 gilt das ORF-Beitrags-Gesetz 2024, und die OBS schreibt den Beitrag "unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten" vor (OBS, ORF-Beitrag für Unternehmen, geprüft am 30. Oktober 2026). Ob in Ihrem Salon ein Radio steht oder nicht, spielt also keine Rolle mehr. Maßgeblich ist allein die Kommunalsteuer.
Wer zahlt und wie viel
Beitragspflichtig ist nach § 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 jeder Unternehmer, der im Vorjahr für mindestens eine Betriebsstätte Kommunalsteuer entrichten musste. Die Zahl der Beiträge richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne des Vorjahres, ein Beitrag kostet 15,30 € im Monat. Die WKO fasst die Staffel auf ihrer Seite zum ORF-Beitrag für Unternehmen (Stand 1. März 2026, geprüft am 30. Oktober 2026) so zusammen:
| Jahreslohnsumme (Vorjahr) | Beiträge pro Monat | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|---|
| bis 1,6 Mio. € | 1 | 15,30 € | 183,60 € |
| bis 3 Mio. € | 2 | 30,60 € | 367,20 € |
| bis 10 Mio. € | 7 | 107,10 € | 1.285,20 € |
Darüber gibt es weitere Stufen bis zu 50 Beiträgen, mit einer Obergrenze von 100 Beiträgen pro Monat; für einen Friseursalon ist das Theorie. Praktisch zahlt jeder Salon mit Personal einen Beitrag, also 183,60 € im Jahr, egal ob eine Mitarbeiterin oder zwölf. Seit 1. Jänner 2025 zählt die gesamte kommunalsteuerpflichtige Lohnsumme des Unternehmens, nicht mehr jede Gemeinde einzeln; wer zwei Salons in zwei Gemeinden führt, zahlt seither nur noch einen Beitrag.
EPU und Kleinstsalons: wann kein betrieblicher ORF-Beitrag anfällt
Hier liegt die wichtigste Entlastung für Einzelunternehmerinnen. Nach § 9 KommStG 1993 wird bei einer monatlichen Bemessungsgrundlage von höchstens 1.460 € ein Betrag von 1.095 € abgezogen; wer darunter bleibt, zahlt keine Kommunalsteuer. Daraus folgt für den Salon:
- EPU ohne Personal: keine Lohnsumme, keine Kommunalsteuer, kein betrieblicher ORF-Beitrag. Die WKO schreibt ausdrücklich, dass Unternehmen ohne Mitarbeiter nur als Privatpersonen am Hauptwohnsitz erfasst werden.
- Salon mit einer geringfügig Beschäftigten: Die Lohnsumme liegt unter 1.095 € im Monat, es fällt keine Kommunalsteuer an. Die OBS stellt in ihren FAQ für Unternehmen klar: Wurde im Vorjahr wegen des Freibetrags keine Kommunalsteuer gezahlt, fällt kein betrieblicher ORF-Beitrag an. Der private Beitrag am Hauptwohnsitz bleibt in diesem Fall aber bestehen und kann nicht ausgenommen werden.
- Salon mit Vollzeitkraft oder Lehrling: Lohnsumme über 1.460 € im Monat, Kommunalsteuer fällt an, im Folgejahr kommt die Vorschreibung der OBS.
Für den Privatbereich gibt es eine Besonderheit: Wenn Ihr Hauptwohnsitz an der Salonadresse liegt und der Betrieb dort beitragspflichtig ist, können Sie bei der OBS eine Ausnahme von der privaten Beitragspflicht beantragen. Das gilt nur bei echter Adressidentität.
Landesabgabe: in vier Bundesländern kommt etwas dazu
Zum ORF-Beitrag kommt in manchen Bundesländern eine Landesabgabe, die nicht dem ORF, sondern dem Land zufließt. Laut WKO (Stand 1. März 2026) und Unternehmensserviceportal (Stand 1. Jänner 2026) sind das pro Beitrag und Monat: Burgenland 4,60 €, Kärnten 4,60 €, Steiermark 4,70 €, Tirol 3,10 €. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg heben keine Landesabgabe ein. Ein Salon mit Personal in Graz zahlt also 20,00 € im Monat statt 15,30 €. Die OBS vermerkt bei der Steiermark, dass die Abgabe für 2026 "in Klärung durch die Landesregierung" ist; die Landesregierung hatte im Oktober 2025 die Abschaffung ab Jänner 2027 angekündigt, einen Landtagsbeschluss dazu konnten wir am 30. Oktober 2026 nicht finden. Verbindlich ist, was auf Ihrer Vorschreibung steht.
Ablauf, Fristen und was ab 2027 gilt
Die OBS bekommt die Kommunalsteuerdaten jedes Jahr im April vom Finanzministerium und verschickt die Jahresvorschreibung elektronisch über das Unternehmensserviceportal, fällig binnen 14 Tagen. Ein Bescheid ergeht nur, wenn nicht gezahlt wird oder Sie ihn verlangen. Bei Verspätung fällt ein Säumniszuschlag von 10 Prozent an, höchstens 18,36 € pro Vorschreibung. Für Neugründungen gilt: Die Pflicht beginnt im Jahr nach der ersten Kommunalsteuerzahlung, und das Gründungsjahr wird rückwirkend mit dem Folgejahr vorgeschrieben. Wer seinen Salon im Frühjahr 2026 eröffnet und ab Mai eine Friseurin anstellt, bekommt 2027 also die Vorschreibung für 2026 und 2027 zusammen.
Zur Höhe ab 2027: § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz deckelt den ORF-Beitrag für die Jahre 2024 bis 2029 bei monatlich 15,3 €. Eine Erhöhung ist damit ohne Gesetzesänderung ausgeschlossen, eine Senkung theoretisch möglich; die OBS hat für 2027 noch keinen anderen Betrag veröffentlicht (geprüft am 30. Oktober 2026). Befristet ist hingegen die Berechnung nach der Gesamtlohnsumme: Diese seit 2025 geltenden Bestimmungen treten nach § 22 Abs. 4 Z 5 ORF-Beitrags-Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft, wenn der Gesetzgeber nicht verlängert. Für einen Salon mit einem Standort ändert das nichts, für Inhaberinnen mit mehreren Salons in verschiedenen Gemeinden könnte es ab 2028 wieder mehrere Beiträge bedeuten.
Gesamtrechnung: Musik im Dreistuhlsalon pro Jahr
Zum Abschluss die Zusammenführung für denselben Beispielsalon wie oben: 3 Stühle, 2 angestellte Friseurinnen, Standort in Wien (keine Landesabgabe), Streaming über einen Business-Dienst den ganzen Tag, AKM-Einstufung Gruppe A mit 400 Kundenbesuchen im Monat. Annahmen wie beschrieben, Beträge gerundet, Stand 30. Oktober 2026. Alle diese Posten sind Betriebsausgaben; wie Sie Buchhaltung und Steuerberatung in Österreich organisieren, steht im Beitrag zum Steuerberater für den Friseursalon in Österreich.
| Posten | pro Jahr netto | pro Jahr brutto |
|---|---|---|
| AKM inkl. LSG und VVAT-Beitrag (Gruppe A, 400 Besuche) | 157,90 € | 189,48 € |
| ORF-Beitrag (1 Beitrag, Lohnsumme unter 1,6 Mio. €) | 183,60 € | 183,60 € (keine USt) |
| Business-Streamingabo | je nach Anbieter | je nach Anbieter |
| Summe ohne Abo | 341,50 € | 373,08 € |
Derselbe Salon in Graz zahlt 56,40 € Landesabgabe mehr. Dieselbe Inhaberin als EPU ohne Personal, die nur gelegentlich das Radio einschaltet, kommt dagegen mit 16,70 € brutto im Jahr für die AKM aus und zahlt betrieblich keinen ORF-Beitrag. Zwischen diesen beiden Polen liegt fast jeder Friseursalon in Österreich, und in beiden Fällen ist die Musik ein kleiner, planbarer Fixkostenposten. Umsatz ist dabei nicht Gewinn: Die 373 € sind Kosten, die aus der Marge bezahlt werden, nicht aus dem Umsatz der ersten Woche im Jänner.
Ein letzter Gedanke, weil er zur Fixkostenliste gehört: Während die Playlist läuft, kommen die Termine idealerweise von selbst herein. Bei ViteUneCoupe ist die Online-Terminbuchung für Friseursalons dauerhaft kostenlos und ohne Provision, mit eigener Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterplänen und Kundenkartei; automatische Bestätigungs-, Erinnerungs- und Danke-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation gibt es im Tarif Standard um 29 € zuzüglich Umsatzsteuer im Monat, monatlich kündbar. Mit der AKM oder dem ORF-Beitrag hat das nichts zu tun, mit der Frage, wofür ein Salon sein Geld ausgibt, schon.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Friseursalon in Österreich AKM zahlen, wenn nur das Radio läuft?
Ja, sobald die Kundschaft das Radio hören kann. Der Gesamtvertrag AKM/VVAT (Stand 1. November 2025) sieht für gelegentliche Radiowiedergabe in Friseurläden 6,66 € im Jahr bis 5 Stühle plus 1,15 € je weiterem Stuhl vor, dazu 23 Prozent Leistungsschutz, 0,45 € im Monat Literar-Mechana, 5 Prozent Verbandsbeitrag und 20 Prozent Umsatzsteuer. Läuft das Radio den ganzen Tag, gilt der Besuchertarif nach § 17.
Was kostet die AKM für einen kleinen Friseursalon im Jahr?
Bei gelegentlicher Nutzung und bis zu 5 Stühlen rund 15 bis 17 € brutto im Jahr. Bei regelmäßiger Hintergrundmusik den ganzen Tag liegt ein Dreistuhlsalon mit 400 Kundenbesuchen im Monat in Gruppe A bei etwa 190 € brutto im Jahr, in Gruppe B mit Radio bei rund 300 €. Die Einstufung in die Gruppe nimmt die AKM vor.
Ist die LSG in der AKM-Rechnung enthalten?
Sie steht auf derselben Rechnung, ist aber nicht im Tarifsatz enthalten: § 31 Abs. 3 des Gesamtvertrages stellt klar, dass Leistungsschutzrechte in den Tarifen nicht inbegriffen sind. Die LSG-Vergütung beträgt 23 Prozent des AKM-Aufführungsentgelts (16 Prozent zusätzlich bei eigener Vervielfältigung) und wird von der AKM gemeinsam mit ihrem Entgelt eingehoben.
Darf ich mein privates Spotify-Abo im Salon verwenden?
Nein. Die Spotify-Nutzungsbedingungen für Österreich (Stand 26. Mai 2026) erlauben die Nutzung nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke. Außerdem ersetzt kein Streamingdienst Ihre AKM-Anmeldung: Für die Wiedergabe im Salon gilt der Tonträgersatz des Stuhltarifs oder der Besuchertarif. Für Betriebe gibt es Business-Streamingdienste, deren Abo zur AKM-Lizenz dazukommt.
Muss ein Friseursalon in Österreich den ORF-Beitrag zahlen?
Nur wenn er im Vorjahr Kommunalsteuer gezahlt hat. Dann kostet es einen Beitrag von 15,30 € im Monat (183,60 € im Jahr) bei einer Lohnsumme bis 1,6 Mio. €, in Burgenland, Kärnten, der Steiermark und Tirol plus Landesabgabe. Ein EPU ohne Personal zahlt betrieblich nichts, ebenso ein Salon, dessen Lohnsumme unter dem Kommunalsteuer-Freibetrag bleibt; der private ORF-Beitrag am Hauptwohnsitz bleibt davon unberührt.
Was passiert, wenn ich die Musik im Salon nicht bei der AKM anmelde?
Die AKM darf nach § 1 Abs. 3 des Gesamtvertrages und § 87 Abs. 3 UrhG das Aufführungsentgelt in doppelter Höhe des Autonomen Tarifs verlangen und ihre Erhebungskosten dazurechnen. Für Erstfälle kann sie auf Antrag des Veranstalterverbandes davon absehen, wenn Sie sich schriftlich zur rechtzeitigen Anmeldung verpflichten. Billiger und ruhiger ist es, die Nutzung vor der Eröffnung online anzumelden.