Kleinunternehmerregelung für Friseure in Österreich: die 55.000-Euro-Grenze erklärt
Haarschnitte, Farbe, Styling: Friseurleistungen unterliegen in Österreich dem Normalsteuersatz von 20 % Umsatzsteuer. Es sei denn, Ihr Salon fällt unter die Kleinunternehmerregelung. Seit dem 1. Jänner 2025 gilt dafür eine deutlich höhere Grenze: 55.000 Euro Jahresumsatz, und zwar als Brutto-Grenze, dazu eine echte Toleranzregel von 10 %. Gerade für Solo-Friseurinnen, Salons mit reduzierten Öffnungszeiten und frisch gegründete Betriebe ist die Regelung damit relevanter denn je.
Dieser Leitfaden erklärt, wie die Kleinunternehmerregelung seit 2025 funktioniert, was "unechte Befreiung" bedeutet und wann sie Ihrem Salon sogar schadet, was auf Ihre Rechnungen gehört und was passiert, wenn Sie die Grenze mitten im Jahr überschreiten. Wer in der Startphase jeden Euro Fixkosten zweimal umdreht, wird übrigens auch beim Werkzeug sparsam: eine kostenlose Online-Terminbuchung für Friseursalons wie die Gratis-Version von ViteUneCoupe kostet dauerhaft nichts und verrechnet 0 % Provision, Ihr Umsatz bleibt also exakt der Betrag, den Sie Ihrer Kundschaft verrechnen. Das macht auch die Rechnerei rund um die 55.000-Euro-Grenze einfacher.
Ein ehrlicher Hinweis vorab: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchierte Orientierung (alle Quellen verlinkt, geprüft am 11. Oktober 2026), aber keine Steuerberatung. Ob die Kleinunternehmerregelung für Ihren Salon sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
20 % Umsatzsteuer auf Friseurleistungen: die Ausgangslage
Friseurleistungen sind sonstige Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und fallen unter den Normalsteuersatz von 20 %; die ermäßigten Sätze von 10 % und 13 % gelten nur für bestimmte Kategorien wie Lebensmittel, Bücher oder Beherbergung, Friseurleistungen gehören nicht dazu (Quelle: USP, Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer, geprüft am 11. Oktober 2026).
Konkret: Ein regelbesteuerter Salon, der 48 Euro für einen Damenhaarschnitt verlangt, behält davon 40 Euro für sich und führt 8 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten, kein Einkommen. Die Kleinunternehmerregelung ändert genau das: Wer darunter fällt, verrechnet keine Umsatzsteuer und behält den vollen Rechnungsbetrag, darf sich dafür aber auch keine Vorsteuer zurückholen. Beides gehört zusammen, dazu gleich mehr.
Die neue Kleinunternehmerregelung seit 1. Jänner 2025
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung in § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 grundlegend reformiert. Seit dem 1. Jänner 2025 gilt: Umsätze von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern sind von der Umsatzsteuer befreit, solange der Jahresumsatz 55.000 Euro brutto nicht übersteigt (Quelle: USP, Kleinunternehmerregelung ab 2025, geprüft am 11. Oktober 2026). Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 35.000 Euro netto.
Für die Friseurbranche ist das keine Randnotiz: Laut einer Auswertung des Branchenportals imSalon auf Basis von Daten der Statistik Austria lagen über 4.500 Friseurunternehmen in Österreich im Jahr 2022 unter einem Jahresumsatz von 55.000 Euro brutto, also mehr als die Hälfte aller Betriebe (imSalon, Umsatzsteuerbefreiungsgrenze steigt 2025 auf 55.000 Euro, geprüft am 11. Oktober 2026). Vor allem Ein-Personen-Salons und Teilzeitbetriebe bewegen sich häufig in diesem Bereich.
Brutto statt netto: warum das wichtig ist
Bis 2024 war die Kleinunternehmergrenze eine Netto-Grenze: Aus dem Umsatz wurde eine fiktive Umsatzsteuer herausgerechnet, bei 20 % entsprachen 35.000 Euro netto also 42.000 Euro an tatsächlichen Einnahmen. Dieses Herausrechnen entfällt seit 2025. Die 55.000 Euro sind das, was tatsächlich in Ihrer Kassa und auf Ihrem Konto landet: Dienstleistungen, Produktverkäufe, eingelöste Gutscheine, alles aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zusammengezählt. Das macht die Grenze für Sie als Salonbetreiberin deutlich leichter zu überwachen: Der Jahresumsatz laut Registrierkasse plus unbare Umsätze, fertig.
Wichtig fürs Verständnis: Die Grenze gilt pro Unternehmerin bzw. Unternehmer, nicht pro Tätigkeit. Wer neben dem Salon noch eine zweite selbständige Tätigkeit betreibt, zählt beide Umsätze zusammen. Auch hier lohnt im Zweifel der Blick mit der Steuerberatung.
Die 10-Prozent-Toleranz
Neu seit 2025 ist eine echte Toleranzregelung: Überschreiten Sie die 55.000 Euro um nicht mehr als 10 %, also bis maximal 60.500 Euro, bleibt die Steuerbefreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres aufrecht (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, geprüft am 11. Oktober 2026). Erst ab dem Folgejahr gilt dann die Regelbesteuerung. Ein starkes Weihnachtsgeschäft oder eine volle Ballsaison wirft Sie also nicht mitten im Dezember aus der Befreiung, solange Sie unter 60.500 Euro bleiben. Was bei einer stärkeren Überschreitung passiert, lesen Sie weiter unten.
Unechte Befreiung: kein Vorsteuerabzug, und wann das Ihrem Salon schadet
Die Kleinunternehmerbefreiung ist eine sogenannte unechte Steuerbefreiung: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer, verlieren im Gegenzug aber das Recht auf Vorsteuerabzug (WKO, Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung, geprüft am 11. Oktober 2026). Die 20 % Umsatzsteuer, die auf Ihren Einkäufen liegen, holen Sie sich nicht vom Finanzamt zurück. Jeder Bruttopreis ist für Sie ein Endpreis.
Im Friseuralltag betrifft das mehr Positionen, als man zunächst denkt:
- Verbrauchsmaterial: Farben, Blondierung, Pflegeprodukte, Folien, Handschuhe vom Großhandel
- Wiederverkaufsprodukte: Shampoos und Stylingprodukte, die Sie im Salon verkaufen
- Einrichtung und Geräte: Bedienplätze, Waschsessel, Föhne, Glätteisen, Scheren
- Laufende Kosten: Energie, Telefon, Software, gegebenenfalls die Miete, wenn Ihre Vermieterin zur Umsatzsteuer optiert hat
Bei einem reinen Dienstleistungsbetrieb mit geringem Wareneinsatz fällt das kaum ins Gewicht, die Befreiung ist dann fast immer ein Vorteil. Richtig weh tut der fehlende Vorsteuerabzug dagegen in zwei Situationen: bei der Saloneröffnung oder einem Umbau (wer 18.000 Euro brutto in Einrichtung investiert, lässt 3.000 Euro Vorsteuer liegen) und bei einem hohen Produktanteil, weil auf jedem eingekauften Shampoo 20 % nicht abziehbare Vorsteuer kleben, während der Verkauf ohne Umsatzsteuer kalkuliert wird.
Für genau diese Fälle gibt es die Regelbesteuerungsoption: Sie können per Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt freiwillig auf die Befreiung verzichten und wie ein regelbesteuerter Betrieb Umsatzsteuer verrechnen und Vorsteuer abziehen. Der Haken: Die Erklärung bindet Sie laut WKO für mindestens fünf Jahre (Quelle: WKO, siehe oben). Ob sich das rechnet, hängt von Investitionsplänen, Produktanteil und Preisgestaltung ab, das ist ein klassischer Fall für die Steuerberatung.
Rechnungen als Kleinunternehmerin: was draufgehört
Als Kleinunternehmerin dürfen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun Sie es trotzdem, schulden Sie den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Befreiung auf die Rechnung, die WKO empfiehlt eine Formulierung wie "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung" (Quelle: WKO, siehe oben). Seit 1. Jänner 2025 dürfen Kleinunternehmerinnen ihre Rechnungen außerdem generell nach den vereinfachten Regeln der Kleinbetragsrechnung ausstellen, wie sie sonst nur bis 400 Euro gelten.
Zwei Dinge ändert die Befreiung ausdrücklich nicht:
- Ihre Preisliste bleibt eine Endpreisliste. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zeigen Sie immer den tatsächlich zu zahlenden Preis an, ob mit oder ohne Umsatzsteuer dahinter. Was sonst noch für die Preisliste im Friseursalon in Österreich gilt, haben wir separat zusammengefasst.
- Registrierkasse und Belegpflicht gelten unabhängig von der Umsatzsteuer. Die Belegerteilungspflicht greift ab dem ersten Barumsatz, die Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz und 7.500 Euro Barumsatz, also auch für viele Kleinunternehmer-Salons. Die Details stehen in unserem Leitfaden zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon in Österreich.
Grenze überschritten: was mitten im Jahr passiert
Hier entscheidet die 10-Prozent-Marke von 60.500 Euro:
- Überschreitung bis maximal 10 % (Ihr Jahresumsatz landet zwischen 55.000 und 60.500 Euro): Die Befreiung bleibt bis zum 31. Dezember aufrecht, alle Rechnungen des Jahres bleiben umsatzsteuerfrei. Ab dem Folgejahr sind Sie regelbesteuert.
- Überschreitung um mehr als 10 %: Die Befreiung endet sofort. Nach der Darstellung von USP und WKO ist bereits der Umsatz, mit dem Sie die 60.500 Euro überschreiten, steuerpflichtig, ebenso alle danach ausgeführten Umsätze. Die davor im selben Jahr erzielten Umsätze bleiben befreit, eine rückwirkende Versteuerung des ganzen Jahres gibt es seit 2025 nicht mehr.
Praktisch heißt das: Wer sich der Grenze nähert, sollte den Jahresumsatz laufend im Blick behalten und rechtzeitig mit der Steuerberatung klären, wie es weitergeht. Denn ab dem Umstieg stellt sich sofort die Preisfrage: Entweder Sie schlagen die 20 % auf Ihre Preise auf (der Haarschnitt um 48 Euro kostet dann 57,60 Euro), oder Sie lassen die Endpreise stehen und geben ein Sechstel jedes Umsatzes an das Finanzamt ab. Die meisten Salons wählen einen Mittelweg und passen die Preisliste gestaffelt an. Dafür brauchen Sie Vorlauf, nicht eine Hauruck-Aktion in der Woche, in der die Grenze fällt.
Ein Rechenbeispiel (bewusst vereinfacht und hypothetisch)
Nehmen wir eine frei erfundene Solo-Friseurin in Linz: Sie arbeitet vier Tage pro Woche im eigenen kleinen Salon und nimmt im Jahr 48.000 Euro brutto ein, ganz überwiegend Dienstleistungen, wenig Produktverkauf.
- Als Kleinunternehmerin verrechnet sie keine Umsatzsteuer: Die vollen 48.000 Euro bleiben als Umsatz bei ihr. Auf ihren Einkäufen (angenommen 6.000 Euro brutto für Material, Energie und Software) zahlt sie 1.000 Euro nicht abziehbare Vorsteuer mit.
- Wäre sie regelbesteuert und ließe ihre Endpreise unverändert, steckten in den 48.000 Euro genau 8.000 Euro Umsatzsteuer (48.000 geteilt durch 1,2 ergibt 40.000 Euro netto). Dem stünden rund 1.000 Euro abziehbare Vorsteuer gegenüber, unterm Strich gingen etwa 7.000 Euro an das Finanzamt.
Bei gleichen Endpreisen stellt die Kleinunternehmerregelung diese Beispiel-Friseurin also um rund 7.000 Euro im Jahr besser. Zwei Einordnungen dazu: Erstens kippt die Rechnung, sobald große Investitionen anstehen oder der Produktanteil steigt, siehe oben. Zweitens, und das ist der häufigste Denkfehler: Umsatz ist nicht Gewinn. Von den 48.000 Euro gehen noch Miete, Material, Versicherungen, SVS-Beiträge und am Ende die Einkommensteuer weg. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, an Einkommensteuer und Sozialversicherung ändert sie nichts.
EU-Kleinunternehmerregelung: kurz erklärt
Ebenfalls neu seit 2025: Die Kleinunternehmerregelung lässt sich erstmals grenzüberschreitend nutzen. Österreichische Unternehmen können die Befreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen (und umgekehrt), solange der unionsweite Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt und die jeweilige nationale Grenze eingehalten wird; dafür braucht es eine Registrierung und eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (Quelle: WKO, siehe oben).
Für einen klassischen Friseursalon ist das selten relevant, Haare werden nun einmal vor Ort geschnitten. Interessant wird es am ehesten für Betriebe im Grenzraum, die etwa regelmäßig in Deutschland mobile Leistungen erbringen oder dort auf Messen arbeiten. Wer das vorhat, klärt die Registrierung vorab mit der Steuerberatung.
Übrigens gilt die österreichische Regelung nur für Österreich: In Deutschland funktioniert die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des deutschen UStG mit eigenen Grenzen (25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr) und 19 % Regelsteuersatz. Für Salons dort haben wir einen eigenen Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon in Deutschland.
Was Ihre Terminsoftware damit zu tun hat (und was nicht)
Zum Schluss Klartext in eigener Sache: Terminsoftware ist weder eine Registrierkasse noch eine Buchhaltung. Das gilt auch für ViteUneCoupe. Ihre Umsatzsteuer-Themen, vom Überwachen der 55.000-Euro-Grenze bis zur Optionserklärung, laufen über Ihre Aufzeichnungen, Ihre Kassa und Ihre Steuerberatung, nicht über ein Buchungssystem.
Was eine gute Terminsoftware für einen Kleinunternehmer-Salon trotzdem beitragen kann, ist simpel: niedrige Fixkosten und ein Umsatz ohne Abzüge. Die kostenlose Version von ViteUneCoupe umfasst unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne, Kalender und Kundenkartei. Keine Provision bedeutet auch: Was die Kundin zahlt, ist exakt Ihr Umsatz, ohne dass Sie Plattformgebühren herausrechnen müssen, wenn Sie Ihre Jahresumsätze im Blick behalten. Wer später mehr will, bekommt mit der Standard-Version ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat (ohne Vertragsbindung) automatische Bestätigungs-, Erinnerungs- und Danke-E-Mails sowie Kalender-Synchronisation; eine Buchungsmöglichkeit über Google ist in Vorbereitung. SMS-Erinnerungen bietet ViteUneCoupe nicht, bei online gebuchten Terminen liegt die E-Mail-Adresse aber ohnehin immer vor. Einen Marktüberblick gibt unser Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit dem 1. Jänner 2025 liegt sie bei 55.000 Euro Jahresumsatz, und zwar als Brutto-Grenze: Eine fiktive Umsatzsteuer wird nicht mehr herausgerechnet. Dazu kommt eine Toleranz von 10 %, also bis 60.500 Euro, innerhalb derer die Befreiung noch bis zum Jahresende bestehen bleibt.
Muss ich als Kleinunternehmerin trotzdem eine Registrierkasse haben?
Sehr oft ja. Die Registrierkassenpflicht hängt an eigenen Grenzen (mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätze) und gilt unabhängig von der Umsatzsteuerbefreiung. Ein Kleinunternehmer-Salon mit 40.000 Euro Jahresumsatz, der vor Ort kassiert, braucht eine RKSV-konforme Kasse, und Belege sind ab dem ersten Barumsatz Pflicht.
Was passiert, wenn ich die 55.000 Euro mitten im Jahr überschreite?
Bis zu einer Überschreitung von 10 % (maximal 60.500 Euro) bleibt die Befreiung bis zum Jahresende aufrecht, ab dem Folgejahr sind Sie regelbesteuert. Überschreiten Sie mehr als 10 %, endet die Befreiung sofort: Schon der Umsatz, der die Toleranzgrenze reißt, und alle weiteren sind umsatzsteuerpflichtig, die früheren Umsätze des Jahres bleiben befreit.
Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
Das kann sich lohnen, wenn große vorsteuerbelastete Ausgaben anstehen, etwa bei einer Saloneröffnung, einem Umbau oder hohem Produkteinkauf, weil Sie dann die Vorsteuer abziehen dürfen. Die Optionserklärung bindet Sie allerdings für mindestens fünf Jahre. Rechnen Sie den Fall unbedingt mit Ihrer Steuerberatung durch.
Was schreibe ich als Kleinunternehmerin auf meine Rechnungen?
Keinen Umsatzsteuerbetrag und keinen Steuersatz, dafür einen Hinweis auf die Befreiung, etwa "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung". Weisen Sie versehentlich doch Umsatzsteuer aus, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt. Seit 2025 dürfen Kleinunternehmerinnen generell vereinfachte Rechnungen nach den Regeln der Kleinbetragsrechnung ausstellen.
Zählt die Kleinunternehmergrenze pro Salon oder pro Person?
Pro Unternehmerin bzw. Unternehmer. Alle Umsätze aus Ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit werden zusammengerechnet, also etwa der Salonumsatz plus eine zweite selbständige Tätigkeit. Mehrere Standorte derselben Inhaberin teilen sich dieselbe Grenze.