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Friseursalon übernehmen in Österreich: so gelingt die Nachfolge

Geschrieben von Veröffentlicht am 12 Min. Lesezeit
Eine junge Friseurin und ein älterer Salonbesitzer besiegeln die Übergabe eines hellen Friseursalons per Handschlag am Empfangstresen, daneben liegen Schlüssel und Unterlagen

Einen Friseursalon zu übernehmen kann der klügere Weg in die Selbstständigkeit sein: Der Standort ist eingeführt, die Einrichtung steht, das Team ist eingespielt, und im besten Fall kommt die Stammkundschaft einfach weiter. Gleichzeitig ist eine Betriebsnachfolge in Österreich kein Vertrag per Handschlag, sondern ein Projekt mit klaren rechtlichen Spielregeln: Die Gewerbeberechtigung geht nicht mit über, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dagegen schon, und beim Mietvertrag kann der Vermieter nachjustieren.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die Übernahme eines Friseursalons in Österreich: wo Sie übernahmebereite Salons finden, was rechtlich übergeht und was nicht, wie ein fairer Kaufpreis zustande kommt und warum der Wert des Kundenstocks davon abhängt, wie er geführt wurde. Am Ende geht es um die ersten 100 Tage, in denen sich entscheidet, ob die Kundschaft bleibt. Dabei spielt auch die Terminorganisation eine Rolle: ein provisionsfreies Buchungssystem für Friseursalons wie ViteUneCoupe kostet in der Basisversion nichts und macht aus einem übernommenen Terminbuch ein digitales Werkzeug, das Ihnen gehört.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchierte Orientierung für Österreich, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den konkreten Fall sind das Gründerservice der WKO, eine Steuerkanzlei und bei Bedarf eine Rechtsanwältin oder ein Notar die richtigen Adressen. Wer einen Salon in Deutschland übernehmen möchte: Dafür gibt es einen eigenen Beitrag zum Friseursalon kaufen und übernehmen nach deutschem Recht, denn die Rechtslage unterscheidet sich deutlich.

Warum übernehmen statt neu gründen?

Die Friseurbranche steht mitten in einer Nachfolgewelle: Viele Salons wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren gegründet, und ihre Inhaberinnen und Inhaber gehen nach und nach in Pension. Für Sie als Nachfolgerin oder Nachfolger heißt das: Es gibt Auswahl, und zwar quer durch alle Bundesländer. Wer lieber bei null startet, findet im Beitrag zum Friseursalon eröffnen in Österreich den Weg der Neugründung; hier geht es um die Übernahme.

Was eine Übernahme gegenüber einer Neueröffnung voraus hat:

  • Umsatz ab Tag eins: Die Stammkundschaft hat ihre Termine oft schon ausgemacht, bevor Sie den Schlüssel übernehmen.
  • Eingeführter Standort: Laufkundschaft, Sichtbarkeit und ein Mietvertrag zu Konditionen, die heute oft nicht mehr zu bekommen wären.
  • Eingespieltes Team: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kundschaft kennen, gehen rechtlich automatisch mit über (dazu unten mehr).
  • Vorhandene Einrichtung: Bedienplätze, Waschanlagen und Technik sind da; statt einer kompletten Erstausstattung planen Sie gezielte Modernisierungen.

Dem steht gegenüber, dass Sie auch Altlasten übernehmen können: einen renovierungsbedürftigen Salon, ein Preisniveau, das nicht mehr kostendeckend ist, oder eine Kundschaft, die vor allem an der bisherigen Inhaberin hängt. Genau deshalb lohnt sich eine nüchterne Prüfung, bevor ein Kaufpreis auf dem Tisch liegt.

Wo Sie übernahmebereite Salons finden: die WKO Nachfolgebörse

Die wichtigste Anlaufstelle ist die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer: eine österreichweite, kostenlose Plattform, auf der übergabewillige Betriebe inserieren und Übernahmeinteressierte suchen können. Sie können dort auch selbst ein Gesuch schalten, damit übergabewillige Salons Sie finden.

Das Angebot ist konkret: In der Friseur-Rubrik der Nachfolgebörse standen zuletzt 47 Inserate online, von Wien über Graz bis Klagenfurt, meist kleine Betriebe mit einem bis fünf Beschäftigten und Flächen zwischen 50 und 100 Quadratmetern, zum Verkauf oder zur Pacht (Stand der Börse, geprüft am 11. Oktober 2026). Daneben lohnt sich der direkte Weg: Viele Übergaben laufen über die Landesinnung, über Lieferantinnen und Vertreter, die die Branche kennen, oder schlicht über ein Gespräch mit der Inhaberin des Salons, in dem Sie arbeiten.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich der WKO-Leitfaden zur Betriebsnachfolge (13. Auflage, Stand November 2025): rund 90 Seiten zu Recht, Steuern und Finanzierung, kostenlos als PDF. Die folgenden Abschnitte fassen die Punkte zusammen, die für einen Friseursalon am wichtigsten sind.

Was bei der Übernahme übergeht und was nicht

Der häufigste Irrtum bei Salonübernahmen: "Ich kaufe den Betrieb, also läuft alles weiter wie bisher." Tatsächlich gilt das für manche Bereiche automatisch, für andere gar nicht.

Die Gewerbeberechtigung geht nicht mit über

Das Friseurgewerbe ist in Österreich ein reglementiertes Handwerk: Wer es ausübt, braucht eine eigene Gewerbeberechtigung samt Befähigungsnachweis. Die Berechtigung der bisherigen Inhaberin ist an ihre Person gebunden und kann weder verkauft noch vererbt werden. Sie melden das Gewerbe also neu an, bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online, wie es die WKO auf ihrer Seite zur Gewerbeanmeldung beschreibt.

Den Befähigungsnachweis erbringen Sie je nach Werdegang unterschiedlich: klassisch über die Meisterprüfung, unter Umständen auch über einschlägige Ausbildungs- und Praxiszeiten oder eine individuelle Befähigung, die die Behörde im Einzelfall prüft. Wer selbst keinen Nachweis hat, kann eine gewerberechtliche Geschäftsführerin oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, die oder der die Befähigung mitbringt und im Betrieb tatsächlich tätig ist. Welche Variante bei Ihnen greift, klären Sie am besten vor der Vertragsunterschrift mit dem Gründerservice Ihrer Landeskammer, denn ohne Gewerbeberechtigung dürfen Sie den Salon nicht führen.

Prüfen Sie außerdem, ob die vorhandene Betriebsanlagengenehmigung zum aktuellen Zustand des Salons passt. Gerade bei Übergaben schauen die Gewerbebehörden laut WKO-Leitfaden genauer hin und schreiben mitunter zusätzliche Auflagen vor, etwa bei Lüftung oder Umbauten.

Mietvertrag: Eintritt ja, aber der Mietzins kann steigen

Die meisten Salons sind Mietobjekte, und hier steckt eine der größten versteckten Kostenfallen. Fällt das Geschäftslokal in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, treten Sie beim Unternehmenskauf automatisch in den bestehenden Hauptmietvertrag ein; ein neuer Vertrag ist nicht nötig. Aber: Der Vermieter darf den Mietzins nach der Meldung der Übergabe innerhalb von sechs Monaten auf den angemessenen Hauptmietzins anheben, wenn die bisherige Miete darunter lag. Ein Salon, der von einer jahrzehntealten, günstigen Miete lebt, kann nach der Übernahme also deutlich teurer werden, und genau das muss in Ihre Kaufpreisüberlegung einfließen.

Liegt das Lokal außerhalb des Vollanwendungsbereichs, etwa in bestimmten neueren Gebäuden, gibt es gar kein gesetzliches Eintrittsrecht, und alles hängt davon ab, was der Mietvertrag vorsieht. Lassen Sie den Mietvertrag deshalb vor der Unterschrift rechtlich prüfen; die Details samt Ausnahmen erklärt der WKO-Leitfaden zur Betriebsnachfolge ausführlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: die Eintrittsautomatik

Beim Betriebsübergang gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf Sie über, mit allen Rechten und Pflichten: Das regelt § 3 AVRAG. Gehälter dürfen nicht gesenkt werden, Vordienstzeiten und offene Ansprüche wie Urlaub bleiben erhalten, und eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam, wie die WKO auf ihrer Seite zum arbeitsrechtlichen Betriebsübergang erläutert. Auch Lehrverträge werden auf die neue Lehrberechtigte übertragen.

Für einen Friseursalon ist das meist weniger Last als Chance: Die Kundin kommt oft "zu ihrer" Friseurin, nicht in einen Salonnamen. Ein Team, das bleibt, ist der stärkste Schutz davor, dass die Kundschaft mit der alten Inhaberin verschwindet. Kalkulieren Sie dafür die übernommenen Altansprüche realistisch ein; sie sind ein legitimer Punkt in der Kaufpreisverhandlung.

Altschulden: Haftung begrenzen, Rückstände prüfen

Wer einen Betrieb übernimmt, haftet gegenüber Dritten wie Finanzamt oder Sozialversicherung grundsätzlich für Schulden der Vorgängerin, die bekannt waren oder bekannt sein mussten; unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich diese Haftung auf den Wert des übernommenen Vermögens begrenzen. Der WKO-Leitfaden empfiehlt, vor der Übergabe Rückstandsausweise bei der ÖGK und beim Finanzamt einzuholen: eine verbindliche Feststellung, ob und wie viel dort noch offen ist. Dieser Schritt kostet wenig und erspart im Ernstfall viel.

Asset Deal oder Share Deal: was kaufen Sie eigentlich?

Hinter den beiden Fachbegriffen steckt eine einfache Frage. Beim Asset Deal kaufen Sie die einzelnen Bestandteile des Betriebs: Einrichtung, Warenlager, Firmenwert, gegebenenfalls den Eintritt in Verträge. Das ist bei Friseursalons der Normalfall, denn die meisten werden als Einzelunternehmen geführt, und ein Einzelunternehmen kann man gar nicht anders übernehmen. Beim Share Deal kaufen Sie Anteile an einer Gesellschaft, typischerweise einer GmbH; die Gesellschaft selbst bleibt unverändert bestehen, mitsamt ihren Verträgen, aber eben auch mitsamt ihrer Geschichte.

Die beiden Wege unterscheiden sich steuerlich erheblich, etwa bei der Frage, ob Sie den Kaufpreis abschreiben können, und beim Risiko, unbekannte Verbindlichkeiten mitzukaufen. Hier gibt es keine pauschal richtige Antwort: Sobald eine GmbH im Spiel ist, gehört eine Steuerberatung an den Tisch, bevor Sie sich auf eine Struktur festlegen.

Ein Förderpunkt, den viele übersehen: Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) gilt auch für Betriebsübernahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen, unter anderem dürfen Sie in den letzten fünf Jahren nicht vergleichbar selbstständig tätig gewesen sein, entfallen Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen, diverse Stempelgebühren und bei Grundstücken die Grunderwerbsteuer bis zu einem Freibetrag von 75.000 Euro. Das NeuFöG-Formular gibt es bei der Wirtschaftskammer oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal.

Was ist der Salon wert? Der Kundenstock entscheidet

Feste Regeln für den Kaufpreis gibt es nicht. Nach herrschender Auffassung bemisst sich der Unternehmenswert in erster Linie an der künftigen Ertragskraft und weniger an der vorhandenen Substanz, so auch der WKO-Leitfaden, der für kleine Betriebe zusätzlich vereinfachte Methoden wie Substanzwert oder Umsatz-Multiplikatoren nennt und auf den kostenlosen Unternehmenswert-Rechner der WKO verweist. Gebrauchte Saloneinrichtung hat nüchtern betrachtet oft nur bescheidenen Marktwert; was Sie wirklich kaufen, sind Lage, Team und Kundenstock.

Und genau beim Kundenstock sollten Sie genau hinsehen, denn er ist nur so viel wert, wie davon tatsächlich übertragbar ist:

  • Papier-Terminbuch plus Gedächtnis der Chefin: Die Farbrezepturen, Vorlieben und Besuchsrhythmen von 800 Kundinnen existieren nur im Kopf der Person, die den Salon verlässt. Dieser Wert geht mit ihr zur Tür hinaus. Warum das auch im Alltag ein Risiko ist, zeigt der Vergleich Papier-Terminbuch oder digitale Terminverwaltung.
  • Digitale Kundenkartei mit Buchungshistorie: Wer wann zuletzt da war, welche Leistung gebucht wurde, welche Farbnummer verwendet wird, welche E-Mail-Adresse hinterlegt ist: Das alles ist dokumentiert, auswertbar und für Sie als Nachfolgerin sofort nutzbar. Ein solcher Kundenstock ist nachweisbar aktiv, und das rechtfertigt einen höheren Preis, als ein abgegriffenes Terminbuch es je könnte.

Fragen Sie im Verkaufsgespräch deshalb konkret: Wie viele Kundinnen und Kunden waren in den letzten zwölf Monaten tatsächlich da? Wie viele davon sind mit Kontaktdaten erfasst? Wie viele buchen online? Ein Salon, der solche Zahlen belegen kann, verkauft keinen Hoffnungswert, sondern einen messbaren Kundenstock.

Ein Wort zum Datenschutz: Kundendaten sind personenbezogene Daten, und ihre Übertragung an eine neue Inhaberin muss DSGVO-konform ablaufen; die Kundschaft ist über den Wechsel des Verantwortlichen zu informieren, und für Werbezwecke gelten eigene Regeln. Die Grundlagen erklärt der Beitrag zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon in Österreich; einen kompakten Einstieg bietet auch der DSGVO-Leitfaden der WKO für KMU. Lassen Sie die Datenübergabe im Kaufvertrag sauber regeln.

Die ersten 100 Tage: so bleibt die Kundschaft

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Gewerbeberechtigung angemeldet. Jetzt entscheidet sich, ob der bezahlte Kundenstock auch bei Ihnen Termine ausmacht. Vier Prioritäten haben sich bewährt:

  1. Preise und Team stabil halten. Eine Preiserhöhung in Woche zwei bestätigt die schlimmste Erwartung der Stammkundschaft. Übernehmen Sie Preisliste und Team zunächst unverändert und heben Sie Preise erst an, wenn die Kundschaft Sie kennt, dann transparent und mit Vorlauf.
  2. Sich vorstellen lassen. Die wertvollste Leistung der bisherigen Inhaberin nach der Übergabe: Sie stellt Sie ihren Stammkundinnen persönlich vor. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Übergabephase, in der sie noch einige Wochen im Salon präsent ist.
  3. Online-Buchung einführen. Eine Übernahme ist der natürliche Moment, die Terminverwaltung zu modernisieren, denn die Kundschaft erwartet ohnehin Veränderung. Mit ViteUneCoupe geht das ohne Risiko: Die kostenlose Version umfasst unbegrenzte Online-Buchungen mit 0 % Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne und eine digitale Kundenkartei, in der ab dem ersten Tag jede Buchung dokumentiert ist. So bauen Sie genau den nachweisbaren Kundenstock auf, der den Wert Ihres Salons bei einer späteren Übergabe ausmacht. SMS-Erinnerungen bietet ViteUneCoupe übrigens nicht, in keinem Tarif; Bestätigungen und Erinnerungen laufen im Standard-Tarif ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat per E-Mail, was bei online gebuchten Terminen gut funktioniert, weil die Adresse immer vorliegt. Mehr dazu im Beitrag über Terminerinnerungen im Friseursalon in Österreich, und einen breiteren Marktüberblick liefert der Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.
  4. Formalitäten abschließen. ÖGK-Ummeldung der Beschäftigten mit dem Vermerk Betriebsübergang, Gewerbeanmeldung, Versicherungen prüfen (sie gehen zwar über, sind aber beidseitig binnen Monatsfrist kündbar) und die Kassa auf Sie umstellen: Eine übernommene Registrierkasse muss für die neue Inhaberin bei FinanzOnline neu eingerichtet werden, die Pflichten dazu fasst der Beitrag zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon in Österreich zusammen. Eine Buchungssoftware ersetzt diese Registrierkasse übrigens nicht, auch ViteUneCoupe nicht.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Meisterprüfung, um einen Friseursalon in Österreich zu übernehmen?

Sie brauchen eine eigene Gewerbeberechtigung für das reglementierte Friseurgewerbe, und dafür einen Befähigungsnachweis. Der klassische Weg ist die Meisterprüfung, je nach Ausbildung und Praxisjahren kommen aber auch andere Nachweise oder eine individuelle Befähigung in Frage. Alternativ können Sie eine gewerberechtliche Geschäftsführerin oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis bestellen. Die Details klärt das Gründerservice der WKO.

Geht die Gewerbeberechtigung des Verkäufers auf mich über?

Nein. Die Gewerbeberechtigung ist an die Person gebunden und kann weder verkauft noch vererbt werden. Sie melden das Gewerbe neu an und müssen dafür selbst alle Voraussetzungen erfüllen.

Muss ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Salons übernehmen?

Ja. Nach § 3 AVRAG gehen bestehende Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über, inklusive Vordienstzeiten und Gehalt. Eine Kündigung allein wegen der Übernahme ist unwirksam. Für einen Salon ist das meist ein Vorteil, denn das vertraute Team hält die Stammkundschaft.

Darf ich die Kundenkartei einfach mitübernehmen?

Die Übergabe von Kundendaten an die neue Inhaberin muss DSGVO-konform geregelt werden: Die Kundschaft ist über den Wechsel zu informieren, und für Werbeaussendungen gelten eigene Regeln. Lassen Sie die Datenübergabe im Kaufvertrag festhalten und orientieren Sie sich am DSGVO-Leitfaden der WKO; im Zweifel fragen Sie eine Datenschutz-Fachkraft.

Was kostet die WKO Nachfolgebörse?

Nichts. Suchen, Inserieren und die Kontaktaufnahme über die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer sind kostenlos, sowohl für übergabewillige Betriebe als auch für Übernahmeinteressierte.

Welche Förderungen gibt es bei einer Salonübernahme?

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit auch Betriebsübernahmen unter bestimmten Voraussetzungen von Gerichtsgebühren, Stempelgebühren und Teilen der Grunderwerbsteuer. Dazu kommen je nach Bundesland eigene Förderprogramme; einen Überblick geben das Gründerservice der WKO und das Unternehmensserviceportal.

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