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Mobile Friseurin in Österreich: selbstständig ohne Salon, mit Gewerbe, Registrierkasse und Tourenplan

Geschrieben von Veröffentlicht am 23 Min. Lesezeit
Mobile Friseurin hebt ihren Rollkoffer mit Scheren, Bürsten und Umhang aus einem kleinen Lieferwagen vor einem österreichischen Bauernhaus mit Geranienbalkon, auf dem Beifahrersitz liegt ein Tablet mit dem Tageskalender

Ja, Sie können sich in Österreich als mobile Friseurin oder mobiler Friseur selbstständig machen, ganz ohne Geschäftslokal. Sie brauchen dafür dieselbe Gewerbeberechtigung wie eine Saloninhaberin, dürfen Ihre Wohnung als Gewerbestandort angeben und die eigentliche Arbeit bei der Kundschaft zu Hause, im Pflegeheim oder am Hochzeitsmorgen verrichten, weil die Gewerbeordnung "bestellte Arbeiten überall" ausdrücklich erlaubt. Eine Reisegewerbekarte wie in Deutschland gibt es hier nicht, dafür gelten die österreichische Registrierkassen- und Belegpflicht auch im Wohnzimmer der Kundin. Und der Punkt, an dem das Modell wirtschaftlich steht oder fällt, ist nicht das Gewerberecht, sondern die Fahrzeit.

Dieser Leitfaden geht genau diese drei Ebenen durch, und zwar ausschließlich für Österreich: zuerst den gewerberechtlichen Rahmen (Befähigungsnachweis, Standort, Hausbesuche, Betriebsanlage, SVS), dann die steuerlichen Pflichten unterwegs (Registrierkasse, Belege, Preisauszeichnung), schließlich das Betriebsmodell mit Zonen, Puffern, Anfahrtspauschale, Stornoregeln und einem beispielhaften Wochenplan. Zum Schluss zeigen wir ehrlich, was eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision für eine mobile Friseurin leisten kann und wo sie an Grenzen stößt. Alle Rechtsquellen wurden am 30. Oktober 2026 auf RIS, WKO und USP geprüft; der Artikel ersetzt keine Beratung durch das Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer oder eine Steuerberatung.

Gewerberecht: dieselbe Berechtigung wie im Salon, nur ohne Salon

Friseur bleibt ein reglementiertes Gewerbe, auch mobil

Das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Stylisten) ist in § 94 Z 22 GewO 1994 als reglementiertes Gewerbe gelistet. Ob Sie in einem Geschäftslokal oder im Wohnzimmer Ihrer Kundin arbeiten, ändert daran nichts: Die Gewerbeberechtigung hängt an der Tätigkeit, nicht an den Räumen. Sie brauchen also den Befähigungsnachweis, in der Regel die Meisterprüfung oder einen der in der Friseure- und Perückenmacher-Verordnung genannten Praxiswege, oder einen Feststellungsbescheid über die individuelle Befähigung nach § 19 GewO. Alle Wege, die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde und die kostenlose Anmeldung selbst haben wir im Leitfaden Friseursalon eröffnen in Österreich ausführlich beschrieben; hier wiederholen wir sie nicht.

Ein Satz zu einem hartnäckigen Internet-Gerücht: Dass mobile Friseurinnen "ohne Meister" arbeiten dürften, stammt aus deutschen Ratgebern zum dortigen Reisegewerbe. Für Österreich gilt das nicht. Wer ohne Befähigungsnachweis frisiert, gleich wo, übt das Gewerbe unbefugt aus.

Der Standort: Ihre Wohnung kann der Gewerbestandort sein

Jedes Gewerbe braucht einen Standort. § 339 GewO 1994 verlangt, dass die Gewerbeanmeldung "bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes" erstattet wird und "die genaue Bezeichnung des Gewerbes und des für die Ausübung in Aussicht genommenen Standortes" enthält (§ 339 GewO auf jusline.at, Fassung seit 23. Juli 2024, geprüft am 30. Oktober 2026). Für eine mobile Friseurin ist dieser Standort in der Praxis die eigene Wohnadresse: Dort steht das Büro, dort lagern Koffer und Produkte, dort kommen Sie nach der Tour zurück. Die Behörde braucht eine Adresse, an der Ihr Betrieb erreichbar ist, kein Geschäftslokal mit Schaufenster.

Drei Punkte sollten Sie trotzdem vorher klären, weil sie nicht im Gewerberecht, sondern im Miet- und Wohnungseigentumsrecht stecken:

  • Mietvertrag: Viele Wohnungsmietverträge beschränken die Nutzung auf Wohnzwecke. Eine reine Geschäftsadresse ohne Kundenverkehr ist etwas anderes als ein eingerichteter Waschplatz mit Laufkundschaft; sprechen Sie mit der Vermieterin, bevor die Adresse im GISA steht.
  • Wohnungseigentum: Der Wohnungseigentumsvertrag legt fest, wofür das Objekt genutzt werden darf. Die WKO erklärt, dass eine Widmung "zu Wohnzwecken und zu Geschäftstätigkeiten, die gewöhnlich in einer Wohnung ausgeübt werden" eine solche Nutzung ohne Weiteres erlaubt, während bei Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen "eine ausdrückliche Zustimmung aller WE eingeholt werden" muss (WKO, Widmungsänderung im Wohnungseigentum, Stand 8. Oktober 2025). Ein Schreibtisch und ein Regal mit Farbtuben sind in aller Regel unproblematisch; ein Friseurplatz mit Kundinnen im Stiegenhaus kann es sein.
  • Flächenwidmung: In reinen Wohngebieten ist die Frage, ob Kundenverkehr zulässig ist, Sache des jeweiligen Landes-Raumordnungsrechts. Solange Sie ausschließlich zu den Kundinnen fahren, ist das kaum relevant; sobald Sie zusätzlich zu Hause frisieren, fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Wer später doch Räume anmietet, wechselt den Standort mit einer Anzeige bei der Behörde des neuen Standorts; was beim Geschäftslokal selbst zu beachten ist, behandelt der Leitfaden zum Mietvertrag für ein Friseur-Geschäftslokal in Österreich.

Hausbesuche sind "bestellte Arbeiten": § 50 Abs. 1 Z 3 GewO

Die Gewerbeordnung bindet Gewerbetreibende grundsätzlich an ihren Standort, nennt aber in § 50 Abs. 1 die Tätigkeiten, die überall erlaubt sind. Ziffer 3 lautet wörtlich: Gewerbetreibende dürfen "bestellte Arbeiten überall verrichten" (§ 50 GewO 1994 im RIS, Fassung seit 14. September 2012, geprüft am 30. Oktober 2026). Genau das ist Ihr Geschäftsmodell: Die Kundin bestellt den Haarschnitt, Sie kommen zu ihr. Eine weitere Betriebsstätte entsteht dadurch nicht, und Sie müssen für jede besuchte Adresse nichts anzeigen.

Die WKO fasst das in ihren FAQ zu weiteren Betriebsstätten so zusammen: Gewerbetreibende dürfen unter anderem "bestellte Tätigkeiten überall ausüben", ohne dafür eine Filiale anzumelden (WKO, Weitere Betriebsstätten, Standortverlegung und Tätigkeiten außerhalb des Standorts, Stand 21. Oktober 2024, geprüft am 30. Oktober 2026). Eine weitere Betriebsstätte, die vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist, liegt dagegen vor, wenn Sie an einem zweiten Ort dauerhaft eingerichtet sind. Das wird für mobile Friseurinnen an einer Stelle relevant: Wenn Ihnen ein Pflegeheim einen fix eingerichteten Frisierraum überlässt, in dem Sie jede Woche zu festen Zeiten arbeiten, kann die Behörde das als weitere Betriebsstätte sehen. Fragen Sie in diesem Fall vorher bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde oder der Landesinnung nach; die Anzeige selbst ist kein großer Akt, aber sie muss vorher da sein.

Hausieren, Reisegewerbe, Werbeverbot: was in Österreich wirklich gilt

Wer deutsche Ratgeber liest, stolpert über die Reisegewerbekarte, das Werbeverbot für Reisegewerbetreibende und die Frage, ob man als mobile Friseurin überhaupt Termine vereinbaren darf. Nichts davon ist österreichisches Recht.

In Österreich regeln die §§ 53 ff. GewO das "Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus", und zwar für Waren: bestimmte landwirtschaftliche Produkte und eigene Erzeugnisse mit Gemeindebewilligung (§ 53 GewO 1994 im RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). § 57 GewO verbietet das unaufgeforderte Aufsuchen von Privatpersonen zum Sammeln von Bestellungen auf bestimmte Waren (Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Waffen, Grabsteine und andere) und regelt, wer mit Gewerbelegitimation Bestellungen auf andere Waren sammeln darf (§ 57 GewO 1994 im RIS, Fassung seit 1. Jänner 2025). Eine Friseurin, die auf Bestellung zu einer Kundin fährt, verkauft weder Waren im Umherziehen noch klingelt sie unaufgefordert an Türen. Sie verrichtet bestellte Arbeiten, und die sind nach § 50 Abs. 1 Z 3 frei.

Daraus folgt auch: Sie dürfen ganz normal werben, mit Google-Unternehmensprofil, Flyer im Ort, Instagram und einer Buchungsseite, auf der Kundinnen Termine vereinbaren. Ein Werbeverbot für mobile Friseurinnen existiert in Österreich nicht. Was Sie nicht tun sollten, ist von Tür zu Tür gehen und spontan Haarschnitte anbieten; das wäre nicht mehr "bestellt" und ein anderer Regelungsbereich.

Betriebsanlage: ohne Räume keine Genehmigungsfrage

Eine gewerbliche Betriebsanlage ist nach § 74 Abs. 1 GewO "jede örtlich gebundene Einrichtung", die der gewerblichen Tätigkeit "nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist" (§ 74 GewO 1994 im RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). Ihr Koffer, Ihr Auto und das Badezimmer Ihrer Kundin sind das nicht. Wer ausschließlich mobil arbeitet, hat deshalb keine Betriebsanlage und keine Genehmigungsfrage. Richten Sie zusätzlich zu Hause einen Frisierplatz mit Waschbecken ein, gilt dafür dasselbe wie für jeden kleinen Salon: Friseurbetriebe sind in der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung angeführt und brauchen unter deren Voraussetzungen keine eigene Genehmigung, wobei Baurecht und Widmung davon unberührt bleiben. Die Details stehen im Gründungsleitfaden.

SVS, Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer in einem Absatz

Mit der Gewerbeberechtigung sind Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert sowie unfallversichert, auch als Einzelunternehmerin ohne Räume. Wer klein startet, kann die Kleinunternehmer-Ausnahme der SVS beantragen: Sie gilt für Gewerbetreibende, deren jährliche Einkünfte 6.613,20 Euro und deren Jahresumsatz 55.000 Euro nicht übersteigen und die in den letzten 60 Kalendermonaten höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert waren (oder bestimmte Alters- und Kinderbetreuungsvoraussetzungen erfüllen); dann bleibt nur der Unfallversicherungsbeitrag von 12,95 Euro im Monat (WKO, Sozialversicherung für Kleinunternehmer, Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026). Achtung, das ist eine Ausnahme ohne Krankenversicherung und ohne Pensionszeiten; sie passt zum Nebenerwerb, nicht zur Haupteinnahmequelle. Steuerlich getrennt davon läuft die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung mit der Bruttogrenze von 55.000 Euro, die gerade für mobile Friseurinnen mit geringen Fixkosten oft länger passt als für einen Salon; wie sie funktioniert und wann der Verzicht klüger ist, steht im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung für Friseure in Österreich. Für längere Krankheit oder eine Schwangerschaft, in der der ganze Betrieb stillsteht, lohnt sich ein eigener Blick auf Betriebshilfe und Wochengeld der SVS für selbstständige Friseurinnen; fragen Sie Ihre Landesstelle, bevor Sie es brauchen.

Registrierkasse und Belege unterwegs: die Erleichterung für "mobile Gruppen"

Die Grundregeln gelten auch im Wohnzimmer der Kundin

Die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO gilt ab dem ersten Barumsatz, ohne jede Umsatzgrenze: Jede Kundin, die bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort zahlt, bekommt einen Beleg, und Sie bewahren eine Durchschrift oder elektronische Kopie sieben Jahre auf. Die Registrierkassenpflicht kommt dazu, sobald Ihr Jahresumsatz 15.000 Euro und Ihre Barumsätze 7.500 Euro netto überschreiten, wobei Kartenzahlungen als Barumsätze zählen (USP, Registrierkassen, zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026, geprüft am 30. Oktober 2026). Eine hauptberufliche mobile Friseurin liegt in der Regel über beiden Grenzen. Fristen, RKSV-Sicherheitseinrichtung, FinanzOnline und Anbieter erklärt der Leitfaden zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon in Österreich; hier geht es nur um das, was unterwegs anders ist.

Nacherfassung nach Rückkehr: § 7 BarUV 2015

Der Gesetzgeber weiß, dass eine Friseurin keine Kassenlade durchs Pflegeheim trägt. § 7 Abs. 1 der Barumsatzverordnung 2015 lautet: Unternehmer, "die ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen und nach § 131b BAO zur Führung von Registrierkassen verpflichtet sind, müssen diese Umsätze nicht sofort, sondern dürfen diese nach Rückkehr in die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfassen, wenn sie bei Barzahlung dem Leistungsempfänger einen Beleg im Sinn des § 132a Abs. 3 BAO ausfolgen und hiervon eine Durchschrift aufbewahren" (§ 7 BarUV 2015 im RIS, gültig seit 4. August 2016, geprüft am 30. Oktober 2026).

Die WKO nennt in ihren FAQ zur Registrierkassenpflicht ausdrücklich "Friseure, Masseure" als Beispiele für diese mobilen Gruppen und erklärt den Ablauf (WKO, Registrierkassenpflicht FAQ, geprüft am 30. Oktober 2026):

Schritt Was Sie tun Woran Sie denken müssen
Vor Ort Handschriftlichen Beleg mit Durchschrift ausstellen (Paragonblock) oder einen vorab in der Kasse erfassten Beleg übergeben Fortlaufende Nummerierung des Paragonblocks, getrennt von der Nummernfolge der Kasse; Beleginhalt nach § 132a BAO (Name, Nummer, Datum, Leistung, Betrag)
Rückkehr Jeden Umsatz "ohne unnötigen Aufschub" in der Registrierkasse nacherfassen Der zumutbare Zeitraum hängt vom Einzelfall ab; am selben Abend ist die sichere Routine
Vorerfassung Alternativ Belege vor der Tour in der Kasse erfassen und mitnehmen Nicht verwendete Belege nach Rückkehr in der Kasse stornieren
Sammelerfassung Gleich hohe Einzelumsätze dürfen zusammengefasst erfasst werden Nur, wenn die Vollständigkeit gesichert ist, etwa durch die Durchnummerierung der Paragons
Aufbewahrung Durchschriften sieben Jahre aufheben Zusätzlich zum Datenerfassungsprotokoll der Kasse

Die einfachste Variante ist allerdings eine andere: eine RKSV-konforme Kassen-App auf dem Tablet oder Smartphone mit mobilem Internet, die den signierten Beleg direkt beim Kunden erstellt. Seit 1. Oktober 2026 dürfen Registrierkassenbelege zudem "auf vereinfachte Weise elektronisch zur Verfügung" gestellt werden, etwa per E-Mail, App oder am Bildschirm; die Kundin behält aber "immer das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen" (USP, Registrierkassen, Stand 1. Oktober 2026). Für eine mobile Friseurin heißt das: Bondrucker im Koffer ja, aber nicht für jede Kundin. Ein Paragonblock als Rückfallebene für die Hütte ohne Netz bleibt trotzdem sinnvoll.

Warum die Kalte-Hände-Regelung Ihnen nichts bringt

In Foren taucht regelmäßig die "Kalte-Hände-Regelung" als vermeintliche Ausnahme für mobile Dienstleister auf. Sie befreit Umsätze im Freien bis 45.000 Euro netto im Jahr von der Registrierkassenpflicht (bis Ende 2025 waren es 30.000 Euro), gilt aber nur für Umsätze "von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten" und ausdrücklich nicht "in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten" (USP, Lexikon: Kalte-Hände-Regelung, Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026). Ein Haarschnitt im Wohnzimmer, im Pflegeheim oder in der Hotelsuite der Braut findet in fest umschlossenen Räumen statt. Die Regelung ist für Maronibrater und Christbaumverkäufer gemacht, nicht für Sie.

Preisauszeichnung ohne Schaufenster

Friseure gehören nach dem Preisauszeichnungsgesetz zu den Branchen, die ihre typischen Leistungen in einem Preisverzeichnis auszeichnen müssen, und zwar "innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte deutlich lesbar" (WKO, Preisauszeichnung bei Dienstleistungen, Stand 14. Juli 2025, geprüft am 30. Oktober 2026). Für eine mobile Friseurin ohne Geschäftslokal spricht die WKO-Seite den Fall nicht eigens an. Die sinnvolle Umsetzung, die dem Zweck der Vorschrift entspricht: ein vollständiges Preisverzeichnis mit Bruttopreisen auf Ihrer Website oder Buchungsseite, dasselbe Verzeichnis ausgedruckt im Koffer, und bei Pflegeheimen ein Aushang im Frisierraum oder am Schwarzen Brett. Zwei Vorgaben derselben WKO-Seite betreffen Sie direkt: "Wegkosten (Fahrt zu oder vom Verbraucher) sind getrennt auszuzeichnen", und Kosten für Mindestarbeitszeit, Mindestwegzeit oder Mindestwegstrecke sind ebenfalls getrennt auszuweisen. Ihre Anfahrtspauschale und Ihre Mindestbuchung gehören also als eigene, klar bezifferte Positionen auf die Liste, nicht versteckt im Haarschnittpreis. Wie Sie ein Preisverzeichnis für Österreich aufbauen, inklusive der Frage der "ab"-Preise, steht im Beitrag zur Preisliste für Friseursalons in Österreich.

Rücktrittsrecht: Ihr Vertrag entsteht fast immer im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt "für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" zwischen Unternehmern und Verbrauchern; für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen das Entgelt "den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet", ist es nicht anzuwenden (§ 1 FAGG auf jusline.at, geprüft am 30. Oktober 2026). Eine mobile Friseurin schließt praktisch jeden Vertrag entweder online oder telefonisch (Fernabsatz) oder direkt in der Wohnung der Kundin (außerhalb von Geschäftsräumen). Damit stellt sich bei jeder Buchung über 50 Euro die Frage nach dem 14-tägigen Rücktrittsrecht und der Rücktrittsbelehrung. Wie das für online gebuchte Friseurtermine funktioniert und was seit 1. Oktober 2026 auf der Buchungsseite stehen muss, erklärt der Beitrag zum Rücktrittsrecht bei online gebuchten Friseurterminen in Österreich.

Haftpflicht, Hygiene und schutzbedürftige Kundschaft

Betriebshaftpflicht: das Innungsangebot prüfen, mobil versichert?

Ein umgekippter Trolley auf dem Parkettboden, Blondierung auf der Couch, eine Kundin, die über Ihr Kabel stolpert: Mobil arbeiten heißt, in fremden Wohnungen zu haften. Die Betriebshaftpflicht ist keine gesetzliche Pflicht, aber ohne sie sollten Sie nicht losfahren. Mehrere Landesinnungen der Friseure haben dafür Rahmenverträge, die sich je Bundesland stark unterscheiden:

  • Tirol: Die Innung hat für alle Mitglieder eine Betriebshaftpflicht bei der Generali abgeschlossen, finanziert über die Grundumlage. Als Beispielfall nennt die Innung ausdrücklich: "Einer mobilen Friseurin fällt im Wohnzimmer der Kundin der Schneidehocker/Trolli um, dabei wird der Boden beschädigt" (WKO Tirol, Betriebshaftpflichtversicherung der Tiroler Friseure, Stand 18. Dezember 2025, geprüft am 30. Oktober 2026).
  • Wien: Seit 1. Jänner 2025 gibt es eine freiwillige Rahmenvereinbarung mit der UNIQA, betreut durch die VMC, mit einer pauschalen Deckung von 2 Millionen Euro pro Schadensereignis für Personen- und Sachschäden und einer Jahresbruttoprämie von 70 Euro je Standort (WKO Wien, Versicherungen für Wiener Friseur:innen, Stand 27. Oktober 2025, geprüft am 30. Oktober 2026).

Was Sie in jedem Bundesland schriftlich klären sollten, weil es auf keiner der Innungsseiten eindeutig steht: ob Tätigkeiten außerhalb des Standorts mitversichert sind, ob Schäden an der Einrichtung der Kundin (Bearbeitungsschäden) gedeckt sind und ob Veranstaltungen wie Hochzeiten eingeschlossen sind. Für das Auto brauchen Sie zusätzlich eine Kfz-Haftpflicht, die den gewerblichen Einsatz kennt; Ihr Privatvertrag deckt das nicht automatisch.

Hygiene auf der Straße: dieselben Pflichten, weniger Infrastruktur

Österreich hat keine eigene Friseur-Hygieneverordnung, wohl aber die allgemeinen Pflichten aus Arbeitnehmerschutz, Produkt- und Chemikalienrecht und die Hygieneempfehlungen der Bundesinnung. Für Sie bedeutet mobil: Sie können Scheren, Kämme und Klammern nicht zwischen zwei Kundinnen in die Desinfektionswanne im Hinterzimmer legen. Praktisch bewährt haben sich zwei komplette Werkzeugsets im Wechsel, ein verschließbarer Behälter für benutzte Werkzeuge, Einwegumhänge oder ein Umhang pro Kundin, Handdesinfektion vor jedem Besuch und eine Abdeckung für Boden und Möbel. Die Reinigung und Desinfektion erledigen Sie abends am Standort, also zu Hause, und dokumentieren sie wie ein Salon. Die österreichischen Grundlagen fassen wir im Beitrag zu den Hygienevorschriften für Friseursalons in Österreich zusammen.

Pflegeheime: Vereinbarung mit dem Haus, Respekt gegenüber den Bewohnerinnen

Pflege- und Seniorenheime sind für viele mobile Friseurinnen das Rückgrat des Kalenders: planbare Nachfrage, mehrere Kundinnen an einem Ort, keine Fahrzeit zwischen den Terminen. Rechtlich ist das zunächst ein ganz normaler Dienstleistungsvertrag mit der jeweiligen Bewohnerin oder ihren Angehörigen beziehungsweise der Erwachsenenvertretung. Die Zusammenarbeit mit dem Heim regeln Sie am besten schriftlich, auch wenn kein Gesetz das vorschreibt: Welchen Raum und welche Zeiten Sie nutzen, wer die Termine mit den Bewohnerinnen koordiniert (Pflegeteam oder Sie), wie abgerechnet wird (bar bei der Bewohnerin, über das Taschengeldkonto des Heims oder monatlich an die Angehörigen), wer für Wäsche und Reinigung zuständig ist, und dass Ihre Preisliste im Haus aushängt.

Zwei Dinge gehören dazu, ohne dass wir hier Pflegerecht auslegen: Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit buchen nicht selbst, also klären Sie, wer für sie bestellt und zahlt, und halten Sie das fest. Und ein fix eingerichteter Frisierraum mit regelmäßigen Zeiten kann, wie oben beschrieben, gewerberechtlich eine weitere Betriebsstätte sein; ein kurzer Anruf bei der Behörde erspart spätere Diskussionen. Der Beleg nach § 132a BAO ist auch hier für jede bar bezahlte Leistung Pflicht.

Das Betriebsmodell: Fahrzeit ist Ihre teuerste Leistung

Im Salon wird eine Lücke zwischen zwei Terminen von der Kollegin gefüllt oder zum Aufräumen genutzt. Bei Ihnen ist die Lücke eine Autofahrt, und die bezahlt niemand direkt. Alles, was Sie organisatorisch tun, dient einem Ziel: so wenige bezahlte Minuten wie möglich im Auto zu verlieren.

Zonen und Tage statt Landkarte

Teilen Sie Ihr Einsatzgebiet in zwei oder drei Zonen und ordnen Sie jeder Zone feste Wochentage zu: Montag und Donnerstag der Heimatort und die Nachbargemeinden, Dienstag das Tal hinauf, Mittwoch das Pflegeheim, Freitag und Samstag Hochzeiten und Sonderwünsche. Wer am Dienstag im Heimatort anfragt, bekommt den nächsten Montag angeboten. Das klingt streng, spart aber pro Woche leicht mehrere Stunden Fahrt. In der Buchungssoftware bilden Sie das über Ihre Arbeitszeiten je Wochentag ab und erklären die Zonentage sichtbar auf der Buchungsseite.

Fahrzeit als Puffer in der Leistungsdauer

Ihre Buchungsseite kennt keine Landkarte, aber sie kennt Dauern. Legen Sie für jede Leistung eine ehrliche Dauer fest, die Aufbau, Arbeit, Abbau und die durchschnittliche Fahrt zur nächsten Kundin enthält: Damenhaarschnitt mit Waschen zu Hause nicht 45, sondern 75 Minuten; Farbe mit Schnitt nicht 120, sondern 150 Minuten. Innerhalb einer Zone liegt die typische Fahrt zwischen zwei Adressen bei 10 bis 20 Minuten, planen Sie 20. So kann keine Kundin um 10:45 buchen, wenn Sie um 10:30 bei der vorigen Kundin fertig sind und noch 15 Minuten fahren. Allgemeine Regeln zu Vorlauf und Puffern gelten für Sie noch stärker als für ein EPU im Salon; der Beitrag zur Terminsoftware für selbstständige Friseurinnen und Friseure in Österreich beschreibt den Werkzeugkasten, auf dem dieser Artikel aufbaut.

Mindestbuchung und Anfahrtspauschale

Ein Ponyschnitt um 12 Euro mit 25 Minuten Anfahrt rechnet sich nie. Zwei Instrumente lösen das, beide müssen nach dem Preisauszeichnungsgesetz getrennt auf der Preisliste stehen:

  • Anfahrtspauschale je Zone: Zone A (Heimatort) inklusive, Zone B ein fixer Betrag, Zone C ein höherer Betrag. Kilometerpreise klingen fair, sind aber für Kundinnen unberechenbar und für Sie Diskussionsstoff.
  • Mindestbuchung: ein Mindestumsatz pro Besuch, der sich auch über mehrere Personen im selben Haushalt erreichen lässt. Mutter und Tochter nacheinander, oder zwei Nachbarinnen im selben Stiegenhaus, verwandeln einen unrentablen in einen sehr guten Termin.

Beides kommunizieren Sie vor der Buchung, auf der Buchungsseite und in der Leistungsbeschreibung, und weisen es auf dem Beleg getrennt aus. Rechnen Sie Ihre Pauschalen aus den echten Kosten: Fahrzeit mal Stundensatz plus Kilometerkosten des Autos; der Beitrag zur Preiskalkulation und zum Stundensatz im Friseursalon in Österreich zeigt die Methode, auch wenn er vom Salon ausgeht.

Stornoregeln: der leere Stuhl steht hier auf dem Parkplatz

Ein Nichterscheinen trifft Sie doppelt: Sie haben die Zeit geblockt und sind hingefahren. Vereinbaren Sie Stornobedingungen, bevor der Termin fix ist, mit einer klaren Frist (etwa 24 Stunden) und einer Regel für den Fall, dass niemand öffnet. Rechtlich kann in Österreich nach § 1168 ABGB unter Voraussetzungen das Entgelt verlangt werden, aber nur, wenn die Bedingungen vorher vereinbart und beweisbar sind, und die Anfahrtspauschale gehört ausdrücklich in diese Bedingungen. Was zulässig ist, wie Sie es formulieren und warum Vorbeugen klüger ist als Nachfordern, steht im Beitrag zu No-Shows und Stornogebühren im Friseursalon in Österreich. Die wirksamste Vorbeugung ist unterwegs dieselbe wie im Salon: eine automatische Erinnerung am Vortag, in der auch Ihre Ankunftszeit steht.

Hochzeiten: die lukrative Ausnahme vom Zonenplan

Brautstyling vor Ort ist das Paradebeispiel für bestellte Arbeiten außerhalb des Standorts und für viele mobile Friseurinnen der umsatzstärkste Termin des Monats: Probetermin Wochen vorher, am Hochzeitsmorgen Braut plus Begleitpersonen, fixe Uhrzeit ohne Puffer nach hinten. Hier gelten eigene Regeln für Pakete, Anfahrt, Anzahlung und Stornobedingungen, die wir im Beitrag zu Brautfrisuren und Hochzeitsterminen im Friseursalon beschrieben haben; für Sie kommt hinzu, dass ein Hochzeitssamstag den ganzen Tag blockt und deshalb im Kalender als Ganztagestermin eingetragen gehört, nicht als Leistung von drei Stunden.

Ein beispielhafter Wochenplan

Rechenbeispiel, Annahmen: Einsatzgebiet mit drei Zonen, Zone A der Heimatort mit Nachbargemeinden, Zone B ein Seitental 25 Minuten entfernt, ein Pflegeheim in Zone A, Arbeitszeit Montag bis Freitag plus jeder zweite Samstag. Alle Dauern enthalten den Fahrtpuffer. Die Zahlen sind hypothetisch und dienen nur der Veranschaulichung der Struktur.

Tag Zone Termine Bezahlte Arbeitszeit Fahrzeit (unbezahlt, über Pauschale gedeckt)
Montag A 5 Hausbesuche, 9:00 bis 16:30 ca. 5,5 Stunden ca. 1,5 Stunden
Dienstag B 4 Hausbesuche, 9:30 bis 16:00, Anfahrtspauschale Zone B ca. 4,5 Stunden ca. 2 Stunden inkl. Hin- und Rückfahrt
Mittwoch A, Pflegeheim 8 bis 10 Bewohnerinnen, 8:30 bis 15:00, ein Raum ca. 6 Stunden ca. 0,5 Stunden
Donnerstag A 5 Hausbesuche, 9:00 bis 16:30 ca. 5,5 Stunden ca. 1,5 Stunden
Freitag frei oder Probetermine Braut 2 bis 3 Termine am Vormittag, Nachmittag Büro: Nacherfassung, Kasse, Nachbestellung ca. 2,5 Stunden ca. 0,5 Stunden
Samstag (jede zweite Woche) nach Auftrag Hochzeitsmorgen, Ganztagestermin ca. 5 Stunden je nach Ort

Das ergibt in dieser Annahme rund 24 bezahlte Stunden in einer normalen Woche bei etwa 6 Stunden Fahrzeit, also ein Verhältnis von etwa vier zu eins. Ohne Zonentage, mit Adressen quer durch den Bezirk, verdoppelt sich die Fahrzeit erfahrungsgemäß schnell, bei gleichem Umsatz. Und wie immer gilt: Umsatz ist nicht Gewinn. Von den bezahlten Stunden gehen Material, Auto, SVS, Versicherungen, Steuern und die Stunden am Schreibtisch ab, die hier als Freitagnachmittag eingeplant sind und in keiner Rechnung an eine Kundin auftauchen.

Terminbuchung für eine mobile Friseurin: was ViteUneCoupe kann und was nicht

Eine mobile Friseurin hat das Telefonproblem in verschärfter Form: Sie telefonieren am Steuer nicht, und bei der Kundin im Bad legen Sie die Schere nicht weg. Eine Buchungsseite, die rund um die Uhr nur die Zeiten anbietet, die Sie wirklich frei haben, nimmt Ihnen den größten Teil dieser Unterbrechungen ab. ViteUneCoupe ist dafür gebaut, und weil dieser Blog zu ViteUneCoupe gehört, sagen wir offen, was das für den mobilen Fall bedeutet.

Was funktioniert:

  • Standortadresse und Einsatzgebiet: Ihre Buchungsseite verlangt eine Adresse mit Postleitzahl und Ort; das ist Ihr Gewerbestandort, in der Regel die Wohnadresse. Dass Sie zu den Kundinnen fahren, erklären Sie in der Beschreibung Ihres Betriebs, zusammen mit den Zonentagen und der Anfahrtspauschale, und in den Leistungsbeschreibungen.
  • Fahrzeit über die Dauer: Jede Leistung im Leistungskatalog hat eine Dauer in Minuten und einen Preis; den Fahrtpuffer bauen Sie, wie oben beschrieben, in die Dauer ein. Die Buchungsseite vergibt dann keine Termine, die Sie nicht erreichen können.
  • Arbeitszeiten je Wochentag und Sperrzeiten: Zonentage, der Heimtag, der Bürofreitag und der Hochzeitssamstag werden über Ihre Arbeitszeiten und Blockierungen im Kalender abgebildet.
  • Kundenkartei und Kalender: Jede Online-Buchung legt die Kundin mit Kontaktdaten und Terminhistorie an; der Kalender ist am Handy immer dabei. Die kostenlose Version umfasst unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, die eigene Buchungsseite, den Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne, die Kundenkartei und den Kalender.
  • Erinnerungen und Kalender-Synchronisation: Im Standard-Tarif (29 € zzgl. USt. pro Monat, monatlich kündbar) gehen Bestätigungs-, Erinnerungs- und Danke-E-Mails automatisch hinaus, und der Kalender lässt sich per ICS mit dem Handykalender synchronisieren, in dem auch Ihr Navi hängt.

Was es nicht gibt, damit Sie nicht danach suchen: keine Zonen- oder Entfernungspreise, keine Routenplanung, keine automatische Fahrzeitberechnung zwischen zwei Adressen; die Anfahrtspauschale steht auf Ihrer Preisliste und auf dem Beleg, nicht als Automatik in der Buchung. Keine SMS, Erinnerungen laufen per E-Mail. Keine Registrierkasse und keine Belege, dafür brauchen Sie die RKSV-Kasse aus dem Abschnitt oben. Keine Anzahlungen oder Kartenzahlungen über die Buchung; die Kartenhinterlegung gegen No-Shows ist im Tarif Standard + Anti No-Show (49 € zzgl. USt. pro Monat) als "bald verfügbar" angekündigt, aber heute nicht nutzbar. Und keine Stornierung durch die Kundin selbst, Absagen laufen über Sie.

Für eine mobile Friseurin, die mit einem Paragonblock, einer Kassen-App und einem Auto startet, ist die Rechnung einfach: Die Buchungsseite kostet nichts, verlangt keine Provision und erspart das Telefon am Steuer. Alles Weitere, Zonen, Pauschalen, Stornoregeln, bleibt Ihre Handarbeit, aber genau diese Handarbeit entscheidet über die Rentabilität, nicht die Software.

Checkliste für den Start als mobile Friseurin in Österreich

  1. Befähigungsnachweis klären (Meisterprüfung, Praxiswege der Verordnung oder § 19 GewO); mobil gibt es keine Ausnahme
  2. Standort festlegen: Wohnadresse; Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag und gegebenenfalls Gemeinde befragen
  3. Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standorts anmelden (gebührenfrei), SVS-Meldung innerhalb eines Monats, Kleinunternehmer-Ausnahme prüfen
  4. Betriebshaftpflicht über die Landesinnung oder frei abschließen und schriftlich bestätigen lassen, dass Tätigkeiten außerhalb des Standorts gedeckt sind; Kfz-Versicherung über die gewerbliche Nutzung informieren
  5. Registrierkasse wählen: Kassen-App mit mobilem Internet oder Paragonblock plus Nacherfassung am Abend; Belegerteilungspflicht ab dem ersten Euro
  6. Preisverzeichnis mit Bruttopreisen, Anfahrtspauschalen und Mindestbuchung als getrennte Positionen; online, im Koffer und im Pflegeheim ausgehängt
  7. Stornobedingungen und Rücktrittsbelehrung formulieren, auf der Buchungsseite und in der Bestätigung
  8. Zonen und Zonentage festlegen, Dauern inklusive Fahrtpuffer, Bürozeit fix einplanen
  9. Vereinbarung mit jedem Pflegeheim schriftlich; bei fixem Raum die Betriebsstättenfrage mit der Behörde klären
  10. Buchungsseite einrichten, Link ins Google-Unternehmensprofil, auf die Visitenkarte und in die Mailbox-Ansage

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als mobile Friseurin in Österreich die Meisterprüfung?

Sie brauchen den Befähigungsnachweis für das reglementierte Friseurgewerbe, unabhängig davon, ob Sie einen Salon haben oder mobil arbeiten. Die Meisterprüfung ist der bekannteste Weg; die Friseure- und Perückenmacher-Verordnung erkennt auch bestimmte Kombinationen aus Lehrabschluss, Ausbildung und mehrjähriger Tätigkeit als Selbständige oder Betriebsleiterin an, und § 19 GewO ermöglicht die individuelle Befähigung. Eine Ausnahme speziell für mobile Friseurinnen gibt es nicht.

Darf ich meine Wohnung als Gewerbestandort angeben?

Ja. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standorts und nennt diesen Standort; für eine mobile Friseurin ist das in der Regel die Wohnadresse. Prüfen Sie vorher Mietvertrag und Wohnungseigentumsvertrag, vor allem wenn Sie zu Hause auch Kundinnen empfangen wollen.

Ist ein Friseur-Hausbesuch in Österreich gewerberechtlich erlaubt?

Ja. § 50 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 erlaubt Gewerbetreibenden, "bestellte Arbeiten überall" zu verrichten. Ein von der Kundin bestellter Haarschnitt bei ihr zu Hause fällt darunter, ohne Anzeige einer weiteren Betriebsstätte. Anders kann es bei einem dauerhaft eingerichteten Frisierraum, etwa in einem Pflegeheim, sein; das klären Sie mit der Behörde.

Brauche ich unterwegs eine Registrierkasse?

Sobald Ihr Betrieb 15.000 Euro Jahresumsatz und 7.500 Euro Barumsätze (inklusive Kartenzahlungen) überschreitet, ja. Nach § 7 BarUV 2015 müssen mobile Umsätze aber nicht sofort erfasst werden: Sie geben vor Ort einen Beleg mit Durchschrift aus und erfassen die Umsätze nach Rückkehr ohne unnötigen Aufschub in der Kasse. Eine Kassen-App am Tablet mit mobilem Internet erspart die Nacherfassung. Einen Beleg müssen Sie in jedem Fall ab dem ersten Barumsatz ausstellen.

Gilt die Kalte-Hände-Regelung für mobile Friseurinnen?

Nein. Sie befreit nur Umsätze im Freien bis 45.000 Euro netto im Jahr (seit 1. Jänner 2026), also von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Plätzen, nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumen. Ein Haarschnitt in der Wohnung oder im Pflegeheim ist davon nicht erfasst.

Wie verrechne ich die Anfahrt richtig?

Als getrennte, klar bezifferte Position auf Ihrer Preisliste, etwa als Pauschale je Zone, gegebenenfalls ergänzt um eine Mindestbuchung. Die WKO weist darauf hin, dass Wegkosten und Mindestbeträge nach dem Preisauszeichnungsgesetz getrennt auszuzeichnen sind. Auf dem Beleg erscheint die Anfahrt ebenfalls als eigene Zeile, und in Ihren Stornobedingungen regeln Sie, ob sie bei kurzfristiger Absage fällig wird.

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