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Registrierkassenpflicht im Friseursalon: Was in Österreich wirklich gilt

Geschrieben von Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit
Friseurin reicht einer Kundin an der Kassentheke ihres Salons einen Kassenbon mit QR-Code, daneben steht ein Kartenterminal

Haarschnitt fertig, die Kundin zahlt 42 Euro mit Bankomatkarte, Sie tippen den Betrag ins Kartenterminal und fertig? In Österreich fast nie. Sobald Ihr Friseursalon bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet, verlangt das Finanzamt eine manipulationssichere Registrierkasse mit Signatureinheit und QR-Code am Beleg. Und einen Beleg ausstellen müssen Sie sogar schon ab dem allerersten Barumsatz, völlig unabhängig von jeder Grenze.

Dieser Leitfaden erklärt, wann die Registrierkassenpflicht für Ihren Salon gilt, warum Kartenzahlungen im Salon steuerlich als "bar" zählen, was eine RKSV-konforme Kasse können muss und was sie kostet. Und er räumt mit einem Missverständnis auf, das uns als Anbieter selbst betrifft: Terminsoftware ist keine Registrierkasse. Eine kostenlose Online-Terminbuchung für Friseursalons kümmert sich um volle Kalender und weniger Terminausfälle, die Kasse kümmert sich ums Finanzamt. Beides braucht ein moderner Salon, und beides sind getrennte Werkzeuge.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchierte Orientierung für Salonbetriebe in Österreich, aber keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte für Ihren konkreten Fall geben Ihre Steuerberatung und die WKO.

Wann gilt die Registrierkassenpflicht für Ihren Friseursalon?

Die beiden Umsatzgrenzen: 15.000 und 7.500 Euro

Die Registrierkassenpflicht greift, wenn Ihr Betrieb beide Grenzen überschreitet (Quelle: Unternehmensserviceportal des Bundes, Registrierkassen, geprüft am 11. Oktober 2026):

  • Jahresumsatz über 15.000 Euro je Betrieb, und
  • Barumsätze über 7.500 Euro im Jahr.

Das Wort "beide" ist entscheidend. Ein Salon mit 14.000 Euro Jahresumsatz braucht keine Registrierkasse, egal wie viel davon bar bezahlt wird. Und ein Betrieb mit hohem Umsatz, der praktisch nur per Rechnung und Überweisung kassiert (im Friseurgeschäft die absolute Ausnahme), bliebe ebenfalls darunter. In der Praxis liegt fast jeder hauptberuflich geführte Friseursalon über beiden Grenzen: Schon zwei bis drei gut gebuchte Tage pro Woche bringen mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz, und bezahlt wird im Salon nun einmal vor Ort. Wer dauerhaft mit kleinen Umsätzen arbeitet, sollte sich übrigens auch die Kleinunternehmerregelung in Österreich ansehen, die an eigene Umsatzgrenzen anknüpft.

Kartenzahlung im Salon zählt als Barumsatz

Der häufigste Irrtum zuerst: "Bei mir zahlen fast alle mit Karte, also habe ich kaum Barumsätze." Steuerlich stimmt das nicht. Die WKO formuliert es eindeutig: Als Barumsätze gelten Umsätze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte vor Ort beglichen wird (WKO, FAQ zur Registrierkassenpflicht, geprüft am 11. Oktober 2026). Auch Gutscheineinlösungen laufen über die Kasse.

Nicht als Barumsatz zählen dagegen Zahlungen, die nicht vor Ort erfolgen: klassische Überweisungen aufs Geschäftskonto oder Online-Zahlungen im Internet. Für einen Friseursalon, in dem die Kundschaft nach dem Termin an der Theke zahlt, ändert das wenig: Bargeld, Bankomat, Kreditkarte, alles davon ist Barumsatz im Sinne der Registrierkassenpflicht.

Ein Detail am Rande, das viele Salons betrifft: Der Verkauf eines Wertgutscheins (etwa ein 50-Euro-Gutschein zu Weihnachten) ist laut WKO noch kein registrierkassenpflichtiger Barumsatz, weil der steuerbare Umsatz erst bei der Einlösung entsteht. Wie Sie Gutscheinverkäufe trotzdem sauber erfassen, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung; was rund um Gutscheine im Friseursalon in Österreich sonst noch gilt, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Ab wann genau die Pflicht beginnt

Überschreiten Sie beide Grenzen erstmals, müssen Sie nicht am nächsten Morgen eine Kasse stehen haben. Die Pflicht beginnt mit dem ersten Tag des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuer-Voranmeldezeitraums, in dem die Grenzen überschritten wurden (WKO, Registrierkassenpflicht für Unternehmen, geprüft am 11. Oktober 2026).

Ein Beispiel: Ihr Salon meldet die Umsatzsteuer quartalsweise und überschreitet beide Grenzen im zweiten Quartal, also bis Ende Juni. Dann muss die Registrierkasse ab 1. Oktober desselben Jahres laufen. Bei monatlicher Voranmeldung und Überschreiten im Juni wäre der Stichtag ebenfalls der 1. Oktober. Wer neu gründet und absehbar über den Grenzen liegen wird, plant die Kasse am besten von Anfang an ein, statt den Stichtag auszureizen.

Wann die Pflicht wieder wegfällt

Die Pflicht ist keine Einbahnstraße: Überschreitet der Betrieb die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht und ist absehbar, dass er sie auch künftig nicht überschreiten wird, fällt die Registrierkassenpflicht mit Beginn des nächstfolgenden Jahres weg (Quelle: USP, siehe oben). Für die Beurteilung, ob das "absehbar" ist, lohnt sich wieder das Gespräch mit der Steuerberatung.

Belegerteilungspflicht: ab dem ersten Barumsatz, ohne jede Grenze

Unabhängig von den 15.000 und 7.500 Euro gilt in Österreich die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO: Jedes Unternehmen muss bei Barzahlungen einen Beleg erstellen und der Kundin oder dem Kunden aushändigen, ab dem allerersten Barumsatz. Auch der kleinste nebenberufliche Salon stellt also Belege aus, selbst wenn er (noch) keine Registrierkasse braucht. Eine Durchschrift oder elektronische Kopie jedes Belegs ist sieben Jahre aufzubewahren.

Ein Beleg muss mindestens enthalten (Quelle: USP, siehe oben):

  • die eindeutige Bezeichnung Ihres Unternehmens,
  • eine fortlaufende Belegnummer,
  • Datum und Uhrzeit der Ausstellung,
  • Menge und Bezeichnung der Leistung (etwa "Damenhaarschnitt inkl. Föhnen"),
  • den Betrag, nach Steuersätzen getrennt,
  • bei Registrierkassen zusätzlich die Kassenidentifikationsnummer und den maschinenlesbaren Code (in der Praxis der QR-Code).

Übrigens: Ihre Kundschaft ist laut WKO verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen und bis vor die Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Das freundliche "Brauchen Sie den Bon?" ist in Österreich also streng genommen die falsche Frage, der Bon gehört ausgehändigt.

RKSV: Was eine gesetzeskonforme Registrierkasse können muss

Seit der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) reicht eine simple Ladenkasse mit Bon-Drucker nicht mehr. Eine konforme Kasse braucht:

  • Eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit: ein zertifiziertes Modul (Chipkarte oder Cloud-Dienst), das jeden Barumsatz kryptographisch signiert und die Belege untereinander verkettet. Nachträgliches Löschen oder Ändern fällt dadurch auf.
  • Den QR-Code am Beleg: Er enthält die Signatur und macht jeden Bon für die Finanzverwaltung prüfbar.
  • Die Registrierung über FinanzOnline: Kasse und Signatureinheit werden dort angemeldet.
  • Startbeleg und Jahresbeleg: Bei Inbetriebnahme erstellen Sie einen Startbeleg und prüfen ihn mit der Belegcheck-App des BMF. Der Monatsbeleg Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und muss laut WKO bis spätestens 15. Februar des Folgejahres mit der App kontrolliert werden.

Gute Nachricht: Moderne Kassensysteme für Österreich erledigen das meiste davon im Hintergrund. Beim Kauf müssen Sie nur darauf achten, dass der Anbieter die Kasse ausdrücklich als RKSV-konform für Österreich ausweist, deutsche Systeme mit "TSE" erfüllen die deutsche Regelung, nicht automatisch die österreichische.

Wer trotz Pflicht ohne konforme Kasse arbeitet, riskiert eine Finanzordnungswidrigkeit mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro (Quelle: USP, siehe oben), dazu das ungleich teurere Risiko einer Schätzung durch das Finanzamt.

Registrierkasse für den Friseursalon: Anbieter und Kosten

Für einen typischen Salon mit einem Standort und überschaubarem Produktverkauf muss eine RKSV-Kasse weder teuer noch kompliziert sein. Zwei österreichische Anbieter, die im Friseurumfeld häufig genannt werden:

Anbieter Einstiegspreis Anmerkungen
helloCash Basic 9,90 €/Monat, Medium 16,90 €/Monat, Premium 20,90 €/Monat, jeweils zzgl. USt. und zzgl. 139,90 € Signaturkosten pro Jahr Österreichischer Anbieter, RKSV-konform; bietet laut eigener Website auch einen Terminplaner an (Preise laut Anbieterseite zur Preisanpassung ab 1.1.2026, geprüft am 11. Oktober 2026)
ETRON onRetail Paket Style Start ab 29 €/Monat, Style Pro ab 54 €/Monat, Style Pro Booking ab 84 €/Monat Österreichischer Anbieter mit eigenen Friseur-Paketen, laut Anbieter 100 % RKSV-konform (Preise laut Anbieterseite, geprüft am 11. Oktober 2026)

Dazu kommen je nach Setup Hardware (Bondrucker, Tablet oder Kassenlade) und bei manchen Anbietern Kosten für Support-Pakete. Rechnen Sie die Jahreskosten inklusive Signatureinheit durch, nicht nur den Monatspreis. Und fragen Sie Ihre Steuerberatung oder die Landesinnung der Friseure: Beide kennen die Systeme, die in Ihrer Region gut betreut werden.

Terminsoftware ist keine Registrierkasse (auch unsere nicht)

Jetzt zum Punkt, bei dem wir in eigener Sache klar sein wollen: Buchungs- und Terminsoftware ist keine Registrierkasse und erfüllt die RKSV nicht. Das gilt für jede Terminsoftware, auch für ViteUneCoupe. Ein Buchungssystem signiert keine Barumsätze, erzeugt keine RKSV-Belege und ersetzt keine Kassenanmeldung über FinanzOnline.

Genauso wichtig ist die umgekehrte Richtung: Ein Termin, den die Kundin online gebucht hat und nach dem Besuch im Salon bezahlt, ist ein ganz normaler Barumsatz und läuft über Ihre Registrierkasse, so wie jeder telefonisch ausgemachte Termin auch. Die Online-Buchung ändert steuerlich nichts daran, wo und wie kassiert wird.

Warum dann überhaupt beides? Weil die zwei Werkzeuge unterschiedliche Probleme lösen und sich gut ergänzen:

  • Die Registrierkasse erfüllt Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt: Belege, Signatur, Jahresbeleg.
  • Die Terminsoftware füllt den Kalender und entlastet das Telefon: Kundschaft bucht rund um die Uhr selbst, Bestätigungen kommen automatisch, die Kundenkartei wächst von allein mit.

ViteUneCoupe ist bewusst nur das Zweite, dafür ohne Einstiegshürde: Die kostenlose Version umfasst unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne, Kalender und Kundenkartei. Die Standard-Version ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat (ohne Vertragsbindung) ergänzt automatische Bestätigungs-, Erinnerungs- und Danke-E-Mails sowie Kalender-Synchronisation; eine Buchungsmöglichkeit über Google ist in Vorbereitung. SMS-Erinnerungen bietet ViteUneCoupe nicht, bei online gebuchten Terminen liegt die E-Mail-Adresse aber ohnehin immer vor. Daneben läuft Ihre RKSV-Kasse von helloCash, ETRON oder einem anderen Anbieter, jede macht ihren Job. Welche Terminsysteme es am österreichischen Markt sonst noch gibt, zeigt unser Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Ein-Personen-Salon eine Registrierkasse?

Ja, sobald Sie beide Grenzen überschreiten: mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätze. Auf die Zahl der Mitarbeitenden kommt es nicht an. Ein hauptberuflich geführter Ein-Personen-Salon liegt in aller Regel über beiden Grenzen.

Zählen Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zu den Barumsätzen?

Ja. Nach der Definition der WKO gelten alle Zahlungen als Barumsatz, die vor Ort beglichen werden, also Bargeld, Bankomatkarte, Kreditkarte und eingelöste Gutscheine. Nur Zahlungen, die nicht vor Ort erfolgen, etwa Überweisungen, fallen nicht darunter.

Muss ich auch unter den Umsatzgrenzen Belege ausstellen?

Ja. Die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO gilt ab dem ersten Barumsatz für jedes Unternehmen, unabhängig von jeder Umsatzgrenze. Nur die Pflicht zur manipulationssicheren Registrierkasse hängt an den Grenzen.

Ist meine Terminsoftware eine Registrierkasse?

Nein. Buchungs- und Terminsoftware (auch ViteUneCoupe) verwaltet Termine, Kundenkartei und Online-Buchungen, signiert aber keine Barumsätze und erfüllt die RKSV nicht. Für die Kassenpflicht brauchen Sie ein eigenes, ausdrücklich RKSV-konformes Kassensystem, das Sie über FinanzOnline registrieren.

Was kostet eine RKSV-Kasse für einen Friseursalon?

Software-Kassen österreichischer Anbieter starten bei rund 10 Euro pro Monat zzgl. USt., dazu kommen Signaturkosten (bei helloCash etwa 139,90 Euro pro Jahr) und einmalige Hardware wie Bondrucker oder Tablet (Preise laut Anbieterseiten, geprüft am 11. Oktober 2026). Friseurspezifische Pakete wie ETRON Style beginnen bei 29 Euro pro Monat.

Wie laufen online gebuchte Termine über die Kasse?

Ganz normal: Wird ein online gebuchter Termin nach der Leistung im Salon bar oder mit Karte bezahlt, ist das ein Barumsatz und wird in der Registrierkasse erfasst, mit Beleg für die Kundin. Die Terminbuchung selbst löst keinen Kassenvorgang aus, erst die Bezahlung im Salon.

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