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Preisliste im Friseursalon in Österreich: Was das PrAG verlangt und wie Sie Ihre Preise klar gestalten

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Friseurin bringt eine gut lesbare Preisliste am Schaufenster ihres Salons an, im Hintergrund zeigt ein Tablet dieselben Leistungen online

Eine Passantin bleibt vor Ihrem Salon stehen und sucht den Preis für Waschen, Schneiden, Föhnen. Ein Stammkunde vergleicht abends am Handy Ihre Buchungsseite mit dem Salon an der nächsten Ecke. Und die Bezirksverwaltungsbehörde interessiert sich dafür, ob Ihr Preisverzeichnis dort hängt, wo es das Gesetz verlangt: in Österreich nämlich nicht nur im Salon, sondern auch außen an der Betriebsstätte. Die Preisliste ist für Friseurbetriebe gleichzeitig Rechtspflicht, Visitenkarte und Vertrauensfrage.

Dieser Artikel erklärt, was das österreichische Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) von Friseursalons verlangt, wie Sie mit "ab"-Preisen und Damen-Herren-Preisen umgehen, wie Sie eine Preiserhöhung sauber kommunizieren und wie Aushang und Online-Preise synchron bleiben. Vorab der übliche Hinweis: Das ist eine redaktionelle Übersicht mit Quellenangaben, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Landesinnung oder die WKO.

Und weil die Preisliste heute selten nur an der Wand hängt: Mit einer kostenlosen Online-Terminbuchung mit Leistungskatalog wie ViteUneCoupe pflegen Sie Leistungen, Preise und Dauern an einer Stelle, ohne Provision und ohne hinterlegte Karte. Dazu später mehr, inklusive der ehrlichen Grenzen.

Die Preisauszeichnungspflicht: das PrAG

Rechtsgrundlage in Österreich ist das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG), nachzulesen im RIS (geprüft am 11. Oktober 2026). Es gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Konsumentinnen und Konsumenten gewerbsmäßig Sachgüter oder Leistungen anbieten. Wer in Deutschland einen Salon führt, hat es stattdessen mit der PAngV zu tun; die deutschen Regeln haben wir im Artikel zur Preisliste im Friseursalon nach deutschem Recht beschrieben. Dieser Artikel hier behandelt ausschließlich die österreichische Rechtslage.

Friseure müssen ihre typischen Leistungen auszeichnen

Bei Dienstleistungen gilt die Auszeichnungspflicht nicht automatisch für jede Branche: Der Wirtschaftsminister hat per Verordnung festgelegt, welche Betriebe die Preise ihrer typischen Leistungen auszeichnen müssen, und Friseure stehen ausdrücklich auf dieser Liste (WKO: Preisauszeichnung bei Dienstleistungen, geprüft am 11. Oktober 2026). Praktisch heißt das: ein Preisverzeichnis über die Leistungen, die den Kern Ihres Angebots ausmachen, also Schnitt, Waschen und Föhnen, Farbe, Strähnen, Dauerwelle. Dabei sind Art und Umfang der Leistung anzugeben; wird eine Leistung je nach Qualifikation unterschiedlich verrechnet, etwa Stylist und Top-Stylist, gehört auch das ins Verzeichnis.

Innen und außen: die Besonderheit für Friseursalons

Für die meisten Branchen genügt ein deutlich sichtbares Preisverzeichnis im Geschäftslokal. Für einige Branchen gilt mehr, und Friseure gehören dazu: Laut WKO muss das Preisverzeichnis bei Friseuren, Textilreinigern, Kosmetikern, Fußpflegern, Masseuren sowie Betreibern von Fitnesscentern innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte deutlich lesbar angebracht sein (gleiche WKO-Seite wie oben). Eine Liste nur neben dem Spiegel reicht also nicht: Auch wer vor Ihrem Salon steht, muss die Preise lesen können, typischerweise im Schaufenster oder in einem Schaukasten neben der Tür.

Bruttopreise: der Preis an der Kassa ist der Preis auf der Liste

Ausgezeichnete Preise müssen nach dem PrAG Bruttopreise sein, also einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben und Zuschläge (WKO: Allgemeine Grundsätze der Preisauszeichnung, geprüft am 11. Oktober 2026). Für Friseurleistungen gilt in Österreich der Normalsteuersatz von 20 % USt; auf der Liste steht trotzdem nur der Endpreis, den die Kundin tatsächlich zahlt. "45 € zzgl. USt." hat auf einem Preisverzeichnis für Endkundinnen nichts verloren.

Eine Besonderheit betrifft Salons, die als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer verrechnen: Ihr Listenpreis ist schlicht der Endpreis ohne Steueranteil, und gerade weil die Grenze seit 2025 als Bruttogrenze von 55.000 € definiert ist, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon in Österreich.

Was bei Verstößen droht

Die Einhaltung überwachen die Bezirksverwaltungsbehörden, also BH oder Magistrat. Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht sind Verwaltungsübertretungen; die WKO nennt Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro, in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mehr (WKO: Preisauszeichnung: Strafen und Behörden, geprüft am 11. Oktober 2026). Dazu kommt das Wettbewerbsrecht: Eine fehlende oder irreführende Auszeichnung kann als unlautere Geschäftspraktik nach dem UWG von Mitbewerbern oder Verbänden beanstandet werden. In der Praxis beginnt es meist mit einer Beanstandung statt der Maximalstrafe, aber beides ist vermeidbar: Der Aushang kostet einen Nachmittag Arbeit.

"ab"-Preise und Preisspannen: Vorsicht statt Gewohnheit

"Damenhaarschnitt ab 48 €" steht auf vielen österreichischen Preislisten, und der Grund ist nachvollziehbar: Der Aufwand hängt von Haarlänge und Haardichte ab. Das PrAG regelt "ab"-Preise nicht ausdrücklich; es verlangt aber die Auszeichnung der typischen Leistungen nach Art und Umfang, und es verbietet, einen höheren als den ausgezeichneten Preis zu verlangen. Ein "ab"-Preis, den real kaum jemand zahlt, bewegt sich damit auf dünnem Eis: Er kann als irreführende Geschäftspraktik nach dem UWG beanstandet werden. Eine ausdrückliche behördliche Festlegung, ob und wann "ab"-Preise im Friseur-Preisverzeichnis zulässig sind, ist auf den WKO-Seiten zur Preisauszeichnung nicht ausgewiesen; verlassen Sie sich also nicht darauf, dass die Formulierung "ab" alles abdeckt.

Die sauberere Lösung verlagert die Preisunterschiede in die Leistungsdefinition statt in ein vages "ab":

  • Varianten ausweisen: "Schnitt Kurzhaar", "Schnitt ab Schulterlänge", "Schnitt Langhaar", jede Variante mit festem Preis.
  • Klare Sätze statt Fantasiespannen, wo der Aufwand wirklich erst am Platz feststeht, etwa bei aufwendigen Farbtechniken: ein nachvollziehbarer Zeit- oder Materialsatz, der im Verzeichnis steht.
  • Zuschläge benennen: Ein Hinweis, dass Sonderwünsche oder Überlängen gesondert verrechnet werden, ist üblich und unproblematisch, solange die Grundleistung einen echten Preis hat und der Zuschlag vor der Behandlung angesprochen wird.

Damen, Herren oder geschlechtsneutral?

Die klassische Salonliste trennt nach "Damen" und "Herren", und in Österreich ist das Thema längst mehr als eine Stilfrage. Eine Erhebung des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus 2019 ergab: Nur 55 von 450 telefonisch befragten Frisiersalons verrechneten denselben Preis für Männer und Frauen, und für Waschen, Schneiden und Föhnen bei kurzen Haaren zahlten Frauen im Schnitt rund 11 Euro mehr (ORF-Bericht zur IHS-Studie, geprüft am 11. Oktober 2026).

Rechtlich geht es um das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen untersagt. Ein Preisunterschied, der sich sachlich aus Haarlänge, Technik oder Zeitaufwand ergibt, ist davon nicht betroffen; ein Aufpreis allein wegen des Geschlechts kann dagegen im Einzelfall problematisch sein. Ein pauschales "Damenpreise sind verboten" lässt sich daraus nicht ableiten, und genau deshalb behaupten wir es nicht. Die Richtung ist trotzdem klar: Ketten wie KLIPP haben bereits auf geschlechtsneutrale Preise nach Haarlänge und Aufwand umgestellt (imSalon-Bericht, geprüft am 11. Oktober 2026).

Für Ihre Liste heißt das: Eine Struktur nach Haarlänge und Aufwand ("Kurzhaarschnitt", "Langhaarschnitt", "Schnitt mit Styling") bildet Ihre Kalkulation ehrlicher ab als "Damen/Herren", ist zukunftssicherer und erspart Diskussionen am Empfang. Wer mehr Zeit braucht, zahlt mehr, unabhängig davon, wer am Stuhl sitzt.

So strukturieren Sie eine klare Preisliste

Jenseits der Pflicht ist das Preisverzeichnis Ihr meistgelesenes Marketingdokument. Ein paar Grundsätze, die sich in der Praxis bewähren:

  1. Kategorien statt Bandwurm: Schnitt, Farbe, Pflege, Styling. Niemand liest 40 Positionen in einer einzigen Spalte, schon gar nicht durchs Schaufenster.
  2. Dauer zu jeder Leistung: "Kurzhaarschnitt, ca. 45 Min., 42 €" beantwortet die zweithäufigste Kundenfrage gleich mit und diszipliniert nebenbei Ihre Terminplanung.
  3. Leistungen beschreiben, nicht nur benennen: "Glossing" sagt Stammkundinnen etwas, Neukundinnen nichts. Ein Halbsatz Erklärung erhöht die Buchungsbereitschaft.
  4. Runde, selbstbewusste Preise: 42 € statt 41,90 €. Friseurarbeit ist Handwerk, kein Aktionsregal.
  5. Datum auf die Liste: "Preisliste gültig ab 1. Jänner 2026" beugt Diskussionen nach einer Preisanpassung vor.
  6. Außenliste nicht vergessen: Die Version im Schaukasten muss genauso aktuell und lesbar sein wie die im Salon; genau dort schaut die Behörde zuerst hin.

Preiserhöhung ehrlich kommunizieren

Irgendwann muss jede Liste neu kalkuliert werden, und in der Friseurbranche gibt es dafür einen sehr handfesten Grund: Die Löhne sind kollektivvertraglich geregelt, und mit der Lohnordnung für Friseurinnen und Friseure ab 1. April 2026 steigen die Mindestlöhne erneut (geprüft am 11. Oktober 2026). Dazu kommen Miete, Energie und Material. Das dürfen Ihre Kundinnen und Kunden wissen: Eine Preisanpassung, die mit gestiegenen KV-Löhnen und Kosten begründet wird, wirkt nachvollziehbar statt willkürlich. Erfinden Sie dabei keine Prozentwerte, die Sie nicht belegen können; "unsere Lohnkosten sind durch den neuen Kollektivvertrag gestiegen" reicht als ehrliche Begründung völlig.

Bewährt hat sich ein einfacher Dreischritt:

  1. Vorlaufzeit geben: Die neue Liste zwei bis vier Wochen vor Gültigkeit ankündigen, im Salon, auf der Buchungsseite und auf dem Google-Unternehmensprofil. Stammkundschaft, die ihren nächsten Termin schon gebucht hat, behandeln Sie fair, wenn für bereits gebuchte Termine der alte Preis gilt.
  2. Persönlich sagen statt nur aushängen: Ein Satz beim Kassieren ("ab März gelten neue Preise, Sie finden die Liste schon draußen") erspart die unangenehme Überraschung beim nächsten Besuch.
  3. Gleichzeitig überall umstellen: Aushang innen, Aushang außen, Website und Online-Buchung am selben Tag. Nichts untergräbt eine Preisanpassung so sehr wie drei verschiedene Preisstände im Umlauf.

Aushang und Online-Buchung synchron halten

Das häufigste reale Problem ist nämlich nicht der fehlende Aushang, sondern der Widerspruch zwischen den Versionen: Im Schaukasten steht der Preis von vorletztem Jahr, auf der Website der aktuelle, auf einem alten Flyer ein dritter. Jede Abweichung kostet Vertrauen, und nach dem PrAG dürfen Sie ohnehin keinen höheren Preis verlangen als den ausgezeichneten.

Der pragmatische Weg ist eine führende Quelle für Leistungen, Preise und Dauern, aus der alles andere abgeleitet wird. Genau dafür ist der Leistungskatalog in ViteUneCoupe gedacht: Sie pflegen jede Leistung einmal mit Preis und Dauer, Ihre persönliche Buchungsseite zeigt Kundinnen und Kunden immer den aktuellen Stand, und der gedruckte Aushang wird aus derselben Liste erstellt, statt parallel in einer vergessenen Datei zu leben. Leistungskatalog, Buchungsseite, Mitarbeiterpläne, Kalender und Kundenkartei sind in der kostenlosen Version enthalten, dauerhaft mit 0 % Provision auf Ihre Buchungen.

Zur Ehrlichkeit gehört auch, was ViteUneCoupe nicht tut: Es druckt Ihnen keine Schaufensterliste, den Aushang nach dem PrAG müssen Sie weiterhin selbst erstellen und aktuell halten. Es ist Terminbuchungssoftware, keine Registrierkasse und keine Buchhaltung. Terminerinnerungen gibt es im Standard-Tarif (ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, ohne Vertragsbindung) per E-Mail, nicht per SMS. Wie sich das Gesamtpaket gegen andere Anbieter am österreichischen Markt schlägt, zeigt unser Vergleich von Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.

Ein sinnvoller Rhythmus: Preise einmal im Jahr bewusst überprüfen, bei jeder Änderung zuerst den Leistungskatalog aktualisieren, dann am selben Tag beide Aushänge neu drucken. Drei Orte, ein Stand.

Häufig gestellte Fragen

Muss jeder Friseursalon in Österreich eine Preisliste aushängen?

Ja. Friseure gehören zu den Branchen, die per Verordnung zur Auszeichnung der Preise ihrer typischen Leistungen verpflichtet sind. Das Preisverzeichnis muss bei Friseuren innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte deutlich lesbar angebracht sein, also auch im Schaufenster oder Schaukasten.

Müssen die Preise auf der Liste die Umsatzsteuer enthalten?

Ja. Nach dem Preisauszeichnungsgesetz sind Bruttopreise auszuzeichnen, also einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Für Friseurleistungen gilt der Normalsteuersatz von 20 %; Kleinunternehmer ohne USt weisen schlicht ihren Endpreis aus.

Sind "ab"-Preise auf der Friseur-Preisliste in Österreich erlaubt?

Das PrAG regelt "ab"-Preise nicht ausdrücklich, verlangt aber die Auszeichnung nach Art und Umfang der Leistung und verbietet, mehr zu verlangen als ausgezeichnet. Ein Mindestpreis, den praktisch niemand zahlt, kann als irreführend nach dem UWG beanstandet werden. Sicherer sind feste Preise pro Variante, etwa nach Haarlänge, plus klar benannte Zuschläge.

Dürfen Damen- und Herrenhaarschnitte unterschiedlich viel kosten?

Preisunterschiede, die sich sachlich aus Haarlänge, Technik oder Zeitaufwand ergeben, sind unproblematisch. Ein Aufpreis allein wegen des Geschlechts kann dagegen mit dem Gleichbehandlungsgesetz in Konflikt geraten. Viele Betriebe stellen deshalb auf Preise nach Haarlänge und Aufwand um.

Was droht, wenn das Preisverzeichnis fehlt oder veraltet ist?

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Verwaltungsstrafe verhängen; die WKO nennt Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro, in schweren Fällen und im Wiederholungsfall mehr. Außerdem darf nie ein höherer Preis verlangt werden als der ausgezeichnete, und irreführende Angaben können nach dem UWG beanstandet werden.

Reicht die Preisliste auf meiner Website oder Buchungsseite als Preisauszeichnung?

Nein. Die Online-Preisliste ist sinnvoll und sollte denselben Stand zeigen wie der Aushang, sie ersetzt aber nicht das Preisverzeichnis innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte. Sie brauchen beides, idealerweise aus derselben gepflegten Leistungsliste erzeugt.

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