Mitarbeiter einstellen im Friseursalon in Österreich: Lohn, ÖGK und Kollektivvertrag
Der erste eigene Mitarbeiter ist für viele Saloninhaberinnen und Saloninhaber in Österreich ein größerer Schritt als die Gewerbeanmeldung selbst. Plötzlich geht es um Kollektivvertrag und Lohnordnung, um die ÖGK-Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag, um Dienstzettel, Probezeit und Lohnnebenkosten. Und das alles in einem Arbeitsmarkt, in dem Friseurinnen und Friseure in mehreren Bundesländern offiziell als Mangelberuf gelten.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Stationen: was der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure ab 1. April 2026 mindestens vorschreibt, was eine Stelle mit Lohnnebenkosten wirklich kostet, wie die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse abläuft und wie Sie im Fachkräftemangel überhaupt Bewerbungen bekommen. Auch die Arbeitsbedingungen spielen dabei eine Rolle: Ein Salon mit klaren Abläufen und einer kostenlosen Online-Terminbuchung ohne Provision ist für Bewerberinnen spürbar attraktiver als einer, in dem das Telefon den Takt vorgibt. Dazu am Ende mehr.
Ein Hinweis vorweg: Dieser Artikel behandelt die Rechtslage in Österreich. Für Salons in Deutschland gelten andere Regeln, die wir im Beitrag Friseur einstellen in Deutschland zusammengefasst haben. Und er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung: Verbindliche Auskünfte geben Ihre Landesinnung, die WKO und Ihr Steuerbüro.
Friseur ist Mangelberuf: Was das für Ihre Suche bedeutet
Die gute Nachricht zuerst: Sie bilden sich den leeren Bewerbungseingang nicht ein. Friseurin beziehungsweise Friseur steht 2026 in fünf Bundesländern auf der Liste der regionalen Mangelberufe: in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Tirol (Quelle: imSalon.at zur Mangelberufsliste 2026, geprüft am 11. Oktober 2026). Ein Beruf landet auf dieser Liste, wenn pro gemeldeter offener Stelle rechnerisch zu wenige Arbeitsuchende beim AMS registriert sind.
Für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber hat das eine praktische Folge: In diesen Bundesländern können qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe einfacher eine Beschäftigungs- und Aufenthaltsbewilligung bekommen, sofern sie eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung nachweisen und die weiteren Kriterien erfüllen. Die Details (Punktesystem, Verfahren, Zuständigkeiten) sind ein eigenes Kapitel, das wir im Leitfaden zum Thema ausländische Friseurinnen und Friseure einstellen ausführlich behandeln; wenn Sie eine konkrete Kandidatin aus einem Drittstaat haben, lassen Sie sich von der WKO oder der zuständigen Behörde durch das Verfahren begleiten, statt sich auf Zusammenfassungen zu verlassen.
Die weniger gute Nachricht: Sie konkurrieren nicht nur mit dem Salon auf der anderen Straßenseite, sondern auch mit großen Ketten und Drogeriemärkten mit eigenen Friseurstudios, die mit planbaren Arbeitszeiten und Zusatzleistungen werben. Umso wichtiger, dass Ihr Angebot stimmt, und zwar über den Lohn hinaus.
Lohnordnung ab 1. April 2026: die kollektivvertraglichen Mindestlöhne
Für Friseurbetriebe in Österreich gilt der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung und der Gewerkschaft vida. Als WKO-Mitglied (Pflichtmitgliedschaft) sind Sie daran gebunden, unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeiterin davon je gehört hat. Die Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1. April 2026 sieht folgende Mindestmonatslöhne vor (Quelle: WKO, Lohnordnung Friseur/in ab 1.4.2026, geprüft am 11. Oktober 2026):
| Lohngruppe | Mindestmonatslohn brutto |
|---|---|
| Angelernte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer | 2.020,00 € |
| 1. Jahr der Berufstätigkeit (nach der Lehrabschlussprüfung) | 2.071,00 € |
| 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit | 2.087,00 € |
| 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit | 2.133,00 € |
| Ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit | 2.287,00 € |
Drei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden:
- Berufsjahre zählen über Arbeitgeberwechsel hinweg. Wer im sechsten Berufsjahr zu Ihnen wechselt, steht Ihnen nicht zum Einstiegslohn zur Verfügung. Lassen Sie sich Vordienstzeiten belegen und stufen Sie korrekt ein.
- Teilzeit wird anteilig gerechnet, laut Lohnordnung auf Basis von 173 Stunden pro Monat. Die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit liegt bei 40 Wochenstunden, und am Samstag dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Kollektivvertrag bis 18 Uhr beschäftigt werden (Quelle: WKO, Kollektivverträge für das Friseurgewerbe, geprüft am 11. Oktober 2026). Was das für die Samstagsöffnung in Ihrem Friseursalon praktisch bedeutet, haben wir separat aufgeschrieben.
- Der Mindestlohn ist eine Untergrenze, kein Angebot. In einem Mangelberuf entscheiden oft 100 bis 200 Euro Überzahlung plus verlässliche Dienstpläne darüber, ob eine gute Kraft zusagt. Kalkulieren Sie von vornherein mit einem realistischen Marktlohn statt mit dem KV-Minimum.
Auch das Lehrlingseinkommen ist in derselben Lohnordnung geregelt und steigt mit jedem Lehrjahr. Die Lehre ist für viele Salons die nachhaltigste Antwort auf den Fachkräftemangel, aber auch ein eigenes Thema mit eigenen Regeln und Förderungen, das wir hier bewusst nur streifen; alle Details stehen im Beitrag über Lehrlinge im Friseursalon in Österreich.
Lohnnebenkosten: Was die Stelle wirklich kostet
Der Bruttolohn ist nur der Anfang der Rechnung. Als Dienstgeberin oder Dienstgeber zahlen Sie zusätzlich unter anderem den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, den Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (1,53 % vom Entgelt), den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds samt bundeslandabhängigem Zuschlag sowie die Kommunalsteuer. In Summe liegen die Lohnnebenkosten in Österreich meist grob bei einem knappen Drittel des Bruttolohns; die genaue Höhe hängt von Bundesland, Gemeinde und Einzelfall ab. Die aktuellen Beitragssätze veröffentlicht die WKO laufend (Quelle: WKO, Aktuelle Werte zur Lohnverrechnung, geprüft am 11. Oktober 2026); für Ihren konkreten Fall rechnen Sie am besten mit dem Brutto-Netto- beziehungsweise Lohnnebenkostenrechner der WKO oder lassen die Zahlen von Ihrem Steuerbüro aufstellen.
Dazu kommen Positionen, die in keiner Beitragstabelle stehen: Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration laut Kollektivvertrag), bezahlter Urlaub und Krankenstände, Fortbildungen, Werkzeug und Produktverbrauch. Eine Vollzeitkraft zum KV-Einstiegslohn kostet Sie damit im Jahr deutlich mehr, als zwölf Bruttomonatslöhne vermuten lassen. Diese Stelle muss sich über zusätzliche Termine refinanzieren, weshalb Personalplanung und Auslastungsplanung immer zusammengehören.
ÖGK-Anmeldung: ausnahmslos vor Arbeitsantritt
Der formale Kern jeder Einstellung in Österreich: Die neue Mitarbeiterin muss vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet sein. Diese Regel gilt ausnahmslos, es gibt keine Nachfrist (Quelle: WKO, Anmeldung von Dienstnehmern bei der Gesundheitskasse, geprüft am 11. Oktober 2026). "Sie fängt heute einmal an, das Papierzeug machen wir morgen" ist keine Kulanzfrage, sondern ein Meldeverstoß, der Sanktionen nach sich ziehen kann und bei einer Kontrolle (etwa durch die Finanzpolizei) teuer wird.
Die Anmeldung läuft elektronisch über ELDA, das Datenaustauschsystem der Sozialversicherung; Ihr Steuerbüro oder Ihre Lohnverrechnung erledigt das in der Regel in wenigen Minuten. Gemeldet werden unter anderem Dienstgeber- und Dienstnehmerdaten, Versicherungsnummer oder Geburtsdatum, der Tag des Arbeitsantritts, Voll- oder Teilzeit und die Beschäftigtengruppe; seit 1. Jänner 2026 ist auch die vereinbarte Arbeitszeit verpflichtender Bestandteil der Anmeldung. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (etwa bei einem IT-Ausfall) ist eine telefonische Vorab-Meldung zulässig, die binnen sieben Tagen elektronisch nachgeholt werden muss.
Praktischer Tipp: Erledigen Sie die Anmeldung, sobald der Starttermin fixiert ist, nicht erst am Morgen des ersten Arbeitstags. Auch ein "Schnuppertag", der in Wahrheit schon Arbeitsleistung ist, kann meldepflichtig sein; im Zweifel fragen Sie vorher bei der ÖGK oder Ihrer Lohnverrechnung nach.
Dienstzettel oder Dienstvertrag: Schriftliches schafft Ruhe
Jede neue Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen Dienstzettel, also eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Seit 28. März 2024 ist der verpflichtende Inhalt deutlich umfangreicher: unter anderem Name und Adresse beider Seiten, Beginn (und bei Befristung Ende) des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen und -verfahren, Arbeitsort, Tätigkeit, Grundgehalt samt weiteren Entgeltbestandteilen, Arbeitszeit, Urlaubsausmaß, der anzuwendende Kollektivvertrag und die betriebliche Vorsorgekasse (Quelle: WKO, Dienstzettel, geprüft am 11. Oktober 2026). Wird kein Dienstzettel ausgestellt, drohen Verwaltungsstrafen.
In der Praxis empfiehlt sich statt des bloßen Dienstzettels ein unterschriebener schriftlicher Dienstvertrag: Er kann den Dienstzettel ersetzen, wenn er alle Pflichtangaben enthält, und hat deutlich mehr Beweiskraft, weil beide Seiten den Inhalt unterschrieben haben und nicht nur den Empfang bestätigen. Die Bundesinnung stellt dafür einen Muster-Arbeitsvertrag für Friseurbetriebe zur Verfügung. Halten Sie darin auch die Dinge fest, über die später am häufigsten gestritten wird: Lage der Normalarbeitszeit, Samstagsregelung, Überstunden, Umgang mit Fortbildungskosten.
Probezeit und Kündigungsfristen laut Kollektivvertrag
Im Friseur-Kollektivvertrag gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden (Quelle: WKO, Arbeitsverhältnis auf Probe, geprüft am 11. Oktober 2026). Nach der Probezeit gelten die Kündigungsfristen des Kollektivvertrags beziehungsweise des Gesetzes; prüfen Sie die aktuellen Fristen in der geltenden KV-Fassung über die Kollektivvertragsseite der WKO, bevor Sie etwas in den Dienstvertrag schreiben.
Nutzen Sie den Probemonat aktiv, er ist kurz: ein strukturierter erster Tag, eine klare Einschulung auf Ihre Abläufe und ein fixes Feedbackgespräch nach zwei und nach vier Wochen. So merken beide Seiten rechtzeitig, ob es passt, statt dass die Entscheidung am letzten Tag der Probezeit aus dem Bauch fällt.
Wo Sie in Österreich Bewerberinnen und Bewerber finden
- Das eigene Netzwerk zuerst. Team, Stammkundschaft, Lieferanten, befreundete Salons: Erzählen Sie aktiv, dass Sie einstellen. Im kleinen österreichischen Friseurmarkt sind persönliche Empfehlungen der verlässlichste Kanal, und eine kleine Prämie für erfolgreiche Vermittlung kostet weniger als Monate an Anzeigen.
- AMS und eJob-Room. Die Stellenausschreibung beim AMS ist kostenlos und Voraussetzung, falls später einmal eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Raum steht (das Verfahren setzt eine beim AMS gemeldete offene Stelle voraus).
- Berufsschulen, WIFI und Innung. Angehende Gesellinnen im letzten Lehrjahr und Teilnehmerinnen von Meisterkursen orientieren sich gerade neu. Wer bei der Landesinnung und der Berufsschule präsent ist, Schnuppertage anbietet und bei Lehrlingswettbewerben auftaucht, steht auf der Wunschliste, bevor die Konkurrenz sucht.
- Social Media als Dauerbewerbung. Bewerberinnen schauen sich Ihr Instagram-Profil an, bevor sie schreiben. Echte Einblicke in Team und Arbeiten wirken stärker als jede Floskel in der Anzeige.
- Konkrete Zahlen in die Anzeige. Nennen Sie eine ehrliche Lohnspanne über dem KV-Minimum (die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts mit Hinweis auf Überzahlungsbereitschaft ist in Stellenanzeigen ohnehin Pflicht), die tatsächlichen Arbeitszeiten und die Samstagsregelung. Anzeigen ohne Zahlen werden in einem Bewerbermarkt übersprungen.
Denken Sie auch an flexible Modelle: Nicht jede Verstärkung muss eine Vollzeitanstellung sein. Teilzeit für die starken Tage Freitag und Samstag ist oft der realistischere Einstieg, und manche Salons ergänzen das Team stattdessen über Stuhlmiete an selbstständige Friseurinnen, was rechtlich aber ein völlig anderes Konstrukt ist als eine Anstellung.
Mitarbeiter halten: Arbeitsbedingungen sind Ihr stärkstes Argument
Jede vermiedene Kündigung ist eine Stelle, die Sie nicht nachbesetzen müssen, und im Mangelberuf ist das bares Geld. Die wirksamsten Hebel kosten wenig:
- Verlässliche Dienstpläne. Früh kommunizierte Pläne, planbare freie Tage und fair verteilte Samstage wiegen für viele schwerer als eine kleine Lohnerhöhung. Wie Sie das organisieren, zeigt unser Beitrag zum Dienstplan im Friseursalon.
- Entwicklung. Schnitt- und Farbseminare, Perspektive auf die Meisterprüfung, neue Verantwortung im Salon. Wer stehen bleibt, geht.
- Ruhe im Tagesgeschäft. Ein Telefon, das zwischen zwei Farbsträhnen klingelt, Doppelbuchungen und Zettelwirtschaft zermürben ein Team schleichend. Wer online bucht, ruft nicht an: Eine Online-Terminbuchung verlagert einen großen Teil der Terminvereinbarungen aus der Arbeitszeit heraus und reduziert die Unterbrechungen am Bedienplatz. Auch kurzfristige Absagen und Nichterscheinen erzeugen Frust im Team; wie Sie mit Terminerinnerungen in Ihrem Salon gegensteuern, haben wir separat beschrieben.
Genau hier setzt ViteUneCoupe an: eine Online-Terminbuchung für Friseursalons, in der kostenlosen Version dauerhaft gratis und mit 0 % Provision. Dazu gehören unbegrenzte Online-Buchungen, eine eigene Buchungsseite, ein Leistungskatalog mit Dauer und Preis, eine Kundenkartei, der Salonkalender und individuelle Arbeitszeiten und Kalender pro Mitarbeiterin: Jede Kraft sieht ihre eigenen Termine, und Kundinnen buchen online direkt bei ihrer Wunsch-Friseurin. Der Ehrlichkeit halber: ViteUneCoupe ist ein Terminbuchungstool, keine Lohnverrechnung, keine Registrierkasse und kein HR-System; dafür bleiben Steuerbüro und Kassensoftware zuständig, und SMS-Erinnerungen gibt es nicht. E-Mail-Bestätigungen, -Erinnerungen und -Danksagungen gehören zum Standard-Tarif ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, ohne Vertragsbindung, inklusive Kalender-Synchronisation (ICS).
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich einer ausgelernten Friseurin in Österreich mindestens zahlen?
Maßgeblich ist die Lohnordnung des Friseur-Kollektivvertrags. Ab 1. April 2026 liegen die Mindestmonatslöhne je nach Berufsjahren zwischen 2.071 Euro brutto (1. Berufsjahr nach der Lehrabschlussprüfung) und 2.287 Euro brutto (ab dem 6. Berufsjahr); angelernte Kräfte erhalten mindestens 2.020 Euro. Berufsjahre zählen auch bei früheren Arbeitgebern. In der Praxis ist im Fachkräftemangel meist eine Überzahlung nötig.
Wann muss ich eine neue Mitarbeiterin bei der ÖGK anmelden?
Ausnahmslos vor Arbeitsantritt, elektronisch über ELDA. Eine Nachfrist gibt es nicht; eine verspätete Anmeldung ist ein Meldeverstoß und kann bei Kontrollen Sanktionen nach sich ziehen. Seit 1. Jänner 2026 gehört auch die vereinbarte Arbeitszeit zu den Pflichtangaben der Anmeldung.
Wie lange dauert die Probezeit im Friseurgewerbe?
Laut Kollektivvertrag gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Begründung lösen. Danach gelten die Kündigungsfristen des Kollektivvertrags beziehungsweise des Gesetzes.
Brauche ich einen schriftlichen Dienstvertrag oder reicht ein Dienstzettel?
Rechtlich verpflichtend ist der Dienstzettel mit den seit 28. März 2024 erweiterten Pflichtangaben; ohne ihn drohen Verwaltungsstrafen. Empfehlenswert ist ein beidseitig unterschriebener Dienstvertrag, der den Dienstzettel ersetzt und mehr Beweiskraft hat. Die Bundesinnung stellt einen Mustervertrag für Friseurbetriebe bereit.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für meinen Salon?
Zum Bruttolohn kommen unter anderem der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, 1,53 % Betriebliche Vorsorge, der Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag und 3 % Kommunalsteuer; in Summe meist grob ein knappes Drittel des Bruttolohns, abhängig von Bundesland und Einzelfall. Verlässliche Zahlen liefern die WKO-Rechner und Ihr Steuerbüro, dazu kommen Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag.
Was bringt mir der Mangelberuf-Status beim Einstellen?
Ist Friseur in Ihrem Bundesland Mangelberuf (2026: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol), können qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe einfacher eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhalten. Voraussetzung sind unter anderem eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung und eine beim AMS gemeldete offene Stelle; lassen Sie sich im konkreten Fall von WKO oder Behörde begleiten.