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Friseur-Öffnungszeiten am Samstag in Österreich: Regeln und Chancen

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Voller Samstagvormittag in einem hellen Friseursalon: alle Stühle besetzt, die Inhaberin prüft am Empfang den Tageskalender auf dem Tablet

Der Samstag ist in den meisten Friseursalons der Tag, an dem das Telefon nicht stillsteht, jeder Stuhl besetzt ist und trotzdem Kundschaft abgewiesen werden muss. Gleichzeitig ist er der Tag mit den meisten Regeln: Wie lange darf der Salon überhaupt offen sein, wie lange dürfen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, und was gilt für den Lehrling? Und darf man eigentlich am Sonntag aufsperren, wenn die Nachfrage da wäre?

Dieser Artikel beantwortet beides: zuerst die Rechtslage in Österreich, sauber getrennt nach Öffnungszeit des Geschäfts und Arbeitszeit des Personals, danach die betriebswirtschaftliche Seite, also wie Sie aus Ihrem stärksten Tag mehr herausholen, ohne das Team zu verheizen. Ein Werkzeug spielt dabei eine größere Rolle, als man denkt: eine provisionsfreie Online-Terminbuchung für Friseursalons, die den Samstag füllt, während Sie schneiden statt telefonieren.

Vorab der übliche Hinweis: Die rechtlichen Abschnitte sind sorgfältig recherchierte Orientierung auf Basis der Informationen der WKO-Bundesinnung der Friseure (geprüft am 11. Oktober 2026), aber keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Rechtsberatung Ihrer WKO-Landesinnung.

Öffnungszeit des Salons und Arbeitszeit des Teams sind zwei verschiedene Fragen

Die häufigste Verwirrung beim Thema Öffnungszeiten entsteht, weil zwei Rechtsbereiche vermischt werden, die getrennt funktionieren:

  • Wann darf das Geschäft offen sein? Das regeln die gewerblichen Betriebszeiten, für Sonn- und Feiertage das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz (BZG).
  • Wann dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten? Das regeln Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz (ARG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) und der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure.

Für Sie als Inhaberin oder Inhaber heißt das: Der Salon kann rechtlich länger offen sein, als Ihr Team arbeiten darf. Die praktische Grenze setzt fast immer das Arbeitsrecht, nicht das Gewerberecht.

Montag bis Samstag: der Salon darf rund um die Uhr offen sein

An Werktagen dürfen Friseursalons ihre Geschäfte zur Erbringung von Friseurdienstleistungen durchgehend von Montag 00:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr offenhalten. So steht es in der Übersicht der WKO-Bundesinnung zu den Öffnungszeiten von Friseursalons (geprüft am 11. Oktober 2026). Rein gewerberechtlich dürfte Ihr Salon also auch am Samstagabend um 22 Uhr noch Haare schneiden.

Samstag bis 18 Uhr: die Grenze für Ihre Mitarbeiter

Für angestelltes Personal zieht der Kollektivvertrag engere Linien, die die WKO auf derselben Seite zusammenfasst:

Tag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Jugendliche
Montag bis Freitag 6:00 bis 21:00 Uhr nur bis 20:00 Uhr (§ 17 Abs. 1 KJBG)
Samstag bis 18:00 Uhr nur bis 13:00 Uhr (§ 19 Abs. 1 KJBG)

Zwei Details sind wichtig. Erstens: Die Vor- und Abschlussarbeiten sind in der 18-Uhr-Grenze am Samstag bereits inkludiert. Zusammenkehren, Kassa machen und Handtücher wegräumen müssen also vor 18 Uhr erledigt sein, nicht danach. Wer bis 18 Uhr Kundschaft bedienen lassen will, plant den letzten Termin entsprechend früher. Zweitens: Die Normalarbeitszeit ist so auf die Werktage zu verteilen, dass jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer in jeder Kalenderwoche ein ganzer Werktag arbeitsfrei bleibt. Wer samstags arbeitet, braucht also unter der Woche einen komplett freien Tag, dazu unten mehr.

Die 13-Uhr-Grenze für Jugendliche betrifft in der Praxis viele Lehrlinge, denn Jugendliche im Sinne des KJBG sind Personen unter 18 Jahren. Ein 17-jähriger Lehrling darf am Samstagnachmittag nicht mehr im Salon arbeiten, auch wenn er noch so motiviert ist. Planen Sie Ihre Samstagsbesetzung daher nie um den Lehrling herum.

Sonderfall besondere Standorte

Die Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO) erlaubt für Friseure an bestimmten Standorten längere Zeiten: in Badeanstalten an Samstagen bis längstens 20 Uhr, in Hallenbädern an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr, außerdem auf Flughäfen mit internationalem Linienverkehr und an namentlich aufgezählten großen Bahnhöfen an Samstagen bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr, jeweils einschließlich der Abschluss- und Reinigungsarbeiten. Für den typischen Salon in der Einkaufsstraße ist das nicht relevant, der Vollständigkeit halber gehört es aber dazu.

Sonntag und Feiertag: grundsätzlich zu, mit engen Ausnahmen

Am Sonntag und an Feiertagen gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wochenend- beziehungsweise Feiertagsruhe nach dem ARG. Das BZG koppelt die Betriebszeiten daran: Betriebsstätten dürfen an Sonn- und Feiertagen nur für Tätigkeiten offengehalten werden, für die die Beschäftigung von Arbeitnehmern arbeitsrechtlich zulässig ist. Ein regulär jeden Sonntag geöffneter Friseursalon ist in Österreich damit nicht vorgesehen.

Die betriebliche Ausnahme nach § 12b ARG

Seit 1. September 2018 können Dienstleistungsbetriebe, also auch Friseursalons, Sonn- und Feiertagsarbeit in engen Grenzen betrieblich vereinbaren. Die WKO-Bundesinnung nennt auf der oben verlinkten Seite die Voraussetzungen:

  1. Schriftliche Vereinbarung. Gibt es einen Betriebsrat, braucht es eine Betriebsvereinbarung; ohne Betriebsrat eine schriftliche Einzelvereinbarung mit jeder betroffenen Person. Eine mündliche Abmachung reicht ausdrücklich nicht.
  2. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf. Die Ausnahme ist für Spitzen gedacht, nicht für den Dauerbetrieb.
  3. Höchstens vier Wochenenden oder Feiertage pro Person und Jahr, und niemals vier aufeinanderfolgende Wochenenden.
  4. Ablehnungsrecht. Bei einer Einzelvereinbarung dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wochenendarbeit aus überwiegenden persönlichen Interessen ablehnen, ohne Nachteile bei Entgelt, Aufstieg oder Versetzung.

Dazu kommt die Ersatzruhe: Wer am Sonntag arbeitet, hat zusätzlich zur Bezahlung Anspruch auf bezahlte Ersatzruhe im Ausmaß der geleisteten Sonntagsarbeit.

Ob ein konkreter Anlass als vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf durchgeht, ist eine Einzelfallfrage. Ein Maturaball-Wochenende mit dutzenden Hochsteckfrisuren oder der Hochzeitssamstag mit Brautservice vor Ladenöffnung sind genau die Art von Spitzen, für die die Regelung geschaffen wurde; eine Garantie ist das aber nicht, und die Formvorschriften gelten immer. Klären Sie den Einzelfall vor der Zusage mit Ihrer Landesinnung. Wie Sie die Ballsaison auch innerhalb der normalen Zeiten profitabel organisieren, zeigt der eigene Beitrag zur Ballsaison im Friseursalon in Österreich.

Was Sonntagsarbeit kostet

Der Kollektivvertrag macht Sonntagsöffnung bewusst teuer. Laut WKO-Übersicht gebührt für Arbeitsstunden an Sonntagen ein Zuschlag von 100 Prozent, für Überstunden an Feiertagen ebenfalls 100 Prozent, für normale Überstunden 50 Prozent, und für Nachtarbeitsstunden zwischen 20:00 und 7:00 Uhr eine Zeitgutschrift von 100 Prozent. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, werden sie kumuliert. Zusammen mit der bezahlten Ersatzruhe heißt das: Eine Sonntagsstunde kostet Sie real mehr als das Doppelte einer normalen Stunde. Das ist keine Nebensache, sondern der Grund, warum sich für die meisten Salons die Frage "Sonntag öffnen?" betriebswirtschaftlich von selbst beantwortet.

Allein im Salon: mehr Freiheit für Inhaber ohne Personal

Für Ein-Personen-Unternehmen sieht es anders aus. Das Arbeitsruhegesetz schützt Arbeitnehmer, nicht Unternehmerinnen. Nach der von der WKO zitierten Rechtsprechung des OGH ist eine gewerbliche Tätigkeit, für die die Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig wäre, unabhängig davon zulässig, ob tatsächlich Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das Friseurgeschäft darf demnach auch dann offen sein, wenn nur die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst arbeitet. Wer als Solo-Selbständige also am Samstagabend um 19 Uhr noch eine Stammkundin bedient, bewegt sich in einem anderen Rahmen als ein Salon mit Angestellten. Für regelmäßige Sonntagsöffnung bleibt die Lage auch für EPU eine Auslegungsfrage entlang dieser OGH-Linie; wer das konkret plant, sollte es vorher mit der Landesinnung abklären.

Den Samstag profitabel machen statt nur voll

So viel zum Recht. Die zweite Hälfte der Wahrheit: Am Samstag entscheidet nicht die Öffnungszeit über den Umsatz, sondern was zwischen Öffnen und 18 Uhr im Kalender steht. Ein voller Samstag ist nicht automatisch ein guter Samstag.

Slot-Design: kurze Schnitte und Farbblöcke nicht mischen

Der klassische Samstagsfehler ist ein Kalender, in dem sich 30-Minuten-Herrenschnitte und Drei-Stunden-Farbtermine wild abwechseln. Das erzeugt Leerlauf zwischen den Blöcken und Staus am Waschbecken. Besser funktioniert eine bewusste Struktur: Lange Farb- und Balayage-Termine auf den Vormittag legen, wo die Einwirkzeiten parallel zu kurzen Schnitten laufen können, den Nachmittag für den schnellen Durchsatz reservieren. Wie Sie Einwirkzeiten generell als Parallelkapazität nutzen, beschreibt der Beitrag über Farbtermine und Einwirkzeiten im Friseursalon. Mit Blick auf die 18-Uhr-Grenze gilt zusätzlich: Der letzte Farbtermin muss so liegen, dass Ausspülen, Schneiden, Föhnen und die inkludierten Abschlussarbeiten vor 18 Uhr fertig sind. Ein um 15:30 Uhr angenommener Komplett-Umbruch ist am Samstag ein Risiko.

Flexible Kundschaft aktiv auf Wochentage lenken

Nicht jede Kundin, die Samstag bucht, braucht den Samstag. Pensionisten, Studentinnen, Menschen im Homeoffice: Ein Teil Ihrer Kundschaft würde genauso gern am Dienstagvormittag kommen, bucht aber Samstag, weil es alle so machen. Jeder dieser Termine, der auf einen ruhigen Wochentag wandert, macht am Samstag Platz für jemanden, der wirklich nur samstags kann, und füllt gleichzeitig Ihre Leerzeiten unter der Woche. Konkrete Hebel dafür, von der Ansprache bis zu Aktionen für Randzeiten, finden Sie im Beitrag über ruhige Stunden im Friseursalon füllen. Schon der einfache Satz an der Kassa "Unter der Woche hätten wir auch um 9 oder um 14 Uhr Platz, wäre das was für Sie?" verschiebt über Monate spürbar Volumen.

Faire Samstagsrotation im Team

Weil der Samstag der nachgefragteste Tag ist, ist er auch der unbeliebteste Arbeitstag, und weil jede Samstagskraft laut Kollektivvertrag in derselben Woche einen ganzen freien Werktag braucht, ist er planerisch der teuerste. Wer immer dieselben Leute samstags einteilt, produziert Kündigungen; wer zu wenige einteilt, verschenkt den besten Tag. Bewährt hat sich eine transparente Rotation, die lange im Voraus feststeht, Wünsche berücksichtigt und die freien Ausgleichstage fair verteilt. Wie Sie so einen Plan aufsetzen, mit Rotationsmodellen und typischen Fehlern, steht im Beitrag zum Dienstplan im Friseursalon; beachten Sie dort, dass sich die rechtlichen Passagen auf Deutschland beziehen, für Ihren Salon gelten die österreichischen Grenzen aus diesem Artikel.

Online-Buchung: der Samstag füllt sich, während Sie arbeiten

Am Samstag offenbart sich die Schwäche der Telefonbuchung am deutlichsten: Genau dann, wenn die meisten Menschen anrufen wollen, hat niemand im Salon eine Hand frei. Jeder nicht abgehobene Anruf ist potenziell ein Termin, der bei der Konkurrenz landet. Eine Online-Buchungsseite dreht das um: Die Kundin sieht selbst, dass Samstag 14 Uhr schon weg ist, nimmt Samstag 16:30 Uhr oder eben Dienstag, und das um 22 Uhr abends vom Sofa aus, wenn die meisten Termine ausgemacht werden, Ihr Salon aber längst zu ist.

ViteUneCoupe ist dafür gebaut: Die kostenlose Version enthält unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 Prozent Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog mit Dauer je Leistung, Mitarbeiterplanung, Kundenkartei und Kalender. Sie hinterlegen die 18-Uhr-Grenze einfach in den Arbeitszeiten Ihres Teams, und das System vergibt von selbst keinen Farbtermin mehr, der nicht mehr ausgeht. Ehrlich dazugesagt: ViteUneCoupe ist keine Registrierkasse, keine Lohnverrechnung und erstellt auch keinen Dienstplan; es verwaltet Termine. Im Standard-Tarif ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, ohne Vertragsbindung, kommen Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie Kalender-Synchronisation per ICS dazu. SMS-Erinnerungen gibt es in keinem Tarif.

No-Shows am Samstag tun doppelt weh

Ein geplatzter Termin am Dienstag ist ärgerlich, einer am Samstag ist doppelt teuer: Der Platz war Wochen im Voraus weg, andere Kundinnen wurden dafür abgewiesen, und kurzfristig nachbesetzen lässt sich ein Samstagstermin kaum. Was Sie rechtlich tun können, von der Stornobedingung nach § 1168 ABGB bis zur Frage, welche Gebühren vor Gericht halten, steht im eigenen Beitrag zur Stornogebühr bei No-Shows im Friseursalon in Österreich. Technisch plant ViteUneCoupe dafür einen Anti-No-Show-Schutz über die Hinterlegung der Bankkarte bei der Buchung, im Tarif Standard + Anti No-Show für 49 € zzgl. MwSt. pro Monat; dieser Tarif ist als bald verfügbar angekündigt und aktuell noch nicht buchbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf ein Friseursalon in Österreich am Samstag geöffnet haben?

Gewerberechtlich darf der Salon an Werktagen durchgehend von Montag 00:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr offenhalten. Die praktische Grenze setzt das Arbeitsrecht: Angestellte dürfen am Samstag nur bis 18:00 Uhr beschäftigt werden, Vor- und Abschlussarbeiten inklusive. Länger offen bleiben kann nur, wer dann ohne Arbeitnehmer arbeitet, etwa die Inhaberin selbst.

Dürfen Mitarbeiter am Samstag nach 18 Uhr noch zusammenräumen?

Nein. Laut der WKO-Übersicht zum Kollektivvertrag sind die Vor- und Abschlussarbeiten in der 18-Uhr-Grenze bereits inkludiert. Kassa, Reinigung und Aufräumen müssen bis 18:00 Uhr abgeschlossen sein, der letzte Kundentermin entsprechend früher enden.

Darf ein Friseursalon in Österreich am Sonntag öffnen?

Regelmäßige Sonntagsöffnung mit Personal ist nicht vorgesehen. Nach § 12b ARG ist Sonn- und Feiertagsarbeit nur ausnahmsweise möglich: schriftliche Vereinbarung, vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf, höchstens vier Wochenenden oder Feiertage pro Person und Jahr, nie vier Wochenenden hintereinander, dazu 100 Prozent Zuschlag und bezahlte Ersatzruhe. Sonderregeln gelten nur an Standorten wie Hallenbädern, Flughäfen und großen Bahnhöfen.

Ich arbeite allein ohne Angestellte. Gelten die Grenzen auch für mich?

Das Arbeitsruhegesetz schützt Arbeitnehmer, nicht Unternehmer. Nach der von der WKO zitierten OGH-Rechtsprechung darf das Geschäft auch dann offen sein, wenn nur die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst arbeitet. Als EPU haben Sie damit deutlich mehr Spielraum, etwa für Termine am Samstagabend. Planen Sie regelmäßige Sonntagsarbeit, klären Sie das vorher mit Ihrer WKO-Landesinnung ab.

Wie lange darf ein Lehrling am Samstag arbeiten?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen am Samstag nur bis 13:00 Uhr beschäftigt werden (§ 19 Abs. 1 KJBG), an anderen Werktagen nur bis 20:00 Uhr (§ 17 Abs. 1 KJBG). Volljährige Lehrlinge fallen nicht mehr unter das KJBG; für sie gilt die allgemeine Samstagsgrenze von 18:00 Uhr.

Was kostet Sonntagsarbeit im Friseursalon?

Laut WKO-Übersicht zum Kollektivvertrag gebührt für Arbeitsstunden an Sonntagen ein Zuschlag von 100 Prozent, mehrere Zuschläge werden kumuliert, und zusätzlich entsteht Anspruch auf bezahlte Ersatzruhe im Ausmaß der Sonntagsarbeit. Real kostet eine Sonntagsstunde damit mehr als das Doppelte einer normalen Arbeitsstunde.

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