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Friseur einstellen: Mitarbeiter finden trotz Fachkräftemangel

Geschrieben von Veröffentlicht am Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit
Saloninhaberin begrüßt eine neue Friseurin per Handschlag in einem hellen Friseursalon, im Hintergrund ein Kollege am Bedienplatz

Wer heute eine Friseurin oder einen Friseur einstellen will, merkt schnell: Der Markt hat sich gedreht. Nicht Sie suchen sich Bewerber aus, sondern qualifizierte Fachkräfte suchen sich ihren Salon aus. Stellenanzeigen bleiben wochenlang unbeantwortet, Ausbildungsplätze unbesetzt, und mancher Salon reduziert Öffnungszeiten, weil schlicht die Hände fehlen.

Dieser Leitfaden zeigt, welche Wege zu neuen Mitarbeitern in der Praxis funktionieren, was eine Friseurstelle in Deutschland wirklich kostet (Mindestlohn, Tarif, Lohnnebenkosten, Ausbildungsvergütung, Minijob), welche rechtlichen Grundlagen bei der Probezeit gelten und, mindestens genauso wichtig, wie Sie die Menschen halten, die Sie gefunden haben. Denn ein Arbeitsplatz mit klaren Abläufen und fairer Planung ist heute ein echtes Einstellungsargument. Schon eine kostenlose Software für Terminplanung im Team kann dabei einen spürbaren Unterschied machen, dazu später mehr.

Warum der Fachkräftemangel Friseursalons besonders trifft

Das Friseurhandwerk konkurriert um Nachwuchs mit Branchen, die höhere Einstiegsgehälter, freie Wochenenden und Homeoffice bieten können. Dazu kommt: Viele ausgebildete Friseurinnen und Friseure wechseln nach einigen Berufsjahren in andere Tätigkeiten, machen sich selbstständig oder mieten einen Stuhl, statt angestellt zu arbeiten. Wenn Sie über flexible Modelle nachdenken, lohnt ein Blick auf das Thema Stuhlmiete im Friseursalon, das für manche Salons eine Alternative oder Ergänzung zur klassischen Anstellung ist.

Für Sie als Inhaberin oder Inhaber bedeutet das zweierlei. Erstens: Rein passives Suchen ("Anzeige schalten und warten") reicht nicht mehr. Zweitens: Die Arbeitsbedingungen in Ihrem Salon sind Ihr wichtigstes Recruiting-Instrument, denn in einer kleinen Branche spricht sich schnell herum, wo man gern arbeitet und wo nicht.

Welche Kanäle wirklich Bewerbungen bringen

Empfehlungen aus dem eigenen Netzwerk

Der mit Abstand verlässlichste Kanal im Friseurhandwerk ist die persönliche Empfehlung. Erzählen Sie Ihrem Team, Ihren Stammkunden, Ihren Lieferanten und befreundeten Salons aktiv, dass Sie einstellen. Eine kleine Empfehlungsprämie für Mitarbeiter, die erfolgreich jemanden vermitteln, kostet deutlich weniger als monatelange Anzeigenkampagnen.

Berufsschulen, Meisterschulen und Innungen

Angehende Gesellinnen und Gesellen im dritten Ausbildungsjahr sowie Teilnehmer von Meisterkursen orientieren sich gerade neu. Nehmen Sie Kontakt zur örtlichen Berufsschule und zu Ihrer Friseur-Innung auf, bieten Sie Praktika und Schnuppertage an und zeigen Sie sich bei Veranstaltungen. Wer früh einen guten Eindruck hinterlässt, steht auf der Liste der Wunscharbeitgeber, bevor die Konkurrenz überhaupt sucht.

Online-Stellenbörsen und Social Media

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist kostenlos und wird von wechselwilligen Fachkräften tatsächlich genutzt. Dazu kommen branchenspezifische Portale und die großen Jobplattformen. Mindestens genauso wichtig: Ihr Instagram- oder TikTok-Auftritt. Bewerber schauen sich vor der Bewerbung an, wie Ihr Salon aussieht, wie das Team auftritt und welche Arbeiten dort entstehen. Ein gepflegtes Profil mit echten Einblicken in den Salonalltag ist eine Dauerbewerbung um Mitarbeiter, nicht nur um Kundschaft.

Konkrete Zahlen in die Anzeige

Anzeigen ohne Gehaltsangabe werden in einem Bewerbermarkt schlicht übersprungen. Nennen Sie eine ehrliche Spanne, die tatsächlichen Arbeitszeiten, die Regelung für Samstage und konkrete Extras (Fortbildungsbudget, Produktdeputat, zusätzliche freie Tage). Allgemeinplätze wie "nettes Team" stehen in jeder Anzeige und bewegen niemanden.

Was eine Friseurstelle wirklich kostet

Gesetzlicher Mindestlohn als absolute Untergrenze

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Quelle: Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Mindestlohn, geprüft im Oktober 2026). Das ist die rechtliche Untergrenze für ausgelernte Kräfte, aber in der Praxis keine realistische Kalkulationsbasis: Wer qualifizierte Friseurinnen und Friseure gewinnen und halten will, muss spürbar darüber liegen, sonst gewinnt der Salon nebenan oder gleich eine andere Branche.

Bei einer Vollzeitstelle mit etwa 169 Stunden pro Monat entspricht der Mindestlohn rund 2.349 Euro brutto. Rechnen Sie Ihr tatsächliches Angebot von dieser Untergrenze aus nach oben.

Tarifverträge: regional unterschiedlich

Im Friseurhandwerk werden Tarifverträge von den Landesinnungsverbänden mit der Gewerkschaft verhandelt. Die Entgelte unterscheiden sich daher je nach Bundesland und danach, ob Ihr Betrieb tarifgebunden ist. Pauschale "Friseur-Tariflohn"-Zahlen aus dem Internet sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. Verbindliche Auskunft für Ihre Region gibt Ihre Landesinnung beziehungsweise Ihr Landesinnungsverband.

Lohnnebenkosten realistisch einplanen

Zum Bruttolohn kommt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. 2026 setzt er sich im Wesentlichen zusammen aus 9,3 Prozent Rentenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, 1,8 Prozent Pflegeversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung (Quelle: Techniker Krankenkasse, Beitragssätze in der Sozialversicherung, geprüft im Oktober 2026). Zusammen mit den Umlagen U1/U2/U3 und dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sollten Sie als Faustregel grob 21 bis 25 Prozent Aufschlag auf den Bruttolohn kalkulieren. Die genaue Höhe hängt von Krankenkasse, Umlagesätzen und Ihrer Berufsgenossenschaft ab, lassen Sie sich die Zahlen von Ihrem Steuerbüro für Ihren konkreten Fall berechnen.

Rechenbeispiel: Vollzeitkraft

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Beitragsberechnung im Einzelfall: Bei 2.600 Euro brutto im Monat und rund 22 Prozent Lohnnebenkosten kostet die Stelle etwa 3.172 Euro monatlich, also gut 38.000 Euro im Jahr, noch ohne Fortbildung, Arbeitsmaterial und Ausfallzeiten. Diese Stelle muss sich über zusätzliche Termine refinanzieren. Deshalb gehören Auslastungsplanung und Personalplanung immer zusammen gedacht.

Selbst ausbilden: die nachhaltigste Antwort

Friseur beziehungsweise Friseurin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren (Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin, §§ 1 und 2, geprüft im Oktober 2026). Wer ausbildet, formt Fachkräfte nach den eigenen Qualitätsmaßstäben und bindet sie früh an den Salon. Voraussetzung ist die Ausbildereignung im Betrieb, Ansprechpartner ist die Handwerkskammer.

Auszubildende sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, stattdessen gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie monatlich mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr (Quellen: BIBB-Pressemitteilung zur Mindestausbildungsvergütung 2026 und § 17 BBiG, geprüft im Oktober 2026). Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag mit höherer Ausbildungsvergütung, hat dieser Vorrang.

Ehrlich gerechnet: Ein Azubi ist in den ersten Monaten eine Investition, keine Entlastung. Wer aber jedes Jahr ausbildet, hat nach drei Jahren einen stetigen eigenen Nachwuchsstrom und ist deutlich weniger vom leergefegten Arbeitsmarkt abhängig.

Minijob und Teilzeit als Einstieg

Nicht jede Verstärkung muss sofort eine Vollzeitstelle sein. Ein Minijob eignet sich für Stoßzeiten am Freitag und Samstag, für Empfang und Assistenz oder für Wiedereinsteigerinnen, die erst einmal mit wenigen Stunden starten wollen. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat und steigt, weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, 2027 auf 633 Euro (Quelle: Minijob-Zentrale, geprüft im Oktober 2026). Bei 13,90 Euro Mindestlohn entspricht das gut 43 Stunden im Monat.

Wichtig: Auch für Minijobber gelten Mindestlohn, Aufzeichnungspflichten und die pauschalen Arbeitgeberabgaben an die Minijob-Zentrale. Und aus einem guten Minijob wird nicht selten später eine Teilzeit- oder Vollzeitkraft, planen Sie diesen Weg bewusst mit ein.

Probezeit: die rechtlichen Grundlagen

Für Angestellte kann eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB, geprüft im Oktober 2026). Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift ohnehin erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und nur in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern, viele Friseursalons liegen darunter.

Bei Auszubildenden ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG, geprüft im Oktober 2026). Nutzen Sie die Probezeit aktiv: feste Feedbackgespräche nach zwei, sechs und zwölf Wochen zeigen beiden Seiten früh, ob es passt, statt dass Unzufriedenheit monatelang schwelt.

Mitarbeiter halten: das unterschätzte Recruiting

Jede Kündigung, die Sie vermeiden, ist eine Stelle, die Sie nicht neu besetzen müssen. Die wichtigsten Hebel kosten wenig Geld:

  • Fairer, verlässlicher Dienstplan: planbare freie Tage, frühzeitig kommunizierte Pläne und gerecht verteilte Samstage wiegen für viele schwerer als 50 Euro mehr im Monat. Wie Sie das konkret organisieren, zeigt unser Beitrag zum Dienstplan im Friseursalon.
  • Entwicklung: Fortbildungen, Schnitt- und Farbseminare, Perspektive auf den Meisterkurs. Wer stehen bleibt, geht.
  • Mitsprache: Wer seine Lieblingsleistungen, seine Terminlängen und seine Pausen mitgestalten darf, bleibt länger.
  • Ruhe im Tagesgeschäft: Dauerklingelndes Telefon, Doppelbuchungen und Zettelchaos zermürben ein Team schleichend. Auch kurzfristige Terminausfälle und No-Shows erzeugen Frust, wenn Provisions- oder Umsatzziele daran hängen.

Und nicht vergessen: Ein volles, gut geplantes Terminbuch ist auch für Mitarbeiter attraktiv, denn es bedeutet sichere Auslastung. Wie Sie Kundinnen und Kunden systematisch zur Wiederbuchung bewegen, lesen Sie im Artikel zur Kundenbindung und Wiederbuchung.

Wie organisierte Terminplanung Ihr Team entlastet

Ein konkreter Baustein für ein attraktives Arbeitsumfeld ist eine saubere Terminorganisation. ViteUneCoupe ist eine Online-Terminbuchung für Friseursalons, in der kostenlosen Version dauerhaft ohne Kosten und mit 0 % Provision: unbegrenzte Online-Buchungen, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog mit Dauer und Preis, Kundenkartei, Kalender und, für das Thema dieses Artikels besonders relevant, individuelle Arbeitszeiten und Kalender pro Mitarbeiter. Jede Kraft sieht ihre eigenen Termine, Kundinnen buchen online direkt bei ihrer Wunsch-Friseurin, und niemand muss zwischen zwei Farbsträhnen ans Telefon.

Der Ehrlichkeit halber: ViteUneCoupe ist ein Terminbuchungstool, kein komplettes Salonmanagementsystem. Es gibt keine Lohnabrechnung, kein Personal- oder HR-Modul, keine Kasse und keine SMS-Erinnerungen. Erinnerungen laufen per E-Mail und gehören zum Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, inklusive Kalender-Synchronisation per ICS. Für die Lohnabrechnung bleibt Ihr Steuerbüro zuständig. Aber genau die tägliche Terminlast, die Teams am meisten stresst, nimmt Ihnen die Software ab, und das kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel muss ich einer ausgelernten Friseurin mindestens zahlen?

Die absolute Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 2027 dann 14,60 Euro. Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag Ihres Landesinnungsverbands, sind dessen Entgelte maßgeblich. Wer im Fachkräftemangel ernsthaft einstellen will, sollte deutlich über der gesetzlichen Untergrenze kalkulieren.

Was kostet mich ein Azubi im Friseurhandwerk?

Für Ausbildungen mit Beginn 2026 gilt die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro (1. Jahr), 854 Euro (2. Jahr) und 977 Euro (3. Jahr) pro Monat, zuzüglich der Arbeitgeberabgaben. Tarifverträge können höhere Vergütungen vorsehen. Dazu kommen Zeit für Anleitung und die Kosten der Berufsschulbegleitung.

Lohnt sich ein Minijobber für den Samstag?

Oft ja: 2026 darf ein Minijobber bis 603 Euro im Monat verdienen, das sind beim Mindestlohn gut 43 Stunden, genug für jeden Samstag plus einen weiteren Tag in Stoßzeiten. Beachten Sie Mindestlohn, Arbeitszeitaufzeichnung und die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.

Wie lange darf die Probezeit sein?

Bei Angestellten bis zu sechs Monate mit zwei Wochen Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB. Bei Auszubildenden schreibt § 20 BBiG eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vor.

Wo finde ich am schnellsten eine neue Friseurin?

Den schnellsten Erfolg bringen in der Regel Empfehlungen aus dem eigenen Netzwerk und direkte Kontakte zu Berufsschule, Meisterschule und Innung. Online-Anzeigen funktionieren besser mit konkreter Gehaltsspanne und echten Einblicken in den Salonalltag, etwa über Ihr Instagram-Profil.

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