Salonführung Lehrling Lehrbetrieb Förderungen Personal

Lehrling im Friseursalon einstellen in Österreich: Kosten, Förderung und Ablauf

Geschrieben von Veröffentlicht am 11 Min. Lesezeit
Eine Friseurmeisterin zeigt einem jungen Lehrling an einem Übungskopf eine Schnitttechnik, im Hintergrund ein heller österreichischer Salon

Gute Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen, schon gar nicht im Friseurhandwerk. Wer heute in Österreich eine ausgelernte Stylistin sucht, konkurriert mit Ketten, mit anderen Salons und mit Branchen, die besser zahlen. Der verlässlichste Weg zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die genau so arbeiten, wie Ihr Salon es braucht, ist deshalb die eigene Ausbildung: ein Lehrling, den Sie drei Jahre lang selbst formen.

Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Stationen: wie Ihr Salon Lehrbetrieb wird, was ein Friseur-Lehrling laut Kollektivvertrag kostet, welche Förderungen es gibt und welche Pflichten Sie als Lehrberechtigte oder Lehrberechtigter haben. Und weil die besten Formalitäten nichts nützen, wenn sich kein einziger junger Mensch bewirbt, geht es am Ende um die Frage, wie Ihr Salon für die Generation Z attraktiv wird, von der Ansprache bis zum digitalen Arbeitsalltag mit einer kostenlosen Online-Terminbuchung ohne Provision.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchierte Orientierung mit Quellenangaben, aber keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Lehrlingsstelle Ihrer Wirtschaftskammer und Ihre Landesinnung.

Warum sich die Lehrlingsausbildung gerade jetzt lohnt

Die Zahlen der Branche sprechen eine deutliche Sprache. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden in Österreich 2.417 Friseur-Lehrlinge in 983 Lehrbetrieben ausgebildet, und nur rund 9 Prozent der heimischen Friseurbetriebe bilden überhaupt noch aus (imSalon.at mit Zahlen der Bundesinnung, geprüft am 11. Oktober 2026). Jeder Betrieb, der ausbildet, besetzt also eine Lücke, die über 90 Prozent der Mitbewerber freiwillig offenlassen.

Gleichzeitig ist der Mangel amtlich: Friseurin und Friseur steht 2026 in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Tirol auf der regionalen Mangelberufsliste der Fachkräfteverordnung. Das erleichtert dort die Zulassung qualifizierter Kräfte aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot-Karte (imSalon.at zur Mangelberufsliste 2026, geprüft am 11. Oktober 2026), ändert aber nichts am Grundproblem: Es wachsen zu wenige Fachkräfte nach, und wer welche will, bildet am besten selbst aus. Wie das Verfahren mit der Rot-Weiß-Rot-Karte im Detail abläuft, zeigt unser Leitfaden zum Thema ausländische Friseurinnen und Friseure einstellen in Österreich.

Die Konkurrenz um die wenigen Bewerberinnen und Bewerber ist dabei professionell geworden. Die Kette Klipp bildet nach eigenen Angaben rund 8 Prozent aller österreichischen Friseur-Lehrlinge aus (Bericht auf imSalon.at, geprüft am 11. Oktober 2026). Und die Drogeriekette dm wirbt für die Lehre in ihren Friseurstudios mit einem Lehrlingseinkommen über dem Kollektivvertrag: 909 € im ersten, 1.078 € im zweiten und 1.370 € im dritten Lehrjahr, dazu Akademien und Workshops (dm-Lehrstellenseite, Stand laut Seite 1. April 2026, geprüft am 11. Oktober 2026). Ein kleiner Salon muss da nicht mithalten, aber er sollte wissen, womit er konkurriert, und seine eigenen Stärken ausspielen: persönliche Betreuung, echte Vielfalt am Stuhl und ein Umfeld, in dem der Lehrling kein Rädchen ist.

Lehrbetrieb werden: Feststellungsbescheid und Ausbilder

Grundsätzlich kann jeder Betrieb Lehrlinge ausbilden, vom Einpersonenunternehmen bis zum Mehrstuhlsalon. Bevor der erste Lehrling anfängt, sind aber zwei Hürden zu nehmen: die Eignung des Betriebs und die Qualifikation der ausbildenden Person.

Der Feststellungsantrag bei der Lehrlingsstelle

Vor der Aufnahme des ersten Lehrlings stellen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung. Geprüft wird dabei im Zusammenwirken mit der Arbeiterkammer, ob Ihr Betrieb rechtlich befugt ist, die einschlägigen Tätigkeiten auszuüben, ob er so eingerichtet ist, dass alle Inhalte des Berufsbildes vermittelt werden können, und ob eine geeignete Ausbilderin oder ein geeigneter Ausbilder zur Verfügung steht. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie den Feststellungsbescheid, und zwar einmalig: Das Verfahren ist nur vor dem ersten Lehrling im jeweiligen Lehrberuf nötig (qualitaet-lehre.at, Initiative des Wirtschaftsministeriums, geprüft am 11. Oktober 2026).

Für einen Friseursalon mit aufrechter Gewerbeberechtigung ist das in der Praxis vor allem eine Frage der Ausstattung und der Ausbilderqualifikation. Wie die Gewerbeberechtigung selbst funktioniert, inklusive Befähigungsnachweis, steht im Beitrag zum Thema Friseursalon eröffnen in Österreich.

Ausbilderprüfung oder Ausbilderkurs

Im Betrieb muss eine Person die Ausbilderqualifikation nachweisen. Dafür gibt es zwei gleichwertige Wege: die Ausbilderprüfung vor einer Prüfungskommission oder einen Ausbilderkurs mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten, der mit einem Fachgespräch abschließt. Kurse bieten unter anderem WIFI und bfi an. Wichtig für viele Saloninhaberinnen und Saloninhaber: Die Meisterprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung, sofern das Modul mit den fachlichen und pädagogischen Fertigkeiten zur Lehrlingsausbildung erfolgreich abgelegt wurde (WKO zur Ausbilderqualifikation, geprüft am 11. Oktober 2026). Wer also eine Meisterprüfung jüngeren Datums hat, muss in der Regel keinen eigenen Kurs mehr machen, ein kurzer Anruf bei der Lehrlingsstelle klärt den Einzelfall.

Was ein Friseur-Lehrling kostet: Lehrlingseinkommen laut Kollektivvertrag

Die Lehrzeit im Lehrberuf Friseurin und Friseur (Stylistin und Stylist) beträgt drei Jahre, geregelt in der Ausbildungsordnung (RIS, Friseur-Ausbildungsordnung, geprüft am 11. Oktober 2026). Das monatliche Lehrlingseinkommen legt der Kollektivvertrag fest. Die Lohnordnung für Friseurinnen und Friseure gültig ab 1. April 2026 weist aus (WKO-Kollektivvertragsseite, geprüft am 11. Oktober 2026):

Lehrjahr Lehrlingseinkommen brutto pro Monat (ab 1.4.2026)
1. Lehrjahr 804 €
2. Lehrjahr 921 €
3. Lehrjahr 1.244 €
4. Lehrjahr (etwa bei Lehrzeitverlängerung oder Doppellehre) 1.350 €

Dazu kommen wie bei jedem Dienstverhältnis die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) nach Kollektivvertrag sowie die Lohnnebenkosten, die bei Lehrlingen allerdings deutlich niedriger ausfallen als bei ausgelernten Kräften. Zur Einordnung: Der niedrigste Mindestlohn für eine ausgelernte Fachkraft im ersten Berufsjahr liegt in derselben Lohnordnung bei 2.071 € brutto. Ein Lehrling im ersten Lehrjahr kostet an Einkommen also weniger als die Hälfte, bringt dafür anfangs natürlich auch weniger Umsatz am Stuhl, das gehört zur ehrlichen Rechnung dazu.

Seit 2026 gibt es außerdem eine bundeseinheitliche Trinkgeldpauschale in der Sozialversicherung, die für Lehrlinge im Friseurgewerbe mit einem eigenen, niedrigeren Satz von 22 € pro Monat angesetzt wird (Parlamentskorrespondenz zum Beschluss, geprüft am 11. Oktober 2026). Details dazu kennt Ihre Lohnverrechnung; was die Pauschale für Team und Chefin bedeutet, erklärt unser Beitrag zum Trinkgeld im Friseursalon in Österreich.

Förderungen: die Basisförderung und was es sonst noch gibt

Der Staat beteiligt sich spürbar an den Ausbildungskosten. Die wichtigste Schiene ist die Basisförderung für Lehrbetriebe, abgewickelt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (WKO-Seite zur Basisförderung, geprüft am 11. Oktober 2026). Die Berechnungsbasis ist das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen:

  • für das erste Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen,
  • für das zweite Lehrjahr: zwei,
  • für das dritte und vierte Lehrjahr: je eines.

Beim Lehrlingseinkommen der Friseur-Lohnordnung entspricht allein die Förderung für das erste Lehrjahr also grob der Größenordnung von drei Monatsbezügen. Wichtig ist die Änderung zum 1. Juli 2026: Für Lehrjahre, die nach diesem Stichtag enden, wird die Förderung auf 75 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage gekürzt. Als Ausgleich darf jeder Lehrbetrieb pro Jahr einen Lehrling auswählen, für den weiterhin 100 Prozent ausbezahlt werden (Quelle: dieselbe WKO-Förderseite). Für einen kleinen Salon mit einem einzigen Lehrling ändert sich damit praktisch nichts, wenn er diesen Lehrling benennt.

Der Antrag läuft elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service und muss spätestens drei Monate nach Ende des jeweiligen Lehrjahres gestellt werden. Diese Frist zu versäumen ist der teuerste Verwaltungsfehler, den ein Lehrbetrieb machen kann, also am besten gleich bei Lehrbeginn als wiederkehrende Erinnerung in den Kalender eintragen.

Über die Basisförderung hinaus existieren weitere Schienen, etwa für gute und ausgezeichnete Lehrabschlussprüfungen oder die Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Einen aktuellen Überblick bieten die Förderseiten der WKO-Lehrlingsstellen und das Unternehmensserviceportal (USP, Förderungen für Lehrbetriebe, geprüft am 11. Oktober 2026); da sich Förderbedingungen ändern können, prüfen Sie die Konditionen immer zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Formalitäten, Fristen und Jugendschutz

Mit der Zusage an die Bewerberin oder den Bewerber beginnt der formale Teil, und der hat klare Fristen (WKO zum Lehrvertrag und zum erstmaligen Ausbilden, beide geprüft am 11. Oktober 2026):

  1. Vor dem ersten Arbeitstag: Anmeldung des Lehrlings bei der Österreichischen Gesundheitskasse, wie bei jeder Dienstnehmerin und jedem Dienstnehmer vor Arbeitsantritt.
  2. Binnen drei Wochen ab Lehrbeginn: Anmeldung des schriftlichen Lehrvertrags zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle, elektronisch über das WKO-Service lehre.wko.at.
  3. Binnen zwei Wochen ab Lehrbeginn: Anmeldung an der zuständigen Berufsschule, denn die Friseur-Lehre ist dual aufgebaut, Betrieb und Berufsschule wechseln einander ab.

Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses sind Probezeit: In dieser Frist können beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen. Danach ist das Lehrverhältnis stark geschützt und nur in den im Berufsausbildungsgesetz geregelten Fällen auflösbar.

Zwei Besonderheiten sollten Sie von Anfang an einplanen:

  • Behaltefrist: Nach dem Ende der Lehrzeit sind Sie verpflichtet, den ausgelernten Lehrling drei Monate im erlernten Beruf weiterzuverwenden (§ 18 Berufsausbildungsgesetz, geprüft am 11. Oktober 2026). Das ist keine Schikane, sondern im Normalfall genau das, was Sie ohnehin wollen: die frisch ausgebildete Fachkraft im eigenen Salon halten.
  • Jugendschutz am Samstag: Für Lehrlinge unter 18 gilt das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Im Friseurgewerbe dürfen Jugendliche samstags nur bis 13:00 Uhr beschäftigt werden, während erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Kollektivvertrag bis 18:00 Uhr arbeiten dürfen (WKO zu den Öffnungszeiten von Friseursalons, geprüft am 11. Oktober 2026). Wer seinen umsatzstärksten Samstagnachmittag plant, darf den Lehrling dafür schlicht nicht einrechnen.

Übrigens: Für die Einstellung ausgelernter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten eigene Regeln und Lohntabellen. Alles dazu steht im eigenen Leitfaden zum Thema Mitarbeiter im Friseursalon in Österreich einstellen.

So wird Ihr Salon für Gen-Z-Bewerber attraktiv

Die Formalitäten sind die Pflicht, die Bewerbungen sind die Kür. Wer heute 15- bis 18-Jährige für die Friseur-Lehre gewinnen will, konkurriert nicht nur mit anderen Salons, sondern mit jedem Beruf, der moderner wirkt. Drei Hebel haben sich bewährt:

Sichtbar sein, wo die Zielgruppe ist. Ein aktuelles Google-Unternehmensprofil, ein gepflegter Instagram-Auftritt mit echten Einblicken in den Salonalltag und eine Lehrstellenanzeige, die konkret sagt, was der Lehrling lernt und verdient, wirken mehr als jedes Amtsdeutsch. Nennen Sie das Lehrlingseinkommen ruhig offen, die Zahlen stehen ohnehin im Kollektivvertrag, und Transparenz signalisiert Fairness.

Ausbildung ernst nehmen. Die Generation, die Sie suchen, vergleicht. Ketten werben mit Akademien und Workshops; ein kleiner Salon punktet mit dem, was Ketten nicht bieten: vom ersten Tag an echte Kundinnen und Kunden, die ganze Bandbreite von Schnitt bis Farbe statt Fließbandarbeit, und eine Chefin oder einen Chef, der sich persönlich kümmert. Sagen Sie das in der Anzeige und im Bewerbungsgespräch genau so.

Digital arbeiten. Ein Betrieb, in dem Termine im Papierkalender stehen und die Kundenkartei ein Karteikasten ist, wirkt auf einen 16-jährigen Bewerber wie aus einer anderen Zeit. Eine Online-Terminbuchung, ein digitaler Kalender pro Mitarbeiterin und eine digitale Kundenkartei gehören heute zur Grundausstattung eines attraktiven Lehrbetriebs, und sie entlasten nebenbei genau die Person, die künftig auch noch einen Lehrling betreuen soll: Sie. Mit ViteUneCoupe gibt es das in der kostenlosen Version mit unbegrenzten Online-Buchungen und dauerhaft 0 Prozent Provision, inklusive eigener Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterplanung und Kundenkartei. Automatische Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie Kalender-Synchronisation stecken im Standard-Tarif ab 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, ohne Vertragsbindung. Ehrlich dazugesagt: SMS-Erinnerungen gibt es nicht, in keinem Tarif, und eine Registrierkasse ersetzt die Software ebenfalls nicht. Welche Anbieter was können, zeigt der Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.

Der Lehrling selbst profitiert übrigens direkt davon: Ein eigener digitaler Kalender, in dem ab dem zweiten oder dritten Lehrjahr die ersten eigenen Termine stehen, macht Fortschritt sichtbar, und genau dieses Gefühl, ernst genommen zu werden, hält junge Leute im Betrieb.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Friseur-Lehre in Österreich?

Drei Jahre. Der Lehrberuf heißt offiziell Friseurin und Friseur (Stylistin und Stylist) und ist dual aufgebaut: Ausbildung im Lehrbetrieb im Wechsel mit der Berufsschule. Rechtsgrundlage ist die Friseur-Ausbildungsordnung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Was verdient ein Friseur-Lehrling in Österreich?

Laut der Lohnordnung für Friseurinnen und Friseure gültig ab 1. April 2026: 804 € brutto im ersten, 921 € im zweiten und 1.244 € im dritten Lehrjahr, dazu Sonderzahlungen nach Kollektivvertrag. Manche Betriebe, etwa die Friseurstudios von dm, zahlen freiwillig über dem Kollektivvertrag.

Welche Förderung bekomme ich für einen Lehrling?

Die Basisförderung orientiert sich am kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen: drei Monatsbezüge für das erste, zwei für das zweite und je einer für das dritte und vierte Lehrjahr. Für Lehrjahre, die nach dem 1. Juli 2026 enden, wird auf 75 Prozent gekürzt, wobei jeder Betrieb jährlich einen Lehrling mit voller Förderung benennen darf. Antrag binnen drei Monaten nach Ende des Lehrjahres über das Lehre.Fördern-Online-Service.

Darf mein Lehrling am Samstagnachmittag arbeiten?

Nicht, solange er oder sie unter 18 ist: Jugendliche dürfen im Friseurgewerbe samstags nur bis 13:00 Uhr beschäftigt werden (Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, siehe die WKO-Übersicht zu den Öffnungszeiten). Volljährige Lehrlinge unterliegen dieser Grenze nicht mehr.

Muss ich den Lehrling nach der Lehre übernehmen?

Ja, befristet: § 18 Berufsausbildungsgesetz verpflichtet Sie, den ausgelernten Lehrling drei Monate im erlernten Beruf weiterzuverwenden. Kollektivvertragliche Abweichungen und Ausnahmen in wirtschaftlichen Härtefällen sind möglich; verbindliche Auskunft gibt die Lehrlingsstelle Ihrer Wirtschaftskammer.

Kann ich als Einpersonensalon überhaupt einen Lehrling ausbilden?

Grundsätzlich ja: Die Möglichkeit steht jedem Betrieb offen, auch Einpersonenunternehmen. Voraussetzung sind der positive Feststellungsbescheid der Lehrlingsstelle und eine Person mit Ausbilderqualifikation im Betrieb, wobei die Meisterprüfung die Ausbilderprüfung in der Regel ersetzt.

↑ Zurück zum Inhalt