Dienstplan im Friseursalon: so planen Sie Ihr Team fair und rechtssicher
Der Dienstplan ist eines der unterschätztesten Werkzeuge der Salonführung. Er entscheidet, ob am Samstagvormittag genug Hände für die volle Terminliste da sind, ob die Kollegin mit dem Minijob ihre Stunden planbar bekommt und ob Sie bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht ruhig schlafen können. Gleichzeitig ist er in kaum einer Branche so knifflig wie im Friseurhandwerk: viele Teilzeitkräfte, Minijobs, Azubis, lange Samstage und ein Terminaufkommen, das über die Woche stark schwankt.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie einen Dienstplan erstellen, der zur tatsächlichen Nachfrage passt, die wichtigsten Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes einhält und von Ihrem Team als fair empfunden wird. Und er zeigt, wie die Daten aus einem kostenlosen Online-Kalender für Ihr Salonteam die Planung auf eine solide Grundlage stellen: Wer sieht, wann wirklich gebucht wird, plant nicht mehr nach Bauchgefühl.
Warum der Dienstplan über Umsatz und Stimmung entscheidet
Ein Friseursalon verkauft Zeit. Jede Stunde, in der eine Friseurin am leeren Fauteuil steht, ist bezahlte Arbeitszeit ohne Umsatz. Jede Stunde, in der Kundinnen keinen Termin bekommen, weil zu wenig Personal da ist, ist entgangener Umsatz. Der Dienstplan ist das Instrument, das beides ausbalanciert.
In vielen Salons zeigt sich dabei ein ähnliches Muster: Der Samstag und die Tage vor Feiertagen sind stark nachgefragt, der Wochenanfang ist oft ruhiger. Wie ausgeprägt das in Ihrem Salon ist, verrät aber kein Branchendurchschnitt, sondern nur Ihr eigener Terminkalender. Bevor Sie einen neuen Dienstplan bauen, lohnt sich deshalb ein Blick auf die letzten acht bis zwölf Wochen: Welche Tage und Uhrzeiten waren voll, wo gab es Leerlauf, welche Mitarbeiterin wird am häufigsten namentlich gebucht?
Wer die ruhigen Zeiten kennt, kann sie auch gezielt bespielen, etwa mit Angeboten für den Wochenanfang. Wie das geht, lesen Sie im Beitrag über ruhige Stunden im Friseursalon füllen.
Das Arbeitszeitgesetz: die Regeln, die jeder Dienstplan einhalten muss
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für jeden Salon mit Angestellten, unabhängig von der Größe. Die drei wichtigsten Paragrafen für Ihre Planung stehen auf gesetze-im-internet.de, dem offiziellen Portal des Bundesjustizministeriums. Die folgenden Angaben wurden dort im Oktober 2026 geprüft.
Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10 (§ 3 ArbZG)
§ 3 ArbZG legt fest: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ein langer Samstag mit neuneinhalb Stunden ist also möglich, muss aber durch kürzere Tage ausgeglichen werden.
Wichtig für die Praxis: Auch Vorbereitungs- und Aufräumzeiten vor Ladenöffnung und nach Ladenschluss sind Arbeitszeit. Wer das Team um 8:45 Uhr zum Aufrüsten bestellt und bis 18:15 Uhr fegen lässt, plant diese Minuten mit ein.
Pausen: 30 Minuten ab 6 Stunden (§ 4 ArbZG)
§ 4 ArbZG verlangt im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden, und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause darf niemand arbeiten.
"Im Voraus feststehend" heißt: Die Pause gehört in den Dienstplan, nicht in die Kategorie "wenn gerade mal nichts los ist". Gerade am Samstag, wenn durchgearbeitet wird, ist das der häufigste Verstoß im Salonalltag.
Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Diensten (§ 5 ArbZG)
§ 5 ArbZG schreibt vor: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." Wer donnerstags beim langen Abend bis 21 Uhr arbeitet, darf freitags frühestens um 8 Uhr wieder anfangen. Das ist bei der Kombination aus langem Donnerstag und frühem Freitagsdienst schnell verletzt, wenn man nicht darauf achtet.
Azubis unter 18: strengere Regeln nach dem JArbSchG
Für minderjährige Auszubildende gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. § 8 JArbSchG begrenzt die Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Planen Sie minderjährige Azubis also nie wie eine Vollzeitkraft mit Zehn-Stunden-Samstag ein.
Arbeitszeiterfassung: was Sie dokumentieren müssen
Zwei Pflichten sind zu unterscheiden. Erstens die klassische Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitgeber müssen die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Zweitens hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes bereits heute verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst werden kann. Diese Pflicht gilt grundsätzlich auch für kleine Betriebe wie Friseursalons. Wie die Erfassung konkret auszusehen hat, ist gesetzlich bislang nicht im Detail geregelt; eine saubere, vollständige Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ist aber in jedem Fall die sichere Seite. Der Dienstplan allein genügt dafür nicht, denn er zeigt die geplante, nicht die tatsächlich geleistete Zeit.
Ladenöffnungszeiten: jedes Bundesland hat eigene Regeln
Die zulässigen Öffnungszeiten sind in Deutschland Ländersache. Ob Ihr Salon samstags bis 20 Uhr öffnen darf und was an Sonn- und Feiertagen gilt, regelt das Ladenöffnungsgesetz Ihres Bundeslandes. Prüfen Sie die Regelung Ihres Landes, bevor Sie Öffnungszeiten ausweiten, und denken Sie daran: Längere Öffnungszeiten bedeuten nicht automatisch mehr Umsatz, aber immer mehr zu planende Personalstunden.
Teilzeit, Minijob und Abrufarbeit richtig einplanen
Das Friseurhandwerk lebt von gemischten Teams: Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Minijobber und Azubis. Für den Dienstplan heißt das:
- Minijob-Grenze im Blick behalten. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € im Monat, gekoppelt an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Quelle: Minijob-Zentrale, geprüft im Oktober 2026). Bei 13,90 € pro Stunde sind das rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Wer die Minijobberin in einer vollen Dezemberwoche spontan aufstockt, rutscht schnell über die Grenze.
- Abrufarbeit hat Spielregeln. Wer mit Arbeit auf Abruf arbeitet, muss § 12 TzBfG beachten: Ist keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden als vereinbart, und die Lage der Arbeitszeit muss der Mitarbeiterin jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt werden. "Kannst du morgen einspringen?" ist als Bitte erlaubt, als Anordnung nicht.
- Verfügbarkeiten schriftlich einsammeln. Wer feste freie Tage (Kinderbetreuung, zweiter Job, Berufsschule) einmal sauber dokumentiert, erspart sich jede Woche dieselben Diskussionen.
Wie Sie diese Vertragsformen von Anfang an sauber aufsetzen, haben wir im Leitfaden zum Thema Mitarbeiter im Friseursalon einstellen beschrieben.
Schritt für Schritt: so erstellen Sie den Dienstplan
- Nachfrage analysieren. Ziehen Sie die Buchungsdaten der letzten zwei bis drei Monate heran: Auslastung pro Wochentag, pro Uhrzeit, pro Mitarbeiterin. Ohne Daten planen Sie im Nebel.
- Grundgerüst bauen. Legen Sie die Besetzungsstärke pro Tag fest: samstags volle Besetzung, am erfahrungsgemäß ruhigsten Tag die Minimalbesetzung. Viele Salons schließen zusätzlich an einem festen Wochentag komplett.
- Gesetzliche Leitplanken prüfen. Für jede geplante Schicht: Höchstarbeitszeit, Pause im Voraus eingeplant, elf Stunden Ruhezeit zum Vortag, JArbSchG für minderjährige Azubis.
- Fairness-Rotation einbauen. Der Samstag ist der härteste und zugleich umsatzstärkste Tag. Rotieren Sie freie Samstage nach einem festen, für alle sichtbaren Schema, statt sie nach Zuruf zu vergeben.
- Früh veröffentlichen. Je früher das Team den Plan kennt, desto weniger Tauschwünsche kommen später. Zwei bis vier Wochen Vorlauf haben sich in der Praxis bewährt; bei Abrufarbeit sind vier Tage das gesetzliche Minimum.
- Stoßzeiten gesondert planen. Vor Weihnachten und an Brückentagen kippt jedes Normalmuster. Planen Sie diese Wochen separat und früher, und klären Sie Urlaubswünsche für den Dezember schon im Herbst.
Fairness und Planbarkeit: der unterschätzte Bindungsfaktor
Gute Friseurinnen und Friseure sind schwer zu finden und leicht zu verlieren. Ein Dienstplan, der kurzfristig umgeworfen wird, immer dieselben Personen am Samstag einplant oder Wünsche je nach Sympathie behandelt, ist ein stiller Kündigungsgrund.
Drei Grundsätze kosten nichts und wirken stark: gleiche Regeln für alle (die Samstagsrotation gilt auch für die Chefin, wenn sie mitarbeitet), Verlässlichkeit (ein veröffentlichter Plan wird nur im Notfall geändert, und dann im Gespräch statt per Aushang) und Transparenz (jeder sieht, wer wann arbeitet und warum). Wer so plant, braucht seltener Ersatz zu suchen und schreibt seltener Stellenanzeigen.
Wie Online-Buchungsdaten den Dienstplan besser machen
Die größte Schwäche vieler Dienstpläne ist nicht das Recht, sondern die Datengrundlage: Sie werden fortgeschrieben, wie es immer war, statt an der echten Nachfrage ausgerichtet.
Hier hilft ein Online-Buchungssystem mit Zeitplänen pro Mitarbeiterin. Bei ViteUneCoupe hinterlegen Sie schon im kostenlosen Tarif für jede Mitarbeiterin die individuellen Arbeitszeiten, und genau daraus entstehen die online buchbaren Slots: Wer dienstags frei hat, ist dienstags auch nicht buchbar. Doppelbuchungen und Termine außerhalb der Dienstzeit sind damit ausgeschlossen, und der Kalender zeigt Ihnen schwarz auf weiß, an welchen Tagen und Uhrzeiten tatsächlich gebucht wird. Der kostenlose Tarif umfasst unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, eine eigene Buchungsseite, den Leistungskatalog und die Kundenkartei; eine Kreditkarte ist für die Anmeldung nicht nötig.
Ehrlich gesagt werden muss auch: ViteUneCoupe ist ein Terminbuchungstool, kein Personalverwaltungssystem. Es ist keine Zeiterfassung im Sinne der BAG-Rechtsprechung, rechnet keine Löhne ab und bietet keine Schichttausch-App. Den Dienstplan selbst führen Sie weiterhin dort, wo er für Ihr Team am besten sichtbar ist; ViteUneCoupe sorgt dafür, dass Ihre Online-Termine exakt zu diesem Plan passen. Praktischer Nebeneffekt: Weniger spontane Terminlücken durch vergessene Termine bedeuten auch weniger Planungsfrust; wie Sie No-Shows im Friseursalon reduzieren, lesen Sie im eigenen Beitrag.
Papier, Excel oder Dienstplan-Software?
Für einen Salon mit zwei bis drei Mitarbeiterinnen reicht oft eine saubere Excel-Vorlage oder eine Magnettafel, solange jemand die Arbeitszeitregeln im Kopf behält und die tatsächlichen Zeiten separat dokumentiert werden. Ab etwa fünf Köpfen mit gemischten Vertragsformen wird das fehleranfällig: Niemand prüft in Excel automatisch, ob die Ruhezeit nach dem langen Donnerstag eingehalten ist.
Spezialisierte Dienstplan-Tools nehmen Ihnen diese Prüfungen ab, kosten aber je nach Anbieter monatlich Geld. Eine Patentlösung für jede Salongröße gibt es nicht; wichtig ist nur, dass drei Dinge zusammenpassen: der Dienstplan, die tatsächliche Zeiterfassung und die online buchbaren Zeiten. Welche Terminsoftware zu welchem Salon passt, zeigt unser Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden darf eine Friseurin pro Tag arbeiten?
Grundsätzlich acht Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG). Bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Für Jugendliche unter 18 gelten höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche.
Wann muss ich den Dienstplan bekannt geben?
Eine allgemeine gesetzliche Frist für normale Arbeitsverhältnisse gibt es nicht; gegebenenfalls regeln Arbeits- oder Tarifvertrag Näheres. Bei Arbeit auf Abruf schreibt § 12 TzBfG mindestens vier Tage Vorlauf vor. In der Praxis bewährt: den Plan zwei bis vier Wochen im Voraus veröffentlichen.
Muss ich die Arbeitszeiten meiner Mitarbeiter erfassen?
Ja. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt die Aufzeichnung der über acht Stunden hinausgehenden Arbeitszeit, und nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Der Dienstplan ersetzt diese Erfassung nicht, weil er nur die geplante Zeit zeigt.
Zählt Aufräumen vor und nach Ladenschluss als Arbeitszeit?
Ja. Vorbereitungs- und Reinigungszeiten, die Sie anordnen, sind vergütungspflichtige Arbeitszeit und gehören in den Dienstplan und in die Zeiterfassung.
Ersetzt ViteUneCoupe eine Dienstplan-Software?
Nein. ViteUneCoupe ist ein Online-Buchungstool: Sie hinterlegen pro Mitarbeiterin die Arbeitszeiten, und daraus entstehen die buchbaren Termine, kostenlos und ohne Provision. Zeiterfassung, Lohnabrechnung oder Schichttausch bietet es nicht. Es ergänzt Ihren Dienstplan um verlässliche Buchungsdaten, ersetzt ihn aber nicht.