Betriebsurlaub im Friseursalon: Regeln, Ankündigung und Kundeninformation
Zwei Wochen im August den Salon zumachen und selbst einmal durchatmen: Für viele Inhaberinnen und Inhaber eines Friseursalons ist das die einzige realistische Art, Urlaub zu nehmen. Die Frage ist nur, ob Sie Ihrem Team diese zwei Wochen einfach vorgeben dürfen, wie viel vom Jahresurlaub Sie damit verbrauchen, wann Sie es sagen müssen und wie Sie verhindern, dass Stammkundinnen in der Schließwoche vor verschlossener Tür stehen oder online einen Termin buchen, den niemand wahrnehmen kann.
Die kurze Antwort: Ja, Betriebsurlaub ist in Deutschland zulässig, aber nur unter Bedingungen. Er muss betrieblich begründet sein, darf nicht den ganzen Jahresurlaub Ihrer Mitarbeiterinnen aufzehren und muss so früh angekündigt werden, dass niemand mehr umplanen muss. Dieser Leitfaden erklärt die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes für Salons ohne Betriebsrat, also für fast alle Friseursalons, und zeigt danach den praktischen Teil: den Online-Kalender sperren, die Kundschaft rechtzeitig informieren und die Wochen davor und danach voll bekommen. Wer dafür einen kostenlosen Online-Kalender mit Schließtagen für den Friseursalon nutzt, erledigt den technischen Teil in wenigen Minuten.
Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung zur Rechtslage in Deutschland (Stand 29. Oktober 2026), aber keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Arbeitsverträge können abweichende, für Beschäftigte günstigere Regeln enthalten; im Zweifel fragen Sie Ihre Handwerkskammer oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Darf ein Friseursalon Betriebsurlaub anordnen?
Das Bundesurlaubsgesetz kennt das Wort Betriebsurlaub nicht. Es regelt in § 7 Abs. 1, wer über den Zeitpunkt des Urlaubs entscheidet: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen" (§ 7 BUrlG, geprüft am 29. Oktober 2026).
Der Grundsatz ist also: Die Mitarbeiterin wünscht, der Arbeitgeber gewährt. Betriebsurlaub kehrt das um, und genau deshalb braucht er einen Grund, der als "dringender betrieblicher Belang" durchgeht. Für einen Friseursalon liegt dieser Grund oft auf der Hand: Wenn die Inhaberin, die selbst am Stuhl steht, zwei Wochen weg ist, kann ein Zwei-Personen-Salon nicht sinnvoll öffnen. Auch Umbauarbeiten oder eine erfahrungsgemäß sehr ruhige Zeit sind anerkannte Beispiele. Was nicht reicht, ist ein kurzfristiger Auftragsmangel: Das wirtschaftliche Risiko eines leeren Terminbuchs darf nicht per Zwangsurlaub auf die Beschäftigten abgewälzt werden, so die IHK München und ein Fachanwaltsbeitrag in der Deutschen Handwerks Zeitung (beide geprüft am 29. Oktober 2026).
Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsferien grundsätzlich gebilligt, und zwar bereits im Beschluss vom 28. Juli 1981 (1 ABR 79/79). In diesem Fall ging es um einen Betrieb mit Betriebsrat, in dem eine Einigungsstelle mehrjährige Sommer-Betriebsferien festgelegt hatte. Das Gericht hielt fest, dass rechtswirksam eingeführte Betriebsferien ihrerseits dringende betriebliche Belange begründen, hinter denen einzelne Urlaubswünsche zurücktreten. Wer das Urteil zitiert, sollte das korrekte Aktenzeichen verwenden: In manchen Ratgebern kursiert "1 ABR 79/92" oder ein Urteil von 1982, beides ist falsch.
Für Friseursalons ist ein Detail wichtig: Ein Betriebsrat ist in der Branche die Ausnahme. Wo es keinen gibt, entfällt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, und Sie entscheiden allein. Das klingt bequemer, bedeutet aber auch, dass Sie den betrieblichen Grund im Streitfall selbst darlegen müssen und keine Betriebsvereinbarung im Rücken haben, die den Betriebsurlaub pauschal absichert. Der sauberste Weg ist deshalb eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder eine jährlich dokumentierte Ankündigung, die mit dem Team besprochen wurde.
Wie viel vom Jahresurlaub darf der Betriebsurlaub verbrauchen?
Betriebsurlaub ist normaler Erholungsurlaub und wird vom Urlaubskonto der Mitarbeiterin abgezogen. Eine gesetzliche Obergrenze, welcher Anteil des Jahresurlaubs so verplant werden darf, gibt es nicht. Es gibt aber zwei Richtwerte aus Rechtsprechung und Beratungspraxis:
- Im BAG-Beschluss von 1981 band die Regelung die Beschäftigten "nur hinsichtlich von etwa 3/5" ihres Jahresurlaubs, zwei Fünftel blieben frei. Diese drei Fünftel waren ein Abwägungsfaktor im konkreten Fall, keine gesetzliche Grenze; viele Ratgeber machen daraus eine feste "60-Prozent-Regel", die so im Gesetz nicht steht.
- Die IHK München formuliert praxisnäher: "Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub des Mitarbeiters umfassen. Mindestens zwei Wochen frei verfügbaren Urlaubs sollten übrig bleiben."
Rechnen Sie das für Ihren Salon durch. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 BUrlG); Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, die 24 Tage beziehen sich also auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei vier Arbeitstagen pro Woche 16. Viele Arbeits- und Tarifverträge im Friseurhandwerk gewähren mehr, prüfen Sie den tatsächlichen Anspruch jeder Mitarbeiterin.
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Zwei Wochen Betriebsurlaub kosten | Frei verfügbar bleiben |
|---|---|---|---|
| 6 | 24 Werktage | 12 Werktage | 12 Werktage (die Hälfte) |
| 5 | 20 Arbeitstage | 10 Arbeitstage | 10 Arbeitstage (die Hälfte) |
| 3 (zum Beispiel Teilzeit) | 12 Arbeitstage | 6 Arbeitstage | 6 Arbeitstage (die Hälfte) |
| 2 (zum Beispiel Minijob samstags und freitags) | 8 Arbeitstage | 4 Arbeitstage | 4 Arbeitstage (die Hälfte) |
Zwei Wochen Sommerschließung verbrauchen bei gesetzlichem Mindesturlaub also die Hälfte des Anspruchs, das liegt innerhalb beider Richtwerte. Drei Wochen wären bei 20 Tagen schon 75 Prozent, und übrig blieben nur noch fünf Tage: unter den "zwei Wochen frei verfügbar" der IHK und über den drei Fünfteln des BAG. Wer im Sommer drei Wochen schließen und zusätzlich zwischen den Jahren zumachen will, bewegt sich bei Mitarbeiterinnen mit Mindesturlaub auf dünnem Eis. Bei einem höheren vertraglichen Anspruch (etwa 26 oder 30 Tage) sieht die Rechnung entsprechend entspannter aus.
Teilzeit und Minijob: anteilig, aber nicht weniger
Teilzeitkräfte und Minijobberinnen haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, nur umgerechnet auf ihre Arbeitstage (§ 4 Abs. 1 TzBfG, Verbot der Benachteiligung). Die Minijob-Zentrale rechnet so: "Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage pro Jahr" (geprüft am 29. Oktober 2026). Eine Aushilfe, die nur samstags kommt, hat demnach vier Urlaubstage im Jahr; fällt in Ihre zwei Schließwochen zweimal ein Samstag, kostet der Betriebsurlaub sie zwei davon. Die Stundenzahl pro Tag spielt für die Zahl der Urlaubstage keine Rolle.
Neue Mitarbeiterinnen und Azubis: die Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Beschäftigung, der sogenannten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Davor erwirbt eine Mitarbeiterin für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs; halbe Tage werden aufgerundet (§ 5 BUrlG). Wer am 1. Mai anfängt und im August in Ihren zweiwöchigen Betriebsurlaub läuft, hat bis dahin bei 20 Tagen Jahresurlaub erst rund fünf Tage erworben. Was in diesem Fall passiert, steht weiter unten bei den Sonderfällen.
Wann müssen Sie den Betriebsurlaub ankündigen?
Eine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht, auch das BAG hat keine Frist festgelegt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich nur, dass die Frist "angemessen" sein muss. Die Beratungspraxis ist deutlicher: Die IHK München schreibt "Betriebsurlaub muss rechtzeitig angekündigt werden. Ein halbes Jahr ist jedoch anzustreben." Die Deutsche Handwerks Zeitung empfiehlt, die Betriebsferien gleich zu Jahresbeginn zu kommunizieren. Beides ist sinnvoll, denn zwei Dinge dürfen Sie nicht: bereits genehmigten Urlaub zurücknehmen, um Platz für die Schließwoche zu schaffen, und Beschäftigte so kurzfristig in den Urlaub schicken, dass ihnen für den Rest des Jahres nichts Planbares bleibt.
Für den Salonalltag hat sich ein fester Jahresrhythmus bewährt:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Oktober oder November des Vorjahres | Schließzeiten des kommenden Jahres festlegen (Sommer, gegebenenfalls zwischen den Jahren), mit dem Team besprechen, Einwände hören |
| Spätestens Januar | Schließzeiten schriftlich bekanntgeben (Aushang im Personalraum plus kurze Mail oder Nachricht an jede Mitarbeiterin), Schließtage im Online-Kalender eintragen |
| Januar bis März | Individuelle Urlaubswünsche für die restlichen Tage einsammeln, Dienstplan für die Randwochen festlegen |
| Acht bis zwölf Wochen vor der Schließung | Kundinnen informieren: Buchungsseite, Google-Unternehmensprofil, Website, Social Media, Aushang, Gespräch am Stuhl |
| Vier Wochen vorher | Prüfen, ob noch Termine im Schließzeitraum stehen, und diese persönlich umbuchen |
| Zwei Wochen vorher | Letzte Erinnerung an die Kundschaft, Wiederbuchung für nach dem Urlaub aktiv anbieten |
Wichtig: Auch wenn Ihr Salon jedes Jahr dieselbe Woche schließt, sprechen Sie die Schließung jedes Jahr ausdrücklich aus und schreiben Sie sie auf. "Das war doch immer so" ist im Streitfall ein schlechtes Argument, ein datierter Aushang ein gutes. Wie Sie die Schließung anschließend in den Dienstplan der Wochen davor und danach einbauen, zeigt der Leitfaden zum Dienstplan im Friseursalon.
Sonderfälle: krank, kein Resturlaub, Wartezeit nicht erfüllt
Krank während des Betriebsurlaubs
Wird eine Mitarbeiterin während der Schließwoche krank, gilt dasselbe wie im normalen Urlaub: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet" (§ 9 BUrlG). Ohne Attest werden die Tage als Urlaub gezählt. Erinnern Sie das Team vor der Schließung daran, im Krankheitsfall sofort zum Arzt zu gehen und Sie zu informieren. Was dann bei Attest, Entgeltfortzahlung und U1-Erstattung gilt, steht im Beitrag zur Krankmeldung im Friseursalon.
Die Mitarbeiterin hat keine Urlaubstage mehr
Hat eine Mitarbeiterin ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht, etwa weil Sie die Schließung zu spät angekündigt haben, dürfen Sie den Betriebsurlaub nicht aus dem Urlaub des nächsten Jahres bedienen: Der Anspruch ist an das Kalenderjahr gebunden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG). Unbezahlten Urlaub dürfen Sie ebenfalls nicht einseitig anordnen. In der Praxis bleibt dann die bezahlte Freistellung, das Risiko einer verspäteten Planung tragen Sie als Arbeitgeber. Das ist der stärkste Grund, die Schließzeiten im Januar festzuzurren.
Die Wartezeit ist noch nicht erfüllt
Bei neuen Mitarbeiterinnen und Azubis im ersten Beschäftigungsjahr reicht der anteilige Urlaub für zwei Schließwochen oft nicht aus. Üblich und zulässig ist dann eine Vereinbarung, die Schließtage als Vorschuss auf den später im Jahr entstehenden Urlaub zu behandeln, oder eine bezahlte Freistellung für die fehlenden Tage. Beides sollten Sie schriftlich und einvernehmlich festhalten, bevor die Schließung beginnt. Was nicht geht: die Mitarbeiterin für die fehlenden Tage einfach unbezahlt nach Hause schicken.
Urlaubsverfall am Jahresende: Ihre Hinweispflicht
Betriebsurlaub und Resturlaub hängen zusammen, denn wer die Schließzeiten früh kennt, kann seine restlichen Tage sinnvoll verteilen. Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden; eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich und dann bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Aber Achtung: Dieser Verfall tritt nicht mehr automatisch ein. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 19. Februar 2019 (9 AZR 541/15, geprüft am 29. Oktober 2026) in Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass der Urlaub nur verfällt, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiterin zuvor konkret aufgefordert hat, ihren Urlaub zu nehmen, und klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass er sonst verfällt. Mit zwei Urteilen vom 20. Dezember 2022 (unter anderem 9 AZR 266/20) hat das BAG nachgelegt: Ohne diesen Hinweis beginnt auch die dreijährige Verjährung nicht zu laufen, alte Urlaubstage können sich also über Jahre ansammeln und am Ende als Urlaubsabgeltung fällig werden.
Für Ihren Salon bedeutet das eine einfache Routine, am besten im Januar zusammen mit der Ankündigung des Betriebsurlaubs: Jede Mitarbeiterin bekommt schriftlich mitgeteilt, wie viele Urlaubstage ihr in diesem Jahr zustehen (inklusive Übertrag), wie viele davon durch den Betriebsurlaub bereits verplant sind, bis wann die restlichen Tage genommen werden müssen und dass sie sonst verfallen. Eine zweite, kürzere Erinnerung im September oder Oktober fängt die Fälle ab, in denen noch viele Tage offen sind. Heben Sie beides auf, zum Beispiel als datierte Mail. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung, aber er beschreibt den Mindeststandard, den die Arbeitsgerichte heute erwarten.
Den Online-Kalender sperren: so stehen keine Termine im Schließzeitraum
Der häufigste Praxisfehler ist nicht juristisch, sondern organisatorisch: Der Salon kommuniziert die Schließwoche im Team, vergisst aber die Online-Buchung. Dann buchen Kundinnen monatelang im Voraus in genau diese Woche, und drei Tage vor dem Urlaub telefoniert jemand hinterher. Umgekehrt gilt: Wer die Schließtage am Tag der Teamankündigung auch im Buchungssystem einträgt, hat das Problem gar nicht erst. So gehen Sie vor:
- Schließtage eintragen, nicht die Öffnungszeiten löschen. Ein Buchungssystem kennt reguläre Öffnungszeiten und davon getrennte Schließtage. Tragen Sie den Urlaub als Schließzeitraum ein, dann bleibt alles andere unverändert, und die Buchungsseite zeigt für diese Tage einfach keine freien Termine an. Wer stattdessen die Öffnungszeiten anpasst, vergisst nach dem Urlaub leicht, sie zurückzusetzen.
- Bestehende Termine im Zeitraum prüfen. Wenn Sie die Schließung erst eintragen, nachdem die Kundschaft schon buchen konnte, stehen vielleicht bereits Termine in diesen Tagen. Gehen Sie die Liste durch und rufen Sie jede betroffene Kundin persönlich an, mit zwei konkreten Alternativterminen in der Hand. Das ist Aufwand, aber deutlich weniger als eine verärgerte Stammkundin.
- Einzelne Abwesenheiten getrennt pflegen. Fährt eine Mitarbeiterin eine Woche früher in den Urlaub als der Salon schließt, gehört das nicht in die Schließtage, sondern in ihre persönliche Arbeitszeitplanung. Sonst ist der ganze Salon eine Woche länger nicht buchbar als nötig.
- Die Randtage bewusst steuern. Der letzte Samstag vor der Schließung und die erste Woche danach sind erfahrungsgemäß stark nachgefragt. Legen Sie lange Farbtermine eher in die Wochen davor und halten Sie in der ersten Woche nach dem Urlaub Kapazität für Stammkundinnen frei, die "unbedingt vor den Ferien" nicht mehr drankamen.
Bei ViteUneCoupe gehört die Verwaltung von Öffnungszeiten und Schließtagen zum kostenlosen Tarif, zusammen mit Kalender, Mitarbeiter- und Dienstplanverwaltung, Leistungskatalog und Kundenkartei. Wenn Sie noch keine Online-Buchung haben, zeigt der Leitfaden zur Online-Terminbuchung für den Friseursalon, wie Sie in wenigen Stunden eine Buchungsseite aufsetzen; die Schließtage für den nächsten Betriebsurlaub sind dann ein Punkt in der Einrichtung.
Kundinnen und Kunden informieren: Kanäle und Formulierungen
Ihr Team weiß Bescheid, der Kalender ist gesperrt, jetzt fehlt die Kundschaft. Das Ziel ist doppelt: Niemand soll überrascht vor verschlossener Tür stehen, und möglichst viele Stammkundinnen sollen ihren Termin vor oder direkt nach dem Urlaub bei Ihnen buchen, statt in der Zwischenzeit woanders hinzugehen. Sechs Kanäle, die Sie fast alle schon haben:
| Kanal | Wann | Was genau |
|---|---|---|
| Gespräch am Stuhl | ab acht Wochen vorher | "Wir haben vom 3. bis 16. August geschlossen. Soll ich Ihren nächsten Termin gleich für die Woche davor oder danach eintragen?" |
| Buchungsseite | ab dem Tag der Entscheidung | Schließtage eingetragen, sodass in dem Zeitraum keine Termine angezeigt werden; Hinweis auf die Schließung im Beschreibungstext Ihrer Website oder Ihres Profils, der auf die Buchungsseite verlinkt |
| Google-Unternehmensprofil | vier bis sechs Wochen vorher | Sonderöffnungszeiten für die Schließtage eintragen, damit die Google-Suche "geschlossen" statt Ihrer regulären Zeiten anzeigt; ein kurzer Beitrag mit den Daten |
| Website und Instagram | vier bis sechs Wochen vorher, Erinnerung eine Woche vorher | Ein fester Beitrag oder Story-Highlight mit den Daten, dem Buchungslink und dem Hinweis, dass die Wochen davor und danach buchbar sind |
| Aushang an der Tür | ab vier Wochen vorher | Daten der Schließung, erster Öffnungstag, Buchungslink oder QR-Code |
| Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mails | laufend | Jede Kundin mit Termin kurz vor der Schließung bekommt ohnehin eine Bestätigung; der Hinweis am Stuhl beim Termin selbst ist der natürliche Moment für die Wiederbuchung |
Ein Hinweis zur E-Mail: Eine Nachricht an eine Kundin über ihren eigenen gebuchten Termin ist Vertragsabwicklung. Ein Rundschreiben an die gesamte Kundenkartei mit Urlaubsdaten und Buchungslink ist dagegen zumindest grenzwertig zur Werbung, für die § 7 UWG eine Einwilligung verlangt. Wie die Grenze verläuft, erklärt der Artikel zu Terminerinnerungen im Friseursalon. Im Zweifel nutzen Sie für die Breite die Kanäle, auf denen die Kundschaft zu Ihnen kommt (Google-Profil, Website, Social Media, Aushang), und das Gespräch am Stuhl für die Stammkundschaft.
Eine Formulierung, die sich bewährt hat, weil sie das Problem der Kundin löst statt nur Ihres zu melden: "Vom 3. bis 16. August machen wir Sommerpause. Damit Sie nicht mit ausgewachsenem Ansatz in den Urlaub starten: In der Woche davor haben wir noch Termine frei, und ab dem 17. August sind wir wieder für Sie da. Online buchen können Sie jederzeit unter [Buchungslink]." Der letzte Satz ist der wichtigste: Wer jetzt an den Friseur denkt und sofort buchen kann, bucht bei Ihnen. Eine fertige E-Mail-Fassung in Sie- und Du-Form finden Sie unter den Vorlagen für Terminbestätigung und Erinnerung (Vorlage 7). Wie Sie die Wiederbuchung generell zur Routine machen, lesen Sie im Beitrag zur Kundenbindung durch Wiederbuchung.
Sommer, zwischen den Jahren oder gar nicht: welche Schließzeit passt zu Ihrem Salon?
Ob sich eine komplette Schließung lohnt oder ob gestaffelter Urlaub mit reduzierter Besetzung besser ist, hängt von drei Dingen ab: Ihrer Teamgröße, Ihrer Kundschaft und Ihren eigenen Zahlen.
- Solo-Salon oder zwei Personen: Ohne Sie läuft nichts, Betriebsurlaub ist die einzige Option. Der Grund ist zugleich der betriebliche Belang, den § 7 BUrlG verlangt.
- Drei bis fünf Mitarbeiterinnen: Hier wird es zur Abwägung. Gestaffelter Urlaub hält den Salon offen, kostet Sie aber Koordination und lässt Stammkundinnen auf "ihre" Friseurin warten. Eine klare Schließwoche ist für die Kundschaft oft leichter zu verstehen als drei Wochen Halbbesetzung.
- Die eigenen Zahlen: Schauen Sie in den Kalender der letzten zwei Jahre. Welche Woche im Sommer war am schwächsten gebucht? Wie sah die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr aus? Die ruhigste Woche ist der natürliche Kandidat, und ein digitaler Kalender beantwortet die Frage in fünf Minuten.
Ein Rechenbeispiel, bewusst als Beispiel gekennzeichnet: Ein Salon mit drei Stühlen macht im Sommer an einem gewöhnlichen Tag 900 € Umsatz. Zwei Schließwochen bei Fünf-Tage-Woche bedeuten zehn Tage, also rund 9.000 € Umsatz, der in diesen Wochen nicht entsteht. Das ist Umsatz, nicht Gewinn: Material und Energie fallen in der Zeit ebenfalls nicht an, während Miete und Urlaubsentgelt weiterlaufen. Entscheidend ist aber der Vergleich mit der Alternative, denn die Urlaubstage des Teams müssen so oder so genommen werden. Gestaffelt verteilen sich die fehlenden Stuhlstunden über den Sommer und der Umsatz sinkt über mehrere Wochen leicht, geschlossen fällt er zwei Wochen ganz aus und ist in den Wochen davor und danach bei guter Kommunikation meist höher als sonst. Welche Variante am Ende mehr übrig lässt, zeigt nur Ihr eigener Kalender.
Für den Dezember gelten eigene Regeln: Heiligabend und Silvester sind in Deutschland keine Feiertage, der Ansturm vor Weihnachten ist der stärkste des Jahres, und die Tage zwischen den Jahren sind je nach Lage ruhig oder voll. Wie Sie die Dezemberwochen planen, steht im Leitfaden zum Weihnachtsgeschäft im Friseursalon; für die Schließung zwischen den Jahren gelten dieselben Urlaubsregeln wie oben, inklusive der Frage, wie viele Tage danach noch frei verfügbar bleiben.
Was ViteUneCoupe beim Betriebsurlaub übernimmt, und was nicht
Zur Einordnung, ehrlich und vollständig: ViteUneCoupe ist ein Online-Terminbuchungstool eines französischen Anbieters, auf Deutsch verfügbar, und keine Personal- oder Urlaubsverwaltung. Es führt keine Urlaubskonten, berechnet keine Urlaubsansprüche, schreibt keine Hinweisschreiben und macht keine Lohnabrechnung. Diese Seite des Betriebsurlaubs bleibt bei Ihnen, Ihrem Steuerbüro oder Ihrer Lohnsoftware.
Was es übernimmt, ist die Seite zur Kundschaft:
- Kostenlos, dauerhaft, 0 % Provision: unbegrenzte Online-Buchungen, eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Kalender, Mitarbeiter- und Dienstplanverwaltung, Kundenkartei sowie die Verwaltung von Öffnungszeiten und Schließtagen. Der Betriebsurlaub wird als Schließzeitraum eingetragen, und die Buchungsseite zeigt für diese Tage keine Termine mehr an, rund um die Uhr, ohne dass jemand im Salon etwas erklären muss.
- Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar: Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie Kalender-Synchronisation per ICS, mit der die Schließtage auch im privaten Kalender Ihres Teams landen.
- Bald verfügbar: ein Anti-No-Show-Schutz über die Hinterlegung der Bankkarte im Tarif Standard + Anti No-Show für 49 € zzgl. MwSt. pro Monat, noch nicht buchbar.
Nicht enthalten, damit Sie es nicht suchen: SMS- oder WhatsApp-Nachrichten, automatische Rundschreiben an die ganze Kundenkartei und eine Warteliste für die Woche nach dem Urlaub. Für die Nachrückerliste nach der Sommerpause tut es ein Zettel an der Rezeption.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich als Inhaberin eines Friseursalons Betriebsurlaub einfach anordnen?
Grundsätzlich ja, wenn dringende betriebliche Belange die Schließung rechtfertigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG), etwa weil der Salon ohne Sie nicht öffnen kann oder umgebaut wird. Ein bloßer Auftragsmangel reicht nicht. Der Betriebsurlaub darf nur einen Teil des Jahresurlaubs beanspruchen und muss rechtzeitig angekündigt werden. Ohne Betriebsrat, wie in fast allen Salons, entscheiden Sie allein, müssen den Grund im Streitfall aber selbst darlegen. Dies ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.
Wie viele Urlaubstage darf der Betriebsurlaub maximal verbrauchen?
Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Das BAG hat 1981 in einem Fall rund drei Fünftel des Jahresurlaubs als gebunden akzeptiert, die IHK München empfiehlt, mindestens zwei Wochen frei verfügbaren Urlaub übrig zu lassen. Zwei Wochen Sommerschließung bei 20 oder 24 Tagen Mindesturlaub sind damit unproblematisch, drei Wochen plus Schließung zwischen den Jahren bei Mindesturlaub eher nicht.
Wie lange vorher muss ich den Betriebsurlaub ankündigen?
Das Gesetz nennt keine Frist, verlangt wird eine angemessene Ankündigung. Die IHK München hält ein halbes Jahr für anzustreben, die Deutsche Handwerks Zeitung empfiehlt die Bekanntgabe zu Jahresbeginn. Bewährt hat sich: Schließzeiten im Herbst des Vorjahres festlegen, spätestens im Januar schriftlich bekanntgeben und am selben Tag im Online-Kalender sperren.
Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin im Betriebsurlaub krank wird?
Die mit ärztlichem Attest nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG), die Mitarbeiterin behält die Tage und kann sie später nehmen. Ohne Attest zählen die Tage als Urlaub.
Muss ich Minijobberinnen für die Schließwoche Urlaub anrechnen?
Ja, anteilig. Minijobberinnen haben nach dem Bundesurlaubsgesetz denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage: Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch 6. Eine Aushilfe mit einem Arbeitstag pro Woche hat vier Urlaubstage im Jahr, und jeder Arbeitstag, der in die Schließung fällt, wird davon abgezogen.
Wie verhindere ich, dass Kundinnen online in die Schließwoche buchen?
Indem Sie die Schließtage im Buchungssystem eintragen, sobald die Entscheidung steht, am besten im Januar. Die Buchungsseite zeigt für diese Tage dann keine freien Termine an. Prüfen Sie zusätzlich, ob vor dem Eintragen schon Termine in dem Zeitraum gebucht wurden, und rufen Sie diese Kundinnen persönlich mit Alternativterminen an. Bei ViteUneCoupe ist die Verwaltung von Schließtagen Teil des kostenlosen Tarifs.