Stundensatz berechnen als Friseur in Österreich: Preiskalkulation mit KV-Löhnen, SVS und 20 % USt
Die kurze Antwort zuerst: Der Stundensatz Ihres Friseursalons ist die Summe aller Kosten eines Jahres plus Ihr Zielgewinn, geteilt durch die Stunden, die Sie in diesem Jahr tatsächlich verkaufen können. Das Ergebnis ist ein Nettowert; für die Preisliste kommen in Österreich 20 Prozent Umsatzsteuer dazu. Geteilt durch 60 ergibt das Ihren Minutenpreis, und jede Leistung kostet dann ihre Dauer mal diesen Minutenpreis, plus Material bei Farbe und Umformung. Der Rechenweg ist Schulmathematik. Schwierig sind die Eingaben, und die sind in Österreich andere als in Deutschland: 14 Monatslöhne statt 12, Lohnnebenkosten von rund 30 Prozent statt rund 21, die SVS für Sie selbst, fünf Wochen gesetzlicher Urlaub und 13 Feiertage.
Dieser Leitfaden rechnet mit österreichischen Zahlen und nennt für jede die Quelle: die Lohnordnung des Friseur-Kollektivvertrags ab 1. April 2026, die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026, die Werte der WKO zu Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer, die SVS-Sätze für Selbständige. Daraus entsteht Schritt für Schritt der Stundensatz, einmal für ein Ein-Personen-Unternehmen und einmal für einen Salon mit drei Stühlen, beides ausdrücklich als Rechenbeispiele mit offen gelegten Annahmen. Am Ende steht ein kurzer Blick auf die wenigen Kennzahlen, die Sie danach wirklich im Auge behalten sollten, mit den einzigen österreichischen Branchenwerten, die sich seriös belegen lassen. Eine der wichtigsten Eingaben, die ehrliche Dauer jeder Leistung, steht übrigens längst in Ihrem Terminkalender, wenn Sie Ihre Termine digital führen, zum Beispiel mit einer kostenlosen Online-Terminbuchung für Friseursalons ohne Provision.
Zwei Hinweise vorweg. Erstens: Dieser Artikel behandelt ausschließlich Österreich. Für Salons in Deutschland mit 19 Prozent Umsatzsteuer, gesetzlichem Mindestlohn und anderen Lohnnebenkosten gibt es den eigenen Leitfaden zur Preiskalkulation im Friseursalon in Deutschland. Zweitens: Er ersetzt keine Steuerberatung. Ihre verbindlichen Zahlen stehen in Ihrer Buchhaltung, Ihren Lohnabrechnungen und beim Steuerbüro, siehe Steuerberater für den Friseursalon in Österreich.
Warum der Stundensatz die wichtigste Zahl Ihrer Preisliste ist
Ein Friseursalon verkauft keine Haarschnitte, sondern Stuhlzeit. Jede Minute, in der eine Friseurin am Stuhl steht, kostet Lohn, Miete, Energie und Material, egal, ob die Kundin einen Herrenhaarschnitt um 25 Euro oder eine Balayage um 180 Euro gebucht hat. Erst wenn Sie wissen, was eine verkaufte Stunde kosten muss, können Sie beurteilen, ob eine Leistung Geld bringt oder nur Umsatz.
Die meisten Preislisten in Österreich entstehen anders: Man schaut, was der Salon im Nachbarort verlangt, legt ein paar Euro drauf oder bleibt bewusst darunter, und erhöht alle paar Jahre, wenn der Steuerberater mahnt. Das Ergebnis sind Preise, die auf dem Papier Gewinn versprechen und am Jahresende keinen liefern. Die beiden häufigsten Ursachen: Die eigenen Kosten werden um den Unternehmerlohn und die SVS unterschätzt, und die verkaufbaren Stunden werden um ein Drittel überschätzt. Beide Fehler sind unsichtbar, weil der Kalender trotzdem voll aussieht.
Die Landesinnung Niederösterreich stellt ihren Mitgliedern dafür eine Excel-Kalkulationshilfe zur Verfügung, in der Kosten, Umsatz und Stundensatz auf eigenen Tabellenblättern eingetragen und die eigenen Leistungspreise geprüft werden (WKO Niederösterreich, Musterpreisliste und Kalkulationshilfe, geprüft am 30. Oktober 2026). Der Rechenweg darin ist derselbe wie hier; dieser Artikel zeigt ihn offen, mit den Zahlen, die Sie dafür brauchen.
Die Formel: Kosten plus Zielgewinn, geteilt durch verkaufbare Stunden
Stundensatz netto = (Personalkosten + Unternehmerlohn inklusive SVS + Betriebskosten + Material + Zielgewinn) ÷ verkaufbare Stunden
Stundensatz brutto = Stundensatz netto × 1,20
Minutenpreis = Stundensatz ÷ 60
Preis einer Leistung = Dauer in Minuten × Minutenpreis brutto (+ Materialaufschlag, wenn Material nicht pauschal enthalten ist)
Alles vor dem Teilungsstrich sind Jahreswerte in Euro netto. Alles nach dem Teilungsstrich sind Stunden, in denen tatsächlich eine bezahlte Leistung am Stuhl läuft, nicht Öffnungsstunden und nicht bezahlte Arbeitsstunden. Die nächsten Abschnitte füllen die Formel von links nach rechts mit österreichischen Zahlen.
Kostenblock 1: Personalkosten mit Kollektivvertrag und Lohnnebenkosten
Die Lohnordnung ab 1. April 2026
Für Friseurbetriebe in Österreich gilt der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure. Die Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1. April 2026 legt folgende Mindestmonatslöhne brutto fest (WKO, Lohnordnung Friseur/in ab 1.4.2026, geprüft am 30. Oktober 2026):
| Lohngruppe | Mindestmonatslohn brutto |
|---|---|
| Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 2.020,00 € |
| 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.071,00 € |
| 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit | 2.087,00 € |
| 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit | 2.133,00 € |
| Ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit | 2.287,00 € |
Lehrlinge erhalten laut derselben Lohnordnung 804 Euro im ersten, 921 Euro im zweiten, 1.244 Euro im dritten und 1.350 Euro im vierten Lehrjahr. Teilzeit wird auf Basis von 173 Stunden im Monat anteilig gerechnet. Für die Kalkulation zählt allerdings nicht das KV-Minimum, sondern das, was Sie tatsächlich zahlen: In einem Mangelberuf liegt der Marktlohn in vielen Regionen über dem Kollektivvertrag, und was beim Einstellen sonst noch zu beachten ist, steht im Leitfaden zum Einstellen von Mitarbeitern im Friseursalon in Österreich.
14 Monatslöhne: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
Der häufigste Fehler beim Übertragen deutscher Kalkulationsvorlagen: Sie rechnen mit zwölf Monatslöhnen. In Österreich sieht der Friseur-Kollektivvertrag einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration von jeweils einem Monatsentgelt vor (WKO, Kollektivvertrag Friseur/in, § 14, geprüft am 30. Oktober 2026). Der Jahresbruttolohn einer Mitarbeiterin ist also ihr Monatslohn mal 14, und auf die Sonderzahlungen fallen ebenfalls Dienstgeberabgaben an.
Lohnnebenkosten: die Bausteine mit Quelle
Auf den Bruttolohn kommen in Österreich mehrere Dienstgeberabgaben. Für Friseurinnen und Friseure, die sozialversicherungsrechtlich als Arbeiterinnen und Arbeiter gelten, setzen sie sich 2026 so zusammen:
| Abgabe | Satz 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, Dienstgeberanteil | 3,78 % | Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 |
| Unfallversicherung | 1,10 % | ebenda |
| Pensionsversicherung, Dienstgeberanteil | 12,55 % | ebenda |
| Arbeitslosenversicherung, Dienstgeberanteil | 2,95 % | ebenda |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % | ebenda |
| Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberanteil | 0,50 % (Wien ab 1.1.2026: 0,75 %) | ebenda |
| Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu) | 1,53 % | ebenda |
| Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) | 3,7 % | WKO, Aktuelle Werte Lohnverrechnung |
| Zuschlag zum DB (DZ), je Bundesland | 0,31 % (Oberösterreich) bis 0,40 % (Burgenland) | ebenda |
| Kommunalsteuer | 3 % | ebenda |
Alle Quellen geprüft am 30. Oktober 2026. In Summe ergibt das je nach Bundesland rund 29,5 Prozent auf den laufenden Bruttolohn (auf Sonderzahlungen fallen einzelne Nebenbeiträge weg, der Unterschied ist für die Kalkulation gering). Die WKO Oberösterreich nennt für Österreich Dienstgeber-Lohnnebenkosten von 29,3 Prozent des Bruttolohns und damit die dritthöchste Belastung innerhalb der OECD (WKO Oberösterreich, Hohe Abgabenlast, aktualisiert am 11. März 2026). Ab 2028 soll der DB von 3,7 auf 2,7 Prozent sinken (WKO, Lohnnebenkosten, Stand 8. Juli 2026); bis dahin rechnen Sie als Faustregel mit Monatslohn × 14 × 1,30 für die Jahreskosten einer Mitarbeiterin. Bei einem Monatslohn von 2.500 Euro sind das 45.500 Euro im Jahr, nicht die 30.000 Euro, die zwölf Monatslöhne suggerieren.
Unternehmerlohn und SVS: Ihre eigene Arbeit kostet auch
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens stehen Sie auf keiner Lohnabrechnung, und genau deshalb fehlen Sie in vielen Kalkulationen. Setzen Sie einen Unternehmerlohn an: den Betrag, den Sie aus dem Salon zum Leben entnehmen müssen, vor Einkommensteuer. Dazu kommen Ihre Beiträge an die Sozialversicherung der Selbständigen. Für Gewerbetreibende gelten 2026 in der Pensionsversicherung 18,5 Prozent, in der Krankenversicherung 6,8 Prozent und in der Selbständigenvorsorge 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage, dazu ein fixer Unfallversicherungsbeitrag von rund 13 Euro im Monat (SVS, Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren und WKO, Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge, Ausmaß, beide geprüft am 30. Oktober 2026). Die Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 Euro im Monat, die Höchstbeitragsgrundlage bei 8.085 Euro.
Als Rechenannahme genügt: SVS-Beiträge von knapp 27 Prozent auf Ihren Unternehmerlohn plus rund 155 Euro Unfallversicherung im Jahr. Bei 42.000 Euro Unternehmerlohn sind das rund 11.400 Euro SVS, Ihre eigene Arbeitskraft kostet den Salon also rund 53.400 Euro im Jahr. Die genaue Vorschreibung hängt von Ihrem Einkommensteuerbescheid ab, und in den ersten drei Jahren einer Gründung gelten eigene Regeln; die endgültige Zahl liefert Ihr Steuerbüro.
Kostenblock 2: Betriebskosten, Material, Zielgewinn
Betriebskosten sind alles, was läuft, ob Kundinnen kommen oder nicht: Miete inklusive Betriebskosten, Strom, Wasser und Heizung, Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Inhalt, Rechtsschutz), Steuerberatung mit Buchhaltung und Lohnverrechnung, Registrierkasse mit Signatur, Telefon, Internet, Software, Werbung, Abschreibung und Instandhaltung der Einrichtung, Grundumlage und Kammerumlage der WKO, AKM, Wäsche, Reinigung, Bankspesen. Nehmen Sie die Zahlen aus der Buchhaltung des letzten Jahres und rechnen Sie bekannte Erhöhungen (Indexmiete, Energie) für das kommende Jahr ein.
Material können Sie pauschal nach Buchhaltung ansetzen (Farben, Pflege, Blondierung, Einmalartikel geteilt durch das Jahr) oder pro Leistung aufschlagen. Für die Stundensatzrechnung ist die Pauschale einfacher; der Aufschlag pro Leistung ist genauer bei einem Salon mit hohem Farbanteil.
Zielgewinn ist der Betrag, der nach Ihrem Unternehmerlohn übrig bleiben soll: als Reserve für Investitionen, für den Ausfall einer Mitarbeiterin, für die nächste Mieterhöhung. Zehn bis 15 Prozent auf die Gesamtkosten sind eine übliche Größenordnung. Ohne Zielgewinn kalkulieren Sie einen Salon, der im Normalfall genau null verdient.
Produktive Stunden: die Zahl, die fast alle überschätzen
Eine Vollzeitkraft wird im Friseur-Kollektivvertrag für 40 Wochenstunden bezahlt (Kollektivvertrag Friseur/in, § 4), also für 2.080 Stunden im Jahr. Verkaufen können Sie davon deutlich weniger, aus zwei Gründen: Sie ist nicht an allen Tagen da, und an den Tagen, an denen sie da ist, läuft nicht in jeder Minute eine bezahlte Leistung.
Die Abwesenheiten in Österreich mit Quelle:
- Urlaub: Der gesetzliche Anspruch beträgt 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht 25 Arbeitstagen bei fünf Tagen pro Woche, also fünf Wochen; ab dem 26. Dienstjahr sind es sechs Wochen (USP, Urlaub, geprüft am 30. Oktober 2026).
- Feiertage: Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage. Wie viele davon auf Arbeitstage Ihres Salons fallen, hängt vom Jahr und Ihrer Arbeitswoche ab; 2027 liegen neun davon auf einem Wochentag von Montag bis Freitag, 2026 sind es zehn (Stadt Wien, Gesetzliche Feiertage in Österreich, geprüft am 30. Oktober 2026). Wer am Montag geschlossen hat und am Samstag öffnet, zählt eigene Tage.
- Krankenstand: Laut WIFO-Fehlzeitenreport verbrachten unselbständig Beschäftigte 2025 im Schnitt 14,7 Kalendertage im Krankenstand (WKO, Fehlzeitenreport 2026, 2. Juli 2026). Kalendertage sind nicht Arbeitstage; als Planungsgröße sind 10 bis 11 Arbeitstage pro Vollzeitkraft realistisch. Wer mit null rechnet, kalkuliert jede Stunde zu billig.
- Fortbildung: Schnitt- und Farbseminare, Lieferantenschulungen. Zwei Tage sind eine vorsichtige Annahme.
Der zweite Abzug ist der Leerlauf während der Anwesenheit: Lücken zwischen Terminen, Kundinnen, die nicht erscheinen, Beratung ohne Buchung, Aufräumen, Bestellungen, Teambesprechung. Die Auslastung ist der Anteil der Anwesenheitsstunden, in denen tatsächlich eine bezahlte Leistung läuft. Ohne eigene Zahlen sollten Sie nicht mit mehr als 70 Prozent rechnen; Ihre eigene Auslastung lesen Sie aus dem Kalender ab (gebuchte Stunden geteilt durch verfügbare Stunden).
| Schritt | Vollzeitkraft, 5-Tage-Woche (Annahmen) | Ergebnis |
|---|---|---|
| Bezahlte Stunden im Jahr | 40 h × 52 Wochen | 2.080 h |
| Arbeitstage im Jahr | 52 Wochen × 5 Tage | 260 Tage |
| abzüglich Urlaub | 25 Arbeitstage (gesetzlich, fünf Wochen) | 235 Tage |
| abzüglich Feiertage auf Arbeitstagen | 10 Tage (Annahme) | 225 Tage |
| abzüglich Krankenstand | 11 Arbeitstage (Annahme aus 14,7 Kalendertagen) | 214 Tage |
| abzüglich Fortbildung | 2 Tage | 212 Tage |
| Anwesenheitsstunden | 212 Tage × 8 h | 1.696 h |
| Verkaufbare Stunden bei 70 % Auslastung | 1.696 × 0,7 | rund 1.190 h |
Von 2.080 bezahlten Stunden bleiben also rund 1.190 verkaufbare, etwa 57 Prozent. Wer seinen Jahresbedarf durch 2.080 oder auch nur durch 1.696 teilt, kalkuliert jede Stunde um 30 bis 45 Prozent zu billig. Für die Inhaberin gilt dieselbe Rechnung mit einem zusätzlichen Abzug für Dienstpläne, Bestellungen, Buchhaltung und Bewerbungsgespräche: 50 bis 60 Prozent Stuhlzeit sind für eine führende Meisterin in einem kleinen Salon realistisch, in einem EPU ohne Team etwas mehr.
Rechenbeispiel 1: Stundensatz für ein Ein-Personen-Unternehmen
Alles Folgende ist ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen, keine Vorlage für Ihren Betrieb. Die Beispielfriseurin führt allein einen kleinen Salon mit einem Bedienplatz in einer Bezirksstadt, ist umsatzsteuerpflichtig und arbeitet Vollzeit.
Kosten pro Jahr (Annahmen, netto)
| Position | Euro pro Jahr |
|---|---|
| Unternehmerlohn (vor Einkommensteuer) | 36.000 |
| SVS: knapp 27 % auf den Unternehmerlohn plus Unfallversicherung | 9.800 |
| Miete inklusive Betriebskosten (800 € im Monat) | 9.600 |
| Strom, Wasser, Heizung | 2.000 |
| Versicherungen | 800 |
| Steuerberatung, Buchhaltung | 1.800 |
| Registrierkasse, Telefon, Internet, Software | 1.200 |
| Werbung, Website | 600 |
| Abschreibung, Instandhaltung | 1.800 |
| WKO-Umlagen, AKM, Wäsche, Bank, Sonstiges | 1.200 |
| Material (350 € im Monat) | 4.200 |
| Kosten gesamt | 69.000 |
| Zielgewinn und Risikozuschlag, 10 % | 6.900 |
| Jahresbedarf netto | 75.900 |
Verkaufbare Stunden: 1.696 Anwesenheitsstunden laut Tabelle oben, davon 65 Prozent am Stuhl (die gesamte Verwaltung bleibt an ihr hängen, aber niemand muss eingeteilt werden): rund 1.100 Stunden.
75.900 € ÷ 1.100 h = 69,00 € netto pro Stunde
× 1,20 = 82,80 € brutto pro Stunde
Minutenpreis: 1,15 € netto, 1,38 € brutto
Zwei Dinge fallen auf. Erstens liegt der Stundensatz des EPU über dem des größeren Salons im nächsten Beispiel: Miete, Steuerberatung und Software verteilen sich auf nur 1.100 statt 3.300 Stunden. Das ist kein Rechenfehler, sondern der Preis der Unabhängigkeit, und ein Argument gegen den Reflex, als Solo-Friseurin "günstiger als die Großen" sein zu müssen. Zweitens liegt der Brutto-Jahresumsatz bei 91.080 Euro und damit weit über der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto. Eine Vollzeit-Friseurin, die kostendeckend kalkuliert, ist in aller Regel keine Kleinunternehmerin; die Regelung passt zu Teilzeitmodellen und Startphasen. Wer darunter bleibt, verrechnet keine Umsatzsteuer, darf aber auch keine Vorsteuer aus Miete, Material und Software abziehen, und muss diese Kosten in der Kalkulation brutto ansetzen; die Details stehen im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung für Friseure in Österreich.
Rechenbeispiel 2: Stundensatz für einen Salon mit drei Stühlen
Auch dieses Beispiel arbeitet mit Annahmen. Der Salon liegt in der Steiermark (DZ 0,34 Prozent) und hat drei Bedienplätze: die Inhaberin (Meisterin), Mitarbeiterin A mit 2.500 Euro brutto im Monat (erfahren, über dem KV-Satz ab dem 6. Berufsjahr von 2.287 Euro) und Mitarbeiterin B im dritten Berufsjahr mit 2.150 Euro brutto (KV-Minimum 2.087 Euro, leicht überzahlt). Alle arbeiten Vollzeit.
Schritt 1: Personalkosten
| Position | Rechnung | Euro pro Jahr |
|---|---|---|
| Mitarbeiterin A | 2.500 € × 14 = 35.000 €, plus rund 30 % Lohnnebenkosten | 45.500 |
| Mitarbeiterin B | 2.150 € × 14 = 30.100 €, plus rund 30 % | 39.130 |
| Inhaberin: Unternehmerlohn | 3.500 € × 12 | 42.000 |
| Inhaberin: SVS | knapp 27 % plus Unfallversicherung | 11.400 |
| Personal gesamt | 138.030 |
Schritt 2: Betriebskosten
| Position | Euro pro Jahr |
|---|---|
| Miete inklusive Betriebskosten (1.500 € im Monat) | 18.000 |
| Strom, Wasser, Heizung | 4.200 |
| Versicherungen | 1.500 |
| Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung | 3.600 |
| Registrierkasse, Telefon, Internet, Software | 1.800 |
| Werbung, Website | 1.200 |
| Abschreibung Einrichtung, Instandhaltung | 3.600 |
| WKO-Umlagen, AKM, Wäsche, Reinigung, Bank, Sonstiges | 2.400 |
| Betrieb gesamt | 36.300 |
Schritt 3: Material pauschal nach Buchhaltung: 800 Euro im Monat, 9.600 Euro im Jahr.
Schritt 4: Zielgewinn. Die Kosten summieren sich auf 138.030 + 36.300 + 9.600 = 183.930 Euro. Die Inhaberin setzt 10 Prozent Gewinn- und Risikozuschlag an: rund 18.400 Euro. Der Salon muss also rund 202.300 Euro netto im Jahr erwirtschaften.
Schritt 5: Verkaufbare Stunden. Beide Mitarbeiterinnen laut Tabelle je rund 1.190 Stunden; die Inhaberin bei 1.696 Anwesenheitsstunden und 55 Prozent Stuhlzeit rund 930 Stunden: zusammen rund 3.310 verkaufbare Stunden.
Schritt 6: Stundensatz und Minutenpreis.
202.300 € ÷ 3.310 h = 61,12 € netto pro Stunde, also rund 61 Euro
× 1,20 = 73,34 € brutto pro Stunde, also rund 73 Euro
Minutenpreis: 1,02 € netto, 1,22 € brutto
Schritt 7: Von der Minute zur Preisliste. Jetzt braucht jede Leistung nur noch ihre ehrliche Dauer:
| Leistung | Dauer laut Kalender | Rechnung | Listenpreis brutto (gerundet) |
|---|---|---|---|
| Herrenhaarschnitt | 30 Minuten | 30 × 1,22 € | 37 € |
| Waschen, Schneiden, Föhnen | 60 Minuten | 60 × 1,22 € | 73 € |
| Ansatzfarbe mit Schnitt | 105 Minuten | 105 × 1,22 € | 128 € (plus Materialaufschlag, wenn Material nicht pauschal kalkuliert ist) |
| Balayage mit Schnitt | 150 Minuten | 150 × 1,22 € | 183 € (plus Materialaufschlag, siehe oben) |
Die Dauer ist die blockierte Zeit am Stuhl, nicht die Zeit, in der die Friseurin Hand anlegt. Bei Farbterminen gehört die Einwirkzeit dazu, es sei denn, Sie bedienen in dieser Zeit nachweislich eine zweite Kundin; wie Sie das im Kalender sauber abbilden, steht im Artikel über Farbtermine und Einwirkzeiten im Friseursalon.
Warum die Auslastung ein Preishebel ist
Derselbe Salon, dieselben Kosten, nur die Auslastung der beiden Mitarbeiterinnen verändert sich:
| Auslastung der Mitarbeiterinnen | Verkaufbare Stunden gesamt | Stundensatz netto | Stundensatz brutto |
|---|---|---|---|
| 60 % | rund 2.970 | 68,11 € | 81,73 € |
| 70 % (Beispiel oben) | rund 3.310 | 61,12 € | 73,34 € |
| 80 % | rund 3.650 | 55,42 € | 66,51 € |
Zehn Prozentpunkte Auslastung sind im Beispiel sechs bis sieben Euro pro Stunde. Ein Salon, der seine Dienstagvormittage füllt, kann denselben Gewinn mit niedrigeren Preisen erreichen als einer, der sie leer lässt. Deshalb gehören Preiskalkulation und Terminplanung zusammen: online buchbare Termine außerhalb der Stoßzeiten, kurzfristig nachbesetzte Absagen und weniger Nichterscheinen senken den Stundensatz, den Sie brauchen, ohne dass ein einziger Kostenblock sinkt.
Umsatzsteuer: netto kalkulieren, brutto aushängen
Friseurleistungen unterliegen in Österreich dem Normalsteuersatz von 20 Prozent (WKO, Umsatzsteuer, Basisinfo für Betriebe, geprüft am 30. Oktober 2026). Die gesamte Kalkulation läuft netto, weil Ihre Kosten in der Buchhaltung ebenfalls netto stehen und die Umsatzsteuer nur durch Ihre Kasse hindurchläuft: Sie nehmen sie ein und führen sie ab. Erst für die Preisliste multiplizieren Sie mit 1,20, denn gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten sind Preise inklusive Umsatzsteuer auszuzeichnen. Wer die Umsatzsteuer in der Kalkulation vergisst und einen Nettostundensatz aushängt, verschenkt ein Sechstel jedes Umsatzes an das Finanzamt, bevor die erste Rechnung bezahlt ist.
Für Kleinunternehmerinnen gilt die Ausnahme von oben: keine Umsatzsteuer auf der Preisliste, aber auch keine Vorsteuer auf den Kosten, die deshalb brutto in die Kalkulation gehören.
Kennzahlen danach: die wenigen Zahlen, die wirklich zählen
Ist der Stundensatz berechnet, brauchen Sie keine zwanzig Kennzahlen, sondern vier, die Sie monatlich in einer Tabelle führen. Wie Sie jede davon im Detail erheben, zeigt der Beitrag zu den Kennzahlen im Friseursalon am Beispiel eines deutschen Salons; die Methode ist dieselbe, die Vergleichswerte unten sind österreichisch.
- Auslastung pro Bedienplatz: gebuchte Stunden geteilt durch verfügbare Stunden. Die Zahl, die im Rechenbeispiel sechs Euro pro Stunde ausmacht.
- Umsatz pro verkaufter Stunde: Nettoumsatz des Monats geteilt durch die tatsächlich gebuchten Stunden. Liegt er unter Ihrem kalkulierten Stundensatz, sind entweder die Preise zu niedrig oder die Leistungen dauern länger als im Katalog hinterlegt.
- Durchschnittsbon pro Besuch: Nettoumsatz geteilt durch die Zahl der Besuche. Trinkgeld zählt nicht dazu; es gehört den Mitarbeiterinnen und ist kein Umsatz des Salons (mehr dazu im Beitrag über Trinkgeld im Friseursalon in Österreich).
- Personalkostenquote: Personalaufwand inklusive Ihres Unternehmerlohns geteilt durch den Nettoumsatz.
Österreichische Vergleichswerte, und wie man sie liest
Belastbare Branchenwerte für Österreich gibt es wenige, und zwei davon lohnen den Blick. Die Branchendaten der WKO-Statistik (Ausgabe September 2026, Wirtschaftsdaten Stand 2024) weisen für die Friseurbranche Umsatzerlöse von 971 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer, einen Personalaufwand von 397 Millionen Euro, einen durchschnittlichen Umsatz je Erwerbstätigen von 38.565 Euro und einen durchschnittlichen Personalaufwand je Arbeitnehmer von 25.365 Euro aus; 57,8 Prozent der Betriebe sind Ein-Personen-Unternehmen, 98,1 Prozent haben weniger als zehn Beschäftigte (WKO, Branchendaten Friseure, geprüft am 30. Oktober 2026).
So lesen Sie das richtig: 38.565 Euro Umsatz je Erwerbstätigen klingt erschreckend wenig neben den rund 67.000 Euro je Kopf aus dem Rechenbeispiel 2. Der Branchenwert zählt aber jede Person mit, auch Teilzeitkräfte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte und EPU mit wenigen Wochenstunden. Dasselbe gilt für den Personalaufwand von 25.365 Euro je Arbeitnehmer, der deutlich unter den 39.000 bis 45.500 Euro einer Vollzeitkraft aus dem Beispiel liegt. Ein Vollzeitsalon, der kostendeckend kalkuliert, muss diese Durchschnitte deutlich übertreffen, sonst stimmt die Preisliste nicht. Branchenweit liegt der Personalaufwand bei rund 41 Prozent der Umsatzerlöse, und dieser Wert enthält keinen Unternehmerlohn für die Inhaberinnen; rechnen Sie Ihren eigenen dazu, landen die meisten Salons bei 50 bis 60 Prozent. Das ist normal für ein Handwerk, das Zeit verkauft.
Der zweite Wert kommt aus der Bevölkerungsbefragung des MARKET-Instituts im Auftrag der WKO (2.003 Befragte ab 16 Jahren, April 2023): Pro Besuch in einem Friseursalon wurden im Schnitt 53,56 Euro bezahlt, Frauen gaben rund 78 Euro an, Männer rund 26 Euro, und in drei Monaten fanden im Schnitt 1,49 Salonbesuche statt (WKO, Der Friseurmarkt in Österreich 2023, geprüft am 30. Oktober 2026). Die Zahlen sind drei Jahre alt und stammen von Kundinnen, nicht aus Kassen; als Größenordnung taugen sie trotzdem. Halten Sie den Männerwert neben das Rechenbeispiel: Ein Herrenhaarschnitt um 26 Euro brutto bei 30 Minuten Stuhlzeit entspricht 0,87 Euro pro Minute brutto, also rund 52 Euro brutto und 43 Euro netto pro Stunde. Für den Beispielsalon mit 61 Euro Bedarf ist jeder dieser Termine ein Verlustgeschäft, das von den Farbterminen quersubventioniert wird. Das muss keine falsche Entscheidung sein, aber es sollte eine bewusste sein.
Und die wichtigste Lesehilfe: Umsatz ist nicht Gewinn. Von den 202.300 Euro Jahresumsatz im Beispiel 2 bleiben nach Personal, Betrieb und Material 18.400 Euro Zielgewinn, und der Unternehmerlohn von 42.000 Euro ist vor Einkommensteuer gerechnet. Ein voller Kalender und eine hohe Umsatzzahl sagen nichts darüber, ob der Salon seine Inhaberin ernährt. Das zeigt nur der Vergleich von Umsatz pro Stunde mit dem kalkulierten Stundensatz.
Wie die Dauern in Ihrem Buchungstool die Kalkulation füttern
Die ganze Rechnung steht und fällt mit zwei Eingaben aus dem Terminkalender: der realen Dauer jeder Leistung und den tatsächlich gebuchten Stunden pro Bedienplatz. Beides liefert ein digital geführter Kalender nebenbei, ein Papierbuch nicht.
In ViteUneCoupe legen Sie im Leistungskatalog für jede Leistung Dauer und Preis fest, und Kundinnen buchen online genau diese Zeitblöcke, auch bei der Wunsch-Friseurin; wie Sie den Katalog so aufbauen, dass die Dauern stimmen, steht im Beitrag zum Leistungskatalog für die Online-Buchung. Der Kalender zeigt pro Mitarbeiterin, welche Stunden gebucht und welche frei sind, Sie lesen also die Auslastung direkt ab und sehen, ob der 60-Minuten-Block für Waschen, Schneiden, Föhnen in der Praxis regelmäßig zu 75 Minuten wird. Dann gehört die Leistung mit 75 Minuten kalkuliert, nicht mit 60.
Der Ehrlichkeit halber: ViteUneCoupe ist ein Terminbuchungstool, keine Registrierkasse und kein Reporting. Umsatz pro Stunde und Durchschnittsbon rechnen Sie aus Ihrer Kasse und den Kalenderstunden selbst aus; die Software sagt Ihnen, wie viele Stunden gebucht waren, nicht, wie viel Geld dafür hereinkam. Die kostenlose Version ist dauerhaft gratis und verrechnet 0 Prozent Provision, enthält unbegrenzte Online-Buchungen, die eigene Buchungsseite, den Leistungskatalog mit Dauer und Preis, Kalender und Arbeitszeiten pro Mitarbeiterin sowie die Kundenkartei. E-Mail-Bestätigungen und -Erinnerungen sowie die Kalender-Synchronisation (ICS) gehören zum Standard-Tarif ab 29 Euro zzgl. USt. pro Monat, ohne Vertragsbindung; SMS-Erinnerungen gibt es nicht.
Die häufigsten Fehler in der österreichischen Preiskalkulation
- Mit zwölf Monatslöhnen rechnen. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sind zwei volle Monatsentgelte, inklusive Dienstgeberabgaben.
- Deutsche Vorlagen ungeprüft übernehmen. 19 statt 20 Prozent Umsatzsteuer, rund 21 statt rund 30 Prozent Lohnnebenkosten, Mindestlohn statt Kollektivvertrag: Jede dieser Abweichungen verfälscht den Stundensatz um mehrere Euro.
- Sich selbst vergessen. Ohne Unternehmerlohn und SVS kalkuliert ein EPU einen Stundensatz, der nur die Miete bezahlt.
- Durch bezahlte statt durch verkaufbare Stunden teilen. Der häufigste und teuerste Fehler, siehe oben.
- Dauern aus der alten Preisliste statt aus dem Kalender nehmen. Eine Leistung, die regelmäßig 15 Minuten länger dauert, kostet 15 Minutenpreise mehr, oder sie frisst den Gewinn der nächsten.
- Den Stundensatz einmal berechnen und dann jahrelang behalten. Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr angepasst, Mieten sind indexiert, die SVS-Grundlagen steigen. Rechnen Sie einmal im Jahr neu, am besten im Herbst für das kommende Jahr, und übertragen Sie das Ergebnis dann auf die Preisliste; wie Sie das Ihrer Kundschaft kommunizieren, steht im Beitrag zur Preiserhöhung im Friseursalon in Österreich.
- Die Stuhlmiete als Umsatz verwechseln. Wer Plätze an selbständige Friseurinnen vermietet, hat Mieteinnahmen ohne Stuhlzeit; die Kalkulation gilt dann nur für die eigenen Bedienplätze (siehe Stuhlmiete im Friseursalon in Österreich).
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Stundensatz für meinen Friseursalon in Österreich?
Addieren Sie alle Jahreskosten netto (Personal mit 14 Monatslöhnen und rund 30 Prozent Lohnnebenkosten, Ihren Unternehmerlohn samt SVS, Betriebskosten, Material) und einen Zielgewinn von 10 bis 15 Prozent. Teilen Sie die Summe durch die Stunden, in denen tatsächlich bezahlte Leistungen am Stuhl laufen: bei einer Vollzeitkraft rund 1.190 im Jahr, nicht 2.080. Das Ergebnis ist der Nettostundensatz; mal 1,20 ergibt den Bruttowert für die Preisliste.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für eine Friseurin in Österreich?
2026 fallen auf den Bruttolohn einer Arbeiterin unter anderem 20,98 Prozent Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung inklusive IESG-Zuschlag und Wohnbauförderungsbeitrag an, dazu 1,53 Prozent Betriebliche Vorsorge, 3,7 Prozent Dienstgeberbeitrag, 0,31 bis 0,40 Prozent Zuschlag je Bundesland und 3 Prozent Kommunalsteuer: in Summe rund 29,5 Prozent. Als Faustregel für die Kalkulation gilt Monatslohn mal 14 mal 1,30.
Was ist ein realistischer Minutenpreis im Friseursalon?
Das hängt von Ihren Kosten und Ihrer Auslastung ab, nicht vom Nachbarsalon. In den Rechenbeispielen dieses Artikels liegt der Minutenpreis bei 1,22 Euro brutto für einen Salon mit drei Stühlen und 1,38 Euro brutto für ein Ein-Personen-Unternehmen; mit anderen Mieten, Löhnen oder einer besseren Auslastung verschiebt sich der Wert um mehrere Zehntelcent. Rechnen Sie Ihren eigenen und vergleichen Sie erst danach mit dem Markt.
Muss ich als Kleinunternehmerin die Umsatzsteuer einrechnen?
Unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto Jahresumsatz verrechnen Sie keine Umsatzsteuer und hängen Ihren Nettostundensatz direkt aus. Dafür dürfen Sie keine Vorsteuer aus Miete, Material und Software abziehen: Diese Kosten gehen brutto in die Kalkulation ein. Eine Vollzeit-Friseurin, die kostendeckend kalkuliert, überschreitet die Grenze in aller Regel; die Regelung passt zu Teilzeit und Startphase.
Wie viele produktive Stunden hat eine Vollzeit-Friseurin in Österreich im Jahr?
Von 2.080 bezahlten Stunden bleiben nach fünf Wochen gesetzlichem Urlaub, rund zehn Feiertagen auf Arbeitstagen, einem realistischen Krankenstand und zwei Fortbildungstagen rund 1.700 Anwesenheitsstunden. Bei 70 Prozent Auslastung sind davon rund 1.190 Stunden verkaufbar. Ihre eigene Zahl lesen Sie aus dem Kalender ab: gebuchte Stunden geteilt durch verfügbare Stunden.
Warum bleibt trotz voller Terminbücher kaum Gewinn übrig?
Meist, weil der Umsatz pro gebuchter Stunde unter dem kalkulierten Stundensatz liegt: Leistungen dauern länger als im Katalog hinterlegt, günstige Kurztermine wie Herrenhaarschnitte um 26 Euro belegen teure Stuhlzeit, oder der Unternehmerlohn und die SVS wurden nie eingerechnet. Umsatz ist nicht Gewinn; erst der Vergleich von Umsatz pro Stunde mit dem Stundensatz zeigt, ob die Preisliste trägt.