Preiskalkulation im Friseursalon: Stundensatz und Minutenpreis richtig berechnen
Die kurze Antwort zuerst: Der Stundensatz Ihres Friseursalons ist die Summe aller Kosten eines Jahres plus Ihr Zielgewinn, geteilt durch die Stunden, die Sie in diesem Jahr tatsächlich verkaufen können. Das Ergebnis ist ein Nettowert; für die Preisliste kommen 19 Prozent Umsatzsteuer dazu. Teilen Sie den Stundensatz durch 60, haben Sie Ihren Minutenpreis, und jede Leistung kostet dann ihre Dauer mal diesen Minutenpreis, plus Material bei Farbe und Umformung. Das klingt nach Schulmathematik, und der Rechenweg ist es auch. Schwierig sind nur die Eingaben: Die meisten Salons unterschätzen ihre Kosten um den Unternehmerlohn und überschätzen ihre verkaufbaren Stunden um ein Drittel. Beides zusammen ergibt Preise, die auf dem Papier Gewinn versprechen und am Jahresende keinen liefern.
Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den Stundensatz für einen Friseursalon in Deutschland berechnen: welche vier Kostenblöcke hineingehören, wie aus 2.080 bezahlten Stunden einer Vollzeitkraft rund 1.150 verkaufbare werden, warum die Auslastung ein Preishebel ist, wie der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027 als Rechengröße eingeht, und wo die Umsatzsteuer dazukommt. Ein durchgerechneter Beispielsalon mit drei Stühlen macht die Zahlen greifbar. Wie Sie das Ergebnis dann nach außen tragen, also wann und mit welchen Worten Sie die Preise anheben, behandelt der Leitfaden zur Preiserhöhung im Friseursalon; hier geht es ausschließlich um die Rechnung dahinter. Zwei der wichtigsten Eingaben, die tatsächliche Dauer Ihrer Leistungen und die Auslastung pro Stuhl, liefert übrigens Ihr Terminkalender frei Haus, sofern Sie Ihre Termine digital führen, zum Beispiel mit einer kostenlosen Terminbuchung für Friseursalons ohne Provision.
Warum der Stundensatz die wichtigste Zahl Ihrer Preisliste ist
Ein Friseursalon verkauft keine Haarschnitte, sondern Stunden. Das Material macht nach der Branchenübersicht von WHK Controlling nur rund ein Zehntel des Preises aus, Personal dagegen knapp die Hälfte und die laufenden Betriebskosten etwa ein weiteres Drittel (WHK Controlling, Kalkulation Friseur, Stand September 2026, geprüft am 29. Oktober 2026). Dirk Reisacher, Vorstandsmitglied des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, nennt für Löhne und Lohnnebenkosten sogar 50 bis 60 Prozent der Salonkosten (Deutsche Handwerks Zeitung, 19. März 2025, geprüft am 29. Oktober 2026). Was Sie verkaufen, ist also fast ausschließlich die bezahlte Zeit Ihres Teams, und deshalb ist der Preis einer Stunde die Zahl, aus der alle anderen folgen.
Die Alternative, die in der Praxis am häufigsten vorkommt, ist der Blick auf den Salon gegenüber: "Die nehmen 45 Euro für Waschen, Schneiden, Föhnen, dann nehmen wir 43." Der Haken ist, dass der Salon gegenüber eine andere Miete, ein anderes Team und vielleicht gar keine Kalkulation hat. Marktpreise sind eine Plausibilitätsprüfung am Ende, keine Grundlage am Anfang. Erst wenn Sie Ihren eigenen Stundensatz kennen, wissen Sie, ob der Preis des Nachbarn für Sie ein Gewinn oder ein Verlust wäre.
Die Formel in einer Zeile:
Stundensatz (netto) = (Personalkosten + Betriebskosten + Materialkosten + Zielgewinn) ÷ verkaufbare Stunden pro Jahr
Alles Weitere in diesem Artikel füllt die vier Klammern und den Nenner mit realistischen Zahlen. Sie brauchen dafür keine Beratung einzukaufen: Die Minutenpreiskalkulation wird im Friseurhandwerk zwar auch als Dienstleistung angeboten, der Blog von Phorest etwa verweist auf eine Unternehmensberatung, die sie für 599 Euro netto erstellt (Phorest, Minutenpreiskalkulation, Beitrag vom Juli 2024, geprüft am 29. Oktober 2026). Mit einer BWA, Ihren Lohnabrechnungen, Ihrem Kalender und einer Stunde Zeit kommen Sie aber selbst zum selben Ergebnis.
Die vier Kostenblöcke, die in den Stundensatz gehören
Personalkosten: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil plus Unternehmerlohn
Der Bruttolohn auf dem Arbeitsvertrag ist nicht das, was eine Mitarbeiterin kostet. Dazu kommt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 2026 im Wesentlichen 9,3 Prozent Rentenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, 1,8 Prozent Pflegeversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung (Techniker Krankenkasse, Beitragssätze 2026, geprüft am 29. Oktober 2026), außerdem die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Als Faustregel landen Sie bei etwa 21 bis 25 Prozent Aufschlag auf den Bruttolohn; die exakte Zahl liefert Ihr Lohnbüro. Was eine Stelle im Friseurhandwerk damit insgesamt kostet, ist im Artikel über Mitarbeiter im Friseursalon einstellen ausführlich durchgerechnet.
Der zweite, meist vergessene Posten ist der Unternehmerlohn. Wenn Sie als Inhaberin selbst am Stuhl stehen, Ihre Kalkulation Ihre eigene Arbeit aber nirgends als Kosten führt, dann subventionieren Sie jede Kundin mit unbezahlter Arbeitszeit. Setzen Sie ein kalkulatorisches Gehalt an, das Sie einer Meisterin mit Ihrer Verantwortung zahlen würden, plus Ihre eigene Kranken- und Altersvorsorge. Dieser Betrag gehört in die Kosten, nicht in den Gewinn. Gewinn ist das, was nach Ihrem Lohn übrig bleibt.
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027 als Untergrenze
Für die unterste Lohnstufe gibt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung den Rahmen vor: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 (MiLoV5, § 1, geprüft am 29. Oktober 2026). Für die Kalkulation heißt das: Wer heute Preise für das kommende Jahr festlegt, rechnet die Personalkosten bereits mit 14,60 Euro, nicht mit dem laufenden Satz. Und zwar für alle bezahlten Stunden, also auch für Urlaub, Feiertage und Krankheit, denn die werden ja weiterbezahlt. Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden erhält 2.080 bezahlte Stunden im Jahr; zu 14,60 Euro sind das 30.368 Euro Bruttolohn, mit 23 Prozent Arbeitgeberanteil rund 37.350 Euro. In Nordrhein-Westfalen gilt der Friseurtarif seit 2026 allgemeinverbindlich und liegt bereits über dem gesetzlichen Mindestlohn; in anderen Bundesländern zählt die tatsächliche Tarifbindung. Rechnen Sie also mit Ihren echten Löhnen, der Mindestlohn ist nur der Boden.
Betriebskosten: alles, was läuft, ob Kundinnen kommen oder nicht
Hier sammeln Sie alles, was der Salon pro Jahr kostet, unabhängig von der Zahl der Termine: Miete und Nebenkosten, Strom, Wasser und Heizung, Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Inhalt, Rechtsschutz), Steuerberatung und Buchhaltung, Telefon, Internet und Software, Werbung und Website, GEMA und Rundfunkbeitrag, Wäsche und Reinigung, Bankgebühren und Kartenterminal, Fortbildung, Instandhaltung sowie die Abschreibung Ihrer Einrichtung. Der letzte Posten wird gern vergessen, weil er kein Geld vom Konto abzieht: Ein Friseurstuhl, eine Waschanlage und ein Spiegelplatz halten nicht ewig. Teilen Sie den Anschaffungspreis Ihrer Einrichtung durch ihre Nutzungsdauer in Jahren und führen Sie den Betrag als jährliche Kosten, sonst fehlt das Geld beim nächsten Umbau. Die beste Quelle für die Betriebskosten ist die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Ihres Steuerbüros vom letzten Jahr, bereinigt um bekannte Erhöhungen.
Materialkosten: pauschal oder pro Leistung
Farbe, Blondierung, Pflegeprodukte, Shampoo, Einwegartikel: Es gibt zwei saubere Wege. Der einfache Weg nimmt den Materialeinsatz des letzten Jahres aus der BWA, legt ihn als Pauschale in den Stundensatz und akzeptiert, dass ein Herrenhaarschnitt damit ein paar Cent zu viel und eine Balayage einige Euro zu wenig Material trägt. Der genauere Weg hält den Stundensatz materialfrei und rechnet jeder Farb- und Umformungsleistung ihr Material einzeln zu, nach Gramm und Einkaufspreis plus einem Zuschlag für Verschnitt. WHK Controlling empfiehlt für diesen Zuschlag 15 Prozent. Für einen kleinen Salon reicht die Pauschale, solange der Farbanteil nicht dominiert; wer viel färbt, fährt mit der Einzelrechnung besser, weil sonst die Haarschnittkundinnen die Farbe quersubventionieren.
Zielgewinn: der Teil, der nach Ihrem Lohn übrig bleiben soll
Gewinn ist kein Luxus, sondern der Puffer für Rücklagen, Investitionen, schlechte Monate und die Einkommensteuer. In der Handwerkskalkulation sind Gewinnzuschläge von etwa 5 bis 15 Prozent auf die Kosten üblich, dazu oft ein Risikozuschlag (WHK Controlling, Stundenverrechnungssatz berechnen, Stand September 2026, geprüft am 29. Oktober 2026). Setzen Sie den Zuschlag bewusst und schreiben Sie ihn als Betrag auf. Ein Salon, der 10 Prozent auf 170.000 Euro Kosten rechnet, plant 17.000 Euro Gewinn, und genau diese Zahl können Sie am Jahresende mit der Realität vergleichen.
| Kostenblock | Was hineingehört | Typische Quelle |
|---|---|---|
| Personal | Bruttolöhne aller bezahlten Stunden, Arbeitgeberanteil, Umlagen, Berufsgenossenschaft, kalkulatorischer Unternehmerlohn | Lohnabrechnungen, eigene Entscheidung zum Unternehmerlohn |
| Betrieb | Miete, Energie, Versicherungen, Steuerberatung, Software, Werbung, GEMA, Wäsche, Abschreibungen | BWA des Vorjahres, Verträge |
| Material | Farbe, Pflege, Verbrauchsartikel, pauschal oder pro Leistung | Wareneinkauf laut BWA, Lieferantenrechnungen |
| Zielgewinn | Rücklagen, Investitionen, Risiko, Einkommensteuer | Prozentsatz auf die Summe der Kosten, bewusst festgelegt |
Produktive Stunden: die Zahl, die fast alle überschätzen
Hier entscheidet sich, ob Ihre Kalkulation trägt. Eine Vollzeitkraft wird für 2.080 Stunden im Jahr bezahlt (40 Stunden mal 52 Wochen). Verkaufen können Sie davon deutlich weniger, und zwar aus zwei Gründen: Sie ist nicht an allen Tagen da, und an den Tagen, an denen sie da ist, steht sie nicht in jeder Minute mit einer Kundin am Stuhl.
Der erste Abzug ist die Abwesenheit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei fünf Tagen pro Woche (§ 3 BUrlG, geprüft am 29. Oktober 2026); in der Praxis sind 26 bis 30 Tage üblich. Dazu kommen die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes, die auf Werktage fallen, Fortbildungstage und Krankheit. Beim letzten Punkt lohnt ein Blick auf die amtliche Statistik, weil fast jeder Salon zu optimistisch plant: Nach der Arbeitszeitrechnung des IAB waren Beschäftigte in Deutschland 2025 im Durchschnitt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet, und das zählt nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen (Statistisches Bundesamt, Krankenstand, geprüft am 29. Oktober 2026).
Der zweite Abzug ist die Auslastung während der Anwesenheit: Lücken zwischen Terminen, Kundinnen, die nicht erscheinen, Beratung ohne Buchung, Aufräumen, Bestellungen, Teambesprechung. Die Auslastung ist der Anteil der Anwesenheitsstunden, in denen tatsächlich eine bezahlte Leistung läuft. Sie lesen sie aus Ihrem Kalender ab (gebuchte Stunden geteilt durch verfügbare Stunden); wie Sie das pro Mitarbeiterin und Wochentag auswerten, steht im Artikel über die Kennzahlen im Friseursalon. WHK Controlling nennt für Friseurstylistinnen eine produktive Auslastung von häufig nur 60 bis 70 Prozent der Anwesenheitszeit; wer keine eigenen Zahlen hat, sollte nicht mit mehr als 70 Prozent rechnen.
| Schritt | Vollzeitkraft, 5-Tage-Woche | Stunden |
|---|---|---|
| Bezahlte Stunden im Jahr | 40 h × 52 Wochen | 2.080 |
| Arbeitstage im Jahr | 52 Wochen × 5 Tage | 260 Tage |
| abzüglich Urlaub | 28 Tage (Annahme über dem Mindesturlaub) | 232 Tage |
| abzüglich Feiertage auf Werktagen | 10 Tage (je nach Bundesland) | 222 Tage |
| abzüglich Krankheit | 15 Tage (Destatis-Durchschnitt 2025: 14,6) | 207 Tage |
| abzüglich Fortbildung | 2 Tage | 205 Tage |
| Anwesenheitsstunden | 205 Tage × 8 h | 1.640 |
| Verkaufbare Stunden bei 70 % Auslastung | 1.640 × 0,7 | rund 1.150 |
Von 2.080 bezahlten Stunden bleiben also rund 1.150 verkaufbare: etwa 55 Prozent. Wer seinen Stundensatz durch 2.080 oder auch nur durch 1.640 teilt, kalkuliert jede Stunde um 30 bis 45 Prozent zu billig. Das ist der häufigste Rechenfehler in Friseurpreislisten, und er ist unsichtbar, weil der Kalender trotzdem voll aussieht.
Für die Inhaberin gilt dieselbe Rechnung mit einem zusätzlichen Abzug: Wer Dienstpläne schreibt, Bestellungen macht, mit dem Steuerbüro telefoniert und Bewerbungsgespräche führt, steht weniger am Stuhl. Rechnen Sie Ihre eigene Stuhlzeit ehrlich, 50 bis 60 Prozent Auslastung sind für eine führende Meisterin in einem kleinen Salon realistisch.
Rechenbeispiel: Stundensatz und Minutenpreis für einen Salon mit drei Stühlen
Alles Folgende ist ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen, keine Vorlage für Ihren Betrieb. Es zeigt den Rechenweg; Ihre Eingaben stammen aus Ihrer BWA, Ihren Lohnabrechnungen und Ihrem Kalender.
Der Beispielsalon liegt in einer mittelgroßen Stadt und hat drei Stühle: die Inhaberin (Meisterin), eine erfahrene Gesellin mit 2.700 Euro brutto im Monat und eine Gesellin, die zum Mindestlohn 2027 beschäftigt ist. Es gilt das Jahr 2027, weil die Preise, die jetzt kalkuliert werden, im Januar gelten sollen.
Schritt 1: Personalkosten
| Position | Rechnung | Euro pro Jahr |
|---|---|---|
| Gesellin A | 2.700 € × 12 = 32.400 €, plus 23 % Arbeitgeberanteil | 39.850 |
| Gesellin B (Mindestlohn 2027) | 14,60 € × 2.080 h = 30.368 €, plus 23 % | 37.350 |
| Unternehmerlohn Inhaberin | 3.500 € × 12 plus eigene Kranken- und Altersvorsorge (Annahme) | 48.000 |
| Personal gesamt | 125.200 |
Schritt 2: Betriebskosten
| Position | Euro pro Jahr |
|---|---|
| Miete inklusive Nebenkosten (1.400 € im Monat) | 16.800 |
| Strom, Wasser, Heizung | 4.200 |
| Versicherungen und Berufsgenossenschaft | 1.800 |
| Steuerberatung und Buchhaltung | 2.400 |
| Telefon, Internet, Software | 1.200 |
| Werbung und Website | 1.200 |
| Abschreibung Einrichtung und Instandhaltung | 3.600 |
| GEMA, Wäsche, Reinigung, Bank, Sonstiges | 2.400 |
| Betrieb gesamt | 33.600 |
Schritt 3: Material pauschal nach BWA: 800 Euro im Monat, 9.600 Euro im Jahr.
Schritt 4: Zielgewinn. Die Kosten summieren sich auf 125.200 + 33.600 + 9.600 = 168.400 Euro. Die Inhaberin setzt 12 Prozent Gewinn- und Risikozuschlag an: 20.200 Euro. Insgesamt muss der Salon also 188.600 Euro netto im Jahr erwirtschaften.
Schritt 5: Verkaufbare Stunden. Beide Gesellinnen nach der Tabelle oben je 1.150 Stunden, die Inhaberin bei 1.640 Anwesenheitsstunden und 55 Prozent Stuhlzeit rund 900 Stunden: zusammen 3.200 verkaufbare Stunden.
Schritt 6: Stundensatz und Minutenpreis.
188.600 € ÷ 3.200 h = 58,94 € netto pro Stunde, also rund 59 Euro
× 1,19 = 70,13 € brutto pro Stunde, also rund 70 Euro
Minutenpreis: 0,98 € netto, 1,17 € brutto
Schritt 7: Von der Minute zur Preisliste. Jetzt braucht jede Leistung nur noch ihre ehrliche Dauer:
| Leistung | Dauer laut Kalender | Rechnung | Listenpreis brutto (gerundet) |
|---|---|---|---|
| Herrenhaarschnitt | 30 Minuten | 30 × 1,17 € | 35 € |
| Waschen, Schneiden, Föhnen | 60 Minuten | 60 × 1,17 € | 70 € |
| Ansatzfarbe mit Schnitt | 105 Minuten | 105 × 1,17 € | 123 € (plus Materialaufschlag, wenn Material nicht pauschal kalkuliert ist) |
| Balayage mit Schnitt | 150 Minuten | 150 × 1,17 € | 176 € (plus Materialaufschlag, siehe oben) |
Die Dauer ist dabei die blockierte Zeit am Stuhl, nicht die Zeit, in der die Friseurin Hand anlegt. Bei Farbterminen gehört die Einwirkzeit dazu, es sei denn, Sie bedienen in dieser Zeit nachweislich eine zweite Kundin; was dabei zu beachten ist, steht im Artikel über Farbtermine und Einwirkzeiten. Rechnen Sie mit den Zeiten, die Ihr Kalender über die letzten Monate zeigt, nicht mit denen, die auf der alten Preisliste stehen.
Was die Mindestlohnstufe 2027 im Beispiel kostet
Wäre Gesellin B noch zum Satz von 2026 beschäftigt (13,90 Euro), läge ihr Jahresbruttolohn bei 28.912 Euro, mit Arbeitgeberanteil bei rund 35.560 Euro. Die Stufe auf 14,60 Euro kostet im Beispiel also knapp 1.800 Euro im Jahr und hebt den Stundensatz um rund 0,56 Euro netto, bevor die Gehälter der anderen nachrücken. Das ist weniger, als viele erwarten, und genau deshalb lohnt sich das Rechnen: Die Erhöhung zum Jahreswechsel wird nicht vom Mindestlohn allein getrieben, sondern von allen Kostenblöcken zusammen und von der Auslastung, die im nächsten Abschnitt steht.
Warum die Auslastung ein Preishebel ist
Derselbe Salon, dieselben Kosten, nur die Auslastung der beiden Gesellinnen verändert sich:
| Auslastung der Gesellinnen | Verkaufbare Stunden gesamt | Stundensatz netto | Stundensatz brutto |
|---|---|---|---|
| 60 % | 2.870 | 65,71 € | 78,20 € |
| 70 % (Beispiel oben) | 3.200 | 58,94 € | 70,13 € |
| 80 % | 3.520 | 53,58 € | 63,76 € |
Zehn Prozentpunkte Auslastung sind im Beispiel fünf bis sieben Euro pro Stunde. Anders gesagt: Ein Salon, der seine Dienstagvormittage füllt, kann denselben Gewinn mit niedrigeren Preisen erreichen als ein Salon, der sie leer lässt. Deshalb gehören Preiskalkulation und die Belegung ruhiger Stunden zusammen gedacht: Online buchbare Termine außerhalb der Stoßzeiten, kurzfristig nachbesetzte Absagen und weniger No-Shows senken den Stundensatz, den Sie brauchen, ohne dass ein einziger Kostenblock sinkt.
Umsatzsteuer: netto kalkulieren, brutto aushängen
Friseurleistungen unterliegen in Deutschland dem Regelsteuersatz: "Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage" (§ 12 Abs. 1 UStG, geprüft am 29. Oktober 2026). Die gesamte Kalkulation läuft netto, weil Ihre Kosten (bis auf wenige Ausnahmen) ebenfalls netto in der BWA stehen und die Umsatzsteuer nur durch Ihre Kasse hindurchläuft: Sie nehmen sie ein und führen sie ab. Erst für die Preisliste multiplizieren Sie mit 1,19, denn gegenüber Verbraucherinnen müssen Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden. Welche Regeln die Preisangabenverordnung sonst noch für Aushang und Online-Preise aufstellt, steht im Artikel zur Preisliste im Friseursalon.
Zwei Stolperfallen: Erstens rechnen manche Beiträge aus dem deutschsprachigen Raum mit 20 Prozent Umsatzsteuer, so auch das Rechenbeispiel im Treatwell-Beitrag zur Preiskalkulation für Friseursalons (September 2022, geprüft am 29. Oktober 2026), dessen Grundformel ansonsten brauchbar ist. 20 Prozent ist der österreichische Satz und für einen deutschen Salon falsch. Zweitens gilt für Kleinunternehmer nach § 19 UStG die Rechnung mit einem Dreh: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen, sodass Material, Miete und Software mit ihrem Bruttopreis in die Kosten gehen. Ihr Listenpreis ist dann direkt der kalkulierte Betrag, ohne den Faktor 1,19, aber auf Basis höherer Kosten. Die Details stehen im Artikel zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon. Dieser Abschnitt ist eine redaktionelle Zusammenfassung des Gesetzestexts, keine Steuerberatung; Ihre konkrete Lage klärt Ihr Steuerbüro.
Umsatz ist nicht Gewinn: dieselbe Rechnung von der Kasse her gelesen
Der Beispielsalon braucht 188.600 Euro netto. An der Kasse müssen dafür 224.400 Euro brutto eingehen, also rund 18.700 Euro im Monat oder, bei einem durchschnittlichen Bon von 60 Euro, etwa 3.740 Kundenbesuche im Jahr. Was davon wohin fließt, zeigt die Rechnung rückwärts:
| Von der Kasse zum Gewinn | Euro pro Jahr | Anteil am Kassenumsatz |
|---|---|---|
| Kassenumsatz brutto | 224.400 | 100 % |
| abzüglich Umsatzsteuer (an das Finanzamt) | 35.800 | 16 % |
| Nettoumsatz | 188.600 | 84 % |
| abzüglich Personal (inklusive Unternehmerlohn) | 125.200 | 56 % |
| abzüglich Betriebskosten | 33.600 | 15 % |
| abzüglich Material | 9.600 | 4 % |
| Gewinn vor Einkommensteuer | 20.200 | 9 % |
Von 100 Euro, die eine Kundin an der Kasse zahlt, bleiben in diesem Beispiel 9 Euro Gewinn, und das bereits mit einem Unternehmerlohn in den Kosten. Wer den Unternehmerlohn weglässt, sieht 30 Euro "Gewinn" und hält den Salon für hochprofitabel, bis er merkt, dass er davon lebt. Und wer die Umsatzsteuer gedanklich zum Umsatz zählt, plant mit 16 Prozent Geld, das nie seins war. Genau deshalb ist die wichtigste Zahl im Monatsgespräch mit dem Steuerbüro nicht der Umsatz, sondern das Betriebsergebnis nach einem fairen Lohn für Sie selbst.
Die Rechnung zeigt auch, warum ein paar Prozent in den Eingaben so viel ausmachen: Fehlen am Jahresende 5 Prozent Umsatz, also rund 11.000 Euro brutto, dann sind das nicht 5 Prozent weniger Gewinn, sondern fast die Hälfte, weil die Kosten weitgehend gleich bleiben. Ein No-Show pro Tag, eine halbe Stunde zu knapp kalkulierte Farbtermine oder ein Dienstag ohne Buchungen reichen dafür aus.
Von der Kalkulation zur Preisliste: die letzten Schritte
Der kalkulierte Preis ist der Mindestpreis, nicht automatisch der Listenpreis. Drei Schritte liegen noch dazwischen:
- Dauer prüfen. Vergleichen Sie für jede Leistung die hinterlegte Dauer mit den tatsächlichen Terminlängen der letzten drei Monate in Ihrem Kalender. Weicht sie regelmäßig um mehr als zehn Minuten ab, korrigieren Sie zuerst die Dauer, dann den Preis. Ein sauber aufgebauter Leistungskatalog für die Online-Buchung mit realistischen Zeiten ist dafür die Grundlage.
- Markt und Positionierung prüfen. Erst jetzt kommt der Blick auf die Salons in Ihrer Umgebung. Liegen Sie deutlich darüber, haben Sie entweder höhere Kosten (dann muss Ihre Leistung das rechtfertigen) oder zu wenig verkaufte Stunden (dann ist die Auslastung Ihr Hebel, nicht der Preis). Liegen Sie darunter, verschenken Sie Geld.
- Runden und glätten. 35 statt 35,10 Euro, 70 statt 69,80 Euro. Runden Sie nach oben, nicht nach unten; jede Abrundung ist verlorener Gewinn bei gleicher Arbeit.
Wie Sie neue Preise dann terminieren, was mit bereits gebuchten Terminen und Gutscheinen passiert und mit welchen Worten Sie die Änderung erklären, steht im Leitfaden zur Preiserhöhung, der oben verlinkt ist. Die Kalkulation sollten Sie einmal im Jahr wiederholen, am besten im Herbst mit der BWA der ersten neun Monate, damit die neue Preisliste zum Jahreswechsel steht.
Die sieben häufigsten Fehler in der Preiskalkulation
- Der Unternehmerlohn fehlt. Die eigene Arbeit kostet nichts, der Salon wirkt profitabel, das Privatkonto sagt etwas anderes.
- Bezahlte statt verkaufbare Stunden. Durch 2.080 geteilt statt durch 1.150: Der häufigste und teuerste Fehler.
- Auslastung geschätzt statt gemessen. 90 Prozent "gefühlt", 65 Prozent im Kalender.
- Dauer aus der alten Preisliste. Die Balayage dauert seit Jahren 150 Minuten, kalkuliert ist sie mit 120.
- Abschreibungen vergessen. Die Einrichtung ist bezahlt, also kostet sie nichts, bis sie ersetzt werden muss.
- Brutto und netto vermischt. Nettokosten mit Bruttoumsatz verglichen, oder 20 statt 19 Prozent gerechnet.
- Zuerst auf den Nachbarn geschaut. Der Marktpreis ist die Prüfung am Ende, nicht der Startwert.
Was ViteUneCoupe zur Kalkulation beiträgt und was nicht
Zwei der sechs Eingaben kommen aus dem Terminkalender: die tatsächliche Dauer jeder Leistung und die Auslastung pro Stuhl und Wochentag. Mit ViteUneCoupe führen Sie beide an einer Stelle. Im Leistungskatalog hinterlegen Sie Preis und Dauer jeder Leistung, die Buchungsseite zeigt der Kundschaft genau diese Werte, und der Kalender dokumentiert, wie lange ein Termin wirklich blockiert war und wie viele Stunden pro Mitarbeiterin leer blieben. Der Leistungskatalog, die Buchungsseite, die Mitarbeiterplanung, der Kalender und die Kundenkartei sind im kostenlosen Tarif enthalten, mit unbegrenzten Online-Buchungen und dauerhaft 0 % Provision. Das zählt in der Kalkulation doppelt: Null Euro Betriebskosten für die Terminbuchung, und kein Prozentsatz, der von jedem online gebuchten Termin abgeht. Im Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, kommen Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation dazu; weniger vergessene Termine sind mehr verkaufte Stunden, also ein niedrigerer Stundensatz bei gleichem Gewinn.
Ehrlich gesagt gehört auch dazu, was ViteUneCoupe nicht ist: kein Kalkulationsprogramm, keine Kasse, keine BWA und kein Kennzahlen-Dashboard. Die Kosten kommen aus Ihrem Steuerbüro, die Rechnung aus diesem Artikel oder einer Tabellenkalkulation, und die Auslastung lesen Sie aus dem Kalender ab, wie im Kennzahlen-Artikel beschrieben. Erinnerungen gibt es per E-Mail, nicht per SMS. Was die Software liefert, sind verlässliche Zeiten und eine Buchungsseite, die 24 Stunden am Tag Stunden verkauft, auch wenn das Telefon nicht besetzt ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Stundensatz für meinen Friseursalon?
Addieren Sie alle Kosten eines Jahres (Personal inklusive Arbeitgeberanteil und Unternehmerlohn, Betriebskosten, Material) und Ihren Zielgewinn, und teilen Sie die Summe durch die Stunden, die Ihr Team tatsächlich verkaufen kann, also Anwesenheitsstunden mal Auslastung. Das Ergebnis ist der Nettostundensatz; mal 1,19 ergibt den Bruttosatz für die Preisliste, geteilt durch 60 den Minutenpreis.
Wie viele produktive Stunden hat eine Vollzeit-Friseurin im Jahr?
Von 2.080 bezahlten Stunden bleiben nach Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Fortbildung etwa 1.640 Anwesenheitsstunden. Bei einer realistischen Auslastung von 70 Prozent sind das rund 1.150 verkaufbare Stunden im Jahr, also etwa 55 Prozent der bezahlten Zeit. Eigene Kalenderdaten schlagen jede Faustregel.
Was ist ein realistischer Minutenpreis im Friseursalon?
Das hängt von Miete, Löhnen, Teamgröße und Auslastung ab, deshalb gibt es keinen allgemeingültigen Wert. Im Rechenbeispiel dieses Artikels ergibt ein Salon mit drei Stühlen, einer Vollzeitkraft zum Mindestlohn 2027 und 70 Prozent Auslastung rund 0,98 Euro netto beziehungsweise 1,17 Euro brutto pro Minute. Ihr eigener Wert kann deutlich darunter oder darüber liegen.
Muss ich die Umsatzsteuer in den Stundensatz einrechnen?
Nein, kalkulieren Sie netto und schlagen Sie die 19 Prozent erst für die Preisliste auf, denn die Umsatzsteuer ist durchlaufendes Geld, das Sie an das Finanzamt abführen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt der Aufschlag, dafür gehen Ihre Einkäufe brutto in die Kosten ein.
Warum bleibt trotz voller Terminbücher kaum Gewinn übrig?
Meist, weil der Stundensatz durch bezahlte statt durch verkaufbare Stunden geteilt wurde, der Unternehmerlohn in der Kalkulation fehlt oder die hinterlegten Dauern kürzer sind als die echten Termine. Im Rechenbeispiel bleiben von 100 Euro Kassenumsatz nach Umsatzsteuer, Personal, Betrieb und Material 9 Euro Gewinn; schon 5 Prozent weniger Umsatz halbieren diesen Betrag fast.
Wie oft sollte ich die Preiskalkulation wiederholen?
Einmal im Jahr, am besten im Herbst mit der BWA der ersten neun Monate, damit die neue Preisliste zum Jahreswechsel steht, wenn auch Mindestlohn und Lieferantenpreise steigen. Zusätzlich lohnt eine Zwischenrechnung, wenn sich ein großer Kostenblock ändert, etwa bei einer Mieterhöhung oder einer neuen Mitarbeiterin.