Weihnachtsgeschäft im Friseursalon in Österreich: Dezember, 8. Dezember und Silvester richtig planen
Ab dem ersten Adventwochenende wollen alle gleichzeitig auf Ihren Stuhl: die Stammkundin vor der Weihnachtsfeier, der Kunde vor dem Familienessen am 24., die Tochter vor dem Silvesterball. Für die meisten Friseursalons in Österreich ist der Dezember der umsatzstärkste Monat des Jahres, und gleichzeitig der Monat, in dem jeder Planungsfehler am teuersten ist: ein vergessener Termin in der Woche vor Weihnachten kostet eine Stunde, die Sie an niemanden mehr verkaufen können.
Dazu kommt, dass der österreichische Dezember eigene Spielregeln hat, die mit dem deutschen Weihnachtsgeschäft wenig zu tun haben: Der 8. Dezember ist Feiertag mit einer Sonderregelung im Kollektivvertrag, am 24. Dezember endet die Arbeitszeit des Teams um 12 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr, und zwischen den Jahren liegen mit dem Stefanitag, Neujahr und den Heiligen Drei Königen gleich drei weitere Feiertage. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Dezemberplanung eines Friseursalons in Österreich: Personalregeln nach dem Kollektivvertrag, Kapazität in den Spitzenwochen, No-Shows, Gutscheine und eine Checkliste mit Terminen, die vom 8. und vom 24. Dezember zurückrechnet. Wer das Telefon in diesen Wochen entlasten will, richtet am besten vorher eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision ein, damit Buchungen auch abends um 22 Uhr hereinkommen, wenn Sie längst zugesperrt haben.
Für Salons in Deutschland gibt es einen eigenen Beitrag zum Weihnachtsgeschäft im Friseursalon; die Planungslogik ist ähnlich, die arbeitsrechtlichen Aussagen dort gelten aber nur für Deutschland. Hier geht es ausschließlich um Österreich.
Welche Regeln gelten im Dezember für Ihr Team?
Grundlage ist der Kollektivvertrag für das Friseurgewerbe Österreichs (Arbeiterinnen und Arbeiter) in der Fassung gültig ab 1. April 2024, veröffentlicht von der WKO (Kollektivvertrag Friseur, Rahmenrecht, geprüft am 30. Oktober 2026; die Lohnordnung wird jährlich neu abgeschlossen, zuletzt gültig ab 1. April 2026, der Rahmentext mit den Dezemberregeln ist unverändert). Was für Ihren Salon konkret zählt:
8. Dezember: offen nur mit schriftlicher Vereinbarung
Mariä Empfängnis ist in Österreich gesetzlicher Feiertag, und § 7 Abs. 3 des Kollektivvertrags führt den 8. Dezember ausdrücklich in der Feiertagsliste. Trotzdem dürfen Friseursalons an diesem Tag Personal beschäftigen, aber nur unter den Sonderbestimmungen des § 7 Abs. 5 KV, die an § 13a des Arbeitsruhegesetzes anknüpfen (§ 13a ARG auf jusline.at, geprüft am 30. Oktober 2026). Im Wortlaut des Kollektivvertrags:
- Zeitfenster und Form (§ 7 Abs. 5 lit. a): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Jugendlichen, können am 8. Dezember, "sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschäftigt werden, sofern dies schriftlich vereinbart wird". Ein Lehrling unter 18 darf am 8. Dezember also nicht arbeiten, und eine mündliche Zusage reicht nicht.
- Ankündigungsfrist (lit. b): Wer den Salon am 8. Dezember offenhalten will, hat dies "bis spätestens vier Wochen vor der geplanten Öffnung der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen". Vier Wochen vor dem 8. Dezember ist der 10. November.
- Ablehnungsrecht (lit. c): Wer die Mitteilung rechtzeitig bekommen hat, "hat das Recht, binnen einer Woche nach Zugang dieser Meldung, die Beschäftigung am 8. Dezember abzulehnen". Niemand darf wegen der Ablehnung benachteiligt werden. Planen Sie also erst nach Ablauf dieser Woche, wer tatsächlich im Salon steht.
- Bezahlung (lit. d und § 7 Abs. 4): Für jede an einem Feiertag erbrachte Arbeitsleistung gebührt neben dem Feiertagsentgelt, das ohnehin gezahlt würde, auch das Entgelt für die geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt). Vereinfacht: Die Stunden am 8. Dezember werden zusätzlich zum normalen Monatslohn bezahlt.
- Zusätzliche Freizeit (lit. e): Wer bis zu 4 Stunden arbeitet, erhält 4 Stunden Freizeit, wer mehr als 4 Stunden arbeitet, 8 Stunden. Der Verbrauch ist zu vereinbaren und "unter Entgeltfortzahlung bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen". Eine Abgeltung in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht zulässig. Tragen Sie diese Stunden gleich im Jänner in den Dienstplan ein, sonst verfallen sie nicht einfach, sondern werden zum Streitpunkt.
- Überstunden (lit. f): Fallen am 8. Dezember Überstunden an, gebührt statt der üblichen 100 Prozent für Feiertagsüberstunden ein Zuschlag von 200 Prozent.
Rechnen Sie das ehrlich durch, bevor Sie aufsperren. Eine Mitarbeiterin, die am 8. Dezember acht Stunden arbeitet, kostet Sie den Feiertagslohn, den Lohn für acht geleistete Stunden und acht bezahlte Stunden Freizeit im ersten Quartal. Ob das aufgeht, hängt davon ab, wie voll der Tag wird und ob Sie die Termine nicht genauso gut auf den 9. und 10. Dezember verteilen können. In Jahren, in denen der 8. Dezember auf einen Sonntag fällt, erübrigt sich die Frage ohnehin. Für Inhaberinnen ohne Personal gilt der Arbeitnehmerschutz nicht; wer allein arbeitet, bewegt sich in dem Rahmen, den wir im Beitrag zu den Öffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen in Österreich beschrieben haben.
24. und 31. Dezember: Schluss um 12 Uhr und um 17 Uhr, bezahlt
§ 4 Abs. 12 KV ist kurz und eindeutig: "Am 24. Dezember endet die Arbeitszeit spätestens um 12.00 Uhr. Am 31. Dezember endet die Arbeitszeit spätestens um 17.00 Uhr. Für die ausfallenden Arbeitsstunden ist der Lohn fortzuzahlen." Für die Terminplanung heißt das: Der letzte Termin am Heiligen Abend muss so liegen, dass Ihre Mitarbeiterin um 12 Uhr fertig ist, inklusive Aufräumen und Kassa. Eine Farbe mit Schnitt um 10:30 Uhr geht sich nicht aus. Am 31. Dezember ist um 17 Uhr Schluss, und zwar bei vollem Lohn für die Stunden, die dadurch ausfallen. Beides ist keine Kulanz, sondern Kollektivvertrag. Der 24. und der 31. Dezember sind dabei keine Feiertage, sondern normale Werktage mit verkürzter Arbeitszeit, Feiertagszuschläge fallen nicht an.
Stefanitag, Neujahr, Heilige Drei Könige: grundsätzlich geschlossen
Der 25. und 26. Dezember, der 1. Jänner und der 6. Jänner stehen in der Feiertagsliste des § 7 Abs. 3 KV. An diesen Tagen gilt die Feiertagsruhe nach dem Arbeitsruhegesetz; eine Ausnahme ist nur über die betriebliche Regelung des § 12b ARG möglich (schriftlich, bei vorübergehendem besonderem Arbeitsbedarf, höchstens vier Wochenenden oder Feiertage pro Person und Jahr), die wir im Samstagsbeitrag erklärt haben. Für einen gewöhnlichen Friseursalon ist die realistische Planung: Stefanitag zu, Neujahr zu, 6. Jänner zu. Fällt der 26. Dezember auf einen Samstag, verlieren Sie damit den stärksten Wochentag; planen Sie den 23. und den Vormittag des 24. entsprechend dichter.
Der Dezember-Dienstplan: zwei Wochen Vorlauf
Wer im Dezember die Öffnungszeiten verlängert oder Dienste verschiebt, muss § 4 Abs. 7 KV beachten: Änderungen der Arbeitszeitlage mittels Dienstplan sind nur wirksam, wenn sie "spätestens zwei Wochen vor der von der Änderung betroffenen Woche nachweislich mitgeteilt wurden". Der Dienstplan für die Woche vor Weihnachten muss also spätestens zwei Wochen vor deren Montag feststehen, am besten schriftlich mit Empfangsbestätigung. Die Grenzen des Kollektivvertrags bleiben auch im Dezember: Beschäftigung Montag bis Freitag zwischen 6 und 21 Uhr, am Samstag bis 18 Uhr (§ 4 Abs. 5 und 6), Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag (§ 8 Abs. 1 lit. a). Wer Fenstertage rund um die Feiertage einarbeiten lassen will, kann die ausfallende Normalarbeitszeit nach § 4 Abs. 13 auf höchstens 13 zusammenhängende Wochen verteilen, bei maximal zehn Stunden täglich. Diese Fragen und die Dienstplanung übers Jahr behandeln wir ausführlich im Beitrag zum Dienstplan im Friseursalon in Österreich.
Dieser Abschnitt ist eine redaktionelle Zusammenfassung des Kollektivvertrags und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall, etwa bei Angestellten im Rahmenkollektivvertrag Gewerbe und Handwerk oder bei Lehrlingen, hilft die Rechtsberatung Ihrer Landesinnung.
Kapazität planen: welche Termine gehören in die Spitzenwochen?
Die Nachfrage im Dezember ist nicht gleichmäßig verteilt. Die erste Adventwoche ist meist noch normal, ab dem zweiten Adventwochenende zieht es an, und die Tage vom 18. bis zum 24. Dezember sind in fast jedem Salon ausgebucht, bevor der Monat überhaupt begonnen hat. Ihr Kalender muss diese Kurve abbilden, bevor die ersten Buchungen hereinkommen.
Farbtermine nach vorne, Schnitte nach hinten
Die letzte Woche vor Weihnachten ist zu wertvoll für Dreistundentermine. Eine Komplettfarbe mit Strähnen blockiert einen Stuhl drei Stunden, in denen sonst vier bis fünf Schnitte Platz hätten. Steuern Sie das aktiv: Farbe und Strähnen vom 1. bis zum 17. Dezember, in der Woche vor Weihnachten vor allem Schnitt, Föhnen und Steckfrisuren. Ihre Stammkundin versteht das sofort, wenn Sie es ihr beim Novembertermin erklären: "Die Farbe machen wir am 12., zum Nachschneiden kommen Sie am 22. nochmal kurz vorbei." In der Online-Buchung heißt das: Lange Leistungen in der Spitzenwoche nur dort buchbar lassen, wo Sie es wollen, oder die Slots für Farbtermine in diesen Tagen bewusst knapp halten. Welche Vorlaufzeit und welche Puffer sich zwischen Terminen bewähren, haben wir im Beitrag zu Buchungsregeln, Vorlaufzeit und Puffern zusammengefasst.
Puffer bewusst einplanen
Im Dezember kommen die Kundinnen mit Wünschen, die sie im Oktober nicht hatten: "Und könnten Sie noch schnell die Augenbrauen?" Wer von 8 bis 19 Uhr auf die Minute durchgetaktet ist, schiebt ab 11 Uhr Verspätung vor sich her. Fünf bis zehn Minuten Puffer nach jedem Termin oder ein bewusst freier Slot am Nachmittag fangen das auf. Der freie Slot ist kein verlorener Umsatz: Er wird im Dezember fast immer noch gefüllt, von der Laufkundschaft, die wegen der Weihnachtsfeier am Abend hereinschneit.
Die Absage-Liste: Warteliste von Hand
Im Dezember rufen täglich Kundinnen an, die "irgendwann noch vor Weihnachten" wollen und keinen Termin mehr finden. Eine automatische Warteliste gibt es in ViteUneCoupe nicht, und das sagen wir offen. Die praktische Lösung ist eine einfache Absage-Liste neben der Kassa oder als Notiz in der Kundenkartei: Name, Wunschleistung, mögliche Tage, Telefonnummer, in der Reihenfolge des Anrufs. Sobald eine Kundin absagt, rufen Sie die erste passende Person auf der Liste an. In der Spitzenwoche ist dieser Zettel oft mehr wert als jede Werbung, weil Sie mit einem Anruf einen Umsatz retten, der sonst verloren wäre. Wie Sie kurzfristig freigewordene Termine generell wieder besetzen, steht im Beitrag zum Füllen kurzfristiger Absagen.
Steckfrisuren für Weihnachtsfeiern und den Silvesterball
Der österreichische Dezember hat eine Besonderheit, die in anderen Ländern fehlt: Die Ballsaison beginnt nicht erst im Jänner. Firmenfeiern ab Ende November, der Silvesterball und die ersten Bälle rund um Neujahr bringen Steckfrisuren und Make-up-Termine, die am späten Nachmittag liegen wollen, genau in den Stunden, die ohnehin voll sind. Legen Sie Ballfrisuren als eigene Leistung mit realistischer Dauer an und blocken Sie am 31. Dezember bewusst Slots dafür, mit dem Ende um 17 Uhr im Blick. Die komplette Planung für Hochsteckfrisuren, Preise und Personal in der Ballsaison steht im Beitrag zur Ballsaison im Friseursalon in Österreich.
No-Shows in der Spitzenwoche: das teuerste Risiko des Dezembers
Ein nicht erschienener Kunde kostet im Februar eine Lücke, die Sie vielleicht mit Laufkundschaft füllen. Am 22. Dezember kostet er den vollen Umsatz, denn die Kundin, die diesen Slot gewollt hätte, hat längst woanders gebucht. Dazu kommt die Dezember-Mathematik: Mehr Termine pro Tag heißt bei gleicher Quote mehr Ausfälle pro Tag.
Drei Maßnahmen wirken in der Spitzenwoche besonders gut. Erstens: Erinnern Sie an jeden Termin, am besten automatisch zwei Tage vorher per E-Mail, damit die Kundin noch absagen kann, wenn sich die Weihnachtsfeier verschoben hat. Zweitens: Machen Sie das Absagen so einfach wie möglich, idealerweise online rund um die Uhr, weil ein freigewordener Slot im Dezember binnen Stunden wieder gebucht ist, und die Absage-Liste wartet schon. Drittens: Legen Sie die Stornobedingungen vor dem Dezember fest und kommunizieren Sie sie bei der Buchung, nicht erst, wenn der Stuhl leer bleibt. Was Sie in Österreich nach § 1168 ABGB verrechnen dürfen, wie eine Stornovereinbarung aussehen muss und warum die WKO zur vorherigen Vereinbarung rät, haben wir im Beitrag zu No-Shows und Stornogebühren im Friseursalon in Österreich ausführlich beschrieben; hier nur so viel: Ohne vorherige Vereinbarung wird es schwierig, und ein Mahnverfahren gegen eine Stammkundin kurz vor Weihnachten kostet mehr, als es bringt.
Gutscheine: der Umsatz, der keinen Slot braucht
Der Gutschein ist das einzige Produkt, das Sie im Dezember verkaufen können, ohne dafür eine Minute Kalender zu brauchen. Er bringt den Umsatz jetzt, und eingelöst wird er im ruhigeren Jänner oder Februar, wenn Sie die Termine gut gebrauchen können. Stellen Sie ab Mitte November einen Aufsteller an die Rezeption, legen Sie Gutscheine in zwei oder drei runden Beträgen vor und sprechen Sie jede Kundin beim Bezahlen aktiv an: "Brauchen Sie noch ein Geschenk?" Erwähnen Sie die Gutscheine auch auf der Buchungsseite und in der Buchungsbestätigung.
Was Sie dabei in Österreich beachten müssen (Gültigkeitsdauer und die OGH-Rechtsprechung zu Befristungen, Wertgutschein oder Leistungsgutschein, Registrierkasse und Umsatzsteuer beim Verkauf), haben wir im Beitrag zu Gutscheinen im Friseursalon in Österreich zusammengefasst. Für die Dezemberplanung reicht: Führen Sie eine Liste der verkauften Gutscheine mit Nummer, Betrag und Datum, denn sie kommen zum Teil erst Jahre später zurück.
Betriebsurlaub zwischen den Jahren: ja oder nein?
Viele Salons schließen vom 24. Dezember bis zum 6. Jänner oder zumindest vom 27. bis zum 31. Dezember. Dafür spricht, dass das Team nach dem Dezember eine Pause braucht und dass drei Feiertage in zwei Wochen die Woche ohnehin zerstückeln. Dagegen spricht, dass die Tage zwischen Weihnachten und Silvester gute Tage sein können: viele Kundinnen haben frei, wollen vor dem Silvesterball frisch frisiert sein und haben die Weihnachtsgutscheine in der Tasche.
Wichtig ist vor allem, dass Sie sich früh entscheiden und beides sauber umsetzen: Betriebsurlaub ist in Österreich Vereinbarungssache mit jeder Mitarbeiterin, kein Anordnungsrecht, und die Kundschaft muss die Schließtage kennen, bevor sie einen Termin sucht. Die Schließtage gehören spätestens Anfang Dezember in die Öffnungszeiten und Schließtage Ihres Buchungstools, auf die Buchungsseite, ins Google-Unternehmensprofil und auf das Schild an der Tür. Wie Sie den Betriebsurlaub rechtlich korrekt vereinbaren, welche Wochen am wenigsten kosten und wie Sie die Kundschaft informieren, steht im Beitrag zum Betriebsurlaub im Friseursalon in Österreich. Und auch wenn der Salon zu ist: Die Online-Buchung für den Jänner läuft weiter, die Kundin bucht am 28. Dezember vom Sofa aus ihren Termin für den 9. Jänner.
Marketing für den Dezember: Stammkunden zuerst
Das wirksamste Dezember-Marketing kostet nichts und beginnt im November, am Stuhl. Jede Kundin, die im November da ist, bekommt die Frage: "Wollen wir Ihren Weihnachtstermin gleich fixieren?" Wer so vorbucht, hat die Spitzenwoche bis Ende November zur Hälfte voll, mit den Kundinnen, die zuverlässig kommen und ohnehin wieder gekommen wären.
Zweiter Schritt: eine E-Mail an die Kundenkartei Anfang November mit den Dezember-Öffnungszeiten, dem Hinweis auf den 8. Dezember, den 24. und den 31. und dem Link zur Online-Buchung. Hier ist eine rechtliche Bremse nötig: Nach § 174 TKG 2021 brauchen werbliche E-Mails in Österreich grundsätzlich die vorherige Einwilligung, während eine reine Serviceinformation über Öffnungszeiten nach gängigem Verständnis keine Direktwerbung ist; sobald Sie Rabatte oder Gutschein-Angebote hineinnehmen, gelten die Werberegeln samt Bestandskundenausnahme und ECG-Liste, die wir im Beitrag zu Terminerinnerungen im Friseursalon in Österreich im Detail erklären. Dritter Schritt: Instagram. Zeigen Sie den geschmückten Salon, die Steckfrisur vor der Firmenfeier, den Gutschein-Aufsteller, jeweils mit dem Buchungslink in der Bio. Das bringt vor allem die Kundinnen, die im Dezember zum ersten Mal kommen, und von denen behalten Sie im Jänner mit einem guten Wiederbuchungs-Gespräch einen Teil.
Was ViteUneCoupe im Dezember übernimmt, und was nicht
ViteUneCoupe ist eine kostenlose Terminsoftware für Friseursalons: unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 Prozent Provision, eine eigene Buchungsseite, der Leistungskatalog mit Dauer und Preisen, die Arbeitszeiten des Teams, die Kundenkartei und der Kalender. Für den Dezember heißt das konkret:
- Das Telefon wird leiser. Buchungen kommen rund um die Uhr über die Buchungsseite herein, auch abends und am 8. Dezember, wenn der Salon zu ist. Sie bedienen die Kundin auf dem Stuhl, statt dreimal pro Stunde zum Hörer zu greifen.
- Öffnungszeiten und Schließtage stellen Sie zentral ein: den 24. Dezember bis zum letzten Termin, der um 12 Uhr fertig ist, den 31. Dezember bis 17 Uhr, Stefanitag, Neujahr und den 6. Jänner geschlossen, den Betriebsurlaub als Block. Diese Tage sind online dann schlicht nicht wählbar, keine Buchung rutscht in eine geschlossene Stunde.
- Arbeitszeiten je Mitarbeiterin. Wer am 8. Dezember arbeitet und wer nicht, wer am 24. um 11 Uhr aufhört: Das bildet der Kalender pro Person ab, inklusive der Freizeitstunden im Jänner.
- E-Mail-Erinnerungen im Standard-Tarif ab 29 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat, ohne Vertragsbindung: automatische Bestätigung, Erinnerung und Dankes-E-Mail, dazu die Kalendersynchronisierung. In der Spitzenwoche ist die Erinnerung zwei Tage vorher das Werkzeug gegen vergessene Termine.
Genauso ehrlich, was nicht dabei ist: ViteUneCoupe verschickt keine SMS, in keinem Tarif. Es gibt keine automatische Warteliste, dafür die Absage-Liste von Hand. Und es gibt derzeit keine Anzahlung bei der Buchung: Der Anti-No-Show-Schutz über Kartenhinterlegung ist im Tarif Standard + Anti No-Show für 49 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat in Arbeit und bald verfügbar, für dieses Weihnachtsgeschäft können Sie ihn noch nicht nutzen. Welche Werkzeuge der österreichische Markt sonst bietet, zeigt der Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons in Österreich.
Checkliste: der Dezember, vom 8. und vom 24. zurückgerechnet
Die Fristen des Kollektivvertrags geben den Takt vor. Rechnen Sie vom 8. Dezember (vier Wochen Ankündigung plus eine Woche Ablehnungsrecht) und vom 24. Dezember (letzte Slots, Dienstplan zwei Wochen vorher) zurück.
| Bis wann | Was zu tun ist |
|---|---|
| Ende Oktober | Entscheidung: 8. Dezember öffnen oder nicht? Betriebsurlaub zwischen den Jahren ja oder nein? Dezember-Öffnungszeiten festlegen, Schließtage im Buchungstool eintragen, Dezember-Kalender für Online-Buchungen öffnen. |
| Ab Anfang November | Jede Kundin am Stuhl auf den Weihnachtstermin ansprechen. Stornobedingungen prüfen und auf der Buchungsseite sichtbar machen. Gutscheine drucken. |
| Spätestens 10. November | Schriftliche Mitteilung an jede Mitarbeiterin, wenn der Salon am 8. Dezember offen hat (§ 7 Abs. 5 lit. b KV: vier Wochen vorher). |
| Bis etwa 17. November | Ablehnungsfrist von einer Woche abwarten (lit. c), dann die Besetzung für den 8. Dezember fixieren und die schriftliche Vereinbarung unterschreiben lassen (lit. a). |
| Mitte November | Service-E-Mail mit den Dezember-Öffnungszeiten und dem Buchungslink an die Kundenkartei (rein informativ, ohne Werbeinhalt). Gutschein-Aufsteller an die Rezeption. Sonderöffnungszeiten im Google-Unternehmensprofil eintragen. |
| Spätestens zwei Wochen vor dem Montag der jeweiligen Woche | Dienstpläne für die Adventwochen und die Woche vor Weihnachten nachweislich mitteilen (§ 4 Abs. 7 KV), inklusive Ende um 12 Uhr am 24. Dezember. |
| 1. bis 17. Dezember | Farbtermine und lange Leistungen schwerpunktmäßig in diesen Tagen; Absage-Liste neben der Kassa führen. |
| 18. bis 24. Dezember | Schnitte, Föhnen, Steckfrisuren; Puffer halten; E-Mail-Erinnerungen laufen; Absage-Liste bei jeder Absage sofort abtelefonieren. Letzter Termin am 24. so, dass um 12 Uhr Schluss ist. |
| 27. bis 31. Dezember | Falls offen: Silvester-Steckfrisuren, Ende spätestens 17 Uhr. Jede Kundin auf den Jänner-Termin ansprechen. |
| Jänner | Freizeitstunden für den 8. Dezember in den Dienstplan eintragen (Verbrauch bis 31. März), Gutscheinliste abgleichen, Dezember-Auswertung: Wo war der Kalender überbucht, wo gab es Lücken, wie viele No-Shows? |
Die Dezember-Auswertung ist der wichtigste Punkt der Liste, auch wenn sie als letzter steht: Mit den Zahlen eines digitalen Kalenders planen Sie den nächsten Dezember in einer Stunde, statt wieder bei null anzufangen.
Häufig gestellte Fragen
Darf mein Friseursalon in Österreich am 8. Dezember offen haben?
Ja, aber nur unter den Sonderbestimmungen des § 7 Abs. 5 des Friseur-Kollektivvertrags in Verbindung mit § 13a ARG: Beschäftigung zwischen 10 und 18 Uhr, nicht an einem Sonntag, nur mit schriftlicher Vereinbarung, schriftliche Ankündigung spätestens vier Wochen vorher, Ablehnungsrecht der Mitarbeiterin binnen einer Woche, zusätzlich 4 beziehungsweise 8 Stunden bezahlte Freizeit bis 31. März des Folgejahres. Jugendliche dürfen am 8. Dezember nicht arbeiten. Wer allein ohne Personal arbeitet, ist vom Arbeitnehmerschutz nicht erfasst.
Wie lange darf mein Team am 24. und am 31. Dezember arbeiten?
Nach § 4 Abs. 12 KV endet die Arbeitszeit am 24. Dezember spätestens um 12 Uhr und am 31. Dezember spätestens um 17 Uhr. Für die ausfallenden Stunden ist der Lohn fortzuzahlen. Planen Sie den letzten Termin so, dass Aufräumen und Kassa noch in dieser Zeit Platz haben.
Was kostet mich eine Mitarbeiterin am 8. Dezember?
Nach § 7 Abs. 4 KV gebührt neben dem Feiertagsentgelt auch das Entgelt für die geleistete Arbeit, dazu nach § 7 Abs. 5 lit. e vier oder acht Stunden bezahlte Freizeit, die bis 31. März zu verbrauchen sind und nicht in Geld abgegolten werden dürfen. Überstunden am 8. Dezember haben einen Zuschlag von 200 Prozent. Rechnen Sie vorher nach, ob sich der Tag gegenüber einer Verteilung der Termine auf die Nachbartage lohnt.
Wann sollte ich den Dezember-Kalender für Online-Buchungen öffnen?
Spätestens Ende Oktober, sobald die Dezember-Öffnungszeiten und die Schließtage feststehen. Stammkundinnen buchen dann beim Novembertermin gleich vor, und die Spitzenwoche vom 18. bis 24. Dezember füllt sich mit zuverlässiger Kundschaft, bevor die Last-Minute-Anfragen beginnen.
Gibt es in ViteUneCoupe eine Warteliste für den Dezember?
Nein. Führen Sie stattdessen eine Absage-Liste neben der Kassa oder als Notiz in der Kundenkartei: Name, Wunschleistung, mögliche Tage, Telefonnummer. Sobald online eine Absage hereinkommt, rufen Sie die erste passende Person auf der Liste an. In der Spitzenwoche rettet dieser Zettel mehr Umsatz als jede Werbeaktion.
Muss ich zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub machen?
Nein, das ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Der 25. und 26. Dezember, der 1. und der 6. Jänner sind Feiertage mit Feiertagsruhe; die Werktage dazwischen können offen sein und sind wegen der Gutscheine und der Silvester-Steckfrisuren oft gute Tage. Entscheiden Sie sich früh, vereinbaren Sie einen Betriebsurlaub mit jeder Mitarbeiterin und tragen Sie die Schließtage vor der Kommunikation an die Kundschaft im Buchungstool ein.