Preiserhöhung im Friseursalon in Österreich: Kundinnen und Kunden informieren, ohne sie zu verlieren
In Österreich hat die Preiserhöhung im Friseursalon einen festen Termin im Kalender: Am 1. April tritt jedes Jahr die neue Lohnordnung des Friseur-Kollektivvertrags in Kraft, und in einem Handwerk, in dem fast alles Personalkosten sind, landet dieser Schritt unweigerlich auf der Preisliste. Die gute Nachricht vorweg: Sie dürfen Ihre Preise jederzeit erhöhen, eine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht, und bereits gebuchte Termine behalten in aller Regel den Preis, der bei der Buchung galt. Was das Gesetz verlangt, ist überschaubar: Am Umstellungstag müssen Preisverzeichnis innen, Aushang außen und Online-Preise denselben Stand zeigen. Alles andere, also Zeitpunkt, Höhe und vor allem der Ton, in dem Sie es sagen, ist Ihre unternehmerische Entscheidung.
Dieser Leitfaden ist für Salons in Österreich geschrieben und bleibt bei österreichischem Recht und österreichischen Zahlen: Kollektivvertrag statt Mindestlohn, PrAG statt PAngV, KSchG und ABGB statt BGB. Wer einen Salon in Deutschland führt, findet die dortige Rechtslage im Beitrag zur Preiserhöhung im Friseursalon in Deutschland. Hier geht es um die Kostenlage der Branche, um den passenden Zeitpunkt, um die Berechnung mit einem Rechenbeispiel, um das, was rechtlich für gebuchte Termine und Gutscheine gilt, und um Formulierungen für Aushang, E-Mail, Instagram und das Gespräch am Stuhl. Die technische Seite ist kurz: Wer seine Leistungen und Preise an einem Ort pflegt, etwa im Leistungskatalog einer kostenlosen Online-Terminbuchung ohne Provision wie ViteUneCoupe, hat am Stichtag Buchungsseite und Preisliste automatisch auf demselben Stand.
Der rechtliche Teil ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung mit Quellenangaben, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Landesinnung, die WKO oder eine Rechtsanwältin.
Warum die Preise in österreichischen Friseursalons steigen müssen
Eine Preiserhöhung fühlt sich für viele Inhaberinnen wie ein Eingeständnis an. In Österreich ist sie vor allem eines: Arithmetik, und zwar gut dokumentierte.
Die Lohnordnung ab 1. April 2026: rund 2,8 Prozent mehr Lohn
Die Löhne im Friseurgewerbe sind kollektivvertraglich geregelt, und als WKO-Mitglied sind Sie daran gebunden. Die Lohnordnung für Friseurinnen und Friseure gültig ab 1. April 2026 wurde am 5. März 2026 unterzeichnet und hebt die Mindestmonatslöhne gegenüber der Lohnordnung ab 1. April 2025 um rund 2,8 Prozent an (beide geprüft am 30. Oktober 2026):
| Lohngruppe | ab 1.4.2025 | ab 1.4.2026 | Differenz pro Monat |
|---|---|---|---|
| Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 1.965 € | 2.020 € | +55 € |
| 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.015 € | 2.071 € | +56 € |
| 2. und 3. Jahr | 2.030 € | 2.087 € | +57 € |
| 4. und 5. Jahr | 2.075 € | 2.133 € | +58 € |
| Ab dem 6. Jahr | 2.225 € | 2.287 € | +62 € |
| Lehrlingseinkommen 1. Lehrjahr | 782 € | 804 € | +22 € |
Drei Dinge machen aus "plus 60 Euro" deutlich mehr als 60 Euro. Erstens zahlen Sie in Österreich 14 Monatsbezüge, weil Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazukommen. Zweitens kommen auf jeden Euro Bruttolohn die Dienstgeberabgaben obendrauf (Sozialversicherung, DB, DZ, Kommunalsteuer, Mitarbeitervorsorgekasse). Drittens steigen in der Praxis nicht nur die KV-Mindestlöhne: Wer seine Meisterin mit Überzahlung bezahlt, zieht diese Überzahlung meist mit, sonst schmilzt der Abstand zur Berufseinsteigerin. Die Zulagen für Salonleitung (15 Prozent), Ausbilderinnen (10 Prozent) und Meisterinnen (10 Prozent) sind laut Lohnordnung Prozentsätze des KV-Lohns und steigen also automatisch mit. Was beim Einstellen sonst noch zu beachten ist, von der Lohngruppe bis zur ELDA-Anmeldung, steht im Beitrag zum Mitarbeiter einstellen im Friseursalon in Österreich.
Personalkosten: der größte Posten, und er wächst
Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder formulierte es am 3. Juni 2026 in der Presseaussendung der WKÖ-Friseurinnen und Stylistinnen so: "Unsere Friseurbetriebe trifft die volle Umsatzsteuer von 20 Prozent, obwohl die Personalkosten 85 Prozent oder mehr ausmachen." Die Innung fordert deshalb eine Halbierung der Umsatzsteuer auf Friseurleistungen auf 10 Prozent (WKÖ: Friseurinnen und Stylistinnen für Halbierung der USt, geprüft am 30. Oktober 2026). In derselben Aussendung: Der reale Umsatz der Branche ist 2025 um 3,4 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Betriebe seit 2010 um 47 Prozent gestiegen, die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum um ein Viertel gesunken, und der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen liegt inzwischen bei 57,8 Prozent. Ob die Steuersenkung kommt, war Ende Oktober 2026 offen; kalkulieren Sie nicht damit.
Die 85 Prozent sind die Aussage der Innung für Arbeitgeberbetriebe; für die Gesamtbranche inklusive der vielen Ein-Personen-Unternehmen weist die WKO-Statistik (Branchendaten Friseure, September 2026, PDF, geprüft am 30. Oktober 2026) für 2024 Umsatzerlöse von 971 Millionen Euro und einen Personalaufwand von 397 Millionen Euro aus, also rund 41 Prozent. Der Unterschied erklärt sich einfach: Die Inhaberin eines EPU steht in dieser Statistik nicht als Personalaufwand, obwohl sie die ganze Arbeit macht. Für einen Salon mit angestellten Friseurinnen ist die Größenordnung der Innung die realistische.
Die Branche erhöht bereits, aber vorsichtig
Sie sind mit Ihrer Anpassung nicht allein, und Sie sollten wissen, wie moderat die Branche vorgeht. Laut der Konjunkturbeobachtung der KMU Forschung Austria für die Branche Friseure wurden die Verkaufspreise im 1. Quartal 2025 gegenüber dem 1. Quartal 2024 im Durchschnitt um 2,8 Prozent erhöht, die Umsätze sanken real dennoch um 2,2 Prozent (Konjunkturbeobachtung Friseure, 2. Quartal 2025, PDF auf wko.at, geprüft am 30. Oktober 2026; Stichprobe 90 Betriebe mit 412 Beschäftigten). Für das 1. Quartal 2026 meldeten 26 Prozent der Friseurbetriebe Umsatzsteigerungen und 16 Prozent Rückgänge, nominell ein Plus von 0,7 Prozent zum Vorjahresquartal; im 2. Quartal 2026 beurteilten 43 Prozent ihre Geschäftslage als gut und 11 Prozent als schlecht (Konjunkturbeobachtung Gewerbe und Handwerk, Tabellenband 2. Quartal 2026, PDF, geprüft am 30. Oktober 2026).
Die Lehre daraus ist nicht "verzichten Sie auf die Erhöhung". Sie lautet: Die Kundschaft hält sich zurück, also muss die Erhöhung begründet, sauber gerechnet und gut erklärt sein. Und ein Teil der Antwort liegt gar nicht im Preis, sondern in der Auslastung und im Bon. Wer ruhige Stunden besser füllt und Zusatzleistungen im Friseursalon sauber anbietet, braucht weniger Prozentpunkte auf der Liste.
Wie viel Preiserhöhung ist angemessen?
Die ehrliche Antwort: Das sagt Ihnen Ihre Kalkulation, nicht der Kollektivvertrag und nicht der Salon gegenüber. Die KV-Erhöhung ist ein Anlass und ein Argument. Wer aber nur die 2,8 Prozent weitergibt, deckt nur den Lohn und lässt Energie, Miete, Material und die eigene Überzahlung auf dem Stand des Vorjahres. Wie Sie Ihren tatsächlichen Stundensatz berechnen, ist Thema des eigenen Leitfadens zur Preiskalkulation im österreichischen Friseursalon; hier geht es nur um die Größenordnung und die Umsetzung.
Rechenbeispiel: Was die Lohnordnung 2026 einen kleinen Salon kostet
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung, ausdrücklich keine Vorlage für Ihren Betrieb. Angenommen werden runde Werte; Ihre Lohnverrechnung liefert die exakten Zahlen.
| Position | Annahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| Team | 2 Vollzeit-Friseurinnen ab dem 6. Berufsjahr, KV-Lohn | Differenz 62 € pro Monat und Person |
| Monatsbezüge | 14 (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) | 62 € × 14 × 2 = 1.736 € brutto pro Jahr |
| Dienstgeberabgaben | Rechenannahme rund 30 Prozent auf den Bruttolohn | rund 2.260 € Mehrkosten pro Jahr |
| Kundenbesuche | 2.000 pro Jahr | rund 1,13 € Mehrkosten pro Besuch |
| Umsatzsteuer | 20 Prozent auf den Endpreis | rund 1,36 € mehr auf dem Brutto-Bon, damit netto 1,13 € ankommen |
Das wirkt harmlos, und genau das ist die Falle. Die 1,36 Euro decken ausschließlich den KV-Schritt für zwei Personen. Nicht enthalten sind die mitgezogene Überzahlung, die Lehrlingseinkommen, Ihre eigene Entlohnung als Inhaberin, Energie, Miete und Produkte, die seit der letzten Anpassung teurer wurden. Wer zuletzt vor zwei oder drei Jahren erhöht hat, muss das alles nachholen. Mehr Umsatz ist außerdem nicht mehr Gewinn: Von jedem zusätzlichen Euro auf dem Bon gehen zuerst 20 Prozent Umsatzsteuer ab, dann Material und Lohn.
Prozent oder pro Leistung: drei Modelle
| Modell | So funktioniert es | Geeignet, wenn |
|---|---|---|
| Gleichmäßig in Prozent | Alle Leistungen um denselben Prozentsatz anheben, dann auf glatte Beträge runden | Ihre Preisstruktur stimmt und nur das Niveau ist zu niedrig |
| Gezielt nach Zeitaufwand | Zeitintensive Leistungen (Farbe, Strähnen, Umformung, Langhaar) stärker anheben, Kurzleistungen moderat | Ihre Kalkulation zeigt, dass lange Termine den Stundensatz nicht erreichen |
| Neu strukturieren | Liste nach Haarlänge und Aufwand statt nach Damen und Herren aufbauen und die Preise dabei neu setzen | Sie wollten die Liste ohnehin modernisieren und nutzen den Stichtag dafür |
Das dritte Modell hat einen Nebeneffekt, der bei der Kommunikation hilft: Es erklärt sich über den Aufwand ("Langhaarschnitt dauert länger, also kostet er mehr") statt über "alles wird teurer". Was das PrAG dabei verlangt und warum "ab"-Preise in Österreich riskant sind, steht im Beitrag zur Preisliste im Friseursalon in Österreich; wir wiederholen das hier nicht.
Glatte Preise: 46 statt 45,50
Runden Sie nach der Prozentrechnung auf Beträge, die sich an der Kassa gut anfühlen: volle Euro, allenfalls 50-Cent-Schritte. 45,50 plus 2,8 Prozent sind 46,77 Euro; auf der Liste steht 47 Euro, nicht 46,77 und nicht 46,80. Friseurarbeit ist Handwerk, und Cent-Beträge signalisieren Supermarktregal. Glatte Beträge lassen sich auch am Stuhl in einem Satz nennen, ohne dass es nach Rechenkunststück klingt. Wichtig ist nur: Der gerundete Betrag ist der Preis auf der Liste, auf der Buchungsseite und auf dem Registrierkassenbeleg. Das PrAG verbietet, mehr zu verlangen als ausgezeichnet, also runden Sie auf der Liste, nicht erst an der Kassa.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Preiserhöhung?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt und keine Frist. Es gibt aber Termine, die Ihre Kundschaft als logisch empfindet, und solche, die willkürlich wirken.
Der 1. April mit dem Kollektivvertrag ist in Österreich der natürlichste Termin, weil die Begründung auf der Hand liegt: "Ab 1. April gelten die neuen KV-Löhne, ab 1. April gilt unsere neue Preisliste." Der Haken ist der Vorlauf: Die Lohnordnung 2026 wurde am 5. März unterzeichnet, also knapp vier Wochen vor Inkrafttreten. Wer auf die exakten Zahlen wartet, hat für die Ankündigung nur noch drei Wochen. Praktikabler ist es, die eigene Kalkulation schon im Februar mit einer realistischen Annahme zu machen (die Abschlüsse der letzten Jahre geben die Richtung vor), die Erhöhung Anfang März anzukündigen und sie zum 1. April oder, wenn Sie mehr Vorlauf wollen, zum 1. Mai umzusetzen. Die Lohnerhöhung ist dann einen Monat lang aus Ihrer Marge bezahlt, aber die Kundschaft hatte sechs Wochen Zeit, sich darauf einzustellen.
Der 1. Jänner ist die zweite verbreitete Variante. Jeder kennt "Preisliste gültig ab 1. Jänner 2027", Lieferanten passen ebenfalls zum Jahreswechsel an, und die Ankündigung kann im November mit dem Terminwunsch für die Weihnachtswochen verbunden werden. Der Nachteil: Im Dezember ist der Salon voll, das Team gestresst, und eine Preisdiskussion am Tresen ist das Letzte, was dann noch fehlt. Lösung: im November ankündigen, im Dezember nur noch freundlich erinnern, im Jänner umsetzen. Wer zum 1. Jänner erhöht, trägt die KV-Erhöhung vom April bis zum nächsten Jänner aus der eigenen Marge, das gehört in die Kalkulation.
Gestaffelt nach Leistung ist die dritte Option: zum 1. April die Schnittpreise, zum 1. September die Farb- und Strähnenpreise, oder umgekehrt. Zwei kleinere Schritte werden von vielen Kundinnen besser akzeptiert als ein großer alle drei Jahre, sie kosten aber doppelten Kommunikationsaufwand und doppeltes Umstellen von Aushang, Buchungsseite und Kassa.
Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind eine Empfehlung aus der Praxis, keine Rechtspflicht. Sie decken bei den meisten Stammkundinnen genau einen Besuchsrhythmus ab: Wer Anfang März im Salon war, hat die Ankündigung gehört und zahlt im April ohne Überraschung den neuen Preis.
Wann Sie nicht erhöhen sollten: in den Wochen vor dem Ball oder der Matura, wenn ohnehin alle wegen der Hochsteckfrisur anrufen, unmittelbar nach einem Wechsel im Team, nach einer Phase mit Reklamationen oder gleichzeitig mit einer Verschlechterung des Angebots (kürzere Öffnungszeiten, weniger Service). Eine Erhöhung braucht eine stabile Leistung als Fundament.
Was rechtlich gilt: Ankündigung, gebuchte Termine, Online-Preise, Gutscheine
Keine Ankündigungspflicht, aber eine Auszeichnungspflicht
Weder das ABGB noch das Preisauszeichnungsgesetz verlangen von einem Friseursalon, eine Preiserhöhung vorher anzukündigen oder eine Frist einzuhalten. Das PrAG regelt, wie Preise auszuzeichnen sind, nicht, wie lange sie gelten müssen. Die Pflicht, die Sie am Umstellungstag tatsächlich trifft, ist die Auszeichnung: Friseurbetriebe müssen die Preise ihrer typischen Leistungen als Bruttopreise auszeichnen, und zwar in Österreich sowohl im Salon als auch außen an der Betriebsstätte, mit Bezirksverwaltungsbehörde und UWG im Hintergrund. Die Details (welche Leistungen, Strafrahmen, "ab"-Preise, Damen- und Herrenpreise) haben wir im Beitrag zur Preisliste im Friseursalon in Österreich ausführlich beschrieben. Für die Preiserhöhung heißt das nur: innen, außen, Website, Buchungsseite und Google-Unternehmensprofil am selben Tag umstellen, sonst steht irgendwo ein niedrigerer Preis, und mehr als den ausgezeichneten Preis dürfen Sie nicht verlangen.
Bereits gebuchte Termine: welcher Preis gilt?
Hier wird es für Salons mit Online-Buchung besonders relevant, und hier lohnt sich Vorsicht bei der Formulierung. Allgemeines Vertragsrecht in Österreich: Nach § 861 ABGB kommt ein Vertrag durch übereinstimmenden Willen zustande, also durch Angebot und Annahme (geprüft am 30. Oktober 2026). Bucht eine Kundin einen Termin für eine konkrete Leistung zu einem konkret angezeigten Preis und bestätigen Sie diese Buchung, ist der angezeigte Preis Teil der Vereinbarung. Eine einseitige Erhöhung nach der Buchung ist dann nicht möglich; Sie bräuchten die Zustimmung der Kundin.
Das Konsumentenschutzgesetz verschärft das für Preisklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG ist eine Klausel, die dem Unternehmer für eine innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringende Leistung ein höheres Entgelt zugesteht, nicht verbindlich, es sei denn, sie wurde im Einzelnen ausgehandelt (geprüft am 30. Oktober 2026). Für Leistungen, die später als zwei Monate nach der Buchung erbracht werden, lässt § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG Preisänderungsklauseln nur zu, wenn sie sachlich begründet, vom Willen des Unternehmers unabhängig und in beide Richtungen formuliert sind. Übersetzt für den Salonalltag: Ein Satz in Ihren Buchungsbedingungen wie "Es gilt der am Termintag gültige Preis" ist für Termine in den nächsten zwei Monaten praktisch wertlos und danach nur mit sehr sorgfältiger Formulierung haltbar. Ein spezielles Gerichtsurteil zu Friseurterminen haben wir dazu nicht gefunden; das hier ist die allgemeine Rechtslage.
Für die Praxis gibt es eine Lösung, die rechtlich sauber ist und obendrein als Verkaufsargument taugt: Nennen Sie ein Datum und halten Sie den gebuchten Preis. "Alle Termine, die bis zum 31. März gebucht werden, rechnen wir noch zum bisherigen Preis ab, auch wenn sie erst im April stattfinden." Damit haben Sie keine Diskussion am Tresen, und Sie machen aus der Umstellung einen kleinen Anreiz für frühe Buchungen. Prüfen Sie nur, was Ihre Buchungsbestätigung tatsächlich enthält: Steht dort Leistung und Preis, ist die Lage eindeutig. Steht dort nur die Uhrzeit, gilt im Zweifel der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung ausgehängt beziehungsweise online angegeben war, und das ist dann eine Beweisfrage, die Sie nicht führen wollen.
Termine, die erst nach der Umstellung gebucht werden, kosten selbstverständlich den neuen Preis, auch wenn die Kundin "schon immer" den alten gezahlt hat.
Online gebuchte Preise: die Buchungsseite ist eine Preisangabe
Eine Buchungsseite, die neben "Schneiden, Waschen, Föhnen" einen Preis zeigt, ist eine Preisangabe gegenüber Konsumentinnen, mit allen Folgen: Sie darf nicht höher abgerechnet werden als angezeigt, und sie muss am Stichtag mit dem Aushang übereinstimmen. Das typische Problem nach einer Preiserhöhung ist nicht der fehlende Aushang, sondern der Widerspruch: neue Liste im Salon, alte Preise im Schaukasten, dritte Version auf der Buchungsseite, vierte im Google-Unternehmensprofil. Jede Abweichung kostet Vertrauen und ist eine Angriffsfläche. Eine Checkliste für den Umstellungstag:
- Preisverzeichnis im Salon ausgetauscht, mit Datum ("gültig ab ...")
- Aushang außen an der Betriebsstätte beziehungsweise im Schaukasten aktualisiert
- Leistungskatalog der Online-Buchung angepasst (Preis und, wenn nötig, Dauer)
- Website und Google-Unternehmensprofil geprüft
- Alte Flyer, Gutscheinvorlagen mit Preisen und Instagram-Beiträge mit Preisangaben entfernt oder korrigiert
- Registrierkasse umgestellt, Team informiert
Wer als Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer abrechnet, hat auf der Liste schlicht den Endpreis stehen. Aber Achtung: Eine Preiserhöhung bringt Sie näher an die Umsatzgrenze, ab der die Regelung wegfällt. Was dann passiert, erklärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon in Österreich.
Gutscheine: Wertgutschein oder Leistungsgutschein
Ein Wertgutschein über 50 Euro ist nach der Erhöhung weiterhin 50 Euro wert; die Kundin zahlt die Differenz zum neuen Preis dazu. Ein Leistungsgutschein ("einmal Schneiden, Waschen, Föhnen") berechtigt dagegen zur beschriebenen Leistung, unabhängig davon, was sie heute kostet; die WKO hält fest, dass dafür keine Aufzahlung verlangt werden darf. Wer viele Leistungsgutscheine verkauft, trägt also jede Preiserhöhung selbst und sollte vor dem nächsten Weihnachtsgeschäft über Wertgutscheine nachdenken. Alles Weitere, von der 30-jährigen Verjährung über die OGH-Rechtsprechung zur Befristung bis zur Registrierkasse, steht im Beitrag zu Gutscheinen im Friseursalon in Österreich.
Wie Sie die Preiserhöhung Ihrer Kundschaft erklären
Der Ansatz der Innung: erklären statt entschuldigen
Die Tiroler Innung der Friseure hat zum Thema eine öffentlich abrufbare Seite mit zwei Infoblättern veröffentlicht, "Preisanpassung in 4 Schritten" und eine kurze Schulungsunterlage für das Team (WKO Tirol: Preisanpassungen sicher kommunizieren, Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026). Die vier Schritte in Kurzform: Mut zur Preisanpassung (sie "sind kein Zeichen von Schwäche, sondern sichern die Zukunft Ihres Betriebs"), offene Kommunikation im Team mit einheitlichen, kurzen Sätzen und geübten Antworten auf kritische Rückfragen, frühzeitige Information der Kundschaft über alle Kanäle, die zum Salon passen, und Preisakzeptanz durch sichtbare Leistung. Der Leitsatz der Schulungsunterlage: "Wir entschuldigen uns nicht, sondern erklären freundlich." Beide Blätter sind frei verlinkt; holen Sie sie sich direkt bei der Innung, wir geben sie hier nicht wieder. Ihre eigene Landesinnung hat vergleichbare Unterlagen oder hilft mit Textbausteinen.
Daraus und aus der Salonpraxis ergeben sich drei Grundsätze:
Erklären, nicht entschuldigen. Eine Entschuldigung signalisiert, dass Sie selbst nicht hinter dem Preis stehen. Dann steht Ihre Kundin auch nicht dahinter. Sagen Sie, warum (Kollektivvertrag, faire Löhne für Ihr Team, Energie und Material), und sagen Sie es ohne Konjunktiv.
Transparent, aber nicht buchhalterisch. "Seit 1. April gelten die neuen KV-Löhne, und wir zahlen unser Team gern fair" reicht. Eine Auflistung Ihrer Miete, Stromrechnung und Produktpreise wirkt wie ein Rechtfertigungsversuch. Erfinden Sie auch keine Prozentwerte, die Sie nicht belegen können.
Zuerst das Team, dann die Kundschaft. Die Erhöhung wird an vier Stühlen zwanzigmal am Tag erklärt, nicht einmal am Empfang. Dazu gleich mehr.
Die Kanäle: wo die Information ankommen muss
| Kanal | Zeitpunkt | Wofür |
|---|---|---|
| Aushang innen und außen | Ankündigung 4 bis 6 Wochen vorher, neue Liste am Stichtag | Pflichtinformation und sichtbares Signal für alle |
| Gespräch am Stuhl und an der Kassa | Bei jedem Besuch im Ankündigungszeitraum | Der wichtigste Kanal für die Stammkundschaft |
| Hinweis in Buchungsbestätigung und Terminerinnerung | Ab der Ankündigung bis zum Stichtag | Erreicht alle, die online buchen |
| Buchungsseite und Website | Hinweiszeile ab der Ankündigung, neue Preise am Stichtag | Vermeidet Überraschungen beim Online-Buchen |
| Google-Unternehmensprofil und Instagram | Ein Beitrag zur Ankündigung, Preisangaben am Stichtag korrigieren | Reichweite, auch für seltener kommende Kundschaft |
| E-Mail an die Stammkundschaft | Einmal, zur Ankündigung | Nur mit passender Rechtsgrundlage, siehe unten |
Ein Wort zur E-Mail: Eine Preisinformation bewirbt Ihr Angebot und ist damit in Österreich elektronische Werbung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Nach § 174 TKG 2021 braucht sie grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Empfängerin; eine Ausnahme gilt für bestehende Kundinnen, deren E-Mail-Adresse Sie im Zusammenhang mit einer Leistung erhalten haben, wenn es um eigene, ähnliche Leistungen geht, die Kundin bei der Erhebung und in jeder Nachricht kostenlos widersprechen kann und nicht in der ECG-Liste eingetragen ist (WKO: Werbung per Telefon, Fax, E-Mail, SMS, geprüft am 30. Oktober 2026). Ein bloßes "sie war schon einmal da" reicht laut WKO nicht. Unproblematisch ist dagegen der Hinweis in der Bestätigung oder Erinnerung zu einem konkret gebuchten Termin, weil das eine Information zum bestehenden Vertrag ist. Wie Sie Kundendaten in Österreich insgesamt sauber führen, steht im Beitrag zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon in Österreich.
Das Team briefen, bevor der erste Aushang hängt
Jede Mitarbeiterin muss den neuen Preis, den Grund und den Umgang mit Rückfragen kennen, bevor die erste Kundin fragt. Ein unsicheres "Ja, ähm, die Chefin hat die Preise erhöht" macht aus einer sachlichen Information eine Verlegenheit. Ein Team-Briefing von zwanzig Minuten reicht, wenn es drei Dinge enthält:
- Der Grund in einem Satz, den alle gleich sagen: "Wir haben unsere Preise angepasst, weil unsere Kosten gestiegen sind, und wir wollen unser Team weiterhin fair bezahlen."
- Drei typische Rückfragen und die Antwort darauf, kurz durchgespielt: "Das ist aber teurer geworden", "Warum schon wieder?", "Ich komme schon so lange". Die Regel der Innung dazu lautet: kurz antworten, nicht rechtfertigen, freundlich zurück zum Service.
- Wer hilft, wenn es heikel wird. In den ersten Wochen nach der Umstellung sollte an der Kassa eine erfahrene Kraft oder die Leitung stehen beziehungsweise dazugeholt werden können, damit niemand Jüngeres allein eine enttäuschte Stammkundin abfangen muss.
Dass Ihr Team von den höheren Löhnen selbst profitiert, hilft dabei: Wer die Erhöhung mitträgt, erklärt sie überzeugender. Und eine Regel gilt ohne Ausnahme: Niemand im Salon spricht gegenüber Kundschaft negativ über Preise, Chefin oder Kollektivvertrag.
Formulierungsvorlagen in österreichischem Deutsch
Die folgenden Texte sind Vorschläge zum Anpassen, keine Mustertexte mit Rechtsgarantie. Setzen Sie Ihren Ton, Ihre Zahlen und Ihr Datum ein.
Aushang zur Ankündigung (innen und außen):
Neue Preise ab 1. April 2026
Liebe Kundinnen und Kunden, mit 1. April passen wir unsere Preise an. Der Grund ist einfach: Mit dem neuen Kollektivvertrag steigen die Löhne unseres Teams, und wir zahlen gern fair. Auch Energie und Produkte sind teurer geworden. Schneiden, Waschen und Föhnen kostet dann 47 statt 45 Euro, der Herrenhaarschnitt 31 statt 30 Euro; die vollständige Preisliste finden Sie am Empfang und draußen im Schaukasten. Alle Termine, die bis 31. März gebucht sind, verrechnen wir noch zum bisherigen Preis. Danke für Ihre Treue. Ihr Team vom Salon [Name]
Satz am Stuhl, während des Besuchs:
"Eine Info noch, bevor Sie gehen: Ab April gelten bei uns neue Preise, Ihr Schnitt kostet dann 47 statt 45 Euro. Mit dem neuen Kollektivvertrag steigen die Löhne, und das wollen wir ehrlich weitergeben. Wenn Sie Ihren nächsten Termin heute schon ausmachen, gilt natürlich noch der alte Preis."
Antwort auf "Warum schon wieder?":
"Verstehe ich gut. Der Kollektivvertrag steigt jedes Jahr im April, und wir haben die letzten beiden Jahre nicht alles weitergegeben. Wir haben lange gerechnet, damit es bei zwei Euro bleibt. Was gleich bleibt: Sie haben bei uns immer dieselbe Friseurin und dieselbe Zeit."
Hinweiszeile in Buchungsbestätigung und Terminerinnerung (bis zum Stichtag):
Hinweis: Ab 1. April 2026 gelten bei uns neue Preise. Für Ihren gebuchten Termin gilt der Preis, der Ihnen bei der Buchung angezeigt wurde.
Instagram-Beitrag oder Story (Text zum Teamfoto):
Ab 1. April gibt es bei uns eine neue Preisliste. Warum? Weil mit dem Kollektivvertrag die Löhne steigen und wir unser Team fair bezahlen wollen, und weil Qualität Zeit braucht. Die neuen Preise findet ihr ab sofort auf unserer Buchungsseite, Link in der Bio. Wer bis 31. März bucht, zahlt noch den alten Preis. Danke, dass ihr uns die Treue haltet.
E-Mail an Stammkundinnen (nur mit Rechtsgrundlage, siehe oben):
Betreff: Unsere Preise ab April
Liebe Frau Huber,
mit 1. April passen wir die Preise im Salon [Name] an. Der wichtigste Grund: Mit dem neuen Kollektivvertrag steigen die Löhne unseres Teams, und wir möchten, dass gute Friseurinnen bei uns gut verdienen. Für Sie heißt das konkret: Schneiden, Waschen, Föhnen kostet künftig 47 statt 45 Euro. Alle anderen Preise finden Sie unter [Link zur Preisliste].
Termine, die Sie bis 31. März buchen, verrechnen wir noch zum bisherigen Preis, auch wenn sie erst im April stattfinden.
Danke, dass Sie uns seit Jahren die Treue halten. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.
Herzliche Grüße, [Name], Salon [Name]
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Preissensible Stammkundinnen: was Sie tun und was nicht
Die Preiserhöhung ist der Moment, in dem Stammkundinnen prüfen, ob sich der Salon noch "richtig" anfühlt. Ein paar Regeln aus der Praxis:
- Kein Dauerrabatt für Stammkundschaft. Eine Übergangsfrist für bereits gebuchte Termine ist fair und rechtlich ohnehin geboten. Zwei Preislisten über Monate sind dagegen ein Verwaltungsalbtraum, mit der Pflicht zum eindeutigen Preisverzeichnis kaum vereinbar und signalisieren, dass der neue Preis verhandelbar ist.
- Eine günstigere Variante anbieten statt den Preis zu senken. Wer sich die Komplettfarbe nicht mehr alle sechs Wochen leisten will, bekommt den Ansatz alle sechs und die Komplettfarbe alle zwölf Wochen angeboten, oder einen längeren Rhythmus beim Schnitt. Die Kundin bleibt, der Stundensatz bleibt, nur die Frequenz ändert sich.
- Den Folgetermin am Stuhl ausmachen. Wer mit einem festen nächsten Termin hinausgeht, vergleicht weniger. Wie Sie diese Routine aufbauen, steht im Leitfaden zur Kundenbindung und Wiederbuchung im Friseursalon.
- Ruhig bleiben, wenn jemand mit Wechsel droht. Grund in einem Satz, benennen, was gleich bleibt, Entscheidung bei der Kundin lassen. Wer bei der ersten Drohung nachgibt, verhandelt künftig jeden Preis. Die meisten bleiben, wenn die Erhöhung begründet, moderat und freundlich kommuniziert ist.
Was Sie außerdem vermeiden sollten: stille Erhöhungen, die die Kundin erst an der Kassa bemerkt (und die gegen die Auszeichnungspflicht verstoßen, solange die alte Liste hängt); Rabattaktionen zum Trost, die die Erhöhung faktisch zurücknehmen; und die Konkurrenz als Begründung, denn "die anderen haben auch erhöht" interessiert niemanden.
So setzen Sie die neuen Preise technisch um
Die Umsetzung scheitert selten an der Entscheidung, sondern an den vier oder fünf Orten, an denen Preise stehen. Der pragmatische Weg ist eine führende Quelle, aus der alle anderen abgeleitet werden.
Mit ViteUneCoupe pflegen Sie Ihre Leistungen mit Preis und Dauer einmal im Leistungskatalog; die Buchungsseite zeigt der Kundschaft ab diesem Moment den neuen Stand, und den Aushang für innen und außen drucken Sie aus derselben Liste. Nutzen Sie den Stichtag auch, um die hinterlegten Dauern zu prüfen: Eine Balayage, die im Katalog mit 90 Minuten steht und in Wahrheit 150 dauert, ist die häufigste Ursache für Preise, die den Stundensatz nicht erreichen. Wie Sie Leistungen, Varianten und Zuschläge sinnvoll anlegen, steht im Beitrag zum Leistungskatalog für die Online-Buchung im Friseursalon. Leistungskatalog, Buchungsseite, Mitarbeiterplanung, Kalender und Kundenkartei sind im kostenlosen Tarif enthalten, dauerhaft mit 0 % Provision. Im Standard-Tarif für 29 € zzgl. USt. pro Monat, monatlich kündbar, kommen Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation dazu. Die Bestätigung nennt die gebuchte Leistung, und ein angepasster Erinnerungstext ist ein guter Platz für die Hinweiszeile zur Preisänderung.
Zur Ehrlichkeit gehört, was ViteUneCoupe nicht ist: keine Registrierkasse, die Preise an der Kassa umstellt oder Belege erzeugt; kein Newsletter-Werkzeug für Massen-E-Mails an die Stammkundschaft; es druckt Ihnen auch keinen Schaukasten-Aushang, und Erinnerungen gibt es per E-Mail, nicht per SMS. Ob Ihre Buchungsseite Preise anzeigt und wie Ihre Bestätigung formuliert ist, prüfen Sie am besten vor der Ankündigung selbst, damit "der bei der Buchung angezeigte Preis" auch tatsächlich angezeigt wird. Die Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt der Erhöhung trifft weiterhin Ihre Kalkulation, nicht die Software.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Preiserhöhung im Friseursalon in Österreich vorher ankündigen?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Ankündigungspflicht und keine Frist. Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt nur, dass das Preisverzeichnis innen, der Aushang außen und Ihre Online-Preise am Tag der Umstellung den aktuellen Stand zeigen. Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind trotzdem empfehlenswert, weil sie etwa einen Besuchsrhythmus Ihrer Stammkundschaft abdecken.
Gilt für bereits gebuchte Termine der alte oder der neue Preis?
In der Regel der alte. Wer einen Termin mit konkreter Leistung und angezeigtem Preis bucht und von Ihnen bestätigt bekommt, hat diesen Preis nach § 861 ABGB vereinbart. Eine Klausel, die Ihnen für Leistungen innerhalb von zwei Monaten nach der Buchung ein höheres Entgelt zugesteht, ist nach § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG nicht verbindlich, sofern sie nicht einzeln ausgehandelt wurde. Am einfachsten: ein Stichtag, bis zu dem gebuchte Termine zum alten Preis verrechnet werden.
Wie viel darf ich die Preise im Friseursalon erhöhen?
Rechtlich gibt es keine Obergrenze; die Höhe ergibt sich aus Ihrer Kalkulation. Die KV-Lohnordnung 2026 hebt die Mindestlöhne um rund 2,8 Prozent an, und nur diesen Schritt weiterzugeben reicht meist nicht, weil Dienstgeberabgaben, Überzahlungen, Energie und Material fehlen. Zur Einordnung: Laut KMU Forschung Austria erhöhte die Branche ihre Verkaufspreise im 1. Quartal 2025 um durchschnittlich 2,8 Prozent.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Preiserhöhung: 1. April oder 1. Jänner?
Der 1. April hat die klarste Begründung, weil an diesem Tag die neue Lohnordnung in Kraft tritt; der Vorlauf ist allerdings knapp, weil die Lohnordnung meist erst Anfang März unterzeichnet wird. Der 1. Jänner ist vertraut und gut ankündbar, verlangt aber, die KV-Erhöhung neun Monate aus der eigenen Marge zu tragen. Beides ist vertretbar; entscheidend ist, dass Sie den Termin ankündigen und an einem Tag überall umstellen.
Was passiert mit Gutscheinen nach einer Preiserhöhung?
Ein Wertgutschein behält seinen Nennwert, die Kundin zahlt die Differenz zum neuen Preis dazu. Ein Leistungsgutschein berechtigt weiterhin zur beschriebenen Leistung, ohne Aufzahlung, auch wenn sie inzwischen mehr kostet. Wer viele Leistungsgutscheine verkauft, trägt jede Preiserhöhung selbst.
Darf ich meine Stammkundinnen per E-Mail über neue Preise informieren?
Nur mit Zustimmung oder im Rahmen der Bestandskunden-Ausnahme des § 174 TKG 2021: E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Leistung erhalten, eigene ähnliche Leistungen, Widerspruchsmöglichkeit bei jeder Nachricht, kein Eintrag in der ECG-Liste. Unproblematisch ist ein Hinweis in der Bestätigung oder Erinnerung zu einem konkret gebuchten Termin.