Friseursalon schließen in Österreich: Ruhendmeldung, Zurücklegung und die letzten Termine richtig planen
Einen Friseursalon in Österreich zu schließen ist weniger ein einzelner Behördengang als eine Kette von Fristen, die rückwärts vom letzten Arbeitstag laufen. Die eigentliche Meldung an die Gewerbebehörde dauert Minuten und kostet nichts. Was Zeit braucht, sind die Kündigungsfristen des Teams, die Kündigungstermine des Mietvertrags, die Abwicklung mit Finanzamt und SVS und die Frage, was mit Gutscheinen, Registrierkasse und Kundenkartei passiert. Und vorher steht eine Entscheidung, die viele Inhaberinnen und Inhaber unterschätzen: ruhend melden oder zurücklegen? Die Ruhendmeldung hält die Gewerbeberechtigung am Leben und beendet trotzdem die SVS-Beiträge, die Zurücklegung ist unwiderruflich.
Dieser Leitfaden ist für Friseursalons in Österreich geschrieben und folgt der Reihenfolge, in der die Dinge tatsächlich anstehen: Entscheidung, Zeitplan, Team, Behörden, Steuern, Kasse, Mietvertrag, Gutscheine, Kundendaten und zum Schluss die Kundschaft und der Terminkalender. Wenn Sie Ihre Termine über eine kostenlose Online-Terminbuchung für Friseursalons wie ViteUneCoupe annehmen, erfahren Sie am Ende, wie Sie die Buchungsseite zum Stichtag sauber dichtmachen und Ihre Kundenkartei exportieren. Für den Nachbarmarkt haben wir einen eigenen Beitrag zum Schließen eines Friseursalons nach deutschem Recht; hier geht es ausschließlich um die österreichische Rechtslage.
Ein Hinweis vorab: Alle Normen wurden am 30. Oktober 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), auf usp.gv.at, svs.at und bei der WKO geprüft. Der Text ist sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den Aufgabegewinn brauchen Sie Ihre Steuerberatung, für Sonderfälle im Team die Rechtsberatung Ihrer Landesinnung oder eine Anwältin.
Ruhend melden oder zurücklegen: die Entscheidung kommt zuerst
Die Gewerbeordnung kennt zwei Wege, einen Betrieb zu beenden, und sie unterscheiden sich in fast allem, was danach kommt.
| Ruhendmeldung (§ 93 GewO) | Zurücklegung (§ 86 GewO) | |
|---|---|---|
| Wofür gedacht | Vorübergehende Unterbrechung: Babypause, längere Krankheit, Auszeit, Saisonbetrieb | Endgültiges Aus |
| Wohin | Landeskammer der WKO (Mitgliederservice oder eServices), formlos möglich | Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, auch online über GISA mit ID Austria |
| Frist | Binnen 3 Wochen ab Beginn des Ruhens, sonst Strafe bis 1.090 Euro (§ 368 GewO) | Keine Frist; wirksam mit Einlangen oder zu einem späteren, genannten Datum |
| Gewerbeberechtigung | Bleibt bestehen, darf aber nicht ausgeübt oder beworben werden | Erlischt; Wiederaufnahme nur durch neue Gewerbeanmeldung |
| SVS | Pflichtversicherung endet mit Monatsletztem, rückwirkend bis 18 Monate anerkennbar | Pflichtversicherung endet mit Monatsletztem |
| WKO-Mitgliedschaft | Bleibt, Grundumlage bei ganzjährigem Ruhen höchstens zur Hälfte | Endet |
| Lehrverhältnisse | Enden nicht automatisch | Enden automatisch (§ 14 Abs 2 lit d BAG) |
| Rückgängig | Jederzeit: Wiederaufnahme der WKO binnen 3 Wochen anzeigen | Nein, die Anzeige ist nach Einlangen unwiderruflich |
Ruhendmeldung: die Lösung für Babypause, Krankheit und Auszeit
Wer den Salon nur für einige Monate oder ein, zwei Jahre nicht betreiben will, meldet das Gewerbe ruhend. Die WKO erklärt auf ihrer Seite zur Ruhendmeldung und Wiederaufnahme der Gewerbeausübung (geprüft am 30. Oktober 2026), dass die Anzeige binnen drei Wochen bei der zuständigen Landeskammer einlangen muss; eine darüber hinausgehende rückwirkende Ruhendmeldung ist nach der Gewerbeordnung unzulässig, ein Verstoß gegen die Frist kann mit bis zu 1.090 Euro bestraft werden. Während das Gewerbe ruht, dürfen Sie keine Friseurleistungen anbieten, ausüben oder bewerben, also auch keine Buchungsseite online lassen, die Termine annimmt.
Für die Sozialversicherung ist die Ruhendmeldung der eigentliche Hebel. Die SVS beschreibt auf ihrer Seite zur Unterbrechung der Selbständigkeit für Gewerbetreibende (geprüft am 30. Oktober 2026): Mit dem Ruhen endet die Pflichtversicherung mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem das Ruhen wirksam wird; die WKO informiert die SVS, Sie müssen dort nichts extra melden. Gegenüber der SVS kann eine verspätete Ruhendmeldung bis zu 18 Monate rückwirkend anerkannt werden, aber nur in den Versicherungszweigen, aus denen Sie in dieser Zeit keine Leistung bezogen haben: ein einziger Arztbesuch auf SVS-Kosten sperrt die rückwirkende Ausnahme in der Krankenversicherung. Wichtig ist außerdem, dass alle Ihre Gewerbeberechtigungen ruhen müssen; bleibt nur eine aufrecht, bleibt die Pflichtversicherung.
Zwei Dinge fallen bei der Ruhendmeldung gern durch den Rost. Erstens: Ohne Pflichtversicherung haben Sie nach sechs Wochen keinen Krankenversicherungsschutz mehr, wenn nicht eine andere Versicherung greift (Mitversicherung, Anstellung, Weiterversicherung, Selbstversicherung). Zweitens: Die Betriebsanlage, der Mietvertrag, die Registrierkasse und die Lehrverhältnisse laufen weiter, die Ruhendmeldung berührt sie nicht. Wer in der Babypause den Salon behalten und später wieder aufsperren will, hat also weiterhin Miete, Kassenanbieter und gegebenenfalls einen Lehrling zu bedienen. Was die SVS in Mutterschutz und Krankheit an Betriebshilfe und Wochengeld für selbständige Friseurinnen bietet, ist ein eigenes Thema; die Ruhendmeldung ist dafür jedenfalls nicht Voraussetzung, prüfen Sie das Zusammenspiel vor der Anzeige direkt bei der SVS.
Zurücklegung: endgültig, gebührenfrei, unwiderruflich
Für das endgültige Aus legen Sie die Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde zurück. Das Unternehmensserviceportal beschreibt den Ablauf auf seiner Seite zur Beendigung eines Einzelunternehmens (geprüft am 30. Oktober 2026): formlos oder per Formular, persönlich, schriftlich oder elektronisch über GISA, mit GISA-Zahl, Name, Gewerbewortlaut, Standort und gewünschtem Datum. Nach § 86 Abs 1 GewO wird die Zurücklegung mit dem Einlangen bei der Behörde wirksam, es sei denn, Sie nennen einen späteren Tag. Das ist praktisch: Sie können die Anzeige heute abschicken und den Stichtag auf den letzten Arbeitstag legen. Nach § 86 Abs 2 GewO ist die Anzeige nach dem Einlangen unwiderruflich. Wer es sich danach anders überlegt, meldet das Gewerbe neu an, mit allen Nachweisen.
Eingaben im gewerblichen Berufsrecht sind von Bundesgebühren befreit, die Zurücklegung kostet also nichts. Die Gewerbebehörde informiert laut USP die SVS, deren Pflichtversicherung mit dem letzten Tag des Kalendermonats endet, in dem alle Gewerbeberechtigungen erloschen sind; eine Gewerbeausübung nach der Zurücklegung gilt als unbefugte Gewerbeausübung und ist mit bis zu 3.600 Euro bedroht (WKO-Broschüre "Betriebsschließung", Stand März 2026). Mit der Zurücklegung am Hauptstandort erlöschen übrigens auch die Berechtigungen aller weiteren Betriebsstätten.
Zeitplan: welche Frist den Stichtag bestimmt
Rechnen Sie vom gewünschten letzten Arbeitstag rückwärts. Drei Fristen sind in einem typischen Salon die längsten:
- Mietvertrag: Ist nichts anderes vereinbart, endet ein Geschäftsraummietvertrag zum Quartalsende mit drei Monaten Kündigungsfrist (§ 560 Abs 1 Z 2 lit e ZPO). Ein befristeter Vertrag ohne Ausstiegsklausel läuft bis zum vereinbarten Ende, egal ob Sie schließen.
- Team: Eine Mitarbeiterin im zehnten Dienstjahr hat drei Monate Kündigungsfrist, im zwanzigsten vier Monate (§ 1159 ABGB). Der Friseur-Kollektivvertrag erlaubt als Kündigungstermin den 15. oder den Letzten eines Kalendermonats.
- Lehrling: Endet nur bei Zurücklegung automatisch, sonst braucht es eine einvernehmliche Auflösung mit Rechtsbelehrung oder einen Ausbildungsübertritt, und in jedem Fall einen neuen Lehrbetrieb.
Wer diese drei Fristen kennt, landet in der Regel bei vier bis sechs Monaten zwischen Entscheidung und letztem Haarschnitt, bei einem unkündbaren befristeten Mietvertrag entsprechend länger. Die detaillierte Checkliste mit Zeitachse finden Sie am Ende des Artikels.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen, wenn der Salon zusperrt
Mit der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung enden Dienstverhältnisse nicht von selbst, und eine Betriebsschließung ist laut WKO in der Regel kein Entlassungsgrund. Es bleiben zwei Wege: die Arbeitgeberkündigung unter Einhaltung von Frist und Termin oder die einvernehmliche Auflösung zu einem frei gewählten Datum, die Sie aus Beweisgründen immer schriftlich festhalten sollten. Welche Rechte Ihre Mitarbeiterinnen aus Kollektivvertrag und Dienstzettel mitbringen, haben wir im Beitrag zum Einstellen von Mitarbeitern im Friseursalon in Österreich beschrieben; hier geht es um das Ende.
Kündigungsfristen und Kündigungstermine nach § 1159 ABGB und Kollektivvertrag
Seit 1. Oktober 2021 gelten für Arbeiterinnen und Arbeiter die Fristen des § 1159 ABGB (geprüft am 30. Oktober 2026), die den Angestelltenfristen entsprechen. Der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure setzt in § 18 keine eigenen, kürzeren Fristen, sondern verweist auf die gesetzlichen; er regelt aber den Termin: Bei Arbeitgeberkündigung gilt als vereinbart, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann, statt nur zum Quartalsende wie im Gesetz. Der erste Monat ist Probezeit mit jederzeitiger Lösung ohne Begründung.
| Dauer des Dienstverhältnisses | Kündigungsfrist des Arbeitgebers | Kündigungstermin laut KV |
|---|---|---|
| 1. und 2. Dienstjahr | 6 Wochen | 15. oder Letzter des Monats |
| ab dem 3. Dienstjahr | 2 Monate | 15. oder Letzter des Monats |
| ab dem 6. Dienstjahr | 3 Monate | 15. oder Letzter des Monats |
| ab dem 16. Dienstjahr | 4 Monate | 15. oder Letzter des Monats |
| ab dem 26. Dienstjahr | 5 Monate | 15. oder Letzter des Monats |
Die Mitarbeiterin selbst kann laut KV mit zwei Wochen Frist kündigen; wer nach der Ankündigung der Schließung eine neue Stelle findet, ist also schnell weg, planen Sie das für die letzten Wochen ein. Bei Arbeitgeberkündigung hat sie außerdem Anspruch auf ein Fünftel der wöchentlichen Normalarbeitszeit als bezahlte Freizeit zur Stellensuche (§ 18 Abs 4 KV). Zwei Stolperfallen aus der WKO-Broschüre: Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam, nicht mit dem Datum auf dem Brief, und der Kündigungstermin ist der letzte Arbeitstag, nicht der Tag des Ausspruchs. Eine frist- oder terminwidrige Kündigung kostet Kündigungsentschädigung bis zum nächsten korrekten Termin.
Besonders geschützte Mitarbeiterinnen
Schwangere, Mütter und Väter in Karenz oder Elternteilzeit können nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden; die bevorstehende Stilllegung des Betriebs ist laut WKO ein Zustimmungsgrund, aber die Klage muss rechtzeitig eingebracht werden, weil die Kündigungsfrist erst nach der Zustimmung zu laufen beginnt. Für begünstigte Behinderte braucht es die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Sozialministeriumservice. Einvernehmliche Auflösungen mit werdenden Müttern und Karenzierten müssen schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen nach Rechtsbelehrung durch Gericht oder Arbeiterkammer. Haben Sie eine Mitarbeiterin in Karenz, ist das die Frist, die Ihren Zeitplan am ehesten sprengt: Sprechen Sie früh mit der Rechtsberatung Ihrer Landesinnung.
Frühwarnsystem beim AMS: für fast alle Friseursalons irrelevant
Das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG (geprüft am 30. Oktober 2026) greift erst, wenn in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Arbeitsverhältnisse binnen 30 Tagen aufgelöst werden sollen, oder wenn mindestens fünf Mitarbeiterinnen über 50 betroffen sind. Dann muss die Anzeige mindestens 30 Tage vor der ersten Kündigung beim AMS einlangen, sonst sind die Kündigungen unwirksam. Ein Salon mit drei Friseurinnen und einem Lehrling ist davon nicht erfasst. Wer mehrere Standorte mit insgesamt über 20 Beschäftigten schließt, sollte den Punkt dagegen ernst nehmen.
Abfertigung alt und Abfertigung neu
Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gilt laut WKO die Abfertigung alt (geprüft am 30. Oktober 2026): Nach drei Jahren ununterbrochener Dienstzeit stehen bei Arbeitgeberkündigung zwei Monatsentgelte zu, nach fünf Jahren drei, nach zehn vier, nach fünfzehn sechs, nach zwanzig neun und nach fünfundzwanzig zwölf. Bis zu drei Monatsentgelte sind sofort fällig, der Rest kann ab dem vierten Monat in Raten gezahlt werden. In einem Salon, den Sie seit über 23 Jahren mit derselben Stammkraft führen, ist das der größte Einzelposten der Schließung.
Für jüngere Dienstverhältnisse läuft die Abfertigung neu über die Betriebliche Vorsorgekasse, in die Sie monatlich einen Prozentsatz des Entgelts eingezahlt haben. Die Auszahlung beantragt die Mitarbeiterin direkt bei der Vorsorgekasse; bei Arbeitgeberkündigung und mindestens 36 Beitragsmonaten kann sie sich den Betrag auszahlen lassen (WKO, Auszahlungsvoraussetzungen, geprüft am 30. Oktober 2026). Sie zahlen hier also nichts mehr nach, müssen aber die Beiträge bis zum letzten Entgelttag korrekt abführen.
Lehrlinge: automatisches Ende nur bei Zurücklegung
Das Lehrverhältnis ist befristet und kann nicht gekündigt werden. Nach § 14 Abs 2 lit d BAG (geprüft am 30. Oktober 2026) endet es automatisch, wenn der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, also mit der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung. Die WKO betont zwei Punkte: Sie müssen den Lehrling unverzüglich über die Zurücklegung informieren, sonst bestehen seine Ansprüche weiter, und die bloße Ruhendmeldung oder faktische Schließung beendet das Lehrverhältnis nicht. Dann bleibt dem Lehrling der vorzeitige Austritt (die Aufgabe des Betriebs ist ein Austrittsgrund), oder Sie vereinbaren eine schriftliche einvernehmliche Auflösung nach Rechtsbelehrung durch Arbeits- und Sozialgericht oder Arbeiterkammer, bei Minderjährigen mit Zustimmung beider Elternteile. Jede Endigung ist der Lehrlingsstelle Ihrer Landeskammer zu melden, und der Lehrling bekommt ein Lehrzeugnis.
Über das Rechtliche hinaus schulden Sie dem Lehrling einen neuen Betrieb. Die Lehrlingsstelle hilft bei der Vermittlung, und die beste Werbung dafür sind Ihre Kolleginnen: Ein Anruf bei befreundeten Salons zwei Monate vor dem Stichtag löst das Problem meist schneller als jedes Formular. Wie Lehrverhältnisse in Österreich grundsätzlich funktionieren, steht im Beitrag zum Lehrling im Friseursalon in Österreich. Nimmt ein Nachfolger den Betrieb binnen sechs Monaten wieder auf, kann das Lehrverhältnis nach § 14 Abs 3 BAG auf Erklärung des Lehrlings fortgesetzt werden.
Endabrechnung, ÖGK-Abmeldung und Dienstzeugnis
Zum Ende stellen Sie jeder Mitarbeiterin eine Endabrechnung aus: Entgelt bis zum letzten Tag, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub, gegebenenfalls Abfertigung alt. Die Abmeldung bei der ÖGK (geprüft am 30. Oktober 2026) ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung ausschließlich über ELDA zu erstatten; eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung verlängert die Pflichtversicherung, und das Ende des Entgeltanspruchs im Formular muss genau diesem verlängerten Datum entsprechen. Ein Dienstzeugnis mit Dauer und Art der Tätigkeit steht jeder Mitarbeiterin zu, die es verlangt; Hinweise auf die Art der Beendigung sind darin unzulässig, auch der Satz "wegen Betriebsschließung gekündigt" gehört nicht hinein, so sehr er die Mitarbeiterin entlasten würde.
Behörden: Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, Betriebsanlage
Die Behördenseite ist in Österreich angenehm kurz, wenn man die Reihenfolge kennt.
- Gewerbebehörde: Zurücklegung anzeigen, idealerweise mit dem letzten Arbeitstag als Wirksamkeitsdatum (siehe oben). Die Behörde löscht den Eintrag im GISA und informiert SVS und Landeskammer.
- Betriebsanlage: Ist Ihr Salon eine genehmigte Betriebsanlage (Sie haben einen Genehmigungsbescheid), müssen Sie die Auflassung nach § 83 GewO (geprüft am 30. Oktober 2026) vorab der Behörde anzeigen, samt den Vorkehrungen gegen Gefährdungen und Belästigungen, in einem Salon etwa die fachgerechte Entsorgung von Chemikalien. Mit dem Feststellungsbescheid erlischt die Genehmigung. Die WKO empfiehlt, die Entsorgung zu dokumentieren, etwa mit einer Bestätigung des Altstoffsammelzentrums.
- SVS: Sie werden von der Gewerbebehörde informiert, haben aber laut USP eine eigene Meldepflicht binnen einem Monat für Änderungen, die die Pflichtversicherung beenden; in dringenden Fällen schicken Sie den Zurücklegungsnachweis selbst per E-Mail. Die Pflichtversicherung endet mit dem Monatsletzten, die Krankenversicherung läuft laut WKO noch sechs Wochen nach. Danach brauchen Sie eine Lösung: Anstellung, Mitversicherung, Selbstversicherung oder die freiwillige Weiterversicherung nach dem GSVG, die binnen sechs Monaten zu beantragen ist. Rechnen Sie außerdem mit der Nachbemessung: Die SVS-Beiträge der letzten Jahre wurden vorläufig vorgeschrieben und werden nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids endgültig festgesetzt, eine Nachzahlung kann also noch ein bis zwei Jahre nach der Schließung kommen.
- Finanzamt: Die Betriebsaufgabe ist nach § 120 Abs 2 in Verbindung mit § 121 BAO (geprüft am 30. Oktober 2026) binnen einem Monat anzuzeigen, formlos oder mit dem Fragebogen Verf25, gebührenfrei, auch über FinanzOnline. Die UID-Nummer und die Registrierkasse werden in diesem Zug ebenfalls beendet (dazu unten).
- Sonstiges: Firmenbuchlöschung, falls Sie als eingetragenes Einzelunternehmen geführt sind; Schließungsanzeige bei der ORF-Beitrags Service GmbH; Kündigung der AKM-Lizenz für die Musik im Salon; Abmeldung bei Strom, Wasser, Müll und Telefon; Prüfung, ob erhaltene Förderungen (etwa Lehrlingsförderungen) Behaltefristen hatten.
Arbeitslosengeld gibt es aus der GSVG-Versicherung nicht. Ein Anspruch kann laut WKO-Broschüre aber aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit bestehen: unbefristet, wenn Sie vor 2009 schon selbständig waren, sonst nur, wenn Sie vor der Selbständigkeit mindestens fünf Jahre unselbständig gearbeitet haben, oder wenn Sie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hatten. Klären Sie das vor dem Stichtag beim AMS, nicht danach.
Steuern bei der Betriebsaufgabe: Aufgabegewinn, Freibetrag, Hälftesteuersatz
Steuerlich ist die Schließung eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 24 EStG (geprüft am 30. Oktober 2026): Sie stellen die Tätigkeit ein und verkaufen die Wirtschaftsgüter an verschiedene Käufer oder übernehmen sie ins Privatvermögen. Die WKO empfiehlt, die Abwicklung in etwa drei Monaten abzuschließen, damit die Begünstigungen nicht verloren gehen. Spätestens jetzt lohnt sich eine Steuerberatung für den Friseursalon in Österreich, auch wenn Sie die laufende Buchhaltung bisher selbst gemacht haben: Der Aufgabezeitpunkt (Dezember oder Jänner) und die Wahl der Begünstigung lassen sich nur vorher gestalten.
Aufgabegewinn und Übergangsgewinn
Der Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Erlöse aus verkauften Wirtschaftsgütern plus der gemeine Wert der privat übernommenen Gegenstände den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigen. Der gemeine Wert ist der Preis, den Sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielt hätten: Für zehn Jahre alte Friseurstühle, Waschsessel und Trockenhauben ist das meist wenig, für ein kürzlich angeschafftes Kassensystem oder einen Firmenwagen mehr. Wer bisher eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung gemacht hat, muss zum Aufgabezeitpunkt verpflichtend auf Bilanzierung wechseln; der dabei entstehende Übergangsgewinn (offene Kundenforderungen, Warenlager) wird im letzten Gewinnermittlungszeitraum vor der Aufgabe erfasst.
Die drei Begünstigungen
Für den Aufgabegewinn können Sie laut § 24 Abs 4 und § 37 EStG (geprüft am 30. Oktober 2026) zwischen drei Varianten wählen, die einander ausschließen:
- Freibetrag von 7.300 Euro: Der Aufgabegewinn ist nur steuerpflichtig, soweit er 7.300 Euro übersteigt. Für die meisten kleinen Salons, deren Einrichtung abgeschrieben ist, reicht das: Der Aufgabegewinn bleibt unter dem Freibetrag und löst keine Einkommensteuer aus.
- Verteilung auf drei Jahre (§ 37 Abs 2): auf Antrag, wenn seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sieben Jahre vergangen sind; dann aber ohne Freibetrag und ohne ermäßigten Satz.
- Hälftesteuersatz (§ 37 Abs 5): Der Steuersatz auf den Aufgabegewinn halbiert sich, wenn der Betrieb aufgegeben wird, weil Sie gestorben sind, erwerbsunfähig geworden sind (medizinisches Gutachten) oder das 60. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Erwerbstätigkeit einstellen, und seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sieben Jahre vergangen sind. "Erwerbstätigkeit einstellen" heißt laut WKO: keine aktive Tätigkeit mehr, Pension und Vermietung sind unschädlich, geringfügige Umsätze bis 22.000 Euro und Einkünfte bis 730 Euro im Jahr ebenfalls. Auch hier entfällt der Freibetrag.
Für Gebäude gilt seit 1. Juli 2023: Die Entnahme ins Privatvermögen erfolgt zum Buchwert und damit steuerneutral; wer die Voraussetzungen des Hälftesteuersatzes erfüllt, kann auf Antrag zum gemeinen Wert entnehmen. Das betrifft nur Salons im eigenen Haus und gehört zwingend in die Steuerberatung.
Rechenbeispiel (Annahmen: Einzelunternehmen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einrichtung vollständig abgeschrieben, keine Immobilie). Sie verkaufen die Einrichtung für 3.500 Euro an eine Kollegin (Buchwert 0 Euro), das Restwarenlager für 800 Euro (Buchwert 600 Euro) und übernehmen Laptop und Kassenterminal privat, gemeiner Wert zusammen 900 Euro, Buchwert 400 Euro. Aufgabegewinn: 3.500 + 800 + 900 abzüglich 1.000 Euro Buchwerte = 4.200 Euro. Mit dem Freibetrag von 7.300 Euro bleibt davon nichts steuerpflichtig. Dazu kommt der Übergangsgewinn aus offenen Forderungen, etwa ausständigen Rechnungen an Firmenkunden, der normal versteuert wird. Umsatz ist nicht Gewinn, und dieser Aufgabegewinn ist nicht das Geld auf dem Konto: Er ist eine reine Steuergröße.
Umsatzsteuer auf Entnahmen
Was Sie ins Privatvermögen übernehmen, gilt nach § 3 Abs 2 UStG (geprüft am 30. Oktober 2026) als Lieferung gegen Entgelt, wenn Sie dafür ursprünglich Vorsteuer abgezogen haben; Bemessungsgrundlage sind laut WKO die Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme, die Umsatzsteuer entsteht im Monat der Aufgabe und ist am 15. des übernächsten Monats fällig. Im Beispiel oben: 900 Euro Wiederbeschaffungswert, 20 Prozent, also 180 Euro Umsatzsteuer, die in der letzten Voranmeldung landen. Verkäufe der Einrichtung an andere Unternehmer sind normale steuerpflichtige Umsätze mit Rechnung; bis zum letzten Akt der unternehmerischen Tätigkeit dürfen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausstellen. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug berührt die Entnahmebesteuerung nicht. Ob für größere Anschaffungen der letzten vier Jahre zusätzlich eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG ansteht, klärt Ihre Steuerberatung mit Blick auf die konkreten Rechnungen.
Registrierkasse: Schlussbeleg erstellen, Außerbetriebnahme melden, Daten sieben Jahre aufbewahren
Die Registrierkasse hat ihr eigenes, kleines Schließungsprotokoll. Nach § 17 Abs 8 RKSV (geprüft am 30. Oktober 2026) erstellen Sie bei der planmäßigen Außerbetriebnahme einen Schlussbeleg mit dem Betrag Null, drucken ihn aus und bewahren ihn nach § 132 BAO auf. Machen Sie ihn zum allerletzten Beleg des letzten Verkaufstags, nach dem Monatsbeleg. Die Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung ist nach § 17 Abs 1 RKSV "ohne unnötigen Aufschub" über FinanzOnline oder beim Finanzamt zu melden; eine Tagesfrist nennt die Verordnung nicht, erledigen Sie es am Tag des Schlussbelegs oder am Folgetag und speichern Sie die Bestätigung.
Exportieren Sie vorher das vollständige Datenerfassungsprotokoll (DEP) und sichern Sie es an zwei Orten, denn nach § 132 Abs 1 BAO (geprüft am 30. Oktober 2026) sind Bücher, Aufzeichnungen und Belege sieben Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, und länger, solange ein Abgabenverfahren läuft. Ein Kassenanbieter, dessen Vertrag Sie kündigen, schuldet Ihnen die Daten nicht ewig; holen Sie sie, solange Sie den Zugang haben. Bei einer Ruhendmeldung gilt das Gegenteil: Für vorübergehende Schließungen soll die Kasse laut USP nicht abgemeldet werden, weil die Neuanmeldung samt Startbelegprüfung unverhältnismäßig wäre. Welche Pflichten die Kasse im laufenden Betrieb hat, steht im Beitrag zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon in Österreich.
Mietvertrag für das Geschäftslokal kündigen
Der Mietvertrag entscheidet häufiger über den Stichtag als jede Behörde. Prüfen Sie drei Dinge: Befristung, Kündigungsverzicht und Kündigungsklausel.
- Unbefristeter Vertrag: Steht nichts im Vertrag, gilt nach § 560 Abs 1 Z 2 lit e ZPO (geprüft am 30. Oktober 2026) für Geschäftsräume die Kündigung zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember mit einer Frist von drei Monaten; die Kündigung muss vor Fristbeginn beim Vermieter einlangen, Postlaufzeit zählt. Unterliegt das Lokal dem Mietrechtsgesetz, können Sie als Mieter nach § 33 Abs 1 MRG schriftlich oder gerichtlich kündigen, der Vermieter nur gerichtlich und nur aus den Gründen des § 30 MRG. Schicken Sie die Kündigung eingeschrieben.
- Befristeter Vertrag: Das vorzeitige Kündigungsrecht des § 29 Abs 2 MRG gilt nur für Wohnungen, nicht für Geschäftsräume. Ohne vertragliche Ausstiegsklausel läuft die Miete bis zum vereinbarten Ende weiter, auch wenn der Salon längst leer steht; die Betriebsschließung ist laut WKO für sich kein Auflösungsgrund. Dann helfen nur die einvernehmliche Auflösung mit dem Vermieter oder ein Nachmieter, den Sie selbst suchen. Eine Kollegin, die Ihren Standort übernimmt, löst nebenbei auch die Fragen nach Einrichtung, Gutscheinen und Lehrling.
- Rückgabe: Rückbau, Malerei, Entfernung von Waschplätzen und Schildern richten sich nach dem Vertrag; vereinbaren Sie den Zustand schriftlich und machen Sie bei der Übergabe ein Protokoll mit Fotos und Zählerständen, bevor Sie die Kaution zurückfordern.
Wie Sie als Nachfolgerin in einen bestehenden Vertrag eintreten und was der Vermieter dann beim Mietzins darf, ist aus der anderen Perspektive im Beitrag zum Übernehmen eines Friseursalons in Österreich beschrieben; dort steht auch, warum ein eingeführter Standort mit aufrechtem Mietvertrag für eine Nachfolgerin wertvoll ist. Wer noch zwischen Schließen und Verkaufen des Salons schwankt, sollte deshalb zuerst die WKO Nachfolgebörse probieren, bevor er den Mietvertrag kündigt. Welche Kündigungsfristen und Befristungen im Mietvertrag überhaupt möglich sind, steht im Beitrag zum Mietvertrag für das Geschäftslokal in Österreich.
Offene Gutscheine: Ihre Schuld endet nicht mit der Zurücklegung
Ein verkaufter Gutschein ist eine Forderung der Kundin gegen Sie, und als Einzelunternehmerin haften Sie dafür mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn der Salon längst zu ist. Ohne wirksame Befristung verjährt der Einlösungsanspruch in Österreich erst nach 30 Jahren; was der OGH zu kurzen Befristungen entschieden hat, steht im Beitrag zu Gutscheinen im Friseursalon in Österreich. Die WKO formuliert es allgemein: Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen enden nicht mit der Betriebsschließung, sie sind durch Geldzahlung oder auf eigene Kosten durch einen anderen Gewerbetreibenden zu erfüllen. Genau das sind Ihre zwei sauberen Optionen:
- Rückzahlung: Sie erstatten den nicht eingelösten Betrag, auf Nachweis des Gutscheins. Dafür brauchen Sie Ihre Gutscheinliste aus der Kasse, sieben Jahre aufbewahrt, und ein Budget.
- Übernahme durch einen Partnersalon: Sie vereinbaren mit einer Kollegin, dass sie Ihre Gutscheine einlöst, und zahlen ihr den Gegenwert. Für die Kundin ist das die angenehmste Lösung, für Sie planbar.
Dazwischen liegt die Praxis: Informieren Sie die Kundschaft drei Monate vor dem Stichtag, dass Gutscheine bis dahin eingelöst werden können, bieten Sie danach Rückzahlung oder Partnersalon an und verkaufen Sie ab der Entscheidung keine neuen Gutscheine mehr. Ein Aushang "Gutscheine verfallen mit Schließung" ist kein gültiger Weg, er erzeugt nur Streit.
Kundenkartei: löschen, aufbewahren oder übergeben?
Hier treffen zwei Pflichten aufeinander, die nur scheinbar widersprüchlich sind. Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck wegfällt, und mit der Schließung fällt der Zweck "Terminvereinbarung und Betreuung" weg. Die BAO verlangt, Bücher, Belege und Aufzeichnungen sieben Jahre aufzubewahren. Die Lösung ist eine Trennung: Rechnungen, Kassendaten, Gutscheinlisten, Lohnunterlagen und Verträge bleiben sieben Jahre, auch wenn Kundennamen darauf stehen, weil die gesetzliche Aufbewahrungspflicht selbst die Rechtsgrundlage ist. Die eigentliche Kundenkartei (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Terminhistorie, Farbrezepturen, Notizen) hat nach dem letzten Termin keinen Zweck mehr und wird gelöscht beziehungsweise beim Karteikasten geschreddert. Eine vertretbare Übergangsfrist für die Abwehr von Reklamationen (Gewährleistung für die letzte Färbung) lässt sich begründen, nicht aber ein jahrelanges Aufheben "für alle Fälle". Die Grundlagen samt Löschkonzept und Betroffenenrechten stehen im Beitrag zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon in Österreich.
Die Kartei an eine Nachfolgerin oder eine befreundete Kollegin "mitzugeben" ist kein Nebensatz, sondern eine Übermittlung personenbezogener Daten, die eine Rechtsgrundlage braucht. Beim echten Betriebsübergang, bei dem die Nachfolgerin den Salon mit Standort und Kundenstock übernimmt, lässt sich die Weitergabe auf das berechtigte Interesse stützen, die Kundschaft ist über den Wechsel des Verantwortlichen zu informieren, und die Datenübergabe gehört in den Kaufvertrag, wie im Beitrag zum Übernehmen eines Salons beschrieben. Schließen Sie dagegen endgültig und wollen die Kundschaft einer Kollegin empfehlen, ist der saubere Weg umgekehrt: Sie informieren Ihre Kundinnen über die Empfehlung, und die Kundin entscheidet selbst, ob sie dort bucht. Eine Liste mit Namen und Nummern ohne Wissen der Betroffenen weiterzugeben, ist in beiden Richtungen heikel.
Kundschaft informieren und die Buchungsseite zum Stichtag schließen
Die Kundschaft erfährt es am besten von Ihnen, nicht vom Schild an der Tür. Bewährt hat sich ein Dreischritt: Drei Monate vorher persönlich im Salon und per E-Mail an die Stammkundschaft (eine Information über die Schließung ist keine Werbung im Sinne des TKG, eine Empfehlung für den Partnersalon mit dessen Angebot eher schon, halten Sie die Mail sachlich). Sechs Wochen vorher ein Aushang, ein Post auf Instagram und Facebook und der Hinweis beim Abschiedstermin, dass Farbkundinnen ihre Rezeptur mitbekommen. Zwei Wochen vorher die letzten Termine festzurren.
Das Google Unternehmensprofil pflegen Sie in zwei Stufen. Für die letzten Wochen eintragen, was gilt: angepasste Öffnungszeiten, letzter Tag. Am Stichtag selbst markieren Sie das Profil als dauerhaft geschlossen. Google beschreibt die Schritte in der Hilfe Unternehmen als geschlossen kennzeichnen (geprüft am 30. Oktober 2026): Profil bearbeiten, Öffnungszeiten, Bearbeiten, dann "Dauerhaft geschlossen" oder, bei einer Ruhendmeldung mit geplanter Rückkehr, "Vorübergehend geschlossen" wählen, das Google für Schließungen über sieben Tage oder auf unbestimmte Zeit vorsieht. Das Profil bleibt mit dem Hinweis sichtbar, niemand fährt umsonst hin, und Ihre Bewertungen bleiben erhalten, falls Sie später an anderer Stelle wieder aufsperren. Löschen Sie das Profil nicht, bevor der Status gesetzt ist.
Technisch sorgen Sie dafür, dass ab dem Stichtag niemand mehr online buchen kann, und zwar ab dem Tag, an dem Sie die Kundschaft informieren, nicht erst am letzten Abend. Bei ViteUneCoupe geht das mit den vorhandenen Werkzeugen der kostenlosen Version, die unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 Prozent Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne und Kundenkartei umfasst:
- Schließtage und Öffnungszeiten: Tragen Sie ab dem Tag nach dem Stichtag Schließtage ein beziehungsweise nehmen Sie die Tage aus den Öffnungszeiten; die Buchungsseite bietet dann für diese Tage keine Zeiten mehr an. Dasselbe Werkzeug nutzen Salons für den Betriebsurlaub, hier bleibt es einfach dauerhaft gesetzt.
- Mitarbeiterpläne: Mitarbeiterinnen, deren letzter Tag vor dem Stichtag liegt, nehmen Sie ab diesem Datum aus der Verfügbarkeit, damit keine Buchung mehr auf einen Stuhl fällt, der nicht mehr besetzt ist.
- Leistungen: Zweiteilige Behandlungen, die Sie nicht mehr fertigstellen könnten, nehmen Sie rechtzeitig aus dem Angebot.
- Bereits gebuchte Termine nach dem Stichtag: Diese sagen Sie als Salon aktiv ab und rufen die Kundin an. Die Kundschaft kann einen Termin bei ViteUneCoupe nicht selbst online stornieren, der Anruf ist Ihre Aufgabe.
- Kundenkartei exportieren und löschen: Exportieren Sie vor dem Löschen, was Sie steuerlich oder für Reklamationen brauchen, löschen Sie danach die Kundendatensätze und schließen Sie Ihr Konto. Die Kundenkartei bei ViteUneCoupe enthält Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Terminhistorie, keine Rezepturen oder Beratungsnotizen; die müssten Sie an anderer Stelle gesondert vernichten.
Im Standard-Tarif (29 € zzgl. USt. pro Monat, monatlich kündbar) erhalten Ihre Kundinnen bis zum letzten Termin ihre Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mails, und die Kalendersynchronisation hält Ihren privaten Kalender aktuell; Sie kündigen ihn im letzten Monat, die kostenlose Version kostet ohnehin nichts und kennt keine Provision. SMS-Erinnerungen bietet ViteUneCoupe nicht an, in keinem Tarif. Und ehrlicherweise: Eine eigene "Salon schließen"-Funktion gibt es nicht, es sind die Schließtage, die Mitarbeiterpläne und der Export, die hier die Arbeit machen. Bei einer Ruhendmeldung setzen Sie dieselben Schließtage für den geplanten Zeitraum und lassen das Konto bestehen; nach der Wiederaufnahme nehmen Sie sie wieder heraus.
Checkliste: Friseursalon schließen in Österreich
Die Zeitachse geht von einem unbefristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Frist und einem Team mit bis zu fünf Dienstjahren aus. Längere Dienstzeiten, eine Karenz oder ein befristeter Mietvertrag verschieben den Start nach vorn.
| Zeitpunkt | Was zu tun ist |
|---|---|
| T minus 6 Monate | Entscheidung Ruhendmeldung oder Zurücklegung; Steuerberatung zum Aufgabezeitpunkt (Kalenderjahr, Hälftesteuersatz, Dreimonatsfenster); Blick in die WKO Nachfolgebörse, bevor der Mietvertrag gekündigt wird |
| T minus 4 bis 5 Monate | Mietvertrag kündigen (Quartalstermin, drei Monate Frist, eingeschrieben); bei Karenz oder begünstigter Behinderung Klage beziehungsweise Antrag auf Zustimmung einbringen |
| T minus 3 bis 4 Monate | Team informieren, Kündigungen zum 15. oder Letzten aussprechen oder einvernehmliche Auflösungen schriftlich vereinbaren; Lehrling und Lehrlingsstelle einbinden, neuen Lehrbetrieb suchen; keine neuen Gutscheine mehr verkaufen |
| T minus 3 Monate | Stammkundschaft informieren, Gutschein-Einlösefrist kommunizieren, Partnersalon fixieren; Schließtage ab dem Stichtag in der Buchungssoftware eintragen; Leistungen anpassen |
| T minus 6 Wochen | Aushang, Social Media, Google-Öffnungszeiten anpassen; Einrichtung zum Verkauf anbieten; Lieferanten, Kassenanbieter, AKM, Versicherungen, Energieversorger kündigen |
| T minus 2 Wochen | Letzte Termine fixieren, Termine nach dem Stichtag aktiv absagen; Anzeige der Auflassung der Betriebsanlage; Zurücklegung mit Wirksamkeit zum Stichtag einreichen |
| Stichtag | Monatsbeleg und Schlussbeleg der Registrierkasse, DEP exportieren; Außerbetriebnahme über FinanzOnline melden; Rückgabe des Lokals mit Protokoll; Google-Profil auf "Dauerhaft geschlossen" |
| T plus 7 Tage | ÖGK-Abmeldungen über ELDA, Endabrechnungen, Dienstzeugnisse auf Verlangen |
| T plus 1 Monat | Betriebsaufgabe dem Finanzamt melden (Verf25); SVS-Meldung prüfen; Weiterversicherung oder andere Krankenversicherung geklärt (Schutzfrist sechs Wochen); Kundenkartei exportiert, gelöscht, Konto geschlossen |
| T plus 2 Monate | Umsatzsteuer auf Entnahmen in der letzten Voranmeldung (fällig am 15. des übernächsten Monats); Gutschein-Rückzahlungen abwickeln |
| T plus 1 Jahr | Einkommensteuererklärung mit Aufgabegewinn und gewählter Begünstigung; SVS-Nachbemessung einplanen; Schließungsanzeige bei der ORF-Beitrags Service GmbH |
| T plus 7 Jahre | Ende der Aufbewahrungsfrist für Bücher, Belege, DEP und Gutscheinlisten des letzten Jahres |
Häufig gestellte Fragen
Soll ich mein Friseurgewerbe ruhend melden oder zurücklegen?
Ruhend melden, wenn Sie innerhalb der nächsten Monate oder wenigen Jahre wieder aufsperren könnten: Die Gewerbeberechtigung bleibt, die SVS-Pflichtversicherung endet trotzdem mit Monatsletztem, und die Wiederaufnahme ist eine formlose Anzeige an die WKO. Zurücklegen, wenn das Aus endgültig ist; die Anzeige ist nach Einlangen bei der Gewerbebehörde unwiderruflich. Beide Wege sind gebührenfrei.
Wie lange im Voraus muss ich meinen Mitarbeiterinnen kündigen, wenn ich den Salon schließe?
Nach § 1159 ABGB sechs Wochen in den ersten beiden Dienstjahren, zwei Monate ab dem dritten, drei ab dem sechsten, vier ab dem sechzehnten und fünf ab dem sechsundzwanzigsten Dienstjahr. Der Friseur-Kollektivvertrag erlaubt als Termin den 15. oder den Letzten eines Kalendermonats. Eine Betriebsschließung ist kein Entlassungsgrund; Schwangere und Karenzierte brauchen die Zustimmung des Gerichts.
Was passiert mit meinem Lehrling, wenn ich das Gewerbe zurücklege?
Mit der Zurücklegung endet das Lehrverhältnis nach § 14 Abs 2 lit d BAG automatisch; Sie müssen den Lehrling unverzüglich informieren und die Lehrlingsstelle verständigen. Eine bloße Ruhendmeldung beendet es nicht. In jedem Fall braucht der Lehrling einen neuen Lehrbetrieb, bei dem er die Lehrzeit fortsetzt; die Lehrlingsstelle Ihrer Landeskammer unterstützt bei der Vermittlung.
Muss ich beim Schließen meines Salons Einkommensteuer auf die Einrichtung zahlen?
Nur auf den Aufgabegewinn, also den Betrag, um den Verkaufserlöse und der gemeine Wert privat übernommener Gegenstände die Buchwerte übersteigen, und davon bleibt ein Freibetrag von 7.300 Euro steuerfrei. Bei abgeschriebener Einrichtung eines kleinen Salons fällt deshalb oft keine Einkommensteuer an. Auf privat übernommene Gegenstände mit Vorsteuerabzug fällt aber Umsatzsteuer auf die Wiederbeschaffungskosten an.
Was muss ich bei der Registrierkasse tun, wenn ich zusperre?
Am letzten Verkaufstag nach dem Monatsbeleg einen Schlussbeleg mit Betrag Null erstellen, ausdrucken und sieben Jahre aufbewahren, das Datenerfassungsprotokoll exportieren und sichern und die Außerbetriebnahme ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline melden. Bei einer Ruhendmeldung mit geplanter Rückkehr lassen Sie die Kasse dagegen angemeldet.
Darf ich meine Kundenkartei nach der Schließung einer Kollegin geben?
Nicht ohne Rechtsgrundlage. Beim echten Betriebsübergang mit Standort und Kundenstock kann die Weitergabe im Kaufvertrag geregelt werden, und die Kundschaft ist über den Wechsel zu informieren. Bei einer endgültigen Schließung empfehlen Sie die Kollegin Ihren Kundinnen, und diese entscheiden selbst. Buchhaltungsbelege mit Kundennamen bewahren Sie unabhängig davon sieben Jahre auf, die Kartei selbst löschen Sie.