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Friseursalon verkaufen in Österreich: Nachfolge finden, Wert ermitteln und sauber übergeben

Geschrieben von Veröffentlicht am 30 Min. Lesezeit
Eine erfahrene Friseurin übergibt ihrer jüngeren Nachfolgerin an der Rezeption eines hellen Friseursalons einen Schlüsselbund und ein Tablet mit dem Terminkalender, daneben liegen ein Ordner mit Unterlagen und ein Blumenstrauß

Wer seinen Friseursalon in Österreich verkaufen will, hat drei Fragen, die sich nicht in der Reihenfolge stellen, in der man sie gern hätte: Wer übernimmt, was ist der Salon wert, und was geht beim Verkauf eigentlich auf die Nachfolgerin über? Die kurze Antwort: Eine Nachfolge finden Sie über die kostenlose Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer, über die Landesinnung oder im eigenen Team. Der Wert bemisst sich nach herrschender Auffassung an der künftigen Ertragskraft, nicht an der Einrichtung, und hängt bei einem Salon vor allem davon ab, ob die Kundschaft ohne Sie bleibt. Und beim Übergang gilt eine klare Dreiteilung: Das Team geht kraft Gesetzes über (§ 3 AVRAG), Mietvertrag, Betriebsanlagengenehmigung und laufende Verträge gehen mit eigenen Spielregeln über, Ihre Gewerbeberechtigung dagegen nie.

Dieser Leitfaden ist für die Verkäuferseite geschrieben und gilt für Österreich. Wer einen Salon übernehmen möchte, findet die Käufersicht im Beitrag zum Friseursalon übernehmen in Österreich; wer keine Nachfolge findet und zusperrt, im Beitrag zum Friseursalon schließen in Österreich. Hier geht es um Ihre Perspektive: rechtzeitig anfangen, realistisch bewerten, den Salon verkaufsfähig machen, Team, Kundenkartei, Gutscheine und Terminkalender so übergeben, dass die Stammkundschaft weiter bucht, und am Ende vom Kaufpreis so viel wie möglich behalten. Ein Salon, der seine Termine über eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision wie ViteUneCoupe annimmt, hat dabei einen nüchternen Vorteil: Seine Kundschaft ist zählbar, und was zählbar ist, lässt sich verkaufen.

Ein Hinweis vorab: Alle Normen wurden am 30. Oktober 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und bei der WKO geprüft. Der Text ist sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Salonverkauf ist ein Fall für das Gründerservice Ihrer Landeskammer, Ihre Steuerberatung und, je nach Kaufpreis, eine anwaltliche oder notarielle Prüfung des Kaufvertrags. Für den Nachbarmarkt gibt es einen eigenen Beitrag zum Friseursalon verkaufen nach deutschem Recht: Dort gelten BGB, Handwerkskammer und ein anderes Steuerrecht, nichts davon lässt sich nach Österreich übertragen.

Zeitplan: warum zwei bis drei Jahre Vorlauf kein Luxus sind

Die WKO formuliert es in ihrem Leitfaden zur Betriebsnachfolge (13. Auflage 2025, geprüft am 30. Oktober 2026) so: Frühzeitig bedeutet in vielen Fällen mehrere Jahre vor dem geplanten Übergabetermin. Der Grund ist nicht Bürokratie, sondern Arithmetik. Eine Käuferin will drei saubere Jahresabschlüsse sehen. Die Steuerbegünstigungen beim Verkauf setzen voraus, dass seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sieben Jahre vergangen sind. Eine Nachfolgerin aus dem Team braucht unter Umständen noch die Meisterprüfung für den Befähigungsnachweis. Und die Stammkundschaft wechselt nicht an einem Stichtag, sondern über Monate, in denen Sie beide im Salon stehen.

Zeitpunkt Was ansteht
2 bis 3 Jahre vorher Entscheidung treffen, Steuerberatung einbinden (Sieben-Jahres-Frist, Übergabejahr, Hälftesteuersatz ab 60), Personenabhängigkeit senken, Kundschaft und Termine digital erfassen, Investitionsstau abbauen oder ehrlich beziffern
12 bis 18 Monate vorher Unternehmensbewertung mit Steuerberatung oder geförderter Unternehmensberatung der Landeskammer, Mietvertrag prüfen (MRG-Anwendungsbereich, Restlaufzeit, § 12a), Inserat in der WKO Nachfolgebörse, Gespräch mit dem Team über eine interne Nachfolge
6 bis 12 Monate vorher Interessentinnen, Vertraulichkeitsvereinbarung, Besichtigungen, Verhandlung, Finanzierungszusage der Käuferin abwarten, Rückstandsausweise von Finanzamt und ÖGK beschaffen
3 bis 6 Monate vorher Kaufvertrag, Konkurrenzklausel, Gutschein- und Terminübernahme regeln, Team schriftlich informieren (§ 3a AVRAG), Kundeninformation vorbereiten, Vermieter informieren
Übergabe Übergabeprotokoll, Rechnung über den Kaufpreis, Anzeige an den Vermieter, ÖGK-Ummeldung des Teams, Lehrlingsstelle, Gewerbe zurücklegen oder ruhend melden, Verf 25 ans Finanzamt, Übergangsphase mit Ihnen im Salon

Wer sechs Monate vor dem Wunschtermin anfängt, verkauft erfahrungsgemäß die Einrichtung und schenkt den Kundenstock her. Wer drei Jahre vorher anfängt, verkauft einen Betrieb.

Nachfolger finden: WKO Nachfolgebörse, Landesinnung, eigenes Team

Die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer

Die wichtigste Anlaufstelle in Österreich ist die Nachfolgebörse der WKO (erreichbar auch über nachfolgeboerse.at). Für Sie als Übergeberin gilt laut WKO (Stand 10. September 2026, geprüft am 30. Oktober 2026): Das Inserieren eines Nachfolgeangebots ist kostenlos, steht Mitgliedern der Wirtschaftskammern offen und läuft über Ihr WKO-Benutzerkonto, dem Sie Ihren Betrieb zuordnen. Sie können anonym oder mit Kontaktdaten inserieren; anonyme Inserate sind über ein Kontaktformular erreichbar und werden in der Suche nach Bundesland angezeigt. Vor der Veröffentlichung prüft die zuständige Landeskammer das Inserat in der Regel und schlägt gegebenenfalls Textänderungen vor. Ein Inserat bleibt sechs Monate online und kann verlängert werden; reine Inventarverkäufe oder Franchise-Partnersuchen gehören nicht in die Börse (WKO, Nachfolgebörse: so funktioniert's, Stand 10. September 2026).

Die WKO empfiehlt für das Inserat einen klaren Titel, einen beschreibenden Text mit realistischen Angaben und gute Fotos. Für einen Friseursalon heißt das konkret: Bundesland und Lagetyp (Innenstadt, Einkaufszentrum, Ortskern), Fläche, Anzahl der Bedienplätze und Waschplätze, Bestehen seit, Mitarbeiterzahl inklusive Lehrlinge, Umsatzgrößenordnung, Anteil Stammkundschaft, Übergabegrund (Pension, Gesundheit, Ortswechsel) und gewünschter Zeitpunkt. Den Kaufpreis nennen Sie entweder gar nicht oder auf Basis einer Bewertung, die Sie belegen können. Ein Wunschpreis, der doppelt so hoch ist wie der Ertragswert, erzeugt Anfragen von niemandem.

Landesinnung, Lieferanten und Kolleginnen

Viele Salonübergaben in Österreich laufen abseits jeder Plattform: über die Landesinnung der Friseure, über Außendienstmitarbeiter der Friseurgroßhändler, die wissen, welche Meisterin gerade einen Standort sucht, oder über das Gespräch mit der Kollegin zwei Orte weiter, die expandieren möchte. Nutzen Sie diese Kanäle parallel zur Nachfolgebörse, aber mit einer klaren Regel: Wer noch nichts im Team gesagt hat, spricht auch draußen noch nicht über Details. Das Gerücht "der Salon wird verkauft" erreicht Ihre Mitarbeiterinnen sonst vor Ihnen.

Die Nachfolge aus dem eigenen Team

Die beste Nachfolgerin steht oft schon im Salon: eine Mitarbeiterin mit Meisterprüfung oder auf dem Weg dorthin, die die Kundschaft kennt und von der Kundschaft gekannt wird. Für den Wert ist das der stärkste Hebel überhaupt, denn die Personenabhängigkeit, die jede Bewertung drückt, verschwindet praktisch. Die Hürde ist meist die Finanzierung. Lösungen, die sich in der Praxis bewährt haben: ein in Raten gezahlter Kaufpreis, eine Übergangsphase, in der Sie noch angestellt oder auf Werkvertragsbasis mitarbeiten, oder eine Pacht als Vorstufe zum Kauf. Für die Käuferseite gibt es zudem einen Förderpunkt, den Sie als Verkaufsargument kennen sollten: Nach § 5a NeuFöG sind auch Betriebsübernahmen von bestimmten Gebühren befreit, mit einem Grunderwerbsteuer-Freibetrag bis 75.000 Euro, wenn die Nachfolgerin sich in den letzten fünf Jahren nicht vergleichbar selbstständig betätigt hat; die Details stehen im Beitrag zum Übernehmen eines Salons. Sprechen Sie das Thema früh und offen an. Eine Mitarbeiterin, die erst aus dem Inserat erfährt, dass der Salon verkauft wird, haben Sie als Nachfolgerin verloren.

Was ist Ihr Friseursalon wert?

Ertragswert, Substanzwert und der ehrliche Blick auf den Kundenstock

Die WKO beschreibt die Rechtslage in ihrem Leitfaden zur Betriebsnachfolge nüchtern: Es gibt eine Reihe von Verfahren, aber keine fixen Regeln, nach denen ein Unternehmen bewertet werden muss. Nach herrschender Auffassung bemisst sich der Wert in erster Linie nach der künftigen Gewinnerzielungsmöglichkeit, also der Ertragskraft, und weniger nach der vorhandenen Substanz. Ist der Firmenwert sehr stark von der übergebenden Person abhängig, die nach der Übergabe nicht mehr mitarbeitet, nennt der Leitfaden ausdrücklich vereinfachte Methoden: den reinen Substanzwert oder branchenübliche Multiplikatoren auf den Jahresumsatz. Und er hält fest, dass eine Mietzinserhöhung im Zuge der Übernahme den Wert entsprechend reduziert. Auf ihrer Seite zur Kaufpreisfindung (Stand 25. August 2026, geprüft am 30. Oktober 2026) ergänzt die WKO, dass für die Übernahme eines Kundenstocks in der Praxis oft Ablösen gefordert und bezahlt werden, warnt aber im selben Atemzug: Auch die größte Kundenkartei ist keine Garantie für zukünftige Erlöse. Schlussendlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Kaufpreis, und selbst das ausgefeilteste Bewertungsgutachten ist bestenfalls eine Orientierung.

Für Ihren Salon heißt das in der Praxis:

  • Ertragswert: Was bleibt nach Material, Miete, Personal und einem marktüblichen Lohn für Ihre eigene Arbeit am Stuhl nachhaltig übrig? Dieser bereinigte Ertrag, kapitalisiert mit einem Zinssatz, der das Risiko abbildet, ist der Kern jeder seriösen Bewertung. Einen kalkulatorischen Unternehmerlohn abzuziehen ist entscheidend: Eine Inhaberin, die 45 Stunden pro Woche selbst frisiert und sich wenig auszahlt, weist auf dem Papier einen Gewinn aus, der großteils Arbeitslohn ist. Die Käuferin müsste diese Arbeit bezahlen oder selbst leisten.
  • Substanzwert: Der Zeitwert von Bedienplätzen, Waschanlage, Technik und Warenlager. Für gebrauchte Saloneinrichtung ist er ernüchternd niedrig; er ist die Untergrenze, nicht das Ziel.
  • Umsatzmultiplikatoren: Die WKO nennt sie als vereinfachte Methode, veröffentlicht aber keinen Faktor für Friseurbetriebe, und wir erfinden keinen. Ein Multiplikator ersetzt keine Ertragsrechnung; wer ihn hört, sollte fragen, woher er stammt.

Für kleine Betriebe verweist der Leitfaden auf das kostenlose Online-Tool KMU Unternehmenswert der WKO, das erste verwertbare Kennzahlen liefern kann. Mehrere Landeskammern fördern außerdem eine Unternehmensberatung zur Bewertung für Übergeberinnen; fragen Sie beim Gründerservice Ihres Bundeslands nach den aktuellen Konditionen.

Rechenbeispiel: Umsatz ist nicht Wert

Rechenbeispiel, Annahmen: Einzelunternehmen, zwei angestellte Friseurinnen plus mitarbeitende Inhaberin, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Mietvertrag ohne drohende Anhebung. Alle Zahlen sind erfunden und dienen nur der Methode; Umsatz ist nicht Gewinn, und keine der Zahlen ist eine Prognose für Ihren Salon.

Position Beispielwert
Jahresumsatz netto 240.000 €
Gewinn laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Durchschnitt der letzten drei Jahre) 58.000 €
abzüglich kalkulatorischer Unternehmerlohn für die Inhaberin (Annahme, orientiert an einem Meisterinnen-Gehalt samt Lohnnebenkosten) 44.000 €
nachhaltiger bereinigter Ertrag 14.000 €
Kapitalisierungszins (Annahme für einen kleinen, personenabhängigen Dienstleistungsbetrieb) 20 %
rechnerischer Ertragswert (14.000 € geteilt durch 0,20) 70.000 €
Substanzwert der Einrichtung zum Zeitwert (Untergrenze) 18.000 €

Der Umsatz von 240.000 Euro taucht in der Rechnung nicht auf. Hätte derselbe Salon nach Unternehmerlohn nur 4.000 Euro bereinigten Ertrag, läge der Ertragswert bei 20.000 Euro, knapp über dem Substanzwert, und die Käuferin würde für den Kundenstock praktisch nichts zahlen. Und sobald der Vermieter nach § 12a MRG die Miete um 600 Euro im Monat anheben kann, sinkt der bereinigte Ertrag um 7.200 Euro im Jahr und der Ertragswert in diesem Beispiel um 36.000 Euro. Genau deshalb gehört der Mietvertrag vor die Bewertung, nicht dahinter.

Was den Preis wirklich hebt

Die Risikofaktoren der Bewertung sind zugleich Ihre To-do-Liste für die Jahre vor dem Verkauf:

  1. Personenabhängigkeit senken. Der größte Wertkiller im Friseurgewerbe ist der Satz "Die Kundinnen kommen wegen mir". Übergeben Sie Stammkundschaft planvoll an Ihre Mitarbeiterinnen, Jahre vorher, und machen Sie es sichtbar: Ein Terminkalender, der zeigt, dass zwei Drittel der Termine bei angestellten Friseurinnen stattfinden, überzeugt mehr als jede Beteuerung.
  2. Zahlen belegen statt behaupten. Käuferin und Bank wollen sehen, nicht glauben: Zahl der aktiven Kundinnen (letzter Besuch jünger als zwölf Monate), Wiederbuchungsquote, Auslastung je Bedienplatz, Anteil der Online-Buchungen, Verteilung der Termine auf das Team. Mit einem Papier-Terminbuch lassen sich diese Zahlen nur schätzen, mit einem digitalen Kalender samt Kundenkartei liegen sie vor, und zwar über Jahre zurück. Der Vergleich Papier-Terminbuch oder digitale Terminverwaltung zeigt, was sonst noch mit dem Gedächtnis der Chefin verschwindet.
  3. Mietvertrag klären. Wie lange läuft er, gilt das MRG voll, darf der Vermieter anheben, gibt es ein Weitergaberecht? Dazu unten mehr.
  4. Investitionsstau abbauen oder ehrlich beziffern. Eine Waschanlage aus 2009 und ein fleckiger Boden sind für die Käuferin anstehende Kosten, die sie vom Preis abzieht, meist großzügiger, als sie tatsächlich kosten. Entweder Sie investieren gezielt ins Sichtbare, oder Sie legen eine ehrliche Liste mit Kostenschätzungen vor.

Asset Deal oder Share Deal: Einzelunternehmen und GmbH

Die meisten Friseursalons in Österreich sind Einzelunternehmen, und ein Einzelunternehmen lässt sich nur auf eine Weise verkaufen: als Asset Deal. Sie übertragen die einzelnen Bestandteile, also Einrichtung, Warenlager, den Firmenwert mit Kundenstock, gegebenenfalls den Salonnamen, und die Käuferin tritt in die unternehmensbezogenen Verträge ein. Der Kaufpreis fließt an Sie persönlich und wird bei Ihnen als Veräußerungsgewinn besteuert (dazu unten). Für die Käuferin hat der Asset Deal einen steuerlichen Vorteil, den Sie in der Verhandlung kennen sollten: Den gezahlten Firmenwert kann sie nach § 8 Abs 3 EStG gleichmäßig auf fünfzehn Jahre abschreiben (geprüft am 30. Oktober 2026).

Führen Sie den Salon als GmbH, haben Sie die Wahl. Beim Share Deal verkaufen Sie Ihre Geschäftsanteile; die GmbH bleibt mit allen Verträgen, Dienstverhältnissen und ihrer ganzen Geschichte unverändert bestehen, und der Veräußerungsgewinn unterliegt bei Ihnen als natürlicher Person laut WKO-Leitfaden der Sonder-Einkommensteuer von 27,5 Prozent auf den die einbezahlte Stammeinlage übersteigenden Betrag. Alternativ verkauft die GmbH ihren Betrieb (Asset Deal auf GmbH-Ebene), was Körperschaftsteuer auf die stillen Reserven und bei Ausschüttung Kapitalertragsteuer auslöst, für die Käuferin aber attraktiver sein kann, weil sie den Kaufpreis abschreiben kann. Eine Faustregel gibt es hier nicht: Sobald eine GmbH im Spiel ist, gehört die Struktur vor der ersten Preisverhandlung in die Steuerberatung.

Was beim Verkauf auf die Käuferin übergeht und was nicht

Ihre Gewerbeberechtigung bleibt bei Ihnen

Das Friseurgewerbe ist ein reglementiertes Handwerk, und die Gewerbeberechtigung ist an die Person gebunden: Sie lässt sich weder verkaufen noch mitübertragen. Die Käuferin braucht eine eigene Gewerbeanmeldung mit Befähigungsnachweis (Meisterprüfung oder gleichwertiger Nachweis) oder bestellt eine gewerberechtliche Geschäftsführerin, die ihn mitbringt. Für Sie heißt das zweierlei: Klären Sie früh, ob Ihre Wunschnachfolgerin die Voraussetzungen erfüllt, denn ein Kaufvertrag ohne Gewerbeberechtigung der Käuferin steht auf Sand. Und planen Sie Ihre eigene Berechtigung: Sie legen sie mit dem Stichtag zurück oder melden sie ruhend, wenn Sie etwa noch stundenweise als Selbstständige weiterarbeiten wollen. Beide Wege samt SVS-Folgen beschreibt der Beitrag zum Schließen eines Salons.

Die Betriebsanlagengenehmigung geht mit

Anders als die Gewerbeberechtigung ist die Betriebsanlagengenehmigung an den Standort gebunden. Laut WKO wird ihre Wirksamkeit durch einen Inhaberwechsel nicht berührt; der Wechsel muss der Anlagenbehörde nicht angezeigt werden, die Käuferin zeigt nur ihre Gewerbeausübung am Standort bei der Gewerbebehörde an (WKO, Inhaberwechsel bei Betriebsanlagen, Stand 1. April 2024, geprüft am 30. Oktober 2026). Sie übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus Ihren Bescheiden. Zwei Dinge sollten Sie als Verkäuferin wissen: Nach § 80 Abs 1 GewO erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage länger als fünf Jahre nicht betrieben wurde, ein ruhender Salon verliert also irgendwann seinen Konsens. Und die Käuferin wird Ihre Genehmigungsbescheide samt Plänen und Prüfbefunden sehen wollen; fehlen sie, kann sie binnen sechs Wochen nach der Übernahme bei der Behörde eine Zusammenstellung beantragen. Der WKO-Leitfaden warnt zudem, dass die Bezirksverwaltungsbehörde bei Übergaben häufig prüft, ob die Anlage noch dem genehmigten Zustand entspricht. Wer in den letzten Jahren umgebaut hat, ohne das anzuzeigen, verkauft ein Problem mit.

Der Mietvertrag: § 12a MRG und die Frage, wer die Anhebung trägt

Der Mietvertrag ist bei einem Salonverkauf meist das zweitwichtigste Dokument nach dem Kaufvertrag. Fällt Ihr Geschäftslokal in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (typisch: Altbau mit Baubewilligung vor Mitte 1953), tritt die Käuferin nach § 12a Abs 1 MRG mit der Veräußerung des Unternehmens kraft Gesetzes anstelle von Ihnen in den Hauptmietvertrag ein; der Vermieter kann das nicht verhindern und wegen der Übergabe nicht kündigen. Sie und die Käuferin müssen die Veräußerung dem Vermieter aber unverzüglich anzeigen. Der Haken steht in Abs 2: Liegt der bisherige Hauptmietzins unter dem angemessenen Betrag, darf der Vermieter bis spätestens sechs Monate nach der Anzeige die Anhebung auf den angemessenen Hauptmietzins verlangen (RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). Zahlen muss die Käuferin, aber kalkulieren wird sie es vorher, und zwar gegen Ihren Preis.

Deshalb lohnt sich ein Instrument, das kaum jemand kennt: Nach § 12a Abs 8 MRG können Sie als Hauptmieterin, die ihr Unternehmen veräußern will, vorab gerichtlich feststellen lassen, welcher Hauptmietzins zulässig wäre. Diese Entscheidung bindet die Käuferin und, wenn der Verkauf binnen eines Jahres nach Rechtskraft erfolgt, auch den Vermieter. Damit verhandeln Sie mit einer Zahl statt mit einer Angst. Liegt Ihr Lokal dagegen außerhalb des Vollanwendungsbereichs, gibt es kein gesetzliches Eintrittsrecht, und alles hängt davon ab, ob Ihr Mietvertrag ein Weitergaberecht enthält oder der Vermieter zustimmt. Sprechen Sie in diesem Fall mit dem Vermieter, bevor Sie inserieren; ein Vermieter, der die Gelegenheit für einen anderen Nutzer oder eine deutlich höhere Miete nutzt, kann den ganzen Verkauf kippen. Welche Klauseln sonst noch zählen, von Befristung bis Kaution, steht im Beitrag zum Mietvertrag für das Geschäftslokal in Österreich.

Laufende Verträge: § 38 UGB und Ihre Nachhaftung

Lieferantenverträge, Wartungsvertrag für die Registrierkasse, Telefon, Internet, Versicherungen, Musiklizenz: Nach § 38 UGB übernimmt die Erwerberin eines Unternehmens die unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse, sofern nichts anderes vereinbart ist (geprüft am 30. Oktober 2026). Die Vertragspartner sind zu verständigen und können binnen drei Monaten nach der Mitteilung widersprechen; dann bleibt der Vertrag bei Ihnen. Praktisch heißt das: Legen Sie eine Liste aller laufenden Verträge mit Laufzeit und Kündigungsfrist an, entscheiden Sie im Kaufvertrag, welche übergehen, und verständigen Sie die Partner schriftlich mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Was nicht übergeht, kündigen Sie selbst, rechtzeitig.

Und Sie bleiben nicht ganz draußen: Für Verbindlichkeiten, die vor der Übergabe entstanden sind, haften Sie nach § 38 iVm § 39 UGB neben der Erwerberin weiter, begrenzt auf fünf Jahre. Umgekehrt haftet die Käuferin nach § 1409 ABGB für Schulden, die sie kannte oder kennen musste. Der WKO-Leitfaden empfiehlt Käuferinnen deshalb, vor dem Erwerb Rückstandsausweise bei Finanzamt und ÖGK anzufordern. Kommen Sie dem zuvor und legen Sie beide Ausweise ungefragt vor: Es gibt kein stärkeres Signal, dass bei Ihnen alles in Ordnung ist. Verkaufen Sie den Salon unter Ihrem Namen weiter, regeln Sie im Kaufvertrag auch, wie lange und unter welchen Bedingungen die Käuferin "Salon Huber" führen darf. Und rechnen Sie mit einer Konkurrenzklausel: Der WKO-Leitfaden rät Käuferinnen ausdrücklich, sich vertraglich abzusichern, dass die Verkäuferin keine Konkurrenz macht oder zumindest den verkauften Kundenstock nicht weiter nutzt, abgesichert mit Vertragsstrafe. Das ist legitim, denn die Käuferin zahlt für Ihre Kundschaft. Achten Sie darauf, dass die Klausel zeitlich und örtlich begrenzt ist und Ihre eigenen Pläne nicht blockiert, etwa eine spätere Mitarbeit bei der Nachfolgerin.

Ihr Team beim Betriebsübergang: was § 3 AVRAG für die Verkäuferin bedeutet

Der Verkauf eines laufenden Salons ist arbeitsrechtlich ein Betriebsübergang. Nach § 3 Abs 1 AVRAG tritt die Erwerberin als Arbeitgeberin mit allen Rechten und Pflichten in die zum Übergangszeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). Für Ihre Mitarbeiterinnen ändert sich der Name auf dem Lohnzettel, sonst nichts: Vordienstzeiten, Einstufung, offener Urlaub und Gehalt bleiben, eine Endabrechnung ist nicht nötig, und eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam (WKO, Betriebsübergang arbeitsrechtlich, Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 30. Oktober 2026). Aus Verkäuferinnensicht sind fünf Punkte entscheidend:

  • Schriftliche Information vorab (§ 3a AVRAG): Gibt es keinen Betriebsrat, und den gibt es in Friseursalons praktisch nie, müssen Sie oder die Erwerberin die Betroffenen im Vorhinein schriftlich informieren: über den geplanten Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und die geplanten Maßnahmen. Ein Aushang an einer gut zugänglichen Stelle genügt dem Gesetz; ein persönliches Gespräch vorher genügt dem Anstand. Die Änderung des Dienstgebers ist den Mitarbeiterinnen außerdem im Dienstzettel schriftlich mitzuteilen.
  • Kein allgemeines Widerspruchsrecht, aber zwei Ausnahmen: Anders als in Deutschland kann eine Mitarbeiterin in Österreich dem Übergang nicht einfach widersprechen. Nach § 3 Abs 4 AVRAG geht das nur, wenn die Erwerberin den kollektivvertraglichen Bestandschutz oder betriebliche Pensionszusagen nicht übernimmt; dann bleibt das Dienstverhältnis bei Ihnen. Nach Abs 5 kann sie außerdem binnen eines Monats austreten, wenn sich ihre Arbeitsbedingungen durch einen nach dem Übergang geltenden Kollektivvertrag wesentlich verschlechtern, mit den Ansprüchen wie bei einer Arbeitgeberkündigung. Da die Käuferin eines Friseursalons demselben Kollektivvertrag unterliegt, spielt das im Normalfall keine Rolle.
  • Ihre Haftung endet nicht am Stichtag (§ 6 AVRAG): Für Ansprüche, die vor dem Übergang begründet wurden, haften Sie nach § 6 Abs 1 AVRAG gemeinsam mit der Erwerberin. Für Abfertigungsansprüche, die nach dem Übergang entstehen, haften Sie fünf Jahre lang, begrenzt auf die fiktive Abfertigung zum Übergangszeitpunkt. Das betrifft Mitarbeiterinnen im alten Abfertigungssystem (Eintritt vor 2003); bei der Abfertigung Neu über die Vorsorgekasse ist das Thema praktisch entschärft. Offene Überstunden, nicht konsumierter Urlaub und ausstehende Umsatzbeteiligungen gehören vor der Übergabe abgerechnet oder im Kaufvertrag bewertet, denn die Käuferin wird sie als übernommene Last vom Preis abziehen, und das zu Recht.
  • Lehrlinge: Lehrverträge werden laut WKO bei der Lehrlingsstelle auf die neue Lehrberechtigte überschrieben. Voraussetzung ist, dass die Käuferin selbst ausbilden darf; wie ein Salon Lehrbetrieb wird, steht im Beitrag zum Lehrling im Friseursalon in Österreich. Verständigen Sie auch die Berufsschule.
  • ÖGK: Die Beschäftigten werden von Ihnen ab- und von der Erwerberin mit dem Vermerk "Betriebsübergang" wieder angemeldet.

Das Team ist bei einem Friseursalon nicht Last, sondern der wichtigste Teil des Kaufgegenstands: Die Kundin kommt oft "zu ihrer" Friseurin, nicht in einen Salonnamen. Ein Team, das bleibt, hält den Kundenstock, für den die Käuferin zahlt. Reden Sie deshalb mit den Mitarbeiterinnen, bevor der Aushang hängt, und lassen Sie die Käuferin sich persönlich vorstellen. Was der Kollektivvertrag sonst für Dienstverhältnisse im Salon vorsieht, fasst der Beitrag zum Mitarbeiter einstellen im Friseursalon in Österreich zusammen.

Kundenkartei und Kundenstock: DSGVO-konform übergeben

Die Kundenkartei ist meist das, wofür die Käuferin eigentlich zahlt, und zugleich das, was Sie nicht einfach mitgeben dürfen. Die WKO stellt in ihrer Hilfestellung zum Datenschutz bei Betriebsübergaben (Stand 27. Oktober 2026, geprüft am 30. Oktober 2026) klar: Anders als bei Arbeitsverhältnissen gibt es für Kundendaten keinen gesetzlichen Übergang. Beim Share Deal bleibt der Rechtsträger derselbe und nichts passiert; beim Asset Deal, also beim Verkauf eines Einzelunternehmens, wechselt der Verantwortliche, und die Datenübertragung braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Eine ausdrückliche Einwilligung jeder einzelnen Kundin ist laut WKO bei größeren Datenbeständen praktisch selten umsetzbar. In Frage kommen die Vertragserfüllung (für bereits gebuchte Termine) und das berechtigte Interesse am Verkauf und an der Fortführung des Betriebs nach Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO. Dieses berechtigte Interesse trägt aber nur unter zwei Bedingungen: Sie müssen eine Interessenabwägung dokumentieren, die zugunsten der Übertragung ausgeht, was dann der Fall ist, wenn die Kundinnen vernünftigerweise damit rechnen können, dass ihre Daten beim Salonverkauf an die Nachfolgerin gehen. Und Sie müssen die Kundinnen informieren, weil mit dem Wechsel des Verantwortlichen die Informationspflichten greifen; in der Praxis geschieht das, indem die Datenschutzerklärung der Käuferin der Mitteilung über den Betriebsübergang beiliegt. Das Widerspruchsrecht ist zu respektieren: Legen Sie vorher fest, dass die Daten widersprechender Kundinnen von der Übertragung ausgenommen werden.

Zwei Grenzen zieht die WKO deutlich. Erstens: Bei sensiblen Daten können sich Käuferin und Verkäuferin nicht auf das berechtigte Interesse stützen. In Friseurkarteien stehen solche Angaben oft neben der Farbrezeptur: Allergien, Kopfhautprobleme, Unverträglichkeiten. Diese Felder sichten und trennen Sie vor der Übergabe; die Käuferin holt dafür, wenn sie sie braucht, eine neue Einwilligung ein. Zweitens: Werbung. Elektronische Zusendungen zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung sind nach § 174 TKG 2021 unzulässig, und eine Einwilligung, die Kundinnen Ihnen gegeben haben, deckt die Nachfolgerin nur, wenn der Zweck derselbe bleibt und die Datenschutzerklärung die Weitergabe bei einem Betriebsverkauf vorgesehen hat. Löschen Sie außerdem vor der Übergabe, was Sie ohnehin löschen müssten: Kundinnen, deren letzter Besuch Jahre zurückliegt, sind kein Kundenstock, sondern eine Löschpflicht. Wie Sie Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und Verarbeitungsverzeichnis für die Kartei grundsätzlich aufsetzen, steht im Beitrag zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon in Österreich.

Die Kundeninformation ist dabei nicht nur Pflicht, sondern die beste Marketingmaßnahme, die Ihrer Nachfolgerin passieren kann: ein Brief oder eine E-Mail von Ihnen, die den Wechsel ankündigt, die Nachfolgerin vorstellt, erklärt, dass die Kundendaten an sie übergehen und man dem widersprechen kann, und am Ende den Link zur Buchungsseite enthält. Wer online bucht, hat eine E-Mail-Adresse hinterlassen, über die Sie den ganzen aktiven Kundenstock mit einer Nachricht erreichen.

Gutscheine, offene Termine und die Buchungsseite

Offene Gutscheine sind eine Schuld, die jemand übernehmen muss

Jeder verkaufte, noch nicht eingelöste Gutschein ist eine Forderung der Kundin, und ohne wirksame Befristung verjährt sie in Österreich erst nach 30 Jahren. Beim Verkauf gibt es nur eine saubere Lösung: Die Käuferin übernimmt die Einlösepflicht im Kaufvertrag, und Sie legen dafür eine vollständige Liste der offenen Gutscheine mit Nummer, Verkaufsdatum und Betrag oder Leistung vor, deren Gegenwert im Kaufpreis berücksichtigt wird. Ohne Liste wird die Käuferin entweder nicht übernehmen oder einen Sicherheitsabschlag verlangen, und jede Kundin, die später mit einem unbekannten Gutschein an der Rezeption steht, kommt am Ende zu Ihnen zurück. Was bei Befristung, Wertgutschein und Registrierkasse gilt, steht im Beitrag zu Gutscheinen im Friseursalon in Österreich.

Bereits gebuchte Termine

Jeder Termin, der nach dem Stichtag im Kalender steht, ist ein Versprechen, das die Käuferin halten muss, mit der Mitarbeiterin, bei der er gebucht wurde, zum vereinbarten Preis. Gehen Sie die Liste gemeinsam durch, besonders bei Farbterminen mit Vorgespräch und Brautfrisuren mit Probetermin. Preisänderungen gelten erst für Termine, die nach der Übernahme gebucht werden. Und die Kundinnen, die noch bei Ihnen persönlich gebucht haben, verdienen einen Anruf oder eine kurze Nachricht, bevor sie vor einer neuen Inhaberin stehen.

Buchungstool und Kundenkartei: Export und neues Konto, nicht Weitergabe des Zugangs

Hier eine ehrliche Antwort, die viele Anbieter schuldig bleiben: Ein Konto bei einer Buchungssoftware ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter, mit Ihrer Datenschutzverantwortung dahinter. Es lässt sich nicht wie ein Schlüsselbund weitergeben. Bei ViteUneCoupe gehören Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne, Kalender und Kundenkartei der Kontoinhaberin. Die Übergabe läuft deshalb in drei Schritten: Sie exportieren die Kundenkartei (Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Terminhistorie; Rezepturen oder Beratungsnotizen gibt es in der Kundenkartei von ViteUneCoupe nicht) und die kommenden Termine, nachdem die Widerspruchsfrist Ihrer Kundeninformation abgelaufen ist. Die Nachfolgerin legt ihr eigenes Konto an, das in der kostenlosen Version unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 Prozent Provision, eine eigene Buchungsseite, den Leistungskatalog, Mitarbeiterpläne, Kalender und Kundenkartei umfasst, übernimmt die rechtmäßig übertragenen Kundendaten und trägt die offenen Termine ein; wenn sie Bestätigungs-, Erinnerungs- und Danke-E-Mails sowie die Kalendersynchronisation per ICS will, bucht sie den Standard-Tarif für 29 € zzgl. USt. pro Monat, monatlich kündbar. SMS-Erinnerungen bietet ViteUneCoupe nicht, in keinem Tarif. Und drittens: Der Buchungslink ändert sich. Die Nachfolgerin trägt ihre neue Buchungsseite im Google-Unternehmensprofil, auf Instagram, auf der Website und in der E-Mail-Signatur ein, Sie löschen Ihre Kundendaten und schließen Ihr Konto, sobald die Übergabe abgeschlossen ist. Wer gerade ohnehin über einen Anbieterwechsel nachdenkt, findet die Exportfragen im Beitrag zum Softwarewechsel im Friseursalon in Österreich. Und das Google-Unternehmensprofil wird nicht neu angelegt, sondern die Inhaberschaft übertragen, damit die gesammelten Bewertungen bleiben.

Die Registrierkasse ist ein eigenes Kapitel: Sie erstellen am letzten Tag Ihren Schlussbeleg, die Käuferin richtet die Kasse neu auf sich ein; eine Buchungssoftware ersetzt sie nicht, auch ViteUneCoupe nicht. Die Pflichten fasst der Beitrag zur Registrierkassenpflicht im Friseursalon in Österreich zusammen.

Steuern beim Salonverkauf: was vom Kaufpreis bleibt

Keine Steuerberatung, nur die Landkarte für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung. Alle Normen wurden am 30. Oktober 2026 im RIS geprüft.

Der Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG

Der Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Betriebs ist nach § 24 EStG der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten das Betriebsvermögen (die Buchwerte) übersteigt. Bei einem Salon mit abgeschriebener Einrichtung entspricht der Veräußerungsgewinn also oft fast dem gesamten Kaufpreis, denn der Firmenwert, den die Käuferin für den Kundenstock zahlt, hat bei Ihnen den Buchwert null. Dazu kommt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnerinnen ein Übergangsgewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlung zum Stichtag, den die Steuerberatung berechnet.

Für diesen Gewinn stellt das Gesetz drei Begünstigungen zur Wahl, die einander ausschließen (WKO, Steuerbegünstigungen bei Betriebsverkauf und -aufgabe, Stand 1. Februar 2026, geprüft am 30. Oktober 2026):

Begünstigung Voraussetzungen Wann sinnvoll
Freibetrag 7.300 Euro (§ 24 Abs 4 EStG) Veräußerung des ganzen Betriebs; keine weiteren Wenn der Veräußerungsgewinn den Freibetrag nicht wesentlich übersteigt
Verteilung auf drei Jahre (§ 37 Abs 2 EStG) Seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sind sieben Jahre (84 Monate) vergangen; Antrag; erstes Drittel im Verkaufsjahr Bei höheren Gewinnen, wenn Sie unter 60 sind oder weiterarbeiten; kein Freibetrag daneben
Hälftesteuersatz (§ 37 Abs 5 EStG) Verkauf wegen Tod, Erwerbsunfähigkeit oder weil Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Erwerbstätigkeit einstellen; sieben Jahre; Antrag Meist die günstigste Variante für die Pensionsübergabe

Zum Hälftesteuersatz zwei Details, die in der Praxis entscheiden. Die Steuer ermäßigt sich auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Und "Einstellung der Erwerbstätigkeit" meint laut WKO grundsätzlich jede aktive Erwerbstätigkeit, also auch eine Anstellung; unschädlich bleiben Pensionseinkünfte, Vermietung und Kapitalvermögen sowie eine Tätigkeit, deren Gesamtumsatz 22.000 Euro und deren Einkünfte 730 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wer nach dem Verkauf noch zwei Tage pro Woche bei der Nachfolgerin angestellt mitarbeiten möchte, verliert den Hälftesteuersatz. Diese Entscheidung treffen Sie bewusst und vorher.

Rechenbeispiel, Annahmen: Einzelunternehmen, seit zwölf Jahren geführt, Kaufpreis 60.000 Euro netto (15.000 Euro Einrichtung, 45.000 Euro Firmenwert mit Kundenstock), Buchwert der Einrichtung 5.000 Euro, Veräußerungskosten (Vertrag, Beratung) 3.000 Euro; Übergangsgewinn und übrige Einkünfte sind der Einfachheit halber ausgeblendet. Keine Prognose, nur die Mechanik. Der Veräußerungsgewinn beträgt 60.000 minus 5.000 minus 3.000, also 52.000 Euro. Mit dem Freibetrag wären 44.700 Euro im Verkaufsjahr voll zu versteuern, zusätzlich zum laufenden Gewinn dieses Jahres, mit entsprechender Progression. Mit der Dreijahresverteilung versteuern Sie je 17.333 Euro in drei Jahren, ohne Freibetrag. Mit dem Hälftesteuersatz, falls Sie 60 sind und aufhören, versteuern Sie die 52.000 Euro im Verkaufsjahr mit dem halben Durchschnittssteuersatz. Welche Variante gewinnt, hängt von Ihrem übrigen Einkommen ab, und oft auch vom Stichtag: Eine Übergabe im Jänner statt im Dezember verschiebt den Veräußerungsgewinn in ein Jahr, in dem kein voller laufender Gewinn mehr dazukommt.

Ein Verfahren, das seit 2025 oft genannt wird, hilft Ihnen beim Verkauf an eine fremde Käuferin nicht: Die "Begleitung einer Unternehmensübertragung" durch das Finanzamt nach dem Grace-Period-Gesetz steht nach § 153h BAO nur natürlichen Personen offen, die ihren Betrieb binnen zwei Jahren an Personen aus dem Kreis ihrer Angehörigen übertragen wollen (RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). Übergeben Sie den Salon an Tochter oder Sohn, fragen Sie Ihre Steuerberatung danach; verkaufen Sie an eine Mitarbeiterin oder eine Fremde, gilt es nicht.

Umsatzsteuer: der Salonverkauf ist steuerbar

Anders als in Deutschland ist die Geschäftsveräußerung im Ganzen in Österreich ein steuerbarer Umsatz. § 4 Abs 7 UStG legt die Bemessungsgrundlage fest: das Entgelt für die auf die Erwerberin übertragenen Gegenstände und Rechte, wobei übernommene Schulden nicht abgezogen werden können und die Befreiungsvorschriften unberührt bleiben (RIS, geprüft am 30. Oktober 2026). Der WKO-Leitfaden zieht die praktische Folge: Sie stellen eine ordnungsgemäße Rechnung über den Kaufpreis aus, aufgeteilt auf die einzelnen Wirtschaftsgüter laut Inventur, und der nach dieser Aufteilung verbleibende Firmenwert unterliegt dem Normalsteuersatz von 20 Prozent. Für die Käuferin ist das in der Regel ein Durchlaufposten, weil sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht, aber nur mit einer korrekten Rechnung; gleichzeitig muss sie die Steuer vorfinanzieren, was in der Kaufpreisverhandlung oft untergeht. Sind Sie Kleinunternehmerin, greift die Befreiung grundsätzlich auch hier, mit allen Folgen für die Vorsteuer, die der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon in Österreich beschreibt. Die Umsatzsteuer auf den Verkauf gehört in die Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Übergabe erfolgt; der Termin fällt also wenige Wochen nach dem Stichtag an.

Nach der Übergabe: Gewerbe, SVS, Finanzamt und die Übergangsphase

Mit dem Stichtag beginnt für Sie die Abwicklung, die der Beitrag zum Schließen eines Salons im Detail beschreibt; hier nur die Reihenfolge. Sie legen Ihre Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde zurück oder melden sie ruhend bei der Landeskammer, je nachdem, ob Sie noch selbstständig weiterarbeiten wollen; die SVS-Pflichtversicherung endet in beiden Fällen mit dem Monatsletzten, und Sie klären, wie Sie danach krankenversichert sind (Pension, Anstellung, Mitversicherung, Weiterversicherung). Sie melden die Betriebsveräußerung dem Finanzamt mit dem Formular Verf 25, die Käuferin ihre Übernahme mit Verf 24. Sie melden das Team bei der ÖGK ab, die Käuferin meldet es mit dem Vermerk Betriebsübergang an. Und Sie planen die Steuer auf den Veräußerungsgewinn samt SVS-Nachbemessung ein, denn die Vorschreibungen für das Verkaufsjahr kommen erst mit der Veranlagung.

Die wertvollste Leistung nach der Unterschrift ist aber keine Meldung, sondern Ihre Anwesenheit. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Übergangsphase von einigen Wochen, in der Sie Ihre Stammkundinnen der Nachfolgerin persönlich vorstellen, Farbrezepturen und Gewohnheiten übergeben und am Empfang sichtbar sind. Ein Kundenstock, der gesehen hat, dass die alte Inhaberin die neue empfiehlt, bleibt. Einer, der den Wechsel aus dem Aushang erfährt, probiert den Salon gegenüber.

Checkliste für Verkäuferinnen und Verkäufer

  1. Entscheidung und Zeitplan mit Steuerberatung: Sieben-Jahres-Frist, 60. Geburtstag, Übergabejahr, Hälftesteuersatz oder Dreijahresverteilung.
  2. Mietvertrag prüfen: MRG-Anwendungsbereich, Restlaufzeit, Weitergaberecht, drohende Anhebung nach § 12a Abs 2 MRG, gegebenenfalls Vorabfeststellung nach Abs 8.
  3. Drei Jahre saubere Zahlen: Jahresabschlüsse, Kundenstock-Kennzahlen aus dem Terminkalender, Verteilung der Termine auf das Team.
  4. Bewertung: Ertragswert nach Unternehmerlohn, Substanzwert als Untergrenze, KMU-Unternehmenswert-Tool der WKO als erste Orientierung, geförderte Beratung der Landeskammer.
  5. Nachfolgersuche: Gespräch im Team, Landesinnung, anonymes Inserat in der WKO Nachfolgebörse.
  6. Vertraulichkeitsvereinbarung vor Einsicht in Zahlen; Rückstandsausweise von Finanzamt und ÖGK vorlegen.
  7. Betriebsanlagenbescheide, Pläne und Prüfbefunde zusammenstellen; nicht angezeigte Umbauten vorher bereinigen.
  8. Kaufvertrag: Inventarliste mit Teilwerten, Firmenwert, Gutscheinliste und Übernahme der Einlösepflicht, offene Termine, Namensnutzung, Konkurrenzklausel (zeitlich und örtlich begrenzt), Übergangsphase, Zahlungsmodalitäten, Rücktrittsrechte, falls die Käuferin keine Gewerbeberechtigung erhält.
  9. Team schriftlich informieren (§ 3a AVRAG), vorher persönlich; Überstunden, Urlaub, Umsatzbeteiligungen abrechnen oder bewerten; Lehrlingsstelle und Berufsschule verständigen.
  10. Laufende Verträge listen, Übergang nach § 38 UGB mitteilen, Rest kündigen.
  11. Kundenkartei: Interessenabwägung dokumentieren, sensible Angaben trennen, Karteileichen löschen, Kundeninformation mit Widerspruchsfrist, Datenschutzerklärung der Käuferin und neuem Buchungslink.
  12. Stichtag: Rechnung mit Umsatzsteuer, Übergabeprotokoll, Anzeige an den Vermieter, Schlussbeleg der Registrierkasse, Export aus dem Buchungstool, Übertragung des Google-Unternehmensprofils.
  13. Danach: Gewerbe zurücklegen oder ruhend melden, Verf 25, ÖGK-Abmeldung, SVS und Krankenversicherung klären, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuer auf den Veräußerungsgewinn zurücklegen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel ist mein Friseursalon in Österreich wert?

So viel, wie eine Nachfolgerin damit künftig verdienen kann, nachdem sie sich selbst einen marktüblichen Lohn gezahlt hat. Die WKO stellt in ihrem Leitfaden zur Betriebsnachfolge klar, dass es keine fixen Bewertungsregeln gibt, der Wert sich nach herrschender Auffassung aber in erster Linie an der künftigen Ertragskraft bemisst und nicht an der Einrichtung. Für stark personenabhängige Betriebe nennt sie als vereinfachte Methoden den Substanzwert oder Umsatzmultiplikatoren, veröffentlicht aber keinen Faktor für Friseurbetriebe. Eine drohende Mietzinsanhebung nach § 12a MRG senkt den Wert direkt.

Wo finde ich einen Nachfolger für meinen Friseursalon?

Über die kostenlose Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer (auch anonym, Inserat sechs Monate online, von der Landeskammer vorab geprüft), über Ihre Landesinnung und die Außendienstmitarbeiter Ihrer Lieferanten sowie im eigenen Team. Die Nachfolge aus dem Team ist meist die wertvollste, weil die Kundschaft die Nachfolgerin schon kennt; die Finanzierung lässt sich über Ratenzahlung, eine Übergangsphase oder eine Pacht als Vorstufe lösen.

Gehen meine Mitarbeiterinnen automatisch auf die Käuferin über?

Ja. Nach § 3 Abs 1 AVRAG tritt die Erwerberin mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Dienstverhältnisse ein; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Sie oder die Erwerberin müssen das Team vorab schriftlich über Zeitpunkt, Grund, Folgen und geplante Maßnahmen informieren (§ 3a AVRAG). Ein allgemeines Widerspruchsrecht gibt es in Österreich nicht, nur wenn die Erwerberin den kollektivvertraglichen Bestandschutz oder Pensionszusagen nicht übernimmt. Für vor dem Übergang begründete Ansprüche haften Sie weiter, für Abfertigungen nach altem System fünf Jahre lang (§ 6 AVRAG).

Darf ich meine Kundenkartei an die Käuferin übergeben?

Beim Verkauf eines Einzelunternehmens wechselt der Verantwortliche, und die Übertragung braucht eine Rechtsgrundlage. Laut WKO kommt in der Regel das berechtigte Interesse am Verkauf und an der Fortführung des Betriebs in Frage, mit dokumentierter Interessenabwägung, Information der Kundinnen (inklusive Datenschutzerklärung der Käuferin) und Beachtung des Widerspruchsrechts. Sensible Daten wie Allergiehinweise dürfen nicht auf dieser Basis übergehen, und für Werbe-E-Mails der Nachfolgerin braucht es eine Einwilligung, die diesen Zweck deckt. Eine individuelle Einwilligung aller Kundinnen ist laut WKO bei größeren Beständen praktisch selten umsetzbar.

Welche Steuern fallen beim Verkauf meines Friseursalons an?

Der Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG (Kaufpreis minus Buchwerte minus Veräußerungskosten) ist einkommensteuerpflichtig. Sie wählen zwischen dem Freibetrag von 7.300 Euro, der Verteilung auf drei Jahre (sieben Jahre seit Eröffnung oder Erwerb) und dem Hälftesteuersatz (Tod, Erwerbsunfähigkeit oder ab 60 bei Einstellung der Erwerbstätigkeit, ebenfalls sieben Jahre). Der Verkauf ist außerdem umsatzsteuerbar: Sie stellen eine Rechnung mit 20 Prozent auf Einrichtung und Firmenwert aus, die Käuferin zieht die Vorsteuer ab. Kleinunternehmerinnen bleiben befreit.

Kann ich mein Konto bei der Buchungssoftware einfach an die Nachfolgerin weitergeben?

Nein, und das gilt für jeden Anbieter: Das Konto ist Ihr Vertrag und trägt Ihre Datenschutzverantwortung. Sauber ist der Weg über Export und Neuanlage: Sie exportieren Kundenkartei und offene Termine, nachdem die Widerspruchsfrist Ihrer Kundeninformation abgelaufen ist, die Nachfolgerin legt ihr eigenes Konto an, übernimmt die Daten und veröffentlicht ihren neuen Buchungslink in Google-Profil, Instagram und Website. Bei ViteUneCoupe ist das eigene Konto in der Basisversion kostenlos und ohne Provision, und Sie schließen Ihres, sobald die Übergabe abgeschlossen ist.

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