Friseursalon verkaufen: Wert ermitteln, Nachfolge finden und sauber übergeben
Wer den eigenen Friseursalon verkaufen will, stellt sich meist drei Fragen in dieser Reihenfolge: Was ist der Salon wert, wer soll ihn übernehmen, und wie bekomme ich Team, Kundschaft und Terminkalender heil auf die andere Seite? Die kurze Antwort: Der Wert ergibt sich aus dem bereinigten Gewinn der letzten Jahre, nicht aus dem Umsatz und nicht aus der Einrichtung. Die Handwerkskammer ermittelt ihn für Mitgliedsbetriebe nach dem AWH-Standard, in der Regel kostenlos. Eine Nachfolge finden Sie über die Kammer, über die Nachfolgebörse nexxt-change oder im eigenen Team. Und die Übergabe gelingt, wenn Sie wissen, was kraft Gesetzes übergeht (die Arbeitsverhältnisse), was nur mit Zustimmung Dritter übergeht (der Mietvertrag) und was einen eigenen Datenschutzprozess braucht (die Kundenkartei).
Dieser Artikel ist für die Verkäuferseite geschrieben. Wer einen Salon übernehmen möchte, findet die Käufersicht im Leitfaden Friseursalon kaufen oder übernehmen. Hier geht es um Ihre Perspektive: realistisch bewerten, rechtzeitig anfangen, den Salon verkaufsfähig machen und am Ende eine Übergabe hinlegen, nach der die Stammkundschaft weiter bucht, als wäre nichts gewesen.
Ein Hinweis vorab: Dieser Text bietet Orientierung nach deutschem Recht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Salonverkauf ist ein Fall für Handwerkskammer, Steuerberatung und, je nach Umfang, eine anwaltliche Prüfung des Kaufvertrags.
Was ein Friseursalon wert ist: der AWH-Standard der Handwerkskammern
Die ehrlichste Nachricht zuerst: Der Wert eines Friseursalons liegt fast immer unter dem, was die Inhaberin oder der Inhaber empfindet. Jahrzehnte Arbeit, der eigene Name über der Tür, die Kundin, die seit 1998 kommt: all das ist emotional viel wert und betriebswirtschaftlich nur so viel, wie ein Nachfolger damit künftig verdienen kann. Genau das misst das Verfahren, mit dem die Handwerkskammern bewerten.
Wie das Ertragswertverfahren nach AWH funktioniert
Der AWH-Standard wurde von der Arbeitsgemeinschaft Wertermittlung im Handwerk speziell für kleine, inhabergeführte Handwerksbetriebe entwickelt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks beschreibt das Verfahren so (ZDH, Das AWH-Verfahren, geprüft am 29. Oktober 2026):
- Grundlage sind die Gewinne der vier zurückliegenden Geschäftsjahre. Sie werden um außerordentliche und nicht marktübliche Posten bereinigt und über eine Trendgewichtung zu einem Wert verdichtet. Jüngere Jahre zählen stärker.
- Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wird abgezogen. Er wird aus Tariflöhnen hergeleitet. Wer als Inhaberin selbst 45 Stunden pro Woche am Stuhl steht und sich wenig auszahlt, hat auf dem Papier einen hohen Gewinn, der zu großen Teilen eigentlich Arbeitslohn ist. Der Käufer müsste diese Arbeit bezahlen, also zieht das Verfahren sie ab.
- Der bereinigte Ertrag wird mit einem Kapitalisierungszins verrentet. Dieser Zins setzt sich aus einem risikolosen Basiszins (abgeleitet aus Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank) und betriebsspezifischen Risikokomponenten zusammen: Kundenabhängigkeit, Leistungsangebot, Branchenentwicklung, Standort und regionaler Wettbewerb, Betriebsausstattung, Beschäftigtenstruktur, Personenabhängigkeit und sonstige Risiken. Laut ZDH liegen die verwendeten Zinssätze nach Steuern regelmäßig zwischen 15 und 25 Prozent.
- Der Substanzwert ist die Untergrenze. Liegt der Ertragswert darunter, wird der Zeitwert von Einrichtung und Geräten angesetzt. Die Handwerkskammer Dortmund formuliert es so: "mindestens aber wird der Substanzwert angesetzt" (HWK Dortmund, Unternehmensbewertung, geprüft am 29. Oktober 2026).
Das Verfahren wird nach Angaben des ZDH von Banken, Förderinstituten und Finanzämtern in aller Regel akzeptiert und ist im Besteuerungsverfahren als Alternative zum vereinfachten Ertragswertverfahren anerkannt. Für Sie als Verkäuferin heißt das: Eine AWH-Bewertung ist nicht nur eine Zahl für die Verhandlung, sondern auch die Zahl, mit der die Bank des Käufers die Finanzierung prüft.
Rechenbeispiel: warum Umsatz und Wert zwei verschiedene Dinge sind
Ein bewusst vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Bewertung und keine Prognose für Ihren Salon:
| Position | Beispielwerte |
|---|---|
| Jahresumsatz (netto) | 220.000 € |
| Gewinn laut Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 60.000 € |
| abzüglich kalkulatorischer Unternehmerlohn für die mitarbeitende Inhaberin | 42.000 € |
| bereinigter Ertrag | 18.000 € |
| Kapitalisierungszins (im Beispiel angenommen) | 20 % |
| rechnerischer Ertragswert (18.000 € geteilt durch 0,20) | 90.000 € |
Der Umsatz von 220.000 € taucht in der Rechnung nicht auf. Entscheidend ist, was nach Material, Miete, Personal und einem fairen Lohn für die Inhaberarbeit übrig bleibt. Hätte derselbe Salon einen bereinigten Ertrag von 5.000 €, läge der Ertragswert bei 25.000 €, und vermutlich würde der Substanzwert der Einrichtung die Untergrenze bilden. Deshalb warnt die Deutsche Handwerks Zeitung ausdrücklich vor Umsatzmultiplikatoren und vor der ersten Schätzung nach dem vereinfachten steuerlichen Ertragswertverfahren, die regelmäßig deutlich zu hohe Erwartungen weckt (DHZ, Unternehmenswert berechnen: Über Methoden und Ablauf, 4. Oktober 2023, geprüft am 29. Oktober 2026).
Was die Bewertung bei der Kammer kostet und wie lange sie dauert
Viele Handwerkskammern bewerten Mitgliedsbetriebe kostenlos; die HWK Dortmund und die in der DHZ zitierte HWK Region Stuttgart sagen das ausdrücklich. Der Ablauf laut DHZ: Kontaktaufnahme, Vorgespräch, Termin im Betrieb, Zusammenstellung der Jahresabschlüsse und Zusatzinformationen (Kundenstruktur, Personal, Eigentumsverhältnisse), Berechnung und Übergabe des Gutachtens. Im besten Fall dauert das vier bis sechs Wochen, meist länger, und der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende aktuelle Jahresabschlüsse. Fragen Sie Ihre Kammer früh, welche Unterlagen sie braucht, und lassen Sie den letzten Abschluss nicht bis zum Sommer liegen.
Den Salon verkaufsfähig machen: was den Preis wirklich hebt
Die Risikokomponenten des AWH-Verfahrens sind zugleich Ihre To-do-Liste. Jedes Risiko, das Sie vor dem Verkauf senken, drückt den Kapitalisierungszins und hebt den Wert. Drei Hebel wirken bei Friseursalons besonders stark.
Personenabhängigkeit senken
Der größte Wertkiller im Friseurhandwerk ist der Satz "Die Kunden kommen wegen mir". Ein Salon, dessen Kundschaft zur Hälfte bei der Inhaberin sitzt, verliert mit ihr einen großen Teil seines Ertrags, und jeder Käufer weiß das. Was hilft: Kundschaft planvoll an Mitarbeiterinnen übergeben, lange bevor der Verkauf ansteht, und das sichtbar machen. Ein Terminkalender, der zeigt, dass 70 Prozent der Termine bei angestellten Stylistinnen stattfinden, ist ein stärkeres Verkaufsargument als jede Beteuerung.
Zahlen belegen statt behaupten
Käufer und ihre Banken wollen sehen, nicht glauben. Neben den Jahresabschlüssen zählen betriebliche Zahlen, die im Friseursalon leicht zu erheben sind: Anzahl aktiver Kundinnen (letzter Besuch jünger als zwölf Monate), Wiederbuchungsquote, Auslastung je Bedienplatz, Anteil der Online-Buchungen, Verteilung der Termine auf das Team. Wer mit einem Papierkalender arbeitet, kann diese Zahlen nur schätzen. Ein digitaler Terminkalender mit Kundenkartei liefert sie auf Knopfdruck, und zwar über Jahre zurück. Das ist einer der nüchternsten Gründe, den Salon rechtzeitig vor dem Verkauf auf eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision umzustellen: Nicht, weil Software den Salon wertvoller macht, sondern weil sie den vorhandenen Wert dokumentiert. Wie der Wechsel vom Papier gelingt, beschreibt unser Artikel zum Umstieg vom Papier-Terminbuch auf den digitalen Kalender.
Investitionsstau abbauen oder ehrlich einpreisen
Eine Waschanlage von 2008 und ein Boden mit Farbflecken sind für den Käufer anstehende Kosten, und er wird sie vom Preis abziehen, meist großzügiger, als sie tatsächlich kosten. Entweder Sie investieren vor dem Verkauf gezielt in das Sichtbare, oder Sie legen eine ehrliche Liste mit Kostenschätzungen vor. Beides ist besser als die Hoffnung, dass es niemand merkt.
Wann anfangen: ein realistischer Zeitplan für die Salonübergabe
Ein Salonverkauf ist kein Projekt für ein Quartal. Jahresabschlüsse müssen vorliegen, die Bewertung dauert Wochen, die Käufersuche Monate, die Finanzierung des Käufers ebenfalls, und die Übergabe selbst sollte eine Übergangsphase enthalten. Unsere Empfehlung, ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit, denn jeder Salon ist anders:
| Zeitpunkt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 2 bis 3 Jahre vorher | Entscheidung treffen, Steuerberatung einbeziehen, Personenabhängigkeit senken, Zahlen digital erfassen, Investitionsstau angehen |
| 12 bis 18 Monate vorher | Bewertung bei der Handwerkskammer, Mietvertrag prüfen (Restlaufzeit, Übertragbarkeit), Verkaufsexposé erstellen, Inserat auf nexxt-change |
| 6 bis 12 Monate vorher | Käufergespräche, Besichtigungen, Verhandlung, Finanzierungszusage des Käufers abwarten |
| 3 bis 6 Monate vorher | Kaufvertrag, Zustimmung des Vermieters einholen, Mitarbeiter in Textform unterrichten, Kundeninformation vorbereiten |
| Übergabe | Übergabeprotokoll, Zugänge übergeben, Gewerbeabmeldung, Handwerksrolle, Übergangsphase mit Ihnen im Salon |
Der wichtigste Posten ist der erste: Wer drei Jahre vor dem Wunschtermin anfängt, hat drei saubere Jahresabschlüsse, in denen die Zahlen so aussehen, wie sie ein Käufer sehen soll. Wer sechs Monate vorher anfängt, verkauft die Einrichtung.
Nachfolge finden: Kammer, nexxt-change oder das eigene Team
Die Handwerkskammer als erste Anlaufstelle
Jede Handwerkskammer hat Betriebsberaterinnen und Betriebsberater für die Betriebsübergabe. Sie bewerten nicht nur, sie kennen auch Gründungsinteressierte aus Meisterkursen und führen vielerorts eigene Betriebsbörsen. Für Friseursalons ist die Kammer besonders wertvoll, weil der Nachfolger eine Eintragung in die Handwerksrolle braucht: Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, und die Kammer kann früh klären, ob eine Interessentin die Voraussetzungen erfüllt oder über eine angestellte Betriebsleitung gehen muss. Diese Käuferseite behandelt der Artikel zum Salonkauf ausführlich.
nexxt-change: die bundesweite Nachfolgebörse
nexxt-change.org ist die Unternehmensnachfolge-Börse, die vom Bundeswirtschaftsministerium und der KfW getragen und von Regionalpartnern aus Handwerk, Industrie und Banken betreut wird (Stand 29. Oktober 2026: 431 Regionalpartner, nach eigenen Angaben über 22.300 angestoßene Übergaben seit 2006). Verkaufsangebote sind kostenlos und anonym; Ihre Kammer ist in der Regel selbst Regionalpartner und kann das Inserat mit Ihnen erstellen. Friseursalon-Exposés dort nennen typischerweise Lage, Fläche, Anzahl der Bedienplätze und Waschplätze, Bestehen seit, Mitarbeiterzahl, Umsatzgrößenordnung und Übergabegrund. Schreiben Sie Ihr Exposé genau so konkret und lassen Sie den Kaufpreis entweder weg oder nennen Sie den Wert aus der Kammerbewertung. Ein Wunschpreis, der doppelt so hoch ist wie der Ertragswert, erzeugt Anfragen von niemandem.
Die Nachfolge im eigenen Team
Die beste Nachfolgerin steht oft schon im Salon: eine Mitarbeiterin mit Meisterbrief oder auf dem Weg dahin, die die Kundschaft kennt und die die Kundschaft kennt. Der Vorteil für den Wert ist enorm, weil die Personenabhängigkeit praktisch verschwindet. Die Hürde ist meist die Finanzierung. Hier helfen gestreckte Kaufpreiszahlungen, eine Übergangsphase, in der Sie noch mitarbeiten, oder ein Einstieg über Stuhlmiete als Vorstufe, mit allen rechtlichen Fallstricken, die unser Artikel zur Stuhlmiete im Friseursalon beschreibt. Sprechen Sie das Thema früh und offen an: Eine Mitarbeiterin, die erst aus dem Inserat erfährt, dass der Salon verkauft wird, ist eine, die Sie als Nachfolgerin verloren haben.
Was beim Verkauf auf den Käufer übergeht und was nicht
In der Praxis ist der Salonverkauf fast immer ein Asset Deal: Sie verkaufen Einrichtung, Warenbestand, Kundenbeziehungen, gegebenenfalls den Namen, und der Käufer übernimmt bestimmte Verträge. Drei Posten verhalten sich dabei völlig unterschiedlich.
Die Arbeitsverhältnisse: gehen kraft Gesetzes über, mit Pflichten für Sie
Der Verkauf eines laufenden Salons ist ein Betriebsübergang nach § 613a BGB (geprüft am 29. Oktober 2026). Der Käufer tritt in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Für Sie als Verkäuferin folgen daraus drei konkrete Pflichten und ein Risiko:
- Unterrichtung in Textform (§ 613a Abs. 5 BGB): Vor dem Übergang müssen die Beschäftigten über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen und geplante Maßnahmen informiert werden. Das kann der Käufer oder Sie tun; in der Praxis ist ein gemeinsames Schreiben üblich. Eine fehlerhafte Unterrichtung hat eine unangenehme Folge: Die Widerspruchsfrist beginnt nicht zu laufen.
- Widerspruchsrecht (§ 613a Abs. 6 BGB): Jede Beschäftigte kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Dann bleibt ihr Arbeitsverhältnis bei Ihnen, und zwar bei einem Betrieb, den Sie nicht mehr haben. Reden Sie deshalb mit dem Team, bevor der Brief kommt, und lassen Sie den Käufer sich vorstellen. Was mit den Kundinnen passiert, die "ihrer" Friseurin folgen wollen, behandelt der Beitrag zu Kundendaten beim Mitarbeiterwechsel.
- Nachhaftung (§ 613a Abs. 2 BGB): Sie haften neben dem Käufer als Gesamtschuldnerin für Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden. Offene Überstunden, nicht genommener Urlaub, ausstehende Provisionen: Was Sie dem Team schulden, sollte vor der Übergabe abgerechnet oder im Kaufvertrag sauber geregelt sein.
Die Unterlagen, die der Käufer prüfen will, sind dieselben, die Sie ohnehin aufräumen sollten: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Urlaubs- und Überstundenkonten, Arbeitszeitnachweise.
Der Mietvertrag: geht nur mit dem Vermieter über
Der Gewerbemietvertrag ist beim Asset Deal kein Automatismus. Der Käufer braucht entweder eine Vertragsübernahme mit Zustimmung des Vermieters oder einen neuen Mietvertrag. Für Sie heißt das: Sprechen Sie mit dem Vermieter, bevor Sie inserieren. Ein Vermieter, der die Gelegenheit nutzt, um die Miete deutlich anzuheben, oder der einen anderen Nutzer bevorzugt, kann den gesamten Verkauf kippen. Klären Sie außerdem Ihre eigene Position: Wann endet Ihr Vertrag, gibt es Verlängerungsoptionen, welche Rückbaupflichten stehen darin, und was passiert, wenn der Verkauf scheitert und Sie den Salon schließen? Ein Mietvertrag mit zwei Jahren Restlaufzeit und einer Nachfolgerin, die ihn übernehmen darf, ist für den Käufer ein Vermögenswert. Derselbe Vertrag ohne Übertragbarkeit ist für Sie ein Kostenrisiko.
Die Kundenkartei: braucht einen eigenen Datenschutzprozess
Die Kundenkartei ist meist das, wofür der Käufer eigentlich zahlt, und zugleich das, was Sie nicht einfach übergeben dürfen. Kundendaten sind personenbezogene Daten; dass die Kartei im Kaufvertrag steht, ist keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe. Die Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden hat für den Asset Deal Fallgruppen beschlossen (DSK-Beschluss vom 24. Mai 2019, geprüft am 29. Oktober 2026). Für einen Friseursalon bedeutet das im Kern:
- Aktive Kundschaft wird per Widerspruchslösung übertragen: Sie informieren die Kundinnen über den Inhaberwechsel und geben ihnen eine ausreichend bemessene Frist (die DSK nennt als Beispiel sechs Wochen), der Übertragung zu widersprechen. Der Widerspruch muss einfach sein, etwa per E-Mail-Antwort oder Kästchen. Erst nach Fristablauf wandern die Daten.
- Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung: Notizen zu Allergien, Kopfhautproblemen oder Unverträglichkeiten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und dürfen laut DSK nur mit informierter Einwilligung übergeleitet werden. In Friseurkarteien stehen solche Hinweise oft direkt neben der Farbrezeptur. Sichten Sie die Kartei und trennen Sie diese Felder, bevor Sie übergeben.
- Karteileichen bleiben Karteileichen: Daten von Kundinnen, deren letzter Besuch Jahre zurückliegt, dürfen beim Käufer nicht für Werbung oder Terminerinnerungen genutzt werden. Löschen Sie, was Sie nach Ihren Fristen ohnehin löschen müssten, bevor Sie übergeben; Ihr Datenschutzkonzept dafür beschreibt unser Leitfaden zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon.
Zur Einordnung: Der DSK-Beschluss ist eine Orientierung der Aufsichtsbehörden, kein Gesetz, und zwei Behörden (Berlin und Sachsen) haben ihn damals abgelehnt. Die Kundeninformation ist aber ohnehin das Beste, was Ihrem Nachfolger passieren kann: Ein persönlicher Brief oder eine E-Mail von Ihnen, die den Wechsel ankündigt, die Nachfolgerin vorstellt, auf das Widerspruchsrecht hinweist und am Ende den Link zur Online-Terminbuchung enthält, ist Datenschutzpflicht und Marketingmaßnahme in einem.
Haftung und Name: wenn der Salon unter Ihrem Namen weiterläuft
Viele Salons tragen den Namen der Inhaberin. Führt der Käufer den Salon als eingetragener Kaufmann unter der bisherigen Firma fort, haftet er nach § 25 HGB für Ihre betrieblichen Altverbindlichkeiten, und eine abweichende Vereinbarung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn sie ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Dritten mitgeteilt wird. Für die meisten Friseursalons, die als Kleingewerbe ohne Handelsregistereintrag geführt werden, spielt § 25 HGB keine Rolle; klären Sie mit Steuerberatung oder Anwalt, ob Ihr Salon darunter fällt. Unabhängig davon gehört in jeden Kaufvertrag eine klare Regelung, wer welche Altverbindlichkeiten trägt, und eine Regelung zur Namensnutzung: Darf der Käufer "Salon Müller" weiterführen, wie lange, und unter welchen Bedingungen?
Üblich ist auch ein Wettbewerbsverbot für Sie als Verkäuferin, befristet und auf ein Gebiet begrenzt. Das ist legitim, denn der Käufer zahlt für Ihre Kundschaft, nicht dafür, dass Sie drei Straßen weiter wieder aufmachen. Achten Sie darauf, dass es Ihre Pläne nicht unnötig einschränkt, etwa wenn Sie später noch stundenweise bei der Nachfolgerin mitarbeiten wollen.
Steuern beim Salonverkauf: was vom Kaufpreis bleibt
Auch hier gilt: keine Steuerberatung, nur die Orientierung, worüber Sie mit Ihrer Steuerberatung sprechen sollten (alle Normen geprüft am 29. Oktober 2026).
- Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig. Der Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs zählt nach § 16 Abs. 1 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Gewinn heißt hier: Kaufpreis abzüglich Buchwerte und Veräußerungskosten.
- Freibetrag ab 55 Jahren: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, erhält auf Antrag einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG). Er schmilzt ab, soweit der Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt.
- Ermäßigter Steuersatz: Unter denselben Voraussetzungen (55 Jahre oder dauernd berufsunfähig, einmal im Leben) kann der Veräußerungsgewinn bis 5 Millionen € nach § 34 Abs. 3 EStG mit 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden, mindestens 14 Prozent. Alternativ gibt es die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihren übrigen Einkünften im Verkaufsjahr ab; der Zeitpunkt der Übergabe (Dezember oder Januar) kann einen spürbaren Unterschied machen.
- Keine Umsatzsteuer auf die Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wird der Salon als Ganzes an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen verkauft, unterliegen die Umsätze nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer; der Erwerber tritt an Ihre Stelle. Werden nur einzelne Teile verkauft, etwa die Einrichtung ohne Kundenstamm und Mietvertrag, kann das anders aussehen.
Dazu kommen die formalen Schritte nach der Übergabe: Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt, Mitteilung an die Handwerkskammer (Löschung aus der Handwerksrolle beziehungsweise Umschreibung auf den Nachfolger), Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen für die Abmeldung als Arbeitgeber, Versicherungen, GEMA und Lieferanten. Ihre Steuerberatung hat dafür eine Liste; fragen Sie danach, bevor der letzte Arbeitstag kommt.
Den Terminkalender sauber übergeben
Der Moment, in dem die meisten Übergaben Kundschaft verlieren, ist nicht die Vertragsunterschrift, sondern die ersten Wochen danach: Termine, die im alten Buch standen und im neuen fehlen, Stammkundinnen, die niemand informiert hat, eine Telefonnummer, die ins Leere läuft. Ein paar Regeln verhindern das.
Vor der Übergabe
- Alle Zugänge in eine Liste: Website, Google Unternehmensprofil, Social-Media-Konten, Telefonanbieter, Buchungssystem, Kassensoftware, E-Mail-Postfach des Salons. Digitale Zugänge werden bei Übergaben am häufigsten vergessen und sind am mühsamsten zurückzuholen. Das Google Unternehmensprofil wird nicht neu angelegt, sondern die Inhaberschaft übertragen, damit die gesammelten Bewertungen bleiben; wie das geht, steht im Artikel zum Google Unternehmensprofil für Friseursalons.
- Kundeninformation verschicken: mit Widerspruchsfrist (siehe oben), Vorstellung der Nachfolgerin und Buchungslink. Wer online bucht, hat eine E-Mail-Adresse hinterlassen, über die Sie das ganze Kundenbuch mit einer Nachricht erreichen.
- Kommende Termine durchgehen: Jeder bereits gebuchte Termin nach dem Übergabedatum ist ein Versprechen, das der Käufer halten muss. Gehen Sie die Liste gemeinsam durch, insbesondere Farb- und Hochzeitstermine mit Vorgesprächen.
Bei der Übergabe
Ein Übergabeprotokoll hält fest, was in welchem Zustand übergeben wird: Inventar, Warenbestand, Schlüssel, Zählerstände, Zugangsdaten, Stand der Kundenkartei nach Ablauf der Widerspruchsfrist, Liste der offenen Gutscheine (die der Käufer einlösen muss und deren Gegenwert im Kaufpreis berücksichtigt gehört). Beim Buchungssystem wechseln die Zugangsdaten und die hinterlegte Inhaber-E-Mail-Adresse, Ihr persönlicher Zugang wird entfernt.
Was ViteUneCoupe dabei leistet und was nicht
Wenn Ihr Salon bereits mit ViteUneCoupe arbeitet, übergeben Sie der Nachfolgerin einen laufenden Kalender mit Leistungskatalog, Mitarbeiterzeiten, Buchungsseite und digitaler Kundenkartei, und zwar ohne, dass sie an Verträge oder Provisionen gebunden ist: Der kostenlose Tarif enthält unbegrenzte Online-Buchungen mit dauerhaft 0 % Provision, der Standard-Tarif mit Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie Kalendersynchronisation kostet 29 € zzgl. MwSt. pro Monat und ist monatlich kündbar. Die Nachfolgerin übernimmt also keine Altlast, und die Buchungsseite bleibt unter derselben Adresse erreichbar, sodass die Stammkundschaft weiter bucht wie gewohnt. Arbeitet der Salon noch mit Papier, kann die Nachfolgerin den kostenlosen Tarif parallel aufsetzen und die rechtmäßig übernommenen Kundendaten nach und nach überführen.
Genauso klar die Grenzen: ViteUneCoupe ist ein Terminbuchungstool, keine Salonverwaltung. Es gibt keine Kasse, keine Warenwirtschaft, keine Lohnabrechnung und keine Buchhaltung; die Zahlen für die Unternehmensbewertung kommen aus Ihren Jahresabschlüssen, nicht aus dem Kalender. Was der Kalender liefert, sind die betrieblichen Belege dazu: wie viele Termine bei wem stattfinden, wie viele Kundinnen wiederkommen, wie voll die Bedienplätze sind. Der Kalender liefert aber die Rohdaten für Auslastung, Wiederbuchung und No-Show-Quote, die ein Käufer sehen will; wie Sie diese Kennzahlen im Friseursalon monatlich erheben, steht in einem eigenen Beitrag. Für den Datenschutzprozess bei der Übergabe gilt wie bei jedem Anbieter: Prüfen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, und übergeben Sie den Zugang erst, wenn die Widerspruchsfrist Ihrer Kundeninformation abgelaufen ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel ist mein Friseursalon wert?
So viel, wie ein Nachfolger damit künftig verdienen kann, nachdem er sich selbst einen marktüblichen Lohn gezahlt hat. Die Handwerkskammern ermitteln den Wert nach dem AWH-Standard aus den bereinigten Gewinnen der letzten vier Jahre und einem risikoabhängigen Kapitalisierungszins; der Substanzwert der Einrichtung ist die Untergrenze. Umsatzmultiplikatoren und Bauchgefühl führen fast immer zu einem zu hohen Preis.
Was kostet die Unternehmensbewertung bei der Handwerkskammer?
Viele Kammern bewerten Mitgliedsbetriebe kostenlos, zum Beispiel die Handwerkskammer Dortmund und die Handwerkskammer Region Stuttgart. Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen, wenn alle Jahresabschlüsse vorliegen, sonst deutlich länger.
Muss ich meine Mitarbeiter über den Verkauf informieren?
Ja. Der Salonverkauf ist ein Betriebsübergang nach § 613a BGB: Die Beschäftigten müssen vor dem Übergang in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und geplante Maßnahmen unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen. Sie haften außerdem noch ein Jahr lang neben dem Käufer für Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen, die vor dem Übergang entstanden sind.
Darf ich dem Käufer meine Kundenkartei übergeben?
Nicht ohne Weiteres. Nach dem Fallgruppenkatalog der Datenschutzkonferenz werden aktive Kundendaten per Widerspruchslösung übertragen: Die Kundschaft wird informiert und erhält eine Frist (zum Beispiel sechs Wochen), um zu widersprechen. Gesundheitsdaten wie Allergienotizen gehen nur mit ausdrücklicher Einwilligung über. Planen Sie diesen Schritt fest in den Zeitplan ein.
Wo finde ich einen Nachfolger für meinen Friseursalon?
Über die Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer, über die kostenlose und anonyme Nachfolgebörse nexxt-change.org und im eigenen Team. Die Nachfolge aus dem Team ist oft die wertvollste, weil die Kundschaft die Nachfolgerin schon kennt; die Finanzierung lässt sich über gestreckte Zahlungen oder eine Übergangsphase lösen. Findet sich niemand, bleibt die geordnete Schließung; was dann auf Sie zukommt, steht im Beitrag zum Friseursalon schließen.
Welche Steuern fallen beim Verkauf meines Salons an?
Der Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig (§ 16 EStG). Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 € (abschmelzend ab 136.000 € Gewinn) und auf Antrag den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG. Die Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a UStG). Lassen Sie den Übergabezeitpunkt steuerlich prüfen.