Preiserhöhung im Friseursalon: Kundinnen und Kunden informieren, ohne sie zu verlieren
Die kurze Antwort auf die Frage, die viele Inhaberinnen und Inhaber gerade umtreibt: Ja, Sie dürfen Ihre Preise jederzeit erhöhen, Sie müssen das niemandem vorher ankündigen, und bereits gebuchte Termine behalten in der Regel den Preis, der bei der Buchung galt. Was das Gesetz von Ihnen verlangt, ist nur eines: Aushang, Schaufenster und Online-Preisliste müssen am Tag der Umstellung den neuen Stand zeigen. Alles andere, also Zeitpunkt, Höhe und vor allem die Art, wie Sie es sagen, ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Und genau dort entscheidet sich, ob Stammkundinnen nicken oder abwandern.
Der Anlass ist diesmal besonders klar: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen und steigt zum 1. Januar 2027 erneut auf 14,60 Euro. In einem Handwerk, in dem Personal den größten Kostenblock stellt, landet das direkt in der Preisliste. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die Erhöhung sauber begründen, wann Sie sie umsetzen, was rechtlich für laufende Buchungen und Gutscheine gilt, wie Sie den Preisaushang nach der Preisangabenverordnung aktualisieren und mit welchen Formulierungen Sie Ihre Kundschaft informieren. Wie Sie den neuen Preis selbst berechnen, ist Thema eines eigenen Leitfadens zur Preiskalkulation und zum Stundensatz im Friseursalon; hier geht es um die Umsetzung und die Kommunikation.
Ein Hinweis vorab: Der rechtliche Teil ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung für Friseursalons in Deutschland mit Quellenangaben, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Innung, Ihre Handwerkskammer oder eine Anwältin.
Warum die Preise im Friseursalon gerade steigen müssen
Preiserhöhungen fühlen sich für viele Salonbesitzerinnen wie ein Eingeständnis an. Dabei ist die Lage schlicht Arithmetik, und sie ist in Deutschland gut dokumentiert.
Mindestlohn 2026 und 2027: zwei Stufen, zwei Kalkulationen
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt den gesetzlichen Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 fest (MiLoV5 auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 29. Oktober 2026). Vorher lag er bei 12,82 Euro. Von 2025 bis 2027 sind das 1,78 Euro mehr pro Stunde, knapp 14 Prozent.
Und der Mindestlohn ist nur die Untergrenze. Dirk Reisacher, Vorstandsmitglied des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), beschrieb in der Deutschen Handwerks Zeitung (März 2025, geprüft am 29. Oktober 2026) den sogenannten Kamineffekt: Steigt die unterste Lohnstufe, rücken die Gehälter von Gesellinnen und Meistern nach, weil der Abstand sonst schrumpft. Löhne und Lohnnebenkosten machen laut Reisacher 50 bis 60 Prozent der Kosten eines Salons aus, und als Faustregel muss eine Mitarbeiterin etwa das Vierfache ihres Bruttogehalts an Umsatz erwirtschaften, damit sich die Stelle trägt. Seine Einschätzung: "Eine entsprechende Preisentwicklung ist sicherlich unvermeidlich."
In Nordrhein-Westfalen kommt noch etwas hinzu: Dort ist der Friseur-Tarifvertrag seit dem 1. Januar 2026 allgemeinverbindlich, die unterste Tarifgruppe liegt mit 14,60 Euro pro Stunde bereits 2026 über dem gesetzlichen Mindestlohn (Bekanntmachung im Tarifregister NRW, geprüft am 29. Oktober 2026). Wer in NRW einen Salon führt, kalkuliert also mit höheren Löhnen als der Rest der Republik. In anderen Bundesländern gelten Tarifverträge nur bei Tarifbindung; prüfen Sie Ihren Landesinnungsverband.
Die Branche hebt bereits an, aber mit Augenmaß
Sie sind mit Ihrer Erhöhung nicht allein. Nach der Pressemitteilung des ZV zur wirtschaftlichen Lage vom 29. Juni 2026 stiegen die Preise für Friseurdienstleistungen 2025 im Jahresdurchschnitt um 3,6 Prozent und lagen damit erneut über der allgemeinen Inflationsrate; der Verband nennt höhere Personalkosten, teurere Produkte sowie Betriebs- und Energiekosten als Grund (ZV-Pressemitteilung 06/2026, PDF, geprüft am 29. Oktober 2026). Schon 2023 hatte der Verband Preissteigerungen von 7,2 Prozent bei Damen- und 7,6 Prozent bei Herrenhaarschnitten gemeldet (Handwerksblatt, Oktober 2024, geprüft am 29. Oktober 2026).
Die Kehrseite gehört ehrlich dazu: Laut einer Auswertung anonymisierter Zahlungen des Kassenanbieters SumUp sanken die durchschnittlichen Ausgaben pro Friseurbesuch von rund 68 Euro im März 2024 auf 60 Euro im März 2026, mit großen regionalen Unterschieden zwischen Stuttgart (79,22 Euro) und Bremen (39,94 Euro) (SumUp-Schnittlas, April 2026, geprüft am 29. Oktober 2026; Anbieterdaten, keine amtliche Statistik). ZV-Hauptgeschäftsführer Holger Stein formulierte es gegenüber der dpa so: "Kundinnen und Kunden halten sich weiterhin mit Ausgaben zurück, was die Auslastung vieler Salons drückt." (Deutsche Handwerks Zeitung, Oktober 2025, geprüft am 29. Oktober 2026).
Was folgt daraus? Nicht, dass Sie auf die Erhöhung verzichten sollten. Sondern, dass die Erhöhung begründet, kalkuliert und gut erklärt sein muss, weil Ihre Kundschaft die Preisakzeptanz tatsächlich an ihre Grenzen bringt. Ein Teil der Antwort liegt übrigens gar nicht im Preis, sondern in der Auslastung: Wer die Erhöhung mit einer besseren Belegung ruhiger Stunden kombiniert, braucht weniger Prozentpunkte. Eine kostenlose Online-Terminbuchung ohne Provision wie ViteUneCoupe hilft dabei, weil Ihr Salon auch dann buchbar ist, wenn das Telefon nicht besetzt ist.
Wie viel Preiserhöhung ist angemessen?
Die Antwort ist unbequem, aber ehrlich: Das sagt Ihnen Ihre Kalkulation, nicht der Mindestlohn und nicht der Salon gegenüber. Die Mindestlohnstufe ist ein Anlass und ein Argument, aber wer nur die Differenz von 0,70 Euro pro Stunde umlegt, erhöht meist zu wenig, weil der Kamineffekt, die Lohnnebenkosten, Produkte und Energie fehlen. Erst recht gilt das, wenn die letzte Erhöhung schon zwei oder drei Jahre zurückliegt.
Rechenbeispiel: Was die Stufe 2027 einen kleinen Salon kostet
Ein Rechenbeispiel zur Größenordnung, keine Vorlage für Ihren Betrieb: Ein Salon beschäftigt zwei Vollzeitkräfte zum Mindestlohn, jede mit rund 1.700 bezahlten Arbeitsstunden im Jahr (nach Urlaub und Krankheit). Die Stufe von 13,90 auf 14,60 Euro kostet brutto 2 × 0,70 € × 1.700 h = 2.380 Euro pro Jahr, zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung also rund 2.900 Euro Mehrkosten. Rückt dazu das Gehalt der Meisterin um denselben Betrag nach, verdoppelt sich die Summe fast. Unternehmensberater Peter Zöllner rechnete in der Deutschen Handwerks Zeitung vor, dass ein Euro mehr Stundenlohn für eine Vollzeitkraft rund 2.670 Euro Kosten im Jahr bedeutet und, bei einem üblichen Verhältnis von Umsatz zu Lohnkosten, etwa 3.180 Euro zusätzlichen Netto-Umsatz erfordert (Deutsche Handwerks Zeitung, Juli 2025, geprüft am 29. Oktober 2026).
Verteilt auf, sagen wir, 2.400 Kundenbesuche im Jahr wären die 2.900 Euro aus dem Beispiel etwa 1,20 Euro pro Besuch. Das klingt nach wenig, und genau darin liegt die Falle: Wer die Erhöhung auf die Mindestlohnstufe beschränkt, deckt nur diese eine Kostenart und bleibt bei allen anderen auf dem Stand von vorletztem Jahr. Mehr Umsatz ist außerdem nicht mehr Gewinn: Von jedem zusätzlichen Euro bleiben nach Umsatzsteuer, Material und Lohnkosten nur einige Cent Ergebnis übrig.
Drei Modelle, die sich in der Praxis bewährt haben
| Modell | So funktioniert es | Geeignet, wenn |
|---|---|---|
| Gleichmäßig in Prozent | Alle Leistungen um denselben Prozentsatz anheben, auf runde Beträge glätten | Ihre Preisstruktur stimmt bereits und nur das Niveau ist zu niedrig |
| Gezielt nach Zeitaufwand | Vor allem zeitintensive Leistungen (Farbe, Strähnen, Umformung) anheben, Kurzleistungen moderat | Ihre Kalkulation zeigt, dass lange Termine den Stundensatz nicht erreichen |
| Neu strukturieren | Preisliste nach Haarlänge und Aufwand statt nach Damen/Herren aufbauen, Preise dabei neu setzen | Sie wollten die Liste ohnehin modernisieren und nutzen die Umstellung als Anlass |
Das dritte Modell hat einen Nebeneffekt, der bei der Kommunikation hilft: Eine neue Struktur erklärt sich über den Aufwand ("Langhaarschnitt dauert länger, also kostet er mehr") und nicht über "alles wird teurer". Was die Preisangabenverordnung dabei erlaubt und warum "ab"-Preise riskant sind, steht im Artikel zur Preisliste im Friseursalon.
Ein Wort zu runden Preisen: 46 Euro statt 45,50 Euro. Friseurarbeit ist Handwerk, und Cent-Beträge signalisieren Supermarktregal. Außerdem lässt sich ein glatter Betrag an der Kasse schneller nennen, ohne dass es sich wie ein Rechenkunststück anfühlt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Preiserhöhung?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt und keine Frist. Es gibt aber Zeitpunkte, die Ihre Kundschaft als logisch empfindet, und solche, die sie als willkürlich erlebt.
Der 1. Januar ist für Friseursalons der natürlichste Termin: Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel, Lieferanten passen ihre Preise an, und jeder kennt die Formulierung "Preisliste gültig ab 1. Januar 2027". Der Nachteil liegt im Dezember: Im Weihnachtsgeschäft ist der Salon voll, das Team gestresst, und eine Preisdiskussion am Tresen ist das Letzte, was dann noch fehlt. Lösung: die Erhöhung im November ankündigen, im Dezember nur noch freundlich daran erinnern, im Januar umsetzen.
Nach dem Sommer (1. September oder 1. Oktober) ist die zweite verbreitete Variante, vor allem für Salons, die zum Jahreswechsel schon erhöht haben und eine zweite, kleinere Stufe brauchen. Zwei kleine Schritte pro Jahr werden von vielen Kundinnen besser akzeptiert als ein großer alle drei Jahre, allerdings kosten sie doppelt Kommunikationsaufwand.
Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind eine Empfehlung aus der Praxis, keine Rechtspflicht. Sie decken bei den meisten Stammkundinnen genau einen Besuchsrhythmus ab: Wer im November im Salon war, hat die Ankündigung gesehen und zahlt im Januar ohne Überraschung den neuen Preis. Kürzer wirkt überfallartig, viel länger verpufft.
Wann Sie nicht erhöhen sollten: unmittelbar nach einem Wechsel im Team, nach einer Phase mit Qualitätsproblemen oder gleichzeitig mit einer Verschlechterung des Angebots (kürzere Öffnungszeiten, weniger Service). Eine Erhöhung braucht eine stabile Leistung als Fundament.
Was rechtlich gilt: Ankündigung, gebuchte Termine, Gutscheine
Es gibt keine Ankündigungspflicht
Weder das BGB noch die Preisangabenverordnung verlangen von einem Friseursalon, Preiserhöhungen vorher anzukündigen oder eine Frist einzuhalten. Die Preisangabenverordnung regelt, wie Preise angegeben werden müssen, nicht, wie lange sie gelten. Sie dürfen Ihre Preise also theoretisch von heute auf morgen ändern, solange am Tag der Änderung alle Preisangaben stimmen (dazu gleich mehr). Dass Sie es trotzdem ankündigen, ist eine Frage des Anstands und der Kundenbindung, nicht des Gesetzes.
Bereits gebuchte Termine behalten den gebuchten Preis
Hier wird es für Online-Buchungen besonders relevant. Wer einen Termin mit konkreter Leistung und konkretem Preis bucht, gibt ein Vertragsangebot ab, an das er nach § 145 BGB gebunden ist, und mit Ihrer Bestätigung kommt der Vertrag zu diesen Konditionen zustande (geprüft am 29. Oktober 2026). Der bei der Buchung angezeigte Preis wird damit Vertragsinhalt. Eine einseitige Erhöhung nach der Buchung ist nicht möglich; Sie bräuchten die Zustimmung der Kundin. Das ist allgemeines Vertragsrecht, ein spezielles Gerichtsurteil zu Friseurterminen haben wir dazu nicht gefunden.
Für die Praxis heißt das: Eine Kundin, die im November für den 10. Januar zum alten Preis gebucht hat, zahlt im Januar den alten Preis. Das ist kein Verlust, sondern ein Argument: Sie können die Umstellung mit dem Satz "Alle bis zum 31. Dezember gebuchten Termine werden noch zum bisherigen Preis abgerechnet" ankündigen und machen daraus einen kleinen Anreiz für frühe Buchungen. Prüfen Sie nur, was Ihre Buchungsbestätigung tatsächlich enthält: Steht dort Leistung und Preis, ist die Lage eindeutig. Steht dort nur die Uhrzeit, gilt im Zweifel der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung ausgehängt beziehungsweise online angegeben war, und das ist dann eine Beweisfrage, die Sie nicht führen wollen.
Anders bei Terminen, die erst nach der Umstellung gebucht werden: Dort gilt selbstverständlich der neue Preis, auch wenn die Kundin "schon immer" den alten gezahlt hat.
Gutscheine: Wert bleibt Wert, Leistung bleibt Leistung
Ein Wertgutschein über 50 Euro ist nach der Erhöhung weiterhin 50 Euro wert, nicht mehr und nicht weniger; die Kundin zahlt die Differenz zum neuen Preis dazu. Ein Leistungsgutschein ("1 × Waschen, Schneiden, Föhnen") berechtigt dagegen zur Leistung, unabhängig davon, was sie heute kostet, denn genau diese Leistung wurde bezahlt. Auch das ist allgemeines Vertragsrecht ohne spezielle Friseur-Rechtsprechung. Wer viele Leistungsgutscheine verkauft, sollte sie deshalb mit Blick auf künftige Erhöhungen kalkulieren oder auf Wertgutscheine umstellen. Die Details zu Verjährung und Umsatzsteuer stehen im Artikel zu Gutscheinen im Friseursalon.
Preisaushang und Online-Preise am Umstellungstag aktualisieren
Hier liegt die eigentliche Rechtspflicht. Nach § 12 PAngV müssen Sie ein Preisverzeichnis über Ihre wesentlichen Leistungen in den Geschäftsräumen anbringen, und wenn ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden ist, auch dort (geprüft am 29. Oktober 2026). Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Das gilt für die Wand, das Schaufenster, Ihre Website, Ihre Buchungsseite und Preisangaben in Ihrem Google-Unternehmensprofil gleichermaßen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können über § 20 PAngV in Verbindung mit § 3 WiStG mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße geahndet werden; häufiger als das Bußgeld sind Beanstandungen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Das typische Problem nach einer Preiserhöhung ist nicht der fehlende Aushang, sondern der Widerspruch: neue Liste im Salon, alte Preise im Schaufenster, dritte Version auf der Website. Jede Abweichung ist ein Abmahnrisiko und, schlimmer, ein Vertrauensproblem. Eine Checkliste für den Umstellungstag:
- Preisliste im Salon ausgetauscht, mit Datum ("gültig ab ...")
- Schaufenster oder Schaukasten aktualisiert
- Leistungskatalog der Online-Buchung angepasst
- Preise auf der Website und im Google-Unternehmensprofil geprüft
- Alte Flyer, Visitenkarten mit Preisen und Social-Media-Posts mit Preisangaben entfernt oder korrigiert
- Team informiert, Kassensystem beziehungsweise Preisliste an der Kasse umgestellt
Wenn Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen, bleibt Ihr Listenpreis schlicht der Endpreis. Aber Achtung: Eine Preiserhöhung kann Sie näher an die Umsatzgrenze bringen, ab der die Regelung entfällt. Was dann passiert, erklärt der Artikel zur Kleinunternehmerregelung im Friseursalon.
Wie Sie die Preiserhöhung Ihrer Kundschaft erklären
Drei Grundsätze, die über Erfolg oder Abwanderung entscheiden
Erklären, nicht entschuldigen. Eine Entschuldigung signalisiert, dass Sie selbst nicht hinter dem Preis stehen. Dann steht Ihre Kundin auch nicht dahinter. Sagen Sie, warum (faire Löhne für Ihr Team, gestiegene Kosten, gleichbleibende Qualität), und sagen Sie es ohne Konjunktiv. Reisacher brachte es im ZV-Interview auf drei Worte: "Qualität hat ihren Preis."
Transparent, aber nicht buchhalterisch. Ihre Kundschaft will wissen, dass es einen Grund gibt, nicht Ihre Gewinn-und-Verlust-Rechnung sehen. "Seit Januar gilt ein höherer Mindestlohn, und wir zahlen unser Team gern fair" reicht. Eine Auflistung Ihrer Mietsteigerung, Energiekosten und Produktpreise wirkt wie ein Rechtfertigungsversuch.
Zuerst das Team, dann die Kundschaft. Die Erhöhung wird an fünf Stühlen zwanzigmal am Tag erklärt, nicht einmal am Empfang. Jede Mitarbeiterin muss den neuen Preis, den Grund und den Umgang mit Rückfragen kennen, bevor der erste Aushang hängt. Ein unsicheres "Ja, ähm, die Chefin hat die Preise erhöht" macht aus einer sachlichen Information eine Verlegenheit. Dass Beschäftigte und Auszubildende selbst von höheren Löhnen profitieren, hilft dabei: Wer die Erhöhung mitträgt, erklärt sie überzeugender.
Die Kanäle: wo die Information ankommen muss
| Kanal | Zeitpunkt | Wofür |
|---|---|---|
| Aushang im Salon und Schaufenster | Ankündigung 4 bis 6 Wochen vorher, neue Liste am Stichtag | Pflichtinformation und sichtbares Signal für alle |
| Gespräch am Stuhl | Bei jedem Besuch im Ankündigungszeitraum | Der wichtigste Kanal für Stammkundinnen |
| Hinweis in Buchungsbestätigung und Erinnerung | Ab der Ankündigung bis zum Stichtag | Erreicht alle, die online oder telefonisch buchen |
| Buchungsseite und Website | Ankündigung als Hinweiszeile, neue Preise am Stichtag | Vermeidet Überraschungen beim Online-Buchen |
| Google-Unternehmensprofil und Social Media | Ein Beitrag zur Ankündigung, Preise am Stichtag korrigieren | Reichweite, auch für seltener kommende Kundschaft |
| E-Mail an Stammkundschaft | Einmal, zur Ankündigung | Nur mit passender Rechtsgrundlage, siehe unten |
Ein Wort zur E-Mail an die Stammkundschaft: Eine Preisinformation ist aus Sicht vieler Juristen keine reine Servicenachricht mehr, sondern geht in Richtung Werbung, weil sie das Angebot bewirbt. Verschicken Sie solche Mails deshalb nur an Kundinnen, die einer Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt haben, oder beschränken Sie den Hinweis auf Nachrichten zu einem konkret gebuchten Termin. Was im Verhältnis von Service-E-Mail und Werbung gilt, haben wir im Artikel zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon genauer beschrieben.
Formulierungsvorlagen
Die folgenden Texte sind Vorschläge zum Anpassen, keine Mustertexte mit Rechtsgarantie. Setzen Sie Ihren Ton, Ihre Zahlen und Ihr Datum ein.
Aushang zur Ankündigung (Salon und Schaufenster):
Neue Preise ab 1. Januar 2027
Liebe Kundinnen und Kunden, zum 1. Januar passen wir unsere Preise an. Der Grund ist einfach: Wir möchten unser Team weiterhin fair bezahlen, und auch Produkte und Energie sind teurer geworden. Ein Damenhaarschnitt kostet dann 48 statt 45 Euro, ein Herrenhaarschnitt 32 statt 30 Euro; die vollständige neue Preisliste liegt am Empfang aus. Alle Termine, die bis zum 31. Dezember gebucht werden, rechnen wir noch zum bisherigen Preis ab. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ihr Team vom Salon [Name]
Satz am Stuhl, während des Besuchs:
"Eine Info noch, bevor Sie gehen: Ab Januar gelten bei uns neue Preise, Ihr Schnitt kostet dann 48 statt 45 Euro. Wir haben die Löhne im Team angehoben, und das wollen wir ehrlich weitergeben. Wenn Sie Ihren nächsten Termin heute schon buchen, gilt natürlich noch der alte Preis."
Antwort auf die Rückfrage "Warum schon wieder?":
"Verstehe ich gut. Die letzte Anpassung war vor zwei Jahren, seitdem ist der Mindestlohn zweimal gestiegen, und unsere Produkte sind deutlich teurer geworden. Wir haben lange gerechnet, damit es bei drei Euro bleibt. Was gleich bleibt, ist, dass Sie bei uns immer dieselbe Friseurin und dieselbe Zeit bekommen."
Hinweiszeile in Buchungsbestätigung und Terminerinnerung (bis zum Stichtag):
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2027 gelten bei uns neue Preise. Für Ihren gebuchten Termin gilt der Preis, der Ihnen bei der Buchung angezeigt wurde.
E-Mail an Stammkundinnen mit Einwilligung:
Betreff: Unsere Preise ab Januar
Liebe Frau Müller,
ab dem 1. Januar passen wir die Preise im Salon [Name] an. Der wichtigste Grund: Wir haben die Gehälter unseres Teams angehoben und möchten, dass gute Friseurinnen bei uns gut verdienen. Für Sie heißt das konkret: Waschen, Schneiden, Föhnen kostet künftig 48 statt 45 Euro. Alle anderen Preise finden Sie unter [Link zur Preisliste].
Termine, die Sie bis zum 31. Dezember buchen, rechnen wir noch zum bisherigen Preis ab, auch wenn sie erst im neuen Jahr stattfinden.
Vielen Dank, dass Sie uns seit Jahren die Treue halten. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.
Herzliche Grüße, [Name], Salon [Name]
Was Sie vermeiden sollten
- Stille Erhöhungen: Die Kundin merkt es an der Kasse. Das ist der sicherste Weg, Vertrauen zu verlieren, und es verstößt im Zweifel gegen die Pflicht zum aktuellen Aushang, wenn die alte Liste noch hängt.
- Übertriebene Rabattaktionen zum Trost: Wer die Erhöhung gleich mit "20 Prozent im Januar" abfedert, hat sie faktisch zurückgenommen und signalisiert, dass der neue Preis verhandelbar ist.
- Die Konkurrenz als Begründung: "Die anderen haben auch erhöht" interessiert niemanden und klingt nach Herdentrieb.
- Unterschiedliche Preise für Stammkundinnen auf Dauer: Eine Übergangsfrist für bereits gebuchte Termine ist fair und rechtlich ohnehin geboten. Zwei Preislisten über Monate dagegen sind ein Verwaltungsalbtraum und mit der Pflicht zum eindeutigen Preisverzeichnis kaum vereinbar.
So setzen Sie die neuen Preise technisch um
Die Umsetzung scheitert selten an der Entscheidung, sondern an den drei bis fünf Orten, an denen Preise stehen. Der pragmatische Weg ist eine führende Quelle, aus der alle anderen abgeleitet werden.
Mit ViteUneCoupe pflegen Sie Ihre Leistungen mit Preis und Dauer einmal im Leistungskatalog; Ihre Buchungsseite zeigt der Kundschaft ab diesem Moment den neuen Stand, und den Aushang für Salon und Schaufenster drucken Sie aus derselben Liste. Der Leistungskatalog, die Buchungsseite, die Mitarbeiterplanung, der Kalender und die Kundenkartei sind im kostenlosen Tarif enthalten, dauerhaft mit 0 % Provision. Im Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, kommen Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation dazu; die Erinnerungs-E-Mail ist ein guter Platz für die Hinweiszeile zur Preisänderung, wenn Sie den Text anpassen.
Zur Ehrlichkeit gehört auch, was ViteUneCoupe nicht ist: kein Kassensystem, das Preise an der Kasse umstellt, kein Newsletter-Werkzeug für Massen-E-Mails an die Stammkundschaft, und es druckt Ihnen auch keinen Schaufenster-Aushang. Erinnerungen gibt es per E-Mail, nicht per SMS. Die Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt der Erhöhung trifft weiterhin Ihre Kalkulation, nicht die Software.
Ein letzter Gedanke zur Kundenbindung: Die Preiserhöhung ist der Moment, in dem Stammkundinnen prüfen, ob sich der Salon noch "richtig" anfühlt. Der beste Schutz ist nicht der niedrigste Preis, sondern das Gefühl, erwartet zu werden: der Folgetermin am Stuhl, die gepflegte Kundenkartei, die kurze Dankes-E-Mail. Wie Sie diese Routine aufbauen, steht im Leitfaden zur Kundenbindung und Wiederbuchung im Friseursalon. Wer sich dort gut aufgehoben fühlt, zahlt drei Euro mehr, ohne zweimal nachzudenken.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Preiserhöhung im Friseursalon vorher ankündigen?
Nein, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Ankündigungspflicht und keine Frist. Die Preisangabenverordnung verlangt nur, dass Aushang, Schaufenster und Online-Preisangaben am Tag der Umstellung den aktuellen Stand zeigen. Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind trotzdem empfehlenswert, weil sie etwa einen Besuchsrhythmus Ihrer Stammkundschaft abdecken.
Gilt für bereits gebuchte Termine der alte oder der neue Preis?
In der Regel der alte. Wer einen Termin mit konkreter Leistung und Preis bucht, gibt ein bindendes Vertragsangebot nach § 145 BGB ab; mit Ihrer Bestätigung wird der angezeigte Preis Vertragsinhalt. Eine einseitige Erhöhung nach der Buchung ist nicht möglich. Termine, die nach der Umstellung gebucht werden, kosten den neuen Preis.
Wie viel darf ich die Preise im Friseursalon erhöhen?
Rechtlich gibt es keine Obergrenze; die Höhe ergibt sich aus Ihrer Kalkulation. Nur die Mindestlohndifferenz umzulegen reicht meist nicht, weil Lohnnebenkosten, nachrückende Gehälter, Produkte und Energie fehlen. Als Orientierung: Die Branchenpreise stiegen laut Zentralverband 2025 um durchschnittlich 3,6 Prozent, nach deutlich höheren Schritten 2023.
Was passiert mit Gutscheinen nach einer Preiserhöhung?
Ein Wertgutschein behält seinen Nennwert, die Kundin zahlt die Differenz zum neuen Preis dazu. Ein Leistungsgutschein berechtigt weiterhin zur bezahlten Leistung, auch wenn sie inzwischen mehr kostet. Wer viele Leistungsgutscheine verkauft, sollte das bei der Kalkulation berücksichtigen.
Darf ich meine Stammkunden per E-Mail über neue Preise informieren?
Nur mit passender Rechtsgrundlage. Eine Preisinformation geht über eine reine Servicenachricht hinaus und kann als Werbung gelten, deshalb sollten solche E-Mails nur an Kundinnen gehen, die der Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Unproblematisch ist ein Hinweis in der Bestätigung oder Erinnerung zu einem konkret gebuchten Termin.
Wie reagiere ich, wenn eine Kundin wegen der Erhöhung droht, den Salon zu wechseln?
Ruhig und ohne Rabatt. Erklären Sie den Grund in einem Satz, benennen Sie, was gleich bleibt (ihre Friseurin, die Zeit, die Qualität), und lassen Sie ihr die Entscheidung. Wer bei der ersten Drohung nachgibt, verhandelt künftig jeden Preis. Die meisten Stammkundinnen bleiben, wenn die Erhöhung begründet, moderat und freundlich kommuniziert ist.