Salonführung GEMA Musik im Salon Fixkosten

GEMA im Friseursalon: was Musik 2026 wirklich kostet und welche Regeln gelten

Geschrieben von Veröffentlicht am 15 Min. Lesezeit
Friseurin regelt an einem kleinen Lautsprecher auf dem Empfangstresen ihres hellen Salons die Musik, daneben Unterlagen und ein Taschenrechner, im Hintergrund eine Kundin mit Umhang vor dem Spiegel

Musik gehört in den meisten Friseursalons einfach dazu: Radio am Empfang, eine Playlist über den Lautsprecher, manchmal ein Fernseher im Wartebereich. Was viele Inhaberinnen und Inhaber erst mit dem ersten Brief der GEMA erfahren: Diese Musik ist eine öffentliche Wiedergabe und damit lizenzpflichtig. Die gute Nachricht: Für einen normalen Salon geht es um einen überschaubaren, klar bezifferbaren Betrag.

Die kurze Antwort für Deutschland: Ein Friseursalon bis 100 Quadratmeter zahlt laut GEMA-Tarifübersicht 2026 für Hintergrundmusik von CD, MP3 oder Streaming 13,27 € netto im Monat (im Jahresvertrag 132,72 € netto im Jahr), für Radio 17,81 € netto im Monat (Jahresvertrag 178,07 €). Darauf kommen 7 Prozent Umsatzsteuer, Innungsmitglieder bekommen über den Gesamtvertrag 20 Prozent Nachlass, und die GVL-Vergütung für Künstler und Labels ist bereits enthalten. Dieser Artikel ordnet die Zahlen ein, erklärt, warum ein privates Spotify-Abo das Problem nicht löst, und zeigt, welche Alternativen es ehrlicherweise gibt. Er stammt aus dem Blog von ViteUneCoupe, einer kostenlosen Online-Terminbuchung ohne Provision für Friseursalons, die mit Musiklizenzen nichts zu tun hat, aber denselben Blick auf die Fixkosten eines Salons teilt.

Ein Hinweis vorab: Dies ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung mit Stand 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Tarife ändern sich jährlich, Einzelfälle klärt das GEMA-Kundencenter oder Ihre Innung.

Warum Musik im Friseursalon GEMA-pflichtig ist

Die Grundlage steht im Urheberrechtsgesetz. Nach § 15 Abs. 2 UrhG hat die Urheberin oder der Urheber das ausschließliche Recht, ein Werk öffentlich wiederzugeben. Absatz 3 definiert, wann eine Wiedergabe öffentlich ist: "wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist". Nicht zur Öffentlichkeit gehört nur, wer mit dem Betreiber oder untereinander persönlich verbunden ist. Ihre Kundschaft ist das nicht: Wer einen Termin bucht, ist Teil der Öffentlichkeit, auch wenn Sie viele Stammkundinnen seit Jahren kennen.

Die GEMA vertritt die Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage und erteilt für deren Repertoire die Lizenz. Seit 2012 gibt es eine viel zitierte Ausnahme: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe ist, und der Bundesgerichtshof übertrug das 2015 auf den deutschen Fall (BGH, Urteil vom 18. Juni 2015, I ZR 14/14). Die Begründung lag im kleinen, stabilen Patientenkreis, der Musik eher unfreiwillig hört, und darin, dass die Musik dem Zahnarzt keine zusätzlichen Patienten bringt.

Darauf sollten Sie sich im Salon nicht verlassen. Die GEMA führt Friseurbetriebe weiterhin ausdrücklich in ihrer Tarifübersicht, und ein Salon mit offenem Kundenverkehr, Laufkundschaft und Musik als Teil des Wohlfühlerlebnisses unterscheidet sich erheblich von einem Wartezimmer. Eine gerichtliche Entscheidung speziell zu Friseursalons, die eine Befreiung bestätigen würde, haben wir nicht gefunden. Wer die Praxis-Rechtsprechung für den eigenen Salon reklamieren will, geht ein Prozessrisiko ein und sollte das anwaltlich prüfen lassen.

Was die GEMA 2026 für Friseurbetriebe verlangt

Die GEMA fasst Friseurbetriebe mit dem Einzelhandel und Arztpraxen in einer Tarifübersicht zusammen. Alle folgenden Beträge stammen aus der GEMA-Tarifübersicht Einzelhandel, Arztpraxen, Friseurbetriebe u. Ä., gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, geprüft am 29. Oktober 2026. Sie sind Nettobeträge, auf die 7 Prozent Umsatzsteuer kommen.

Hintergrundmusik von CD, MP3 oder Streaming (Tarif M-U)

Dieser Tarif gilt, wenn Sie Tonträger abspielen oder Musik streamen, laut GEMA ausdrücklich auch "vom Laptop oder Smartphone". Maßgeblich ist die Raumgröße des Salons.

Raumgröße Monatsvertrag (monatlich kündbar) Jahresvertrag (jährlich kündbar)
bis 100 qm 13,27 € pro Monat (159,24 € im Jahr) 132,72 € pro Jahr
bis 200 qm 26,54 € pro Monat (318,48 € im Jahr) 265,44 € pro Jahr
bis 300 qm 33,19 € pro Monat (398,28 € im Jahr) 331,92 € pro Jahr
bis 400 qm 39,83 € pro Monat (477,96 € im Jahr) 398,28 € pro Jahr

Dazwischen gibt es einen Vierteljahresvertrag (bis 100 qm: 36,50 € pro Quartal, 146,00 € im Jahr). Die Flexibilität des Monatsvertrags kostet bei einem kleinen Salon also rund 26,50 € netto im Jahr mehr als der Jahresvertrag. Wer die Musik ohnehin das ganze Jahr laufen lässt, fährt mit dem Jahresvertrag günstiger.

Radio im Salon (Tarif R)

Radio ist teurer als die eigene Playlist, weil neben der Musik auch Wortbeiträge und Sendeleistungen vergütet werden.

Raumgröße Monatsvertrag Jahresvertrag
bis 100 qm 17,81 € pro Monat (213,72 € im Jahr) 178,07 € pro Jahr
bis 200 qm 35,61 € pro Monat (427,32 € im Jahr) 356,13 € pro Jahr
bis 300 qm 44,53 € pro Monat (534,36 € im Jahr) 445,33 € pro Jahr

Fernseher und Sonderfälle

  • Fernseh-Wiedergabe: 25,93 € pro Monat je Fernsehgerät, im Jahresvertrag 259,41 €. Großbildschirme über 65 Zoll haben einen eigenen, deutlich höheren Tarif (bis 100 qm: 82,35 € pro Monat).
  • Musik in der Telefonwarteschleife: 24,91 € pro Monat je angefangene 30 Amtsleitungen. Das betrifft Salons mit Telefonanlage und Wartemusik.
  • Vervielfältigung: Wer sich eigene Zusammenstellungen aus kopierten Titeln brennt oder auf einen Stick zieht, zahlt zusätzlich 83,71 € pro Jahr je angefangene 500 Vervielfältigungsstücke. Ein Streamingdienst oder Original-CDs vermeiden diesen Posten.
  • Veranstaltungen: Eine Eröffnungsfeier, eine Modenschau oder ein Kundenabend mit Musik ist nicht im Hintergrundmusik-Vertrag enthalten. Die GEMA schreibt: "Wichtig ist, dass Sie jede Veranstaltung gesondert im GEMA Onlineportal anmelden." Wer einen Friseursalon eröffnet, sollte die Eröffnungsparty also separat anmelden.

Warum auf der GEMA-Website 31,08 € steht

Wer auf der GEMA-Seite für den Einzelhandel nachschaut, findet keine Quadratmeter-Tabelle, sondern Pakete: "Paket Handel S ab 31,08 € mtl.", M ab 113,43 €, L ab 174,11 €. Das Paket S bündelt Radio sowie Audiostreaming und Tonträger für den kleinsten Raum, und 13,27 € plus 17,81 € ergeben genau diese 31,08 €. Wenn Sie im Salon ausschließlich Ihre Playlist hören und nie Radio, brauchen Sie das Paket nicht: Dann reicht der Tarif M-U allein, und Sie zahlen 13,27 € statt 31,08 €. Umgekehrt gilt: Wer morgens Radio und nachmittags Spotify laufen lässt, braucht beides. Im Onlineportal der GEMA (Tarifrechner) wählen Sie die Nutzungsarten einzeln aus.

GVL, VG Wort, Corint Media: ist das schon drin?

Ja. Neben den Urhebern haben auch die ausübenden Künstlerinnen und Künstler sowie die Tonträgerhersteller einen Vergütungsanspruch, den die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrnimmt. Die GEMA zieht diesen Anteil mit ein. In der Tarifübersicht 2026 steht wörtlich: "Die genannten Vergütungen für Hintergrundmusik enthalten sämtliche Zuschläge der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Corint Media GmbH."

Das ist wichtig, weil im Netz noch Angaben zu einem separaten GVL-Zuschlag von 20 oder 26 Prozent kursieren. Sie stammen aus älteren Verträgen, in denen der GVL-Anteil tatsächlich getrennt auf die Grundvergütung aufgeschlagen wurde. Auf die oben genannten Beträge kommt heute nur noch die Umsatzsteuer, kein weiterer Zuschlag. Eine separate Rechnung der GVL erhalten Sie für Hintergrundmusik im Salon nicht.

Der Gesamtvertragsnachlass: 20 Prozent für Innungsmitglieder

Die GEMA schließt mit Verbänden sogenannte Gesamtverträge. Mitglieder eines Gesamtvertragspartners erhalten laut Tarifübersicht "einen zusätzlichen Nachlass von 20 Prozent" auf die regulären Vergütungssätze. Für das Friseurhandwerk ist das relevant: In der Liste der GEMA-Gesamtverträge stehen (geprüft am 29. Oktober 2026) unter anderem der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, mehrere Landesinnungsverbände (etwa Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland) und einzelne Friseur-Innungen wie Chemnitz, Dresden und Hannover.

In der Praxis läuft es so: Der Verband meldet seine Mitglieder an die GEMA, und der Nachlass gilt ab der nächsten Fälligkeit Ihres Vertrags. Der Nachlass kommt also nicht automatisch, nur weil Sie Innungsmitglied sind. Fragen Sie bei Ihrer Innung konkret nach, ob sie oder ihr Landesverband Gesamtvertragspartner ist und ob Ihre Mitgliedschaft an die GEMA gemeldet wurde, und geben Sie die Mitgliedschaft bei der Anmeldung im Onlineportal an. Bei einem kleinen Salon spart der Nachlass rund 27 bis 62 € netto im Jahr, je nach Tarif. Ob sich eine Innungsmitgliedschaft allein dafür lohnt, ist eine andere Frage; der GEMA-Nachlass ist eher ein Nebeneffekt der Mitgliedschaft als ihr Grund.

Rechenbeispiel: ein Salon mit 80 Quadratmetern

Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Jahreskosten für einen Salon bis 100 qm bei Jahresvertrag, einmal regulär, einmal mit 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass. Beträge laut Tarifübersicht 2026, gerundet auf Cent.

Nutzung netto regulär brutto (7 % USt) netto mit Nachlass brutto mit Nachlass
nur Playlist/CD (M-U) 132,72 € 142,01 € 106,18 € 113,61 €
nur Radio (R) 178,07 € 190,53 € 142,46 € 152,43 €
Radio und Playlist 310,79 € 332,55 € 248,63 € 266,04 €

Zwei Einordnungen dazu. Erstens: Wenn Ihr Salon umsatzsteuerpflichtig ist, holen Sie die 7 Prozent als Vorsteuer zurück, die Nettospalte ist dann Ihr tatsächlicher Aufwand. Salons in der Kleinunternehmerregelung tragen den Bruttobetrag. Zweitens: Gemessen an einem Jahresumsatz, bei dem jeder Bedienplatz täglich mehrere Dienstleistungen abrechnet, ist die GEMA ein kleiner Fixkostenposten, deutlich unter dem, was eine einzige Softwarelizenz oder ein Monat Provision an eine Buchungsplattform kostet. Wer die eigenen Fixkosten ohnehin durchgeht, findet an anderer Stelle mehr: Online-Terminbuchung ohne Provision und ohne Grundgebühr ist seit Jahren möglich, Musik im Salon kostet dagegen immer etwas, egal auf welchem Weg.

Die Streaming-Falle: Warum Spotify, Apple Music und YouTube im Salon nicht reichen

Der häufigste Irrtum: "Ich zahle doch schon für mein Spotify-Abo." Das Abo deckt nur Ihre private Nutzung ab. In den Nutzungsbedingungen von Spotify (Stand 15. Februar 2024, geprüft am 29. Oktober 2026) wird das Nutzungsrecht ausdrücklich "für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke" eingeräumt, und Nutzer verpflichten sich, den Dienst nur "für Ihre eigenen persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecke" zu verwenden. Die Beschallung eines Salons mit Kundschaft ist eine gewerbliche Nutzung. Bei Apple Music, YouTube und Amazon Music ist die Logik dieselbe: Es sind Verbraucherdienste.

Das hat zwei Konsequenzen. Erstens brauchen Sie für Streaming im Salon dieselbe GEMA-Lizenz wie für CDs, nämlich den Tarif M-U; die GEMA nennt "Audiostreaming und Tonträger" in einem Atemzug. Zweitens verstoßen Sie mit einem Privatabo zusätzlich gegen den Vertrag mit dem Streamingdienst, unabhängig von der GEMA. Für den Betrieb gibt es spezialisierte Anbieter für Hintergrundmusik im Gewerbe, die entweder ein gewerbliches Nutzungsrecht am regulären Repertoire bieten oder ausschließlich GEMA-freie Musik liefern. Beides sind unterschiedliche Modelle, und sie lösen unterschiedliche Probleme:

  • Gewerblicher Streamingdienst mit regulärem Repertoire: Der Dienst regelt seine eigenen Rechte an der Übertragung. Ihre Wiedergabe im Salon bleibt davon in der Regel unberührt, Sie brauchen weiterhin Ihre GEMA-Lizenz für den Raum. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was der Vertrag abdeckt und was nicht.
  • Dienst mit ausschließlich GEMA-freiem Repertoire: Hier entfällt die GEMA-Lizenz, dafür zahlen Sie das Abo des Anbieters. Dazu gleich mehr.

GEMA-freie Musik im Friseursalon: ehrlich betrachtet

"GEMA-frei" heißt nicht kostenlos. Es heißt nur, dass die Rechte nicht über die GEMA abgerechnet werden, weil die Urheber keine GEMA-Mitglieder sind oder die Schutzfrist abgelaufen ist. Die GEMA selbst formuliert es auf ihrer Einzelhandelsseite so: "Auch GEMA freie Musik kostet Geld und ist nicht unbedingt günstiger". Das ist natürlich auch Eigeninteresse, aber der Punkt stimmt: Sie tauschen eine Lizenz gegen ein Abo.

Drei Wege gibt es:

  1. Anbieter für GEMA-freie Hintergrundmusik. Sie liefern kuratierte Streams für Geschäfte und Praxen gegen Monatsgebühr. Vergleichen Sie den Abo-Preis mit Ihrem GEMA-Betrag (im kleinen Salon 11,06 € netto pro Monat im Jahresvertrag für den Tarif M-U) und prüfen Sie zwei Dinge: Ist der gesamte Katalog garantiert GEMA-frei, und bekommen Sie das schriftlich? Und gefällt die Musik Ihnen und Ihrer Kundschaft überhaupt? Ein Salon lebt auch von Atmosphäre, und viele Kundinnen erwarten die aktuellen Titel, die sie auch im Radio hören.
  2. Werke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind. Die Komposition ist dann gemeinfrei. Vorsicht: Die konkrete Aufnahme eines Orchesters von 2019 hat eigene Leistungsschutzrechte, und viele Interpreten sind GEMA-Mitglieder. Für einen Salon ist das selten eine praktikable Lösung.
  3. Künstlerinnen und Künstler, die ihre Rechte selbst verwalten. Ob ein Titel GEMA-pflichtig ist, lässt sich in der Repertoiresuche der GEMA prüfen. Für eine komplette Salon-Playlist ist das aufwendig; wenn Sie einen Titel finden, der nicht im Repertoire steht, bedeutet das zudem nicht automatisch, dass er lizenzfrei ist, denn die GEMA vertritt über Gegenseitigkeitsverträge auch ausländische Verwertungsgesellschaften.

Unser ehrliches Fazit: Für die meisten Friseursalons ist die reguläre GEMA-Lizenz der unkomplizierteste Weg, gerade weil der Betrag im kleinen Salon unter 15 € netto im Monat liegt. GEMA-freie Dienste lohnen sich, wenn Ihnen deren Musik gefällt und der Preis unter dem GEMA-Betrag liegt, oder wenn Sie mehrere große Räume beschallen und die Tarifstufen spürbar werden.

Radio im Nebenraum und andere Grauzonen

Zwei Amtsgerichte haben entschieden, dass ein Radio im Nebenraum eines Geschäfts keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe ist, wenn die Musik nicht für die Kundschaft bestimmt ist und sie diese nur zufällig hört (AG Erfurt, 25. Januar 2002, 28 C 3559/01; AG Augsburg, 22. März 2016, 19 C 4226/15, beide zusammengefasst bei der IHK Köln). Sobald Lautstärke oder Aufstellung darauf zielen, dass auch der Verkaufsraum beschallt wird, kippt die Bewertung.

Für den Salon heißt das: Das Radio in der Küche oder im Personalraum, das die Kundschaft nicht hören soll und kaum hört, ist nach dieser Rechtsprechung kein Fall für die GEMA. Der Lautsprecher am Empfang, der den Bedienbereich beschallt, ist es eindeutig. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der Amtsgerichtsurteile keine Garantie sind.

Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Wer Musik auf einer gewerblichen Website einbindet oder Videos mit Musik auf den Social-Media-Kanälen des Salons nutzt, bewegt sich in einem anderen Tarifbereich (Online-Nutzungen). Dafür gelten die Regeln der jeweiligen Plattform und gegebenenfalls eigene GEMA-Tarife, nicht der Hintergrundmusik-Vertrag.

Was passiert, wenn Sie nicht anmelden?

Die GEMA ist keine Behörde und verhängt keine Bußgelder, ihre Ansprüche sind zivilrechtlich. Sie prüft aber aktiv, auch durch Besuche in Geschäften, und fordert bei ungenehmigter Nutzung die Vergütung nach. Seit Jahrzehnten gilt in der Praxis und in der Rechtsprechung zusätzlich ein Kontrollkostenzuschlag von 100 Prozent, also das Doppelte der regulären Vergütung als pauschalierter Schadensersatz. Auch in den Gesamtverträgen mit Innungen wird festgehalten, dass das "Recht der GEMA zur Berechnung von Schadensersatz (doppelte Normalvergütung)" unberührt bleibt (Beispiel eines Gesamtvertrags mit einer Friseur-Innung). Bei einem kleinen Salon geht es also im schlechtesten Fall um einige hundert Euro für die zurückliegende Zeit, nicht um existenzbedrohende Summen. Der Ärger, die Nachzahlung und der mögliche Rechtsstreit stehen aber in keinem Verhältnis zu 13,27 € im Monat.

Wenn Sie Post von der GEMA bekommen, zahlen Sie nicht blind. Prüfen Sie, ob Raumgröße und Nutzungsart stimmen, ob Ihr Innungsnachlass berücksichtigt wurde und ob der geltend gemachte Zeitraum zutrifft. Bei Unklarheiten hilft Ihre Innung oder eine Anwältin für Urheberrecht.

In fünf Schritten zur sauberen Lizenz

  1. Nutzung klären: Nur Playlist oder Streaming (Tarif M-U), nur Radio (Tarif R) oder beides? Fernseher im Wartebereich? Musik in der Warteschleife? Eigene Playlist aus kopierten Dateien (Vervielfältigung) vermeiden.
  2. Raumgröße messen: Die Quadratmeter der Räume, in denen Musik hörbar ist. Personalraum und Lager ohne Beschallung zählen nicht mit.
  3. Innungsmitgliedschaft prüfen: Ist Ihre Innung oder deren Landesverband Gesamtvertragspartner? Wurde Ihre Mitgliedschaft an die GEMA gemeldet?
  4. Im GEMA-Onlineportal anmelden: Laufzeit wählen (Jahresvertrag spart etwa 17 Prozent gegenüber dem Monatsvertrag), Zahlweise jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt laut GEMA einen Monat zur nächsten Fälligkeit.
  5. Jährlich prüfen: Die Tarife steigen regelmäßig zum 1. Januar (2025 lag der Tarif M-U bis 100 qm bei 12,80 € pro Monat, 2026 bei 13,27 €). Bei Umzug, Erweiterung oder Umstellung von Radio auf Playlist den Vertrag anpassen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Friseursalon GEMA zahlen, wenn nur das Radio läuft?

Ja, wenn das Radio im Kundenbereich hörbar ist. Radio im Salon fällt unter den Tarif R und kostet 2026 bis 100 qm 17,81 € netto im Monat oder 178,07 € netto im Jahr im Jahresvertrag, zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer. Nur ein Radio im Personalraum, das die Kundschaft nicht hören soll, ist nach Amtsgerichtsurteilen keine öffentliche Wiedergabe.

Was kostet die GEMA für einen kleinen Friseursalon im Jahr?

Für einen Salon bis 100 qm mit Playlist oder Streaming 132,72 € netto im Jahresvertrag (142,01 € brutto), mit Radio 178,07 € netto (190,53 € brutto). Innungsmitglieder, deren Verband Gesamtvertragspartner der GEMA ist, zahlen 20 Prozent weniger. Für Radio und Playlist zusammen sind es 310,79 € netto im Jahr. Beträge laut GEMA-Tarifübersicht 2026.

Ist die GVL in der GEMA-Rechnung schon enthalten?

Ja. Die GEMA-Tarifübersicht 2026 stellt klar, dass die Vergütungen für Hintergrundmusik sämtliche Zuschläge der GVL, der VG Wort und der Corint Media enthalten. Ein separater GVL-Zuschlag von 20 oder 26 Prozent, wie er in älteren Verträgen stand, kommt auf die aktuellen Beträge nicht mehr dazu.

Darf ich mein privates Spotify-Abo im Salon nutzen?

Nein. Die Nutzungsbedingungen von Spotify erlauben die Nutzung nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke, und Musik für Ihre Kundschaft ist gewerblich. Außerdem brauchen Sie für Streaming im Salon ohnehin die GEMA-Lizenz im Tarif M-U, genau wie für CDs. Für den Betrieb gibt es gewerbliche Musikdienste, entweder mit regulärem Repertoire (GEMA-Lizenz bleibt nötig) oder mit GEMA-freiem Katalog.

Bekomme ich als Innungsmitglied automatisch den Nachlass?

Nicht automatisch. Der Nachlass von 20 Prozent setzt voraus, dass Ihr Verband Gesamtvertragspartner der GEMA ist (der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und mehrere Innungen stehen in der Liste) und Ihre Mitgliedschaft an die GEMA gemeldet wurde. Er gilt ab der nächsten Fälligkeit Ihres Vertrags. Fragen Sie bei der Innung nach und geben Sie die Mitgliedschaft bei der Anmeldung an.

Ist GEMA-freie Musik für den Salon günstiger?

Nicht zwingend. GEMA-freie Dienste kosten ein eigenes Abo, und die GEMA-Lizenz für einen kleinen Salon liegt im Jahresvertrag bei 11,06 € netto im Monat. Rechnen Sie den Abo-Preis dagegen, lassen Sie sich die GEMA-Freiheit des gesamten Katalogs schriftlich bestätigen und prüfen Sie vor allem, ob die Musik zu Ihrem Salon passt.

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