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Steuerberater für den Friseursalon: Kosten nach StBVV, Zusammenarbeit und BWA lesen

Geschrieben von Veröffentlicht am 18 Min. Lesezeit
Illustration einer Friseurin, die nach Ladenschluss an der Rezeption ihres Salons einen Kassenbeleg mit dem Smartphone abfotografiert, neben ihr ein Belegordner, ein Taschenrechner und ein Laptop mit einer Auswertung

Die kurze Antwort vorweg: Ein Steuerberater kostet einen Friseursalon in Deutschland keinen frei erfundenen Betrag, sondern eine Gebühr, die sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ableitet. Für die laufende Buchführung sind das zwischen 2/10 und 12/10 einer "vollen Gebühr", deren Höhe von Ihrem Jahresumsatz abhängt. Für einen Salon mit 180.000 € Jahresumsatz netto heißt das 55 € bis 330 € im Monat allein für die Buchführung, dazu kommen Lohnabrechnung, Einnahmenüberschussrechnung und Steuererklärungen. Wie diese Rechnung genau funktioniert, was Sie Ihrer Kanzlei jeden Monat liefern sollten, ab wann Sie bilanzieren müssen und was die Zahlen in Ihrer BWA bedeuten, erklärt dieser Artikel Schritt für Schritt.

Er richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Friseursalons in Deutschland, vom Solo-Salon bis zum Betrieb mit einer Handvoll Angestellter. Alle Gesetzesstellen sind verlinkt und wurden am 29. Oktober 2026 geprüft. Und er bleibt bei dem, was eine Terminsoftware zu diesem Thema beitragen kann: eine kostenlose Online-Terminbuchung für Friseursalons wie ViteUneCoupe hält Ihre Fixkosten klein und Ihre Terminhistorie sauber, Buchhaltung oder Kasse ersetzt sie nicht. Mehr dazu am Ende.

Ein ehrlicher Hinweis vorab: Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gebühren sind Verhandlungssache innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, und Ihre konkrete Situation kennt nur Ihre Kanzlei.

Was kostet ein Steuerberater für einen Friseursalon?

Steuerberaterinnen und Steuerberater rechnen in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Verordnung legt für jede Tätigkeit einen Rahmen fest, nicht einen Festpreis. Drei Bausteine entscheiden über den Betrag auf Ihrer Rechnung:

  1. Der Gegenstandswert: bei der Buchführung in der Regel Ihr Jahresumsatz (oder die Summe Ihres Aufwands, wenn sie höher ist), bei der Gewinnermittlung Ihre Betriebseinnahmen, bei der Einkommensteuererklärung Ihre Einkünfte.
  2. Die Tabelle: Zu jedem Gegenstandswert gehört in den Anlagen der StBVV eine "volle Gebühr" (10/10). Für die Buchführung gilt Tabelle C, für Abschlüsse und die Einnahmenüberschussrechnung Tabelle B, für Steuererklärungen Tabelle A.
  3. Der Zehntelsatz: Innerhalb eines Rahmens (etwa 2/10 bis 12/10) wählt die Kanzlei den Satz nach Umfang und Schwierigkeit. In der Praxis ist die sogenannte Mittelgebühr der häufigste Ausgangspunkt, bei sauber vorsortierten Belegen darf der Satz darunter liegen, bei chaotischen Unterlagen darüber.

Die wichtigsten Rahmen für einen Friseursalon, wörtlich aus der Verordnung:

Tätigkeit Vorschrift Rahmen Tabelle
Laufende Buchführung einschließlich Kontieren der Belege § 33 Abs. 1 StBVV 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr, monatlich C
Buchführung nach vom Salon selbst kontierten Belegen § 33 Abs. 3 StBVV 1/10 bis 6/10, monatlich C
Laufende Überwachung der eigenen Buchführung des Salons § 33 Abs. 5 StBVV 1/10 bis 6/10, monatlich C
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) § 25 Abs. 1 StBVV 5/10 bis 30/10, Gegenstandswert mindestens 17.500 € B
Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte) § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 1/10 bis 6/10, Gegenstandswert mindestens 8.000 € A
Gewerbesteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV 1/10 bis 6/10, Gegenstandswert mindestens 8.000 € A
Umsatzsteuer-Jahreserklärung § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV 1/10 bis 8/10, Gegenstandswert 10 % der Entgelte, mindestens 8.000 € A
Lohnabrechnung (Führung der Lohnkonten) § 34 Abs. 2 StBVV 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum keine
Beratung nach Zeit (etwa Begleitung einer Prüfung) § 13 StBVV 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde keine

Zwei Details sparen Ihnen Nachfragen: Die monatliche Buchführungsgebühr nach § 33 Abs. 1 deckt laut Absatz 8 derselben Vorschrift auch die Umsatzsteuervoranmeldungen ab, dafür fällt also nichts Zusätzliches an. Und alle Beträge der StBVV verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer; wer regulär besteuert ist, holt sich diese als Vorsteuer zurück, wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zahlt sie als echten Kostenfaktor.

Rechenbeispiel: Salon mit 180.000 € Jahresumsatz und zwei Angestellten

Ein erfundener, aber typischer Fall, bewusst als Rechenbeispiel gekennzeichnet: Einzelunternehmerin, Salon mit zwei angestellten Friseurinnen, 180.000 € Nettoumsatz im Jahr, Gewinn 45.000 €, Gewinnermittlung per EÜR, regulär umsatzsteuerpflichtig. Die Tabellenwerte stammen aus den Anlagen der StBVV: Tabelle C nennt für einen Gegenstandswert bis 200.000 € eine volle Gebühr von 275 €, Tabelle B für bis 200.000 € 548 €, Tabelle A für bis 45.000 € 1.215 € und für bis 19.000 € 755 €.

Position Gegenstandswert Volle Gebühr Unterer Rahmen Mittelgebühr Oberer Rahmen
Buchführung, 12 Monate (§ 33 Abs. 1) 180.000 € Umsatz 275 € 12 × 55 € = 660 € 12 × 192,50 € = 2.310 € 12 × 330 € = 3.960 €
Lohnabrechnung, 2 Angestellte, 12 Monate (§ 34 Abs. 2) je Arbeitnehmer 6 € bis 30 € 144 € 432 € 720 €
Einnahmenüberschussrechnung (§ 25) 180.000 € Einnahmen 548 € 274 € 959 € 1.644 €
Einkommensteuererklärung (§ 24 Nr. 1) 45.000 € Einkünfte 1.215 € 121,50 € 425,25 € 729 €
Gewerbesteuererklärung (§ 24 Nr. 5) 45.000 € Gewerbeertrag 1.215 € 121,50 € 425,25 € 729 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 24 Nr. 8) 18.000 € (10 % der Entgelte) 755 € 75,50 € 339,75 € 604 €
Summe pro Jahr, netto rund 1.400 € rund 4.890 € rund 8.390 €

Lesehilfe: Bei Mittelgebühr landet dieser Salon bei etwa 4.900 € im Jahr oder gut 400 € im Monat, plus Umsatzsteuer und Auslagen. Die Spanne zwischen 1.400 € und 8.400 € zeigt, warum zwei Salons mit gleichem Umsatz sehr unterschiedliche Rechnungen bekommen können: Der Zehntelsatz ist der Hebel, und den beeinflussen Sie mit der Qualität Ihrer Unterlagen. In der Einkommensteuererklärung kommen oft weitere Einkünfte oder Anlagen hinzu, die eigene Gebühren auslösen; die Zeile ist deshalb eher eine Untergrenze. Und wer bilanzieren muss (dazu weiter unten), zahlt für den Jahresabschluss nach § 35 StBVV mehr als für eine EÜR.

Was den Preis nach oben oder unten bewegt

  • Belegqualität: Ein Monat, der als sortierter Stapel mit Kassenbericht und Kontoauszügen ankommt, wird am unteren Ende des Rahmens abgerechnet. Ein Schuhkarton nicht.
  • Vorarbeit: Wer die Belege selbst kontiert oder in der Kanzleisoftware vorerfasst, wechselt von § 33 Abs. 1 in die Absätze 3 oder 4 mit deutlich niedrigeren Rahmen.
  • Zahl der Angestellten: Jede Lohnabrechnung kostet einzeln, auch für Minijobs und Auszubildende. Fünf Mitarbeitende verdoppeln den Lohnposten gegenüber zweien nicht nur, sie bringen auch mehr Meldungen und Rückfragen mit.
  • Umsatz: Mit dem Umsatz steigt der Gegenstandswert und damit die volle Gebühr; der Sprung ist in den Tabellen aber moderat (von 150.000 € auf 200.000 € Umsatz steigt die volle Gebühr in Tabelle C von 230 € auf 275 €).
  • Sonderfälle: Stuhlmiete, Salonübernahme, Gründung, eine Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung werden meist nach Zeit abgerechnet und sprengen jede Pauschale.

Die Verordnung erlaubt ausdrücklich Abweichungen: Nach § 4 StBVV muss jede Vergütungsvereinbarung in Textform geschlossen werden, und die Kanzlei muss Sie in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann. Eine monatliche Pauschale für Buchführung und Lohn ist deshalb üblich und zulässig. Fragen Sie bei jedem Angebot, welche Leistungen die Pauschale umfasst und welche (EÜR, Steuererklärungen, Beratungsstunden) extra kommen.

Zum Vergleich mit dem, was im Netz kursiert: Branchenportale nennen für Friseursalons Monatsbeträge von etwa 120 € bis 500 € für die laufende Buchführung, ohne die Herleitung offenzulegen. Das liegt im oben berechneten Rahmen, ist aber keine Quelle; rechnen Sie Ihren eigenen Fall mit den Tabellen durch oder lassen Sie sich die Herleitung im Angebot zeigen.

Buchhaltung selbst machen oder abgeben?

Niemand zwingt Sie zum Steuerberater. Eine Einnahmenüberschussrechnung dürfen Sie selbst erstellen und über ELSTER übermitteln, ebenso Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen. Die Frage ist, was Ihre Zeit kostet und wo das Fehlerrisiko liegt.

Kriterium Selbst (mit Buchhaltungssoftware) Steuerberater Mischform (selbst erfassen, Kanzlei prüft und schließt ab)
Laufende Kosten Softwareabo, meist zweistellig pro Monat Buchführungsgebühr nach § 33 StBVV niedrigere Rahmen nach § 33 Abs. 3 bis 5 plus Software
Zeitaufwand Inhaberin mehrere Stunden pro Monat, abhängig von Belegmenge und Routine Belege sammeln und übergeben Belege erfassen und kontieren, Rückfragen beantworten
Fehlerrisiko bei Ihnen: Umsatzsteuer, Abschreibungen, Privatanteile, GoBD bei der Kanzlei, die dafür haftet geteilt, klar im Vertrag regeln
Lohnabrechnung ohne Fachwissen kaum zu empfehlen (Meldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung) Routine meist bei der Kanzlei
Prüfung oder Nachschau Sie stehen allein vor dem Prüfer Kanzlei begleitet (Zeitgebühr) Kanzlei begleitet
Sinnvoll für Solo-Salon ohne Personal, am ehesten als Kleinunternehmer Salons mit Angestellten, Auszubildenden, Stuhlmietern, Umsatzsteuer Salons, die Kosten drücken wollen und digital arbeiten

Ehrlich gesagt kippt die Rechnung in dem Moment, in dem Sie die erste Mitarbeiterin anstellen. Die Lohnabrechnung mit Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldung, Berufsgenossenschaft und den Besonderheiten des Friseurhandwerks (Umsatzbeteiligungen, Trinkgeld, Azubi-Vergütung) ist für Laien fehleranfällig, und Fehler werden bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung teuer. Wie Sie Gehalt und Umsatzbeteiligung im Friseursalon gestalten, ist eine unternehmerische Entscheidung; die Abrechnung sollte dann eine Kanzlei oder ein Lohnbüro machen.

Für den Solo-Salon ohne Personal sieht es anders aus. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, hat keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Vorsteuer und eine überschaubare EÜR. Diese Buchhaltung ist mit einer GoBD-konformen Software und etwas Disziplin machbar. Auch dann lohnt sich eine Kanzlei für die jährliche Steuererklärung oder eine einmalige Beratung zur Einrichtung, abgerechnet nach Zeit oder als Einzelauftrag.

Was Sie in keinem der drei Modelle delegieren können, ist die Kasse: Einzelaufzeichnung, täglicher Kassenbericht oder Tagesabschluss, Belege, Verfahrensdokumentation. Was dort im Detail gilt, steht im Artikel zur Kasse im Friseursalon mit TSE, GoBD und Kassen-Nachschau; hier geht es nur darum, wie diese Unterlagen zur Kanzlei kommen.

Was Sie Ihrem Steuerberater monatlich übergeben

Eine gute Übergabe ist der günstigste Weg, die Buchführungsgebühr niedrig zu halten. Die Kanzlei bucht, was sie bekommt; was fehlt, kostet Rückfragen, Schätzungen und Zehntel. Für einen Friseursalon gehört Monat für Monat in das Paket:

Die Checkliste für die Monatsübergabe

  • Kassenunterlagen: bei elektronischer Kasse die Tagesabschlüsse (Z-Bons) des Monats, bei offener Ladenkasse die täglichen Kassenberichte mit Zählprotokollen. Stornos, Gutscheinverkäufe und -einlösungen und Trinkgelder müssen darin erkennbar sein.
  • Kartenzahlungen: die Abrechnung Ihres Kartenterminal-Anbieters, damit die Kanzlei Umsätze, Gebühren und Auszahlungen abstimmen kann.
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos, lückenlos. Viele Kanzleien holen sie heute direkt elektronisch ab.
  • Eingangsrechnungen: Haarfarbe, Pflegeprodukte, Verbrauchsmaterial, Miete, Energie, Versicherungen, Software, Werbung. Jede Ausgabe braucht einen Beleg; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € kommen mit weniger Pflichtangaben aus, aber nicht ohne Beleg.
  • Ausgangsrechnungen, falls vorhanden: an Stuhlmieter, an Firmen (etwa Fotoshooting, Theater), an Kolleginnen für Material. Gegenüber Privatkundschaft ist der Kassenbon der Beleg.
  • Lohnunterlagen: Stunden- und Urlaubsaufzeichnungen, Krankmeldungen, Änderungen (Ein- und Austritte, Gehaltsanpassungen, Minijob-Grenzen), Trinkgeldregelungen. Die Arbeitszeitaufzeichnung aus dem Dienstplan Ihres Salons ist dafür die Grundlage.
  • Gutscheine: Verkauf und Einlösung getrennt, denn die Umsatzsteuer entsteht je nach Gutscheinart zu unterschiedlichen Zeitpunkten; die Regeln dazu stehen im Artikel zu Gutscheinen im Friseursalon.
  • Privates: Privatentnahmen und -einlagen, privat bezahlte Betriebsausgaben, Eigenverbrauch von Produkten. Was die Kanzlei nicht weiß, bucht sie falsch.
  • Besonderes: neue Verträge (Leasing, Kredit, Mietänderung), Anschaffungen über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, Schäden, Versicherungsleistungen.

Vereinbaren Sie einen festen Termin, etwa den 10. des Folgemonats. Wer die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, hat ohnehin eine gesetzliche Frist im Nacken, und eine Kanzlei, die am 8. noch auf Ihre Z-Bons wartet, arbeitet unter Druck und rechnet entsprechend ab.

Digital übergeben: DATEV Unternehmen online und Alternativen

Die meisten deutschen Kanzleien arbeiten mit DATEV. Für Mandanten gibt es dafür DATEV Unternehmen online: Sie fotografieren Belege mit der App "DATEV Upload mobil", ziehen PDF-Rechnungen per Drag-and-drop hoch oder leiten sie aus dem Postfach weiter, die Software holt Ihre Kontoumsätze bei der Bank ab und ordnet Belege zu, und ein digitales Kassenbuch mit Zählprotokoll ist enthalten. Die Kanzlei arbeitet mit denselben Daten im DATEV-Rechenzentrum, bestellt den Zugang für Sie und steuert die Berechtigungen. Einen Preis nennt die Produktseite nicht; der Zugang wird über die Kanzlei abgerechnet, fragen Sie nach den Kosten, bevor Sie zusagen (geprüft am 29. Oktober 2026).

Die Alternativen funktionieren ähnlich: Viele Kanzleien betreiben ein eigenes Mandantenportal oder arbeiten mit Buchhaltungs-Apps, in die Sie Belege fotografieren und die einen Export für die Kanzlei erzeugen. Auch Kassensysteme bieten teils einen direkten Export an das Kassenarchiv der Kanzlei an. Entscheidend ist weniger das Werkzeug als drei Regeln: jeden Beleg einmal und zeitnah erfassen, den Papierbeleg erst wegwerfen, wenn das Verfahren der digitalen Aufbewahrung mit der Kanzlei geklärt und dokumentiert ist, und Kassen- und Bankdaten nie "per E-Mail nachreichen", sondern im vereinbarten Kanal.

Zur Aufbewahrung: Nach § 147 Abs. 3 AO sind Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren. Das gilt auch für die digital erfassten Belege, und es gilt für Sie als Unternehmerin, nicht für die Kanzlei.

Die BWA lesen: was die Zahlen Ihres Salons bedeuten

Wer eine Kanzlei mit der Buchführung beauftragt, bekommt monatlich oder quartalsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und hat keinen festgelegten Aufbau; in der Praxis ist die DATEV-Standard-BWA verbreitet, deren Kern die "kurzfristige Erfolgsrechnung" ist. Sie liest sich von oben nach unten als Treppe vom Umsatz zum vorläufigen Ergebnis:

Zeile Was für einen Friseursalon dahintersteckt
Umsatzerlöse Netto-Umsatz aus Dienstleistungen und Produktverkauf (ohne Umsatzsteuer, ohne Trinkgeld, das Ihren Mitarbeitenden gehört)
Gesamtleistung Umsatzerlöse plus sonstige betriebliche Erlöse (etwa Stuhlmiete, Versicherungserstattungen)
Material- und Wareneinkauf Haarfarbe, Pflege, Verkaufsprodukte, Verbrauchsmaterial
Rohertrag Gesamtleistung minus Materialeinkauf: was nach dem Einkauf zum Bezahlen aller anderen Kosten bleibt
Personalkosten Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Azubi-Vergütung; bei einer Einzelunternehmerin ohne Ihren eigenen Lohn
Raumkosten Miete, Nebenkosten, Energie, Reinigung
Übrige Kosten Versicherungen, Werbung, Software, Steuerberatung, Kfz, Abschreibungen, Reparaturen
Betriebsergebnis Rohertrag minus alle Kosten: der Gewinn aus dem Salonbetrieb
Vorläufiges Ergebnis nach Zinsen und neutralem Aufwand oder Ertrag: die Zahl, die später Richtung EÜR oder Bilanz läuft

Vier Hinweise, die den Blick schärfen:

  1. Lesen Sie die Prozentspalte. Jede Zeile wird in Prozent der Gesamtleistung ausgewiesen. Ob Ihre Materialkosten 9 % oder 14 % ausmachen und ob Ihr Personalanteil steigt, obwohl der Umsatz steigt, sehen Sie nur dort. Branchenwerte liefert Ihnen Ihre Kanzlei aus dem Betriebsvergleich; sie zu erfinden wäre unseriös, deshalb finden Sie hier keine.
  2. Die BWA ist vorläufig. Abschreibungen, Versicherungen oder die Jahresprämie der Berufsgenossenschaft werden oft erst am Jahresende oder einmal im Jahr gebucht; bitten Sie Ihre Kanzlei um eine monatliche Verteilung ("Abgrenzung"), sonst zeigt der Februar einen Gewinn, den der Dezember wieder einsammelt.
  3. Ihr eigener Lohn fehlt. Bei Einzelunternehmen und GbR steht kein Unternehmerlohn in der BWA, und die Einkommensteuer auch nicht. Ein Betriebsergebnis von 3.000 € im Monat ist deshalb nicht das, was Sie sich "auszahlen" können.
  4. Umsatz ist nicht Gewinn. Ein voller Kalender und ein mageres Betriebsergebnis sind kein Widerspruch. Welche sechs Kennzahlen aus Ihren Buchungsdaten mit der BWA zusammenpassen müssen, zeigt der Artikel zu den Kennzahlen im Friseursalon.

Mit diesen vier Punkten sind Sie im Jahresgespräch mit Ihrer Kanzlei nicht mehr Zuhörerin, sondern Gesprächspartnerin: Sie können fragen, warum der Materialanteil gestiegen ist, ob eine Preisanpassung nötig wird oder ob eine Steuervorauszahlung angepasst werden sollte.

EÜR oder Bilanz: ab wann ein Friseursalon buchführungspflichtig wird

Die meisten Friseursalons ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung. Grundlage ist § 4 Abs. 3 EStG: Wer nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet ist und freiwillig keine Bücher führt, darf "als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen". Die EÜR wird mit der Anlage EÜR elektronisch übermittelt; § 60 Abs. 4 EStDV verlangt die Datenfernübertragung, Papier gibt es nur noch auf Antrag in Härtefällen.

Bilanzieren müssen Sie als gewerbliche Unternehmerin erst, wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie eine der Grenzen des § 141 Abs. 1 AO überschreiten: mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr. Die Pflicht beginnt nicht rückwirkend: Nach § 141 Abs. 2 AO gilt sie ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt. Wer also 2025 zum ersten Mal 82.000 € Gewinn erzielt hat und im Lauf des Jahres 2026 den Hinweis bekommt, bilanziert ab dem 1. Januar 2027. Dieselben Grenzen stehen für im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute in § 241a HGB; eine GmbH oder UG bilanziert dagegen immer, unabhängig von Umsatz und Gewinn, weil sie kraft Rechtsform Kaufmann ist.

Für den Salonalltag heißt das:

  • Ein oder zwei Stühle, EÜR: Die Umsatzgrenze ist weit weg, die Gewinngrenze von 80.000 € dagegen nicht unerreichbar, wenn der Salon gut läuft und die Inhaberin selbst viel schneidet. Behalten Sie den Gewinn in der BWA im Blick, nicht nur den Umsatz.
  • Bilanz heißt mehr Aufwand und mehr Gebühr: Inventur, Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungen; die Kanzlei rechnet den Jahresabschluss nach § 35 StBVV statt der EÜR nach § 25 ab, und auch die laufende Buchführung wird aufwendiger.
  • Freiwillig bilanzieren kann in Einzelfällen sinnvoll sein (Bankgespräche, geplante Umwandlung in eine GmbH); das ist eine Entscheidung für das Gespräch mit der Kanzlei, kein Standard.

Kleinunternehmer: weniger Pflichten, trotzdem Buchhaltung

Wer die Grenzen des § 19 UStG einhält (25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr), weist keine Umsatzsteuer aus, gibt keine Voranmeldungen ab und zieht keine Vorsteuer. Für die Zusammenarbeit mit der Kanzlei fallen damit die Umsatzsteuerzeilen weg, der monatliche Rhythmus wird weniger zwingend, und eine Quartals- oder Jahresübergabe kann reichen. Was bleibt: die EÜR, die Einkommensteuer- und in der Regel die Gewerbesteuererklärung, die Einzelaufzeichnung der Kasse und die Aufbewahrungsfristen. Kleinunternehmer heißt also nicht "ohne Buchhaltung", sondern "ohne Umsatzsteuer-Buchhaltung".

Zwei Punkte, die Sie mit der Kanzlei klären sollten: Die 100.000-€-Grenze wirkt im laufenden Jahr sofort (ab dem Umsatz, der sie überschreitet), und die Umsatzsteuer auf die Steuerberaterrechnung ist für Sie als Kleinunternehmerin ein echter Kostenbestandteil, weil Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können. Alle Einzelheiten, auch zum Wechsel in die Regelbesteuerung, stehen im Artikel zur Kleinunternehmerregelung, der oben verlinkt ist.

So finden Sie die passende Kanzlei

Ob jemand überhaupt Steuerberaterin oder Steuerberater ist, prüfen Sie kostenlos im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer; es listet alle bestellten Berufsträger und anerkannten Gesellschaften, allerdings ohne Spezialisierung. Für die Auswahl selbst helfen fünf Fragen im Erstgespräch:

  1. Betreuen Sie andere Friseursalons oder bargeldintensive Handwerksbetriebe? Wer die Kassen-Nachschau und das Trinkgeldthema kennt, spart Ihnen Erklärungen.
  2. Wie arbeiten Sie digital, und was kostet mich der Mandantenzugang?
  3. Was umfasst Ihre monatliche Pauschale, was wird extra abgerechnet, und nach welchem Zehntelsatz?
  4. Wie schnell bekomme ich meine BWA nach Monatsende, und besprechen wir sie?
  5. Wer ist meine feste Ansprechperson, und wie erreiche ich sie bei einer unangekündigten Kassen-Nachschau?

Ein ehrlicher Rat zum Schluss dieses Abschnitts: Die günstigste Kanzlei ist selten die billigste. Eine Beraterin, die Ihre BWA mit Ihnen liest und Sie vor einer Steuernachzahlung warnt, bevor sie kommt, verdient ihren Zehntelsatz.

Was eine Terminsoftware hier leistet und was nicht

ViteUneCoupe ist eine Terminbuchungssoftware, keine Buchhaltung. Sie führt kein Kassenbuch, erstellt keine BWA, exportiert nichts an DATEV und ersetzt weder Ihre Kanzlei noch Ihre Kasse. Der kostenlose Tarif bietet unbegrenzte Online-Buchungen ohne Provision, eine eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterplanung, Kundenkartei und Kalender; der Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, ergänzt Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalendersynchronisation.

Drei Berührungspunkte mit dem Thema dieses Artikels gibt es trotzdem. Erstens die Fixkosten: Software ist eine Zeile in der BWA, und ein Buchungssystem ohne Grundgebühr und ohne Provision hält diese Zeile klein. Zweitens die Plausibilität: Ihr Kalender zeigt, wer wann für welche Leistung im Salon war; passen diese Buchungsdaten zu den Kassenumsätzen, haben Sie bei Rückfragen des Prüfers ein Argument mehr. Bewahren Sie die Terminhistorie deshalb auf, statt sie zu löschen. Drittens die Lohnbuchhaltung: Die Mitarbeiterplanung zeigt, wer an welchen Tagen eingeplant war, und erleichtert damit die Arbeitszeitaufzeichnung, die Ihre Kanzlei für die Abrechnung braucht. Die Aufzeichnung selbst bleibt Ihre Pflicht.

Wer Kasse, Buchhaltung und Termine aus einer Hand will, findet entsprechende Anbieter im Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons, meist zu einem monatlichen Preis, der in der BWA sichtbar ist. Wer eine Kasse und eine Kanzlei hat, die zusammenarbeiten, und nur das Terminchaos loswerden will, kann ViteUneCoupe daneben betreiben, ohne dass sich an der Buchhaltung etwas ändert.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für einen kleinen Friseursalon im Monat?

Das richtet sich nach der StBVV: Für die laufende Buchführung 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, deren Höhe vom Jahresumsatz abhängt. Bei 180.000 € Umsatz sind das 55 € bis 330 € im Monat, bei Mittelgebühr rund 190 €. Lohnabrechnung (6 € bis 30 € je Mitarbeiter und Monat), EÜR und Steuererklärungen kommen jährlich dazu. Lassen Sie sich die Herleitung im Angebot zeigen.

Kann ich die Buchhaltung meines Friseursalons selbst machen?

Ja, gesetzlich dürfen Sie EÜR, Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen selbst über ELSTER abgeben. Realistisch ist das für einen Solo-Salon ohne Personal, am ehesten als Kleinunternehmer. Sobald Sie Mitarbeitende abrechnen, sprechen Haftung und Fehlerrisiko für eine Kanzlei oder zumindest ein Lohnbüro.

Was muss ich meinem Steuerberater jeden Monat geben?

Kassenunterlagen (Z-Bons oder Kassenberichte mit Zählprotokoll), Kartenterminal-Abrechnung, Kontoauszüge, alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lohnunterlagen (Stunden, Urlaub, Krankheit, Änderungen), Gutscheinverkäufe und -einlösungen sowie Privatentnahmen und privat bezahlte Betriebsausgaben. Am besten digital über das Mandantenportal der Kanzlei, zu einem festen Termin.

Was ist eine BWA und wie oft bekomme ich sie?

Die betriebswirtschaftliche Auswertung zeigt, wie aus Ihrem Umsatz nach Material, Personal, Raum- und übrigen Kosten das vorläufige Ergebnis wird, mit einer Prozentspalte je Zeile. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben; üblich ist eine monatliche BWA bei monatlicher Buchführung. Achten Sie darauf, dass Jahresposten monatlich abgegrenzt sind und dass Ihr eigener Unternehmerlohn nicht enthalten ist.

Ab wann muss ein Friseursalon bilanzieren?

Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr erreicht haben (§ 141 Abs. 1 AO). Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts. Eine GmbH oder UG bilanziert immer, unabhängig von diesen Grenzen.

Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt einen Steuerberater?

Nicht zwingend. Ohne Umsatzsteuer und ohne Personal ist die Buchhaltung überschaubar und mit GoBD-konformer Software selbst machbar. Eine Kanzlei lohnt sich trotzdem für die jährliche Steuererklärung, bei der Gründung, bei der ersten Einstellung und spätestens dann, wenn Sie sich der 100.000-€-Grenze nähern und der Wechsel in die Regelbesteuerung geplant werden muss.

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