Widerrufsrecht und Widerrufsbutton bei online gebuchten Friseurterminen: was Ihr Salon seit dem 19. Juni 2026 beachten muss
Kurz und ehrlich: Wenn eine Kundin auf Ihrer Buchungsseite eine konkrete Leistung mit Preis zu einem festen Termin bucht, schließt sie mit Ihrem Friseursalon einen Fernabsatzvertrag. Nach der Lesart des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Justizministeriums steht ihr dafür ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, und seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB für solche Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion, den sogenannten Widerrufsbutton. Das Friseurhandwerk hält dagegen, eine gerichtliche Klärung gibt es bisher nicht. Dieser Artikel erklärt, was sicher ist, was umstritten ist, was Ihre Buchungsseite deshalb zeigen sollte und wie Sie die Muster-Widerrufsbelehrung anpassen.
Er richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Friseursalons in Deutschland; es gilt deutsches und europäisches Recht. Alle Gesetzesstellen haben wir am 29. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft. Und weil das Thema jede Buchungsseite betrifft, also auch die von ViteUneCoupe, der kostenlosen Online-Terminbuchung ohne Provision, sagen wir am Ende offen, was unsere Buchungsseite heute anzeigt und was nicht.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Frage, ob Friseurtermine unter eine Ausnahme vom Widerrufsrecht fallen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung und Ihre Buchungsbedingungen einmal anwaltlich prüfen.
Warum eine Online-Terminbuchung ein Fernabsatzvertrag ist
Das Widerrufsrecht hängt an einem Begriff: Fernabsatzvertrag. Nach § 312c BGB ist das ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei dem für Verhandlung und Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden, also etwa Website, App, E-Mail oder Telefon, und zwar im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Eine Buchungsseite, über die Kundschaft rund um die Uhr Leistungen auswählt und verbindlich bucht, ist genau so ein System.
Für Fernabsatzverträge gibt § 312g Abs. 1 BGB Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB: 14 Tage, ohne Angabe von Gründen. Dieses Recht ist nicht neu, es gilt in dieser Form seit 2014. Neu ist seit dem 19. Juni 2026 nur die Pflicht, den Widerruf auch per Klick zu ermöglichen. Dazu gleich mehr.
Ein zweiter Begriff ist für Friseursalons mindestens so wichtig: der Vertragsschluss. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist in seinem Praxis-Recht-Papier zur elektronischen Widerrufsfunktion (Stand April 2026) darauf hin, dass bei Terminbuchungen "der Grad der Konkretisierung des Vertragsinhalts" entscheidet: Sind nach der Buchung Preis oder Leistung noch nicht hinreichend bestimmt, liegt nur eine Vertragsanbahnung vor, die keine Widerrufsfunktion auslöst (ZDH, Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps, geprüft am 29. Oktober 2026). Die Kehrseite: Wer online "Damenhaarschnitt, 60 Minuten, 58 Euro, bei Lisa, Donnerstag 14 Uhr" buchen lässt, hat einen Vertrag. Und das ist bei einer gut gemachten Buchungsseite der Normalfall, denn genau diese Konkretheit haben wir im Artikel über Stornobedingungen und Anzahlung im Friseursalon als Grundlage jedes Ausfallhonorars empfohlen.
Die Streitfrage: fällt ein Friseurtermin unter die Freizeit-Ausnahme?
§ 312g Abs. 2 BGB listet Verträge auf, bei denen das Widerrufsrecht nicht besteht. Für Friseursalons interessant ist Nr. 9: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken "sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht". Das ist die Regel, wegen der Sie ein Hotelzimmer, einen Tisch im Restaurant oder ein Konzertticket nicht widerrufen können. Der feste Termin allein genügt dafür nicht, es muss eine Dienstleistung "im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen" sein.
Ob ein Haarschnitt eine Freizeitbetätigung ist, wird unterschiedlich beantwortet, und Sie sollten die Positionen kennen:
| Wer | Position | Quelle |
|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz (BMJV) | Online gebuchte Friseurtermine sind keine Freizeitdienstleistungen, die Ausnahme gilt nicht, ein Widerrufsbutton ist nötig | Deutsche Handwerks Zeitung, 5. Mai 2026 |
| Bayerisches Staatsministerium der Justiz | Die Ausnahme ist eng auszulegen und setzt Freizeitcharakter voraus, reine Alltagsdienstleistungen wie Körperpflege haben ihn nicht (Schreiben an den Landesinnungsverband, Mai 2026) | imSalon, 23. Juni 2026 |
| Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks | Begrüßt den Verbraucherschutz, warnt aber vor weniger verbindlichen Buchungen und Leerlauf durch kurzfristige Widerrufe | Deutsche Handwerks Zeitung, 5. Mai 2026 (siehe oben) |
| Landesinnungsverband des Bayerischen Friseurhandwerks | Fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass Friseurtermine unter die Termin-Ausnahme fallen | imSalon, 23. Juni 2026 (siehe oben) |
| Software-Anbieter studiolution | Hält die Anwendung auf Beautytermine für falsch, setzt den Widerrufsbutton für Termine aber um, weil die enge Auslegung der Ministerien gilt | studiolution, Der Widerrufsbutton |
| Software-Anbieter Salonkee | Bezeichnet die Frage als nicht abschließend geklärt, setzt die Funktion um, wo ein Widerrufsrecht besteht | Salonkee, 24. Juni 2026 |
Alle Quellen geprüft am 29. Oktober 2026. Ein Gerichtsurteil, das die Frage speziell für Friseurtermine entscheidet, ist uns nicht bekannt, und auch die Branchenmedien berichten von keinem.
Unsere ehrliche Einordnung: Die Gegenargumente des Handwerks sind wirtschaftlich nachvollziehbar, denn ein um 13 Uhr widerrufener Termin für 15 Uhr lässt sich kaum noch nachbesetzen. Juristisch spricht aber mehr für die Ministerien. Die Ausnahme stammt aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, Ausnahmen vom Widerrufsrecht werden eng ausgelegt, und ein Haarschnitt ist in der Lebenswirklichkeit Körperpflege, kein Freizeitvergnügen wie ein Konzert oder ein Hotelwochenende. Planen Sie deshalb so, als ob das Widerrufsrecht für Ihre Online-Buchungen gilt. Wer darauf setzt, dass die Ausnahme greift, trägt das Risiko einer Abmahnung und einer um ein Jahr verlängerten Widerrufsfrist, dazu unten mehr.
Was der Widerruf für Ihren Salon praktisch bedeutet
Angenommen, das Widerrufsrecht gilt. Dann ergeben sich aus dem Gesetz einige Regeln, die oft falsch verstanden werden.
Die Frist läuft ab Vertragsschluss, nicht ab Termin. Bei Dienstleistungen beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Tag der Buchung, sobald Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Eine Kundin, die sechs Wochen im Voraus bucht, kann also in den ersten zwei Wochen nach der Buchung widerrufen, danach nicht mehr. Für die verbleibenden vier Wochen gelten dann allein Ihre Stornobedingungen.
Liegt der Termin innerhalb der 14 Tage, erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Leistung, aber nur unter Bedingungen. Nach § 356 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen, wenn Sie die Leistung vollständig erbracht haben und die Kundin vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und ihre Kenntnis bestätigt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erfüllung verliert. Ohne diese Zustimmung könnte eine Kundin theoretisch nach dem fertigen Haarschnitt noch widerrufen. Deshalb gehört ein entsprechender Satz in Ihren Buchungsprozess (Formulierungsvorschlag weiter unten).
Wird widerrufen, nachdem Sie schon angefangen haben, steht Ihnen Wertersatz zu, wieder nur unter Bedingungen. § 357a Abs. 2 BGB gibt Ihnen für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen einen anteiligen Wertersatz auf Basis des vereinbarten Gesamtpreises, wenn die Kundin den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hat und Sie korrekt belehrt haben. Fehlt die Belehrung, entfällt dieser Anspruch.
Innerhalb der Widerrufsfrist dürfen Sie für einen wirksamen Widerruf keine Stornogebühr verlangen. Der Widerruf ist kostenlos. Eine Anzahlung ist binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Ihre Stornobedingungen, etwa "Absage bis 24 Stunden vorher kostenfrei, danach 50 Prozent", greifen erst, wenn kein Widerrufsrecht (mehr) besteht.
Ein No-Show ist kein Widerruf. Wer einfach nicht erscheint und nichts erklärt, hat nicht widerrufen. Für diese Fälle gelten weiterhin die Regeln zum Ausfallhonorar, die wir im Leitfaden zu Stornobedingungen und Anzahlung beschrieben haben, und die Praxis-Tipps im Artikel No-Shows im Friseursalon reduzieren.
Ein Blick auf typische Situationen:
| Situation | Widerruf möglich? | Was gilt |
|---|---|---|
| Buchung am 1. des Monats für den 20., Absage am 10. | Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung | Kostenloser Widerruf, Anzahlung zurück |
| Buchung am 1. für den 20., Absage am 19. | Nein, Frist abgelaufen | Ihre Stornobedingungen, sofern wirksam vereinbart |
| Buchung am Montag für Mittwoch, Kundin kommt, Leistung fertig | Nein, erloschen, wenn Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorlag | Voller Preis geschuldet |
| Buchung am Montag für Mittwoch, Kundin kommt, Leistung fertig, keine Zustimmung eingeholt | Theoretisch ja | Streit um Wertersatz, den Sie ohne Belehrung verlieren |
| Buchung am Montag für Mittwoch, Kundin erscheint nicht und meldet sich nie | Kein Widerruf erklärt | Ausfallhonorar nach Ihren Bedingungen, Durchsetzbarkeit wie im Storno-Artikel beschrieben |
| Telefonische Buchung | Grundsätzlich Fernabsatz, aber kein Widerrufsbutton nötig | Belehrung sinnvoll, Widerruf per E-Mail oder Anruf möglich |
Die Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung; im Einzelfall kommt es auf Ihre Belehrung und die konkrete Buchung an.
Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB: seit 19. Juni 2026 Pflicht
Die elektronische Widerrufsfunktion steht in § 356a BGB. Eingeführt wurde sie durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), das die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt; die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026 (Quellen: Deutsche Handwerks Zeitung und Verbraucherzentrale, beide geprüft am 29. Oktober 2026).
Wen die Pflicht trifft
Die Funktion muss bereitstellen, wer Fernabsatzverträge mit Verbrauchern "über eine Online-Benutzeroberfläche" schließt, also über Website oder App, und zwar nur dann, wenn für die angebotenen Leistungen überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. Drei Konsequenzen für Friseursalons, die der ZDH in seinem Papier ausdrücklich benennt:
- Wer Termine nur telefonisch oder per E-Mail vergibt, braucht keinen Widerrufsbutton. Das Widerrufsrecht selbst kann trotzdem bestehen, und ein Widerruf per E-Mail ist immer zulässig.
- Wer über eine Buchungsseite verbindliche Verträge schließt (Leistung, Preis, Termin), braucht die Funktion. Ob die Seite auf Ihrer eigenen Website läuft oder bei einem Software-Anbieter gehostet wird, ändert daran nichts: Verantwortlich bleibt Ihr Salon.
- Eine Website, die nur Öffnungszeiten, Preise und Telefonnummer zeigt, braucht nichts zu ändern.
Wie der Button aussehen muss
Das Gesetz ist konkret, und der ZDH rät, sich wörtlich daran zu halten:
- Beschriftung "Vertrag widerrufen" oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung. Der ZDH empfiehlt den Gesetzeswortlaut, weil jede Abweichung Streit darüber auslöst, ob sie "gleichbedeutend" ist. "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht.
- Ständig verfügbar während der Widerrufsfrist, hervorgehoben platziert, leicht zugänglich. Ein Link in der Fußzeile jeder Seite genügt, wenn er sich farblich von AGB und Impressum abhebt. Kein Login, keine Registrierung, keine App-Installation als Hürde, es sei denn, auch die Buchung selbst geht nur mit Kundenkonto.
- Zwei Schritte. Erst ein Formular mit Name, Angaben zum Vertrag (etwa Buchungsnummer) und E-Mail-Adresse, dann eine zweite Schaltfläche "Widerruf bestätigen". Ein einziger Klick darf den Widerruf nicht auslösen.
- Eingangsbestätigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail genügt), mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Sie müssen darin nicht bestätigen, dass der Widerruf wirksam ist; der ZDH schlägt den Zusatz vor, die Prüfung von Wirksamkeit und Reichweite stehe noch aus.
- Rechtzeitigkeit: Ein Widerruf, der vor Fristablauf über die Funktion abgeschickt wurde, gilt als rechtzeitig.
Was passiert, wenn der Button fehlt
Zwei Folgen, die Sie kennen sollten. Erstens drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherzentralen oder Wirtschaftsverbände; eine Behörde, die flächendeckend kontrolliert, gibt es laut BMJV nicht. Zweitens, und das wiegt schwerer: Fehlt in Ihrer Widerrufsbelehrung der Hinweis auf die Online-Funktion, ist die Belehrung unvollständig. Dann verlängert sich die Widerrufsfrist laut ZDH um ein Jahr (gesetzliche Obergrenze: zwölf Monate und 14 Tage nach § 356 BGB), und Sie verlieren den Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen. Eine Kundin könnte dann Monate nach dem Haarschnitt widerrufen, und Sie hätten kein Gegenargument aus § 357a BGB mehr.
Online verkaufte Gutscheine: hier ist die Lage eindeutig
Wenn Sie Gutscheine über Ihre Website oder einen Shop verkaufen, ist die Diskussion um die Freizeit-Ausnahme gegenstandslos: Ein Gutschein hat keinen spezifischen Termin, Nr. 9 scheidet also aus, und auch keine andere Ausnahme in § 312g Abs. 2 BGB passt. Die Käuferin kann den Gutscheinkauf 14 Tage lang widerrufen, und wer Gutscheine online verkauft, braucht seit dem 19. Juni 2026 den Widerrufsbutton. Wurde der Gutschein in dieser Zeit bereits eingelöst, liegt eine erbrachte Leistung vor; wie Sie damit umgehen, sollte in Ihren Bedingungen stehen, und die Anbieter mit Online-Gutscheinshop lösen es technisch, indem sie eingelöste Gutscheine vom Online-Widerruf ausnehmen.
Alles Weitere zu Gutscheinen, von der Drei-Jahres-Frist nach § 195 BGB bis zur Umsatzsteuer, steht im Leitfaden zu Gutscheinen im Friseursalon. Für Gutscheine, die an der Rezeption über den Tresen gehen, gilt übrigens nichts davon: Kein Fernabsatz, kein Widerrufsrecht.
Was Ihre Buchungsseite zeigen muss: die Checkliste
Unabhängig vom Anbieter sollten Sie Ihre Online-Terminbuchung einmal mit dieser Liste durchgehen. Einiges davon ist Pflicht aus dem Fernabsatzrecht, einiges ist einfach gute Praxis, die Streit vermeidet:
- Leistung, Preis und Dauer vor dem Buchen. Das ist ohnehin Pflicht nach der Preisangabenverordnung und macht aus der Buchung einen klaren Vertrag. Wie Sie den Katalog aufbauen, zeigt der Artikel zur Online-Terminbuchung für Ihren Friseursalon.
- Wer der Vertragspartner ist. Name des Salons, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, erreichbar von der Buchungsseite.
- Widerrufsbelehrung vor Abschluss der Buchung, mit dem Satz zur Online-Widerrufsfunktion (Vorlage im nächsten Abschnitt), plus das Muster-Widerrufsformular.
- Zustimmung zum vorzeitigen Beginn für Termine innerhalb der Widerrufsfrist, mit der Bestätigung, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Leistung erlischt. Beispielsatz für ein Ankreuzfeld: "Ich verlange ausdrücklich, dass die gebuchte Leistung zum vereinbarten Termin und damit gegebenenfalls vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, wenn die Leistung vollständig erbracht ist, und dass ich bei einem Widerruf nach begonnener Leistung einen anteiligen Betrag zahlen muss."
- Stornobedingungen für die Zeit nach Ablauf der Widerrufsfrist, ausdrücklich bezeichnet und vor der Buchung einsehbar. Welche Fristen Sie technisch hinterlegen und wie Sie Vorlauf und Puffer setzen, behandelt der Artikel über Buchungsregeln für die Online-Terminbuchung.
- Widerrufsbutton ("Vertrag widerrufen", zwei Schritte, Eingangsbestätigung), auf der Buchungsseite selbst oder auf jeder Seite Ihrer Website, über die gebucht wird.
- Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss (§ 312f Abs. 2 BGB), in der Praxis die Bestätigungs-E-Mail mit Leistung, Preis, Termin und erneut der Widerrufsbelehrung. Vorlagen dafür finden Sie im Artikel mit E-Mail-Vorlagen für Terminbestätigung und Erinnerung.
Fragen Sie Ihren Software-Anbieter schriftlich, welche dieser Punkte er für Sie abbildet. Der ZDH betont, dass die Nutzung einer fremden Plattform die eigene Verantwortung nicht ersetzt.
Die Muster-Widerrufsbelehrung richtig anpassen
Sie müssen die Belehrung nicht selbst formulieren. Das Einführungsgesetz zum BGB stellt in Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB eine Muster-Widerrufsbelehrung bereit, deren korrekte Verwendung die Informationspflicht erfüllt. Das Muster wurde durch das Gesetz vom 3. Februar 2026 um die Online-Widerrufsfunktion ergänzt und gilt in dieser Fassung seit dem 19. Juni 2026 (Anlage 1 EGBGB in der konsolidierten Fassung auf buzer.de, geprüft am 29. Oktober 2026). Für einen Friseursalon mit Online-Terminbuchung sind drei Gestaltungshinweise relevant:
- Fristbeginn (Gestaltungshinweis 1): Bei Dienstleistungen lautet der Baustein "des Vertragsabschlusses". Die Frist beginnt also mit dem Tag der Buchung.
- Online-Widerrufsfunktion (Gestaltungshinweis 3): Wo der Widerrufsbutton Pflicht ist, muss folgender Satz in die Belehrung, hier in der vom ZDH wiedergegebenen Fassung: "Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse einsetzen] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs."
- Wertersatz (Gestaltungshinweis 6): Der Baustein für den Fall, dass die Kundin verlangt hat, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, und bei Widerruf einen angemessenen Betrag für den bereits erbrachten Anteil zahlt.
Daraus ergibt sich, stark verkürzt und nur als Beispiel, dieser Aufbau: Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ab dem Tag des Vertragsabschlusses; Ausübung durch eindeutige Erklärung an Ihren Salon (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon), wahlweise mit dem Muster-Widerrufsformular, wahlweise online unter Ihrer Widerrufsadresse; Folgen des Widerrufs: Rückzahlung aller erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen mit demselben Zahlungsmittel; Wertersatz bei verlangtem vorzeitigem Beginn. Übernehmen Sie den amtlichen Wortlaut und lassen Sie das Ergebnis einmal anwaltlich gegenlesen: Das Muster schützt Sie nur, wenn es korrekt ausgefüllt ist. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten dafür Vorlagen und Beratung an, etwa die Muster-Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen der IHK München.
Was die Buchungsseite von ViteUneCoupe heute zeigt, und was nicht
Zeit für Ehrlichkeit in eigener Sache, denn dieser Artikel wäre wertlos, wenn er bei unserem eigenen Produkt vage bliebe. Stand 29. Oktober 2026 zeigt die Buchungsseite eines Salons bei ViteUneCoupe Folgendes: den Leistungskatalog mit Bezeichnung, Preis, Dauer und Beschreibung jeder Leistung, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten des Salons, die Auswahl der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, Datum und Uhrzeit, und nach der Buchung eine Bestätigungsseite mit Leistung, Termin, Person und Salonadresse. Die Buchung dokumentiert damit genau die Konkretheit, die einen Vertrag ausmacht.
Was die Buchungsseite derzeit nicht enthält: eine Widerrufsbelehrung, eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB und eine Möglichkeit für die Kundin, den Termin selbst online zu stornieren. Absagen und Widerrufe erreichen den Salon heute per Telefon oder E-Mail, und ein Widerruf per E-Mail ist rechtlich jederzeit wirksam. Einen Online-Gutscheinverkauf gibt es bei ViteUneCoupe nicht, dieser Teil des Themas betrifft unsere Nutzer also nicht.
Was Sie als Salon damit heute tun können: Die Salonbeschreibung auf der Buchungsseite ist ein frei editierbarer Text, den Sie für Ihre Widerrufsbelehrung, Ihre Stornobedingungen und den Hinweis auf Ihre Widerrufsadresse nutzen können; beginnt der Text mit dem Wort "INFORMATION", wird er als hervorgehobener Hinweis angezeigt, den Kundinnen vor der Buchung lesen sollen. Zusätzlich gehört die Belehrung auf Ihre eigene Website, von der aus Sie zur Buchungsseite verlinken. Das ist eine Übergangslösung, kein vollständiger Ersatz für eine in den Buchungsprozess integrierte Belehrung mit Ankreuzfeldern und Widerrufsfunktion. Mehrere deutsche Anbieter wie studiolution, Salonkee, Shore und Beautinda haben den Button nach eigenen Angaben zum 19. Juni 2026 eingebaut; wer diesen Punkt heute vollständig abgebildet braucht, ist dort ehrlicherweise weiter.
Der Rest unseres Angebots bleibt davon unberührt: Die Online-Buchung über die eigene Buchungsseite ist dauerhaft kostenlos und ohne Provision, inklusive Leistungskatalog, Mitarbeiterplanung, Kundenkartei und Kalender. Der Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, ergänzt Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation per ICS; SMS gibt es nicht. Der angekündigte Tarif Standard + Anti No-Show für 49 € zzgl. MwSt. pro Monat mit Hinterlegung der Bankkarte ist noch nicht verfügbar, und auch dort wird gelten, was dieser Artikel beschreibt: Innerhalb einer laufenden Widerrufsfrist darf bei einem wirksamen Widerruf nichts belastet werden.
Häufig gestellte Fragen
Gilt das Widerrufsrecht für online gebuchte Friseurtermine?
Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Justizministeriums ja: Ein Friseurtermin ist eine Alltagsdienstleistung, keine Freizeitbetätigung, deshalb greift die Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Das Friseurhandwerk widerspricht, ein Gerichtsurteil speziell zu Friseurterminen gibt es bisher nicht. Richten Sie Ihre Buchungsseite so ein, als ob das Widerrufsrecht gilt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Muss mein Friseursalon einen Widerrufsbutton haben?
Wenn Kundinnen über Ihre Buchungsseite verbindlich eine Leistung mit Preis zu einem Termin buchen können: nach der oben beschriebenen Lesart ja, seit dem 19. Juni 2026 (§ 356a BGB). Wer Termine nur telefonisch oder per E-Mail vergibt oder online nur unverbindliche Anfragen ohne Leistung und Preis entgegennimmt, braucht keinen Button. Verantwortlich bleibt der Salon, auch wenn eine fremde Software die Buchungsseite stellt.
Kann eine Kundin nach dem fertigen Haarschnitt noch widerrufen?
Nur, wenn Sie vorher keine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist eingeholt haben. Mit dieser Zustimmung und dem Hinweis, dass das Widerrufsrecht mit der vollständigen Leistung erlischt, ist der Widerruf nach § 356 BGB ausgeschlossen. Bauen Sie diesen Satz als Ankreuzfeld in den Buchungsprozess ein.
Darf ich innerhalb der 14 Tage eine Stornogebühr verlangen?
Nein, ein wirksamer Widerruf ist kostenlos, und eine Anzahlung ist binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Nur wenn die Kundin den vorzeitigen Beginn verlangt hat und Sie bereits mit der Leistung begonnen haben, steht Ihnen nach § 357a BGB ein anteiliger Wertersatz zu. Ihre Stornobedingungen gelten für Absagen nach Ablauf der Widerrufsfrist und für Nichterscheinen ohne Erklärung.
Was passiert, wenn meine Widerrufsbelehrung den Hinweis auf den Button nicht enthält?
Dann ist die Belehrung unvollständig. Laut ZDH verlängert sich die Widerrufsfrist in diesem Fall um ein Jahr, die gesetzliche Obergrenze liegt bei zwölf Monaten und 14 Tagen, und Sie verlieren den Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen. Dazu kommt das Risiko einer Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen.
Zeigt die Buchungsseite von ViteUneCoupe eine Widerrufsbelehrung oder einen Widerrufsbutton?
Nein, Stand 29. Oktober 2026 nicht. Sie zeigt Leistung, Preis, Dauer, Person und Termin, aber keine Widerrufsbelehrung, keine Widerrufsfunktion und keine Online-Stornierung durch die Kundin. Sie können Ihre Belehrung und Bedingungen in der Salonbeschreibung der Buchungsseite und auf Ihrer Website hinterlegen; Widerrufe per E-Mail sind rechtlich immer wirksam.