Friseur-Website erstellen: Brauchen Sie überhaupt eine, und was darf sie kosten?
Die ehrliche Antwort zuerst: Ein Friseursalon in Deutschland braucht nicht zwingend eine eigene Website, um online gefunden und gebucht zu werden. Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil und eine Buchungsseite mit eigener Adresse decken den wichtigsten Weg ab, auf dem neue Kundinnen und Kunden heute einen Salon finden: die Suche nach "Friseur" plus Stadtteil auf dem Handy. Was eine eigene Website zusätzlich leistet, ist Vertrauen und Kontrolle: Ihre Bilder, Ihre Preise, Ihr Team, Ihre Geschichte, an einem Ort, der Ihnen gehört und nicht einer Plattform.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen bei drei Entscheidungen. Erstens: Brauchen Sie jetzt eine Website, einen Einseiter oder erst einmal gar keine? Zweitens: Baukasten oder Agentur, und was kostet das wirklich, mit am 29. Oktober 2026 geprüften Preisen? Drittens: Welche Pflichtangaben gelten in Deutschland für Impressum, Datenschutzerklärung und Barrierefreiheit, und wo auf der Website gehört der Buchungslink hin? Als Buchungsziel reicht übrigens eine kostenlose Buchungsseite für Ihren Friseursalon ohne Provision, egal ob mit oder ohne eigene Website. Wie Sie diese Buchungsseite einrichten, steht im Artikel zur Online-Terminbuchung für den Friseursalon; hier geht es um alles rundherum.
Brauchen Sie überhaupt eine eigene Website?
Die Frage klingt ketzerisch für einen Artikel über Websites, aber sie spart vielen Salons Geld und Zeit. Überlegen Sie, was eine Person tut, die in Ihrer Stadt einen neuen Friseur sucht: Sie tippt "Friseur" und den Stadtteil in Google, sieht die Karte mit drei Einträgen, vergleicht Bewertungen und Fotos, schaut auf die Öffnungszeiten und klickt dann auf "Termin buchen" oder ruft an. Die Website wird in diesem Ablauf oft gar nicht geöffnet. Google selbst nennt als die drei Faktoren für das lokale Ranking Relevanz, Entfernung und Bekanntheit (Google-Hilfe zum lokalen Ranking, geprüft am 29. Oktober 2026), und keiner davon setzt eine eigene Website voraus.
Daraus ergeben sich drei Stufen, die Sie nacheinander ausbauen können:
| Stufe | Was Sie haben | Für wen das reicht | Was fehlt |
|---|---|---|---|
| 1: Profil + Buchungsseite | Vollständiges Google-Unternehmensprofil, gehostete Buchungsseite als Website- und Terminlink, Instagram-Bio mit demselben Link | Neu eröffnete Salons, Solo-Friseurinnen, Salons mit voller Auslastung über Stammkundschaft | Eigene Domain, Galerie und Teamvorstellung, ein Ort für Geschichten und Besonderheiten |
| 2: Einseiter mit eigener Domain | Eine Seite mit Foto, Leistungen und Preisen, Team, Anfahrt, Buchen-Button, Impressum und Datenschutzerklärung | Die meisten Salons mit zwei bis fünf Stühlen | Unterseiten für einzelne Leistungen oder Standorte |
| 3: Mehrseitige Website | Startseite, Leistungsseiten, Team, Galerie, Kontakt, eventuell Stellenangebote und Gutscheine | Salons mit mehreren Standorten, spezialisierte Salons (Farbe, Locken, Brautfrisuren), Salons, die Mitarbeiter suchen | Zeit für Pflege, die Seite altert sichtbar, wenn niemand sie betreut |
Zwei Dinge sprechen trotzdem schon früh für Stufe 2. Erstens die Stellensuche: Wer Mitarbeiter sucht, wird von Bewerberinnen gegoogelt, und eine leere Google-Trefferseite ohne eigene Website wirkt wie ein Salon ohne Schaufenster. Zweitens die Unabhängigkeit: Ihr Google-Profil, Ihr Instagram-Konto und die Buchungsseite eines Marktplatzes gehören am Ende der Plattform. Eine eigene Domain gehört Ihnen, und sie bleibt, wenn Sie das Buchungssystem oder das soziale Netzwerk wechseln. Mehr zu dieser Abwägung finden Sie im Artikel über Direktbuchung oder Plattform für den Friseursalon.
Was Stufe 1 angeht: Richten Sie das Google-Unternehmensprofil zuerst vollständig ein, bevor Sie einen Euro in eine Website investieren. Unser Leitfaden zum Google-Unternehmensprofil für Friseursalons führt durch alle acht Schritte bis zum Terminlink.
Baukasten oder Agentur: Was eine Friseur-Website wirklich kostet
Es gibt drei Wege zur eigenen Website, und für die meisten Salons ist der mittlere der richtige.
Homepage-Baukasten: selbst gebaut an zwei Abenden
Baukästen liefern Vorlagen, Hosting, Domain und Rechtstexte-Hilfen aus einer Hand. Sie klicken Bausteine zusammen, laden Fotos hoch, tragen Texte ein. Programmierkenntnisse brauchen Sie nicht, Geduld schon. Zwei deutsche Anbieter mit öffentlich einsehbaren Preisen, beide inklusive Mehrwertsteuer, beide geprüft am 29. Oktober 2026:
| Anbieter und Tarif | Aktionspreis | Regulärer Preis danach | Domain | Hinweise auf der Preisseite |
|---|---|---|---|---|
| STRATO Homepage-Baukasten Basic | 0 € für 1 Monat | 7 € pro Monat | 1 Domain dauerhaft inklusive | Beim Aktionspreis 12 Monate Mindestvertragslaufzeit |
| STRATO Homepage-Baukasten Plus | 1 € pro Monat für 12 Monate | 12 € pro Monat | 1 Domain dauerhaft inklusive | 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Abrechnung in 3-Monats-Schritten |
| STRATO Homepage-Baukasten Pro | 0 € für 1 Monat | 18 € pro Monat | 1 Domain dauerhaft inklusive | 12 Monate Mindestvertragslaufzeit |
| IONOS MyWebsite Starter | 6 € pro Monat für 6 Monate | 12 € pro Monat | 1 Jahr kostenlos | "Angebote sind nur für begrenzte Zeit gültig und teils abhängig von Mindestvertragslaufzeiten" |
| IONOS MyWebsite Plus | 1 € pro Monat für 12 Monate | 18 € pro Monat | 1 Jahr kostenlos | dito |
| IONOS MyWebsite Pro | 18 € pro Monat für 6 Monate | 33 € pro Monat | 1 Jahr kostenlos | dito |
Quellen: STRATO Homepage-Baukasten und IONOS Homepage-Baukasten. Wix und Jimdo sind in Deutschland ebenfalls verbreitet; ihre Preistabellen werden auf den Websites erst im Browser aufgebaut und konnten für diesen Artikel nicht sauber dokumentiert werden, prüfen Sie sie direkt beim Anbieter. Zwei Lesehinweise zu jeder Baukasten-Preistabelle: Der große Preis ist der Aktionspreis, der kleine darunter der Preis, den Sie die meiste Zeit zahlen. Und eine "kostenlose Domain für ein Jahr" bedeutet, dass ab dem zweiten Jahr eine Domaingebühr dazukommt, deren Höhe oft an anderer Stelle steht.
Rechenbeispiel, bewusst als Beispiel gekennzeichnet: Ein Salon wählt IONOS MyWebsite Plus und behält die Website drei Jahre. 12 Monate zu 1 € plus 24 Monate zu 18 € ergeben 444 € brutto über drei Jahre, zuzüglich der Domain ab dem zweiten Jahr. Mit STRATO Plus wären es 12 Monate zu 1 € plus 24 Monate zu 12 €, also 300 € brutto, Domain inklusive. Dazu kommt Ihre eigene Zeit: realistisch zwei bis drei Abende für die erste Version plus ein Abend für Fotos und Texte. Das sind Betriebsausgaben, kein Gewinn, der verloren geht, aber es ist auch keine Null.
Website als Zusatzpaket der Salonsoftware
Einige Anbieter von Salonsoftware verkaufen die Website gleich mit. Shore listet auf seiner deutschen Preisseite eine "Professionelle Website" inklusive Erstellung, Updates und Hosting für 65,00 € im Monat zzgl. 19 % MwSt. (Shore-Preisseite, geprüft am 29. Oktober 2026), zusätzlich zum eigentlichen Softwaretarif. Über drei Jahre sind das 2.340 € netto, dafür müssen Sie nichts selbst bauen. Der Haken ist die Bindung: Wechseln Sie die Software, wechseln Sie die Website mit. Ob die Domain Ihnen gehört und was beim Kündigen mit den Inhalten passiert, sollten Sie vor Vertragsschluss schriftlich klären. ViteUneCoupe bietet keinen Website-Baukasten an, Sie binden die Buchungsseite als Link oder Button in jede beliebige Website ein; dazu weiter unten mehr.
Agentur oder Freelancer: individuell, aber nicht automatisch besser
Eine Agentur oder eine freiberufliche Webdesignerin baut Ihnen eine Website nach Maß. Verlässliche Durchschnittspreise gibt es nicht, weil der Umfang alles bestimmt; die Spanne reicht von einem kleinen Einseiter eines Freelancers bis zu Projekten im vierstelligen oder fünfstelligen Bereich. Deshalb hier keine Zahl, sondern die Fragen, die Sie jedem Angebot stellen sollten:
- Wem gehören Domain, Fotos und Texte nach Projektende, und bekommen Sie alle Zugänge?
- Was kostet die laufende Pflege (Hosting, Updates, Textänderungen), und können Sie Öffnungszeiten und Preise selbst ändern?
- Ist die Seite auf dem Smartphone genauso gut nutzbar wie am Rechner, und wie schnell lädt sie im Mobilfunknetz?
- Sind Impressum, Datenschutzerklärung und, falls Sie Cookies oder Tracking einsetzen, ein Einwilligungsbanner enthalten, und wer haftet bei Fehlern?
- Wo genau wird der Buchungslink eingebaut, und bleibt er eine normale Verlinkung, die Sie selbst austauschen können?
Faustregel: Wenn Sie nicht mindestens zwei bis drei Angebote vergleichen und die Antworten auf diese Fragen schriftlich haben, nehmen Sie den Baukasten. Eine schlichte, aktuelle Website schlägt eine aufwendige, die seit zwei Jahren die alten Preise zeigt.
Was auf die Website eines Friseursalons gehört
Weniger, als Baukasten-Vorlagen vorschlagen. Eine Besucherin will in zehn Sekunden wissen: Ist das der richtige Salon für mich, was kostet es, wo ist er, wann kann ich kommen?
- Startseite mit einem echten Foto Ihres Salons, einem Satz, der sagt, worauf Sie spezialisiert sind, und einem sichtbaren Buchen-Button. Keine Stockfotos von Models, die nie bei Ihnen saßen.
- Leistungen und Preise. Für Friseurbetriebe gilt die Preisangabenverordnung auch online: Die Preisliste gehört auf die Website, "ab"-Preise müssen ehrlich sein. Was genau die PAngV für die Preisliste im Friseursalon verlangt, haben wir separat beschrieben. Namen, Dauern und Preise übernehmen Sie am besten eins zu eins aus dem Leistungskatalog Ihrer Buchungsseite, damit nirgends zwei Versionen entstehen.
- Team. Ein Foto und zwei Sätze pro Person, mit Schwerpunkt (Farbe, Herrenschnitt, Hochsteckfrisuren). Stammkundinnen buchen eine Person, nicht einen Salon.
- Galerie. Zehn gute Vorher-nachher-Bilder sagen mehr als eine Seite Text. Veröffentlichen Sie Kundenbilder nur mit nachweisbarer Einwilligung.
- Kontakt und Anfahrt mit Adresse, Telefon, Öffnungszeiten (identisch mit dem Google-Profil), Parkhinweis und Haltestelle. Nennen Sie bei der Telefonnummer auch Ihre Rückrufzeiten, denn verpasste Anrufe gehören im Salon zum Alltag.
- Impressum und Datenschutzerklärung, dazu gleich mehr.
Was Sie weglassen können: einen Blog, den niemand pflegt, ein Kontaktformular, wenn Buchungsseite und Telefon reichen, Aktualitätsmeldungen ("Wir wünschen frohe Ostern"), die im Oktober noch online sind, und Hintergrundmusik.
Pflichtangaben in Deutschland: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner
Dieser Abschnitt ist eine redaktionelle Einordnung für Friseursalons in Deutschland und keine Rechtsberatung. Im Zweifel helfen die Rechtsberatung Ihrer Handwerkskammer oder eine Anwältin.
Impressum nach § 5 DDG
Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), dem Nachfolger des Telemediengesetzes. Sie gilt für jede geschäftsmäßige Website, also auch für die Ihres Salons, und verlangt, dass die Angaben "leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar" sind (§ 5 DDG, geprüft am 29. Oktober 2026). Für einen typischen Friseursalon heißt das:
| Angabe | Einzelunternehmen | GbR | GmbH oder UG |
|---|---|---|---|
| Vor- und Nachname bzw. Firma, vollständige Anschrift (kein Postfach) | ja | alle Gesellschafter | Firma mit Rechtsform, Sitz |
| E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis die Telefonnummer | ja | ja | ja |
| Vertretungsberechtigte | entfällt | entfällt | Geschäftsführer |
| Registereintrag und Nummer | nur falls im Handelsregister | nur falls im Handelsregister | Handelsregister und HRB-Nummer |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden | ja | ja | ja |
Zur Steuernummer: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks weist in seinem Praxis-Recht-Papier (Stand Juli 2025) darauf hin, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer seit Ende 2024 automatisch vergeben wird und im Impressum anzugeben ist, wenn keine USt-IdNr. vorliegt; wer eine USt-IdNr. hat, nennt diese (ZDH zur Impressumspflicht, geprüft am 29. Oktober 2026). Die normale Steuernummer vom Finanzamt gehört dagegen nicht ins Impressum.
Eine gute Nachricht für Friseurbetriebe: Die Zusatzangaben für reglementierte Berufe (zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen) nennt der ZDH nur für die Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker oder Hörakustiker. Für den Friseursalon genügt also das Impressum aus der Tabelle, auch wenn Sie als Meisterbetrieb in der Handwerksrolle stehen. Viele Salons nennen ihre Handwerkskammer trotzdem freiwillig, das schadet nicht.
Praktische Regeln: Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein, der Link gehört in die Fußzeile. Dieselben Angaben braucht auch Ihr Instagram- oder Facebook-Konto, sobald Sie es geschäftlich nutzen; ein Link auf die Impressumsseite Ihrer Website reicht dort aus. Ein fehlendes oder falsches Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß, den Mitbewerber oder Verbände abmahnen können, und solche Abmahnungen kosten Geld.
Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut jede Website schon durch die IP-Adressen im Server-Protokoll, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Was hineingehört, listet Art. 13 DSGVO auf: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger oder Empfängerkategorien, eine eventuelle Übermittlung in Drittländer, Speicherdauer, die Rechte der Betroffenen, das Widerrufsrecht bei Einwilligungen und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 DSGVO, geprüft am 29. Oktober 2026).
Für einen Friseursalon sind drei Punkte besonders zu beachten:
- Der Hoster und der Baukasten-Anbieter verarbeiten die Daten Ihrer Besucher in Ihrem Auftrag. Sie brauchen mit jedem von ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO); seriöse Anbieter stellen ihn online bereit, oft mit einem Klick im Kundenkonto.
- Das Buchungssystem gehört in die Datenschutzerklärung, auch wenn die Buchungsseite auf einer anderen Domain liegt: Sie verlinken darauf, die Kundin gibt dort Name, E-Mail und Termin ein, und das Buchungssystem ist Auftragsverarbeiter Ihres Salons. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, auch bei ViteUneCoupe, ob ein AVV vorliegt und wo die Daten verarbeitet werden. Wie Sie Kundendaten insgesamt datenschutzkonform führen, steht im Artikel zur Kundenkartei und DSGVO im Friseursalon.
- Eingebundene Drittdienste wie Google Maps, Instagram-Feeds, Google Fonts vom Google-Server oder YouTube-Videos übertragen Daten an den jeweiligen Anbieter, bevor die Besucherin irgendetwas angeklickt hat. Jeder davon muss in der Datenschutzerklärung stehen und braucht in der Regel eine Einwilligung.
Generatoren von Anwaltskanzleien oder die Rechtstexte-Funktionen der Baukästen liefern eine brauchbare Grundlage. Lesen Sie den erzeugten Text trotzdem einmal durch und streichen Sie Dienste, die Sie gar nicht einsetzen: Eine Datenschutzerklärung, die zwölf Tracking-Tools auflistet, die es auf Ihrer Seite nicht gibt, ist nicht "sicherer", sondern falsch.
Cookie-Banner: nur, wenn Sie ihn wirklich brauchen
Das Einwilligungsbanner ist keine Pflicht für jede Website. Nach § 25 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucherin (Cookies, Local Storage) ohne Einwilligung erlaubt, wenn es "unbedingt erforderlich" ist, um den vom Nutzer gewünschten Dienst bereitzustellen (§ 25 TDDDG, geprüft am 29. Oktober 2026). Eine Salon-Website mit Fotos, Preisen, Anfahrt und einem Link zur Buchungsseite braucht typischerweise keine einwilligungspflichtigen Cookies, also auch kein Banner. Erst wenn Sie Google Analytics, den Meta-Pixel, eingebettete Karten oder Instagram-Beiträge einsetzen, müssen Sie vorher fragen, und zwar echt: Ein Banner, bei dem "Ablehnen" schwerer zu finden ist als "Akzeptieren", ist in Deutschland mehrfach von Aufsichtsbehörden beanstandet worden. Für die allermeisten Friseursalons ist die beste Lösung, auf Tracking zu verzichten und die Karte als einfachen Link zu Google Maps einzubauen, statt sie einzubetten.
Barrierefreiheit: Was das BFSG für Ihren Salon bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet unter anderem Anbieter von "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" gegenüber Verbrauchern zur Barrierefreiheit, und dazu zählen Websites und Apps, über die ein Verbrauchervertrag angebahnt oder geschlossen wird (§ 1 BFSG und § 2 BFSG, geprüft am 29. Oktober 2026). Eine Online-Terminbuchung oder ein Gutschein-Shop fällt dem Wortlaut nach in diesen Bereich; eine reine Visitenkarten-Website ohne Buchung oder Verkauf eher nicht.
Für fast alle Friseursalons entscheidend ist aber die Ausnahme in § 3 Abs. 3 BFSG: Die Barrierefreiheitspflicht gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme hat (§ 3 BFSG, geprüft am 29. Oktober 2026). Ein Salon mit Inhaberin, vier Angestellten und zwei Azubis ist damit von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen, auch wenn er online Termine und Gutscheine anbietet. Vorsicht bei Betrieben mit mehreren Standorten oder zehn und mehr Beschäftigten: Dort greift die Ausnahme nicht, und die Buchungsstrecke muss barrierefrei sein, was Sie dann mit dem Anbieter Ihrer Buchungsseite klären müssen. Die Übergangsregel in § 38 BFSG betrifft vor dem Stichtag eingesetzte Produkte und laufende Verträge, nicht neue Websites.
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich ein Mindestmaß an Barrierefreiheit, weil es dieselben Dinge sind, die eine Website für alle besser machen: ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, Schriftgrößen, die auch Kundinnen über 60 lesen können, Alternativtexte für Bilder (die nebenbei der Suchmaschine sagen, was darauf zu sehen ist), Buttons, die man mit dem Daumen trifft, und ein Buchungsweg, der mit der Tastatur bedienbar ist. Das kostet im Baukasten nichts außer Aufmerksamkeit beim Einrichten.
Lokale Suche: die fünf Grundlagen, die wirklich zählen
Suchmaschinenoptimierung für einen Friseursalon ist keine Wissenschaft, denn Sie konkurrieren nicht mit dem Internet, sondern mit den Salons in Ihrem Umkreis. Fünf Dinge erledigen den größten Teil der Arbeit:
- Identische Grunddaten überall. Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten müssen auf Website, Google-Profil, Instagram und in Branchenverzeichnissen Zeichen für Zeichen gleich sein. Abweichungen ("Str." hier, "Straße" dort, alte Nummer im Verzeichnis) verwirren Suchmaschinen und Kundinnen gleichermaßen.
- Ort im Seitentitel und in der Überschrift. Der Seitentitel Ihrer Startseite (das, was im Browser-Tab und als Google-Überschrift erscheint) sollte lauten wie Menschen suchen: "Friseur in Köln-Ehrenfeld: Salon Haarwerk" schlägt "Willkommen". Dasselbe gilt für die Hauptüberschrift auf der Seite. Wenn Sie zwei Standorte haben, bekommt jeder eine eigene Seite mit eigener Adresse.
- Website und Google-Profil verknüpfen. Tragen Sie die Website im Google-Profil ein und verlinken Sie umgekehrt auf der Kontaktseite Ihr Profil für Bewertungen. Bewertungen sind einer der Faktoren, die Google für die Bekanntheit nennt; wie Sie fair mehr davon bekommen, steht im Artikel über Google-Bewertungen für Friseursalons.
- Mobil zuerst. Die große Mehrheit Ihrer Besucher kommt vom Smartphone. Prüfen Sie Ihre Seite auf Ihrem eigenen Handy im Mobilfunknetz, nicht im Salon-WLAN: Lädt sie in wenigen Sekunden, sind Telefonnummer und Buchen-Button ohne Zoomen antippbar?
- Echte Texte, echte Fotos. Eine Seite pro wichtiger Leistung mit zwei ehrlichen Absätzen (wie läuft eine Balayage bei Ihnen ab, wie lange dauert sie, was kostet sie ab) bringt mehr als eine Seite voller Schlagworte. Fotos aus Ihrem Salon, nicht aus der Bilddatenbank, mit Alternativtexten.
Was Sie nicht brauchen: bezahlte Verzeichniseinträge, "SEO-Pakete" für monatlich dreistellige Beträge und einen Blog über Haartrends, den Sie nach drei Beiträgen aufgeben.
Wo der Buchungslink auf der Website hingehört
Die Website hat am Ende eine Aufgabe: Aus einer Besucherin eine Kundin mit Termin machen. Dafür gilt eine einfache Regel: Der Buchen-Button ist auf jeder Seite sichtbar, ohne zu scrollen, oben rechts in der Navigation und noch einmal am Ende jeder Leistungsbeschreibung. Beschriften Sie ihn konkret ("Termin online buchen"), nicht vage ("Kontakt"). Der Button allein ändert aber keine Gewohnheiten; wie Sie Ihre Kundschaft an die Online-Buchung gewöhnen, steht in einem eigenen Beitrag.
Technisch gibt es zwei Wege. Der Button führt als normaler Link auf Ihre gehostete Buchungsseite, oder die Buchungsseite wird per iFrame in eine Unterseite eingebettet. Der Link ist für fast alle Salons die bessere Wahl: Er funktioniert in jedem Baukasten, lädt nichts von fremden Servern in Ihre Seite (was die Datenschutzerklärung einfach hält), zeigt die Buchung in der für Handys optimierten Vollansicht und lässt sich in zwei Minuten austauschen, wenn Sie das System wechseln. Verwenden Sie genau dieselbe Buchungsadresse auch im Google-Profil, in der Instagram-Bio und auf dem Anrufbeantworter, dann landen alle Wege im selben Kalender.
So funktioniert es auch mit ViteUneCoupe: Die Buchungsseite Ihres Salons ist kostenlos, mit unbegrenzten Online-Buchungen und dauerhaft 0 % Provision, hat eine eigene Adresse und wird vom Anbieter gehostet. Sie verlinken sie von Ihrer Website, egal ob diese bei STRATO, IONOS, Wix oder einer Agentur liegt. Automatische Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails sowie die Kalender-Synchronisation per ICS kommen im Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat dazu, monatlich kündbar. Was ViteUneCoupe nicht ist: ein Website-Baukasten, ein Shop für Gutscheine, eine Kasse oder ein SMS-Versender. Die Website bleibt Ihr Projekt, der Termin landet bei ViteUneCoupe.
Checkliste vor dem Livegang
- Google-Unternehmensprofil vollständig, bestätigt, mit Terminlink
- Impressum mit allen Angaben aus der Tabelle, in der Fußzeile verlinkt, höchstens zwei Klicks entfernt
- Datenschutzerklärung mit Hoster, Buchungssystem und allen eingebundenen Drittdiensten; AVV mit Hoster und Buchungsanbieter abgeschlossen
- Kein Tracking, keine eingebetteten Fremdinhalte, oder ein korrektes Einwilligungsbanner
- Preise online identisch mit der Preisliste im Salon
- Öffnungszeiten identisch mit dem Google-Profil
- Buchen-Button auf jeder Seite, Probebuchung vom eigenen Handy gemacht
- Website auf dem Handy im Mobilfunknetz geprüft: Ladezeit, Lesbarkeit, antippbare Telefonnummer
- Kalendereintrag für ein Vierteljahr später: Preise, Team und Fotos prüfen
Häufig gestellte Fragen
Braucht ein Friseursalon eine eigene Website?
Nicht zwingend. Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit Terminlink und eine gehostete Buchungsseite reichen, um gefunden und gebucht zu werden. Eine eigene Website lohnt sich, sobald Sie Mitarbeiter suchen, sich spezialisieren oder unabhängig von Plattformen sein wollen, und dann meist als schlichter Einseiter mit eigener Domain.
Was kostet eine Website für einen Friseursalon?
Mit einem Homepage-Baukasten liegen die regulären Preise bei STRATO und IONOS je nach Tarif zwischen 7 und 33 € pro Monat inklusive Mehrwertsteuer (geprüft am 29. Oktober 2026), oft mit Aktionspreisen im ersten Jahr und 12 Monaten Mindestlaufzeit. Als Zusatzpaket einer Salonsoftware kostet eine betreute Website zum Beispiel bei Shore 65 € pro Monat zzgl. MwSt. Agenturen rechnen individuell; holen Sie zwei bis drei Angebote ein und klären Sie, wem Domain und Inhalte gehören.
Welche Angaben muss das Impressum eines Friseursalons enthalten?
Nach § 5 DDG: Name bzw. Firma und vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse und einen weiteren schnellen Kontaktweg wie die Telefonnummer, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Registergericht und Nummer bei Handelsregistereintrag sowie die USt-IdNr. oder, falls keine vorliegt, die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Zusatzangaben für reglementierte Berufe betreffen laut ZDH die Gesundheitshandwerke, nicht Friseurbetriebe. Dies ist keine Rechtsberatung.
Muss die Website eines Friseursalons barrierefrei sein?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern, also etwa Online-Terminbuchung und Gutschein-Shops. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen, was auf die meisten Salons zutrifft. Ein gut lesbarer, kontrastreicher Auftritt lohnt sich trotzdem.
Brauche ich einen Cookie-Banner auf meiner Salon-Website?
Nur, wenn Ihre Website einwilligungspflichtige Dienste nutzt: Analyse-Tools, Werbe-Pixel, eingebettete Karten, Videos oder Social-Media-Feeds. Eine Seite mit Fotos, Preisen, Anfahrt und einem Link zur Buchungsseite kommt nach § 25 TDDDG ohne Einwilligung aus und braucht daher kein Banner.
Wie binde ich die Online-Terminbuchung in meine Website ein?
Am einfachsten als gut sichtbarer Button "Termin online buchen" in der Navigation jeder Seite, der auf die Adresse Ihrer gehosteten Buchungsseite führt. Dieselbe Adresse tragen Sie im Google-Profil und in der Instagram-Bio ein. Eine Einbettung per iFrame ist möglich, aber für die meisten Salons unnötig komplizierter und datenschutzrechtlich aufwendiger.