Salonführung Kartenzahlung Bargeld Salonfinanzen Kartenterminal

Kartenzahlung oder Bargeld im Friseursalon: Pflichten, Terminalgebühren und ein Rechenbeispiel

Geschrieben von Veröffentlicht am 18 Min. Lesezeit
Kundin hält an der Empfangstheke eines Friseursalons ihre Bankkarte an ein Kartenterminal, daneben eine geöffnete Geldkassette mit Scheinen und Münzen

Die kurze Antwort zuerst: In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzubieten. Einen Friseursalon, der nur Bargeld nimmt, verbietet heute kein Gesetz. Umgekehrt gilt: Bargeld müssen Sie grundsätzlich annehmen, es sei denn, Sie haben vor dem Termin sichtbar etwas anderes vereinbart, etwa durch einen Aushang an der Kasse oder einen Hinweis auf der Buchungsseite. Beides folgt aus dem Bundesbankgesetz und der Vertragsfreiheit, und beides ist derzeit in Bewegung: Die EU verhandelt eine Annahmepflicht für Bargeld, die Bundesregierung plant eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption.

Die eigentliche Frage ist für die meisten Salons deshalb nicht "muss ich", sondern "was kostet mich was". Dieser Artikel vergleicht die Terminalgebühren der Anbieter, die in deutschen Friseursalons tatsächlich im Einsatz sind, mit den offiziellen Preisseiten (alle geprüft am 29. Oktober 2026), stellt ihnen die Kosten von Bargeld aus einer Bundesbank-Studie gegenüber und rechnet ein Beispiel für einen Salon mit drei Stühlen durch. Vorab eine Abgrenzung, damit kein falscher Eindruck entsteht: Die kostenlose Terminbuchung ohne Provision von ViteUneCoupe wickelt keine Zahlungen ab, weder online noch im Salon. Wie Ihre Kundschaft bezahlt, entscheiden Sie mit Ihrer Kasse und Ihrem Terminal, nicht mit dem Buchungssystem.

Ein Hinweis zur Einordnung: Die rechtlichen Abschnitte sind sorgfältig recherchierte Orientierung mit Quellenangaben zur Rechtslage in Deutschland, aber keine Rechtsberatung.

Muss ein Friseursalon Bargeld annehmen?

Grundsätzlich ja. Nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz sind "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Wer eine Geldschuld hat, kann sie also mit Euro-Scheinen begleichen, und die Gegenseite muss diese Zahlung annehmen. So weit die Regel.

Die Ausnahme ist in der Praxis genauso wichtig. Die Deutsche Bundesbank formuliert es in ihren häufig gestellten Fragen zum Bargeld so: Im deutschen Zivilrecht gilt die Vertragsfreiheit, die Parteien können ein bestimmtes Zahlungsmittel vereinbaren oder ausschließen. "Allerdings müssen solche Einschränkungen bei den Zahlungsmitteln vor Vertragsabschluss vereinbart werden", zum Beispiel durch einen Aushang an der Ladenkasse. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann bar gezahlt werden. Der Bundesbank-Monatsbericht vom Dezember 2025 ergänzt, dass ein solcher Ausschluss in der Praxis auch über Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgen kann, bis hin zum Ausschluss von Bargeld insgesamt (Bargeldakzeptanz in Deutschland).

Für Ihren Salon heißt das konkret:

  • Ein rein bargeldloser Salon ist zulässig, wenn die Kundschaft es vor dem Vertragsschluss erfährt. Der Vertrag über den Haarschnitt kommt in der Regel bei der Buchung zustande, nicht erst an der Kasse. Der Hinweis gehört deshalb auf die Buchungsseite, in die Buchungsbestätigung und sichtbar an den Empfang, nicht nur auf einen Zettel neben dem Terminal.
  • Wer nichts aushängt, muss Bargeld nehmen. Eine Kundin, die nach dem Schnitt mit einem Fünfzig-Euro-Schein bezahlt, hat ohne vorherige Vereinbarung das Recht dazu.
  • Münzen dürfen Sie begrenzen. Nach § 3 Absatz 1 Münzgesetz ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro anzunehmen, und bei einer Zahlung, die Euro-Münzen und Gedenkmünzen mischt, nicht mehr als 50 Münzen; die europäische Euro-Verordnung (EG) Nr. 974/98 kennt in Artikel 11 dieselbe Obergrenze von 50 Münzen je Zahlung für gewöhnliche Euro-Münzen.
  • Große Scheine dürfen Sie aus berechtigtem Grund ablehnen, etwa weil Sie das Wechselgeld nicht vorhalten können, am sichersten wieder mit vorherigem Hinweis.

Wie selten ein Bargeldausschluss in Deutschland tatsächlich ist, zeigt die Testkauf-Erhebung der Bundesbank aus dem Sommer 2025: Bei 2.060 Testkäufen in rund 2.000 Betrieben wurde Bargeld in 99,4 Prozent der Fälle angenommen, im Dienstleistungssektor, zu dem Friseur- und Kosmetiksalons zählen, in mehr als 97 Prozent (Monatsbericht Dezember 2025, siehe oben). Der durchschnittliche Testkauf bei Dienstleistern lag bei 28,81 Euro.

Was sich auf EU-Ebene ändern soll

Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 eine Verordnung über den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgeschlagen (COM(2023) 364). Sie würde die Annahmepflicht für Bargeld europaweit festschreiben, mit begrenzten Ausnahmen. Der Stand des Verfahrens laut Legislative Observatory des Europäischen Parlaments (geprüft am 29. Oktober 2026): Der Wirtschaftsausschuss hat seinen Bericht am 23. Juni 2026 angenommen, das Plenum hat am 8. Juli 2026 die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat bestätigt; eine verabschiedete Verordnung gibt es noch nicht. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sagte im Januar 2026, Rat und Berichterstatter des Parlaments sähen beide "eine Annahmepflicht für Bargeld" im Einzelhandel vor (Interview, Bundesbank). Wer heute einen bargeldlosen Salon plant, sollte diesen Prozess im Blick behalten: Es ist gut möglich, dass die Ausnahme per Aushang in einigen Jahren enger gefasst wird.

Muss ein Friseursalon Kartenzahlung anbieten?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die einen Betrieb verpflichtet, Karten, Smartphones oder andere unbare Zahlungsmittel zu akzeptieren. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht allerdings "die schrittweise Einführung einer Akzeptanzpflicht für mindestens eine digitale Zahlungsoption" vor, und der Zentralverband des Deutschen Handwerks verlangt, dass eine solche Pflicht zusammen mit der geplanten Kassenpflicht geregelt wird und die offene Ladenkasse nicht faktisch abschafft (ZDH kompakt zur Einführung einer Kassenpflicht, Oktober 2026). Zeitpunkt, Schwellen und Ausnahmen sind offen. Was der Gesetzentwurf zur Kassenpflicht für Ihren Salon sonst bedeutet, steht im Artikel zur Kasse im Friseursalon mit TSE und GoBD.

Die Frage ist aber ohnehin weniger juristisch als wirtschaftlich. Die repräsentative Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten zeigt, wie Ihre Kundschaft im Alltag bezahlt (Zahlungsverhalten in Deutschland 2025, Pressemitteilung vom 17. Juni 2026):

Zahlungsmittel Anteil an den Zahlungsvorgängen 2025 Anteil am Umsatz 2025
Bargeld 45 % (2023: 51 %) 23 %
Debitkarte (vor allem Girocard) 26 % 28 %
Mobile Bezahlverfahren (Smartphone, Smartwatch) 10 % (2023: 6 %) 7 %
Kreditkarte 5 % 9 %

Zum ersten Mal wurde 2025 die Mehrheit der Alltagszahlungen unbar getätigt. Gleichzeitig halten es 80 Prozent der Befragten für wichtig, dass Barzahlung weiterhin möglich bleibt. Für einen Friseursalon ergibt sich daraus eine nüchterne Empfehlung: Wer kein Terminal hat, verliert zunehmend Zahlungen, die die Kundin lieber mit Karte oder Handy erledigt hätte, und zwingt sie vor dem Termin zum Geldautomaten. Wer Bargeld komplett abschafft, verprellt einen Teil der Stammkundschaft, der an Scheinen hängt. Die meisten Salons fahren deshalb zweigleisig, und die Kostenfrage lautet: Was kostet das Terminal, und was kostet eigentlich das Bargeld?

Was Kartenzahlung im Friseursalon wirklich kostet

Eine Kartenzahlung kostet selten nur den Prozentsatz, mit dem geworben wird. Vier Posten gehören zusammen:

  1. Prozentuale Gebühr auf jeden Umsatz, oft gestaffelt nach Kartentyp (Girocard, Debitkarte von Visa oder Mastercard, Kreditkarte, Firmenkarte, American Express) oder nach Monatsumsatz.
  2. Fixbetrag je Transaktion, typischerweise 9 bis 20 Cent. Bei einem Herrenhaarschnitt für 28 Euro wiegen 20 Cent mehr als bei einer Balayage für 180 Euro.
  3. Hardware: Kauf des Terminals (etwa 30 bis 200 Euro) oder Miete, plus Ersatz nach einigen Jahren.
  4. Grundgebühr oder Softwarepaket: Einige Terminals gibt es nur zusammen mit einem Kassen- oder Buchungsabo, andere bieten einen günstigeren Prozentsatz gegen ein Monatsabo.

Dazu kommt der Karten-Mix. Die Bundesbank hat 2025 bei 268 Handelsunternehmen die tatsächlich gezahlten Gebühren erhoben: Bei der Girocard lagen sie im Schnitt bei 0,18 Euro je Transaktion beziehungsweise 0,2 Prozent des Umsatzes, bei Debitkarten von Visa und Mastercard bei 0,28 Euro beziehungsweise 0,8 Prozent, bei Kreditkarten bei 0,48 Euro beziehungsweise 1,1 Prozent, also rund dreimal so viel wie bei der Girocard (Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel, Bundesbank, Stand Dezember 2025, PDF). Ein Anbieter, der einen Einheitssatz für alle Karten verlangt, ist für einen Salon mit vielen Girocard-Zahlungen deshalb nicht automatisch günstig, und ein Anbieter mit niedrigem Girocard-Satz nicht automatisch teuer, wenn Ihre Kundschaft überwiegend mit Girocard oder Apple Pay auf Girocard-Basis zahlt.

Terminalgebühren im Vergleich: die Anbieter in deutschen Salons

Die folgende Tabelle fasst die Angaben der offiziellen deutschen Preisseiten zusammen, alle geprüft am 29. Oktober 2026 und, soweit der Anbieter es angibt, zuzüglich Mehrwertsteuer. "Nicht auf der Preisseite dokumentiert" heißt genau das: Der Preis existiert vermutlich, Sie erfahren ihn aber nur im Verkaufsgespräch.

Anbieter Gebühr je Kartenzahlung im Salon Hardware Monatliche Grundgebühr Bindung an Software
SumUp 1,39 % (umsatzbasiert) oder 0,79 % für Verbraucherkarten aus dem EWR mit dem Abo "Zahlungen Plus", andere Karten weiterhin 1,39 %, online 2,50 % Solo Lite 34 €, Terminal 169 €, jeweils zzgl. MwSt. 0 € oder Zahlungen Plus (Preisseite: "ab 17 €", FAQ: 19 € pro Monat oder 199 € pro Jahr) Keine, Kassensystem kostenlos nutzbar
PayPal Point of Sale (ehemals Zettle) 1,39 % für alle Karten, auch American Express Kartenleser ab 29 € für neue Geschäftskunden, weitere Leser 79 €, Terminal ab 199 €, jeweils zzgl. MwSt. Keine, "keine Verträge oder wiederkehrenden Gebühren" Keine
studiolution Pay Girocard 0,85 % + 9 Cent bis 5.000 € Kartenumsatz im Monat, gestaffelt bis 0,35 % + 9 Cent ab 30.000 €; Visa, Mastercard, Apple Pay und Google Pay werden akzeptiert, ein eigener Satz ist nicht dokumentiert; Online-Zahlungen 1,29 % + 9 Cent Terminal AMS1, Preis nicht auf der Preisseite dokumentiert Keine Ja, Teil der studiolution-Salonsoftware
Treatwell Pay 0,79 % + 0,20 € je Zahlung mit Kartenleser oder Tap to Pay; Online-Vorauszahlung 2 % Kartenleser 199 € einmalig, zzgl. MwSt.; Tap to Pay ohne Hardware Keine Läuft mit Treatwell Connect (Starter 39 € oder Advanced 49 € pro Monat laut Preisseite)
Planity 0,79 % + 0,19 € je Transaktion, keine Anschluss- oder Wartungsgebühren Terminalpreis nicht dokumentiert Nicht dokumentiert Ja, Paket "Kalender + Kasse + Terminal", Paketpreise nicht veröffentlicht
Shore Pay "Unsere Gebühren richten sich nach deinem Umsatz", kein Prozentsatz veröffentlicht Kartenleser 69 € zzgl. MwSt. Nicht dokumentiert Ja, Shore-Tarife ab 49,90 € pro Monat zzgl. MwSt. bei Jahreszahlung
Salonkee Payments Nicht auf der Produktseite dokumentiert Terminals AMS 1 und S1 F2, Preis nicht dokumentiert Nicht dokumentiert Ja, nur in höheren Salonkee-Paketen

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Gebühren der Salon-Plattformen (0,79 Prozent plus 19 oder 20 Cent) liegen unter dem Standardsatz der eigenständigen Terminals (1,39 Prozent), aber nur, wenn man den Fixbetrag bei kleinen Beträgen und den Preis des Softwarepakets ausblendet. Zweitens: Der Satz, mit dem geworben wird, gilt bei einigen Anbietern nur für einen Kartentyp. SumUp nennt die 0,79 Prozent ausdrücklich nur für Verbraucherkarten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, studiolution nur für die Girocard. Fragen Sie vor Vertragsschluss schriftlich nach dem Satz für Visa- und Mastercard-Debitkarten, Kreditkarten und Firmenkarten, denn genau die stecken hinter Apple Pay und Google Pay vieler jüngerer Kundinnen.

Wer Terminal und Terminbuchung aus einer Hand sucht, findet die Softwarepreise der genannten Anbieter im Vergleich der Terminsoftware für Friseursalons; dort steht auch, was ViteUneCoupe im Gegensatz dazu bewusst nicht anbietet.

Was Bargeld im Salon kostet

Bargeld wirkt kostenlos, weil keine Rechnung dafür kommt. Die Bundesbank-Studie zu den Kosten von Zahlungsmitteln (siehe oben, Zeitmessungen an rund 13.000 Transaktionen plus Befragung von 268 Unternehmen) rechnet dagegen alles zusammen: Zeitaufwand an der Kasse und beim Zählen, Wechselgeldbeschaffung, Bankwege, Verluste, Gerätekosten. Das Ergebnis für den gesamten Einzelhandel: Bargeld kostet im Schnitt 0,43 Euro je Transaktion, die Girocard 0,60 Euro. Im Verhältnis zum Umsatz dreht sich das Bild, weil Bargeld bei kleinen Beträgen eingesetzt wird: Bargeld 2,3 Prozent, Girocard 0,8 Prozent, Debitkarten von Visa und Mastercard 2,1 Prozent, Kreditkarten 2,4 Prozent.

Für Friseursalons ist ein zweiter Befund wichtiger. Bei kleinen Betrieben mit einer bis neun beschäftigten Personen, also der typischen Salongröße, kostet Bargeld laut Studie 0,60 Euro je Transaktion (3,0 Prozent des Umsatzes) und die Girocard 1,33 Euro je Transaktion (3,8 Prozent des Umsatzes). Der Grund: Dieselbe Person schneidet, kassiert, zählt abends und fährt zur Bank, und die Fixkosten für Terminal und Kasse verteilen sich auf wenige Zahlungen. Kleine Betriebe zahlen zudem höhere Gebühren, weil ihnen die Verhandlungsmacht fehlt. Die Studie weist ausdrücklich darauf hin, dass sie Friseur- und Kosmetiksalons nicht gesondert auswerten konnte, weil die Stichprobe dort zu klein war; die Zahlen stammen aus dem Einzelhandel und sind für Ihren Salon eine Größenordnung, kein Messwert.

Was daraus für den Salonalltag folgt: Der größte Kostenblock des Bargelds ist Ihre Zeit, nicht eine Gebühr. Bei der Bundesbank-Rechnung entfallen von den 0,43 Euro je Barzahlung 0,26 Euro auf Zeitaufwand. Das Zählen am Abend, der Kassenbericht, das Wechselgeld vom Bankschalter: All das verschwindet nicht, nur weil keine Rechnung kommt. Wie die Kassenführung mit Bargeld in Deutschland korrekt aussieht, inklusive täglichem Kassenbericht und Kassen-Nachschau, erklärt der Artikel zur Kasse im Friseursalon, der oben verlinkt ist.

Rechenbeispiel: ein Salon mit drei Stühlen

Alle folgenden Zahlen sind ein bewusst einfaches Rechenbeispiel, keine Messung. Angenommen wird ein Salon mit drei Stühlen und 400 Zahlungen im Monat zu durchschnittlich 60 Euro, also 24.000 Euro Umsatz. 60 Prozent der Zahlungen laufen über Karte oder Smartphone (240 Zahlungen, 14.400 Euro), 40 Prozent bar (160 Zahlungen, 9.600 Euro). Alle Gebühren sind Nettobeträge nach den Preisseiten vom 29. Oktober 2026; der Hardwarepreis ist einmalig und hier nicht auf den Monat umgelegt.

Variante Rechnung Gebühren im Monat (netto)
SumUp, umsatzbasiert 14.400 € × 1,39 % 200,16 €
SumUp, Zahlungen Plus (nur, wenn alle Karten EWR-Verbraucherkarten sind) 14.400 € × 0,79 % + 19 € Abo 132,76 €
PayPal Point of Sale 14.400 € × 1,39 % 200,16 €
studiolution Pay (nur Girocard-Satz dokumentiert, Staffel bis 5.000 € als Obergrenze) 14.400 € × 0,85 % + 240 × 0,09 € 144,00 €
Treatwell Pay 14.400 € × 0,79 % + 240 × 0,20 € 161,76 €
Planity 14.400 € × 0,79 % + 240 × 0,19 € 159,36 €

Zum Vergleich die Bargeldseite: 160 Barzahlungen zu den 0,60 Euro, die die Bundesbank für kleine Betriebe ermittelt hat, ergeben rund 96 Euro im Monat, überwiegend als Arbeitszeit, nicht als Überweisung an einen Anbieter.

Drei Lesehinweise, die wichtiger sind als die zweite Nachkommastelle:

  • Umsatz bleibt Umsatz. Die 24.000 Euro ändern sich durch kein Terminal. Die Gebühren mindern Ihren Gewinn, und zwar in diesem Beispiel um 133 bis 200 Euro im Monat, also um 1.600 bis 2.400 Euro im Jahr, vor Hardware und Softwarepaket. Wer das gegen die Zeit rechnet, die 160 Barzahlungen weniger kosten würden, muss ehrlich mit dem eigenen Stundensatz rechnen.
  • Der Fixbetrag trifft kleine Tickets. Bei 20 Cent je Zahlung macht der Fixanteil in diesem Beispiel 48 Euro aus, fast ein Drittel der Treatwell-Gebühr. Ein Salon mit vielen Herrenhaarschnitten um 25 Euro sollte den Fixbetrag höher gewichten als ein Salon mit langen Farbterminen.
  • Das Paket zählt mit. Die 0,79 Prozent von Treatwell oder Planity gibt es nur mit der jeweiligen Salonsoftware. Addieren Sie deren Monatspreis, bevor Sie gegen SumUp oder PayPal rechnen, die ohne Abo auskommen. Umgekehrt enthält das Softwarepaket Funktionen, die Sie sonst woanders bezahlen.

Trinkgeld und Kasse: zwei Nebenwirkungen der Kartenzahlung

Sobald Karten den Großteil der Zahlungen ausmachen, verändern sich zwei Routinen, die in vielen Salons unbemerkt schieflaufen.

Trinkgeld. Bar gegebenes Trinkgeld landet direkt bei der Friseurin. Am Terminal eingetipptes Trinkgeld landet erst auf Ihrem Geschäftskonto und muss dokumentiert an die Mitarbeiterin weitergegeben werden, sonst sieht es für das Finanzamt wie Ihr Umsatz aus. Für Angestellte bleibt es nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, für Sie als Inhaberin ist es Betriebseinnahme mit Umsatzsteuer. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Terminal eine Trinkgeldfunktion hat, die den Betrag getrennt ausweist und einer Mitarbeiterin zuordnet, und wie die Auszahlung dann läuft. Die Einzelheiten, von der Steuerfreiheit bis zur Trinkgeldliste, stehen im Artikel zum Trinkgeld im Friseursalon bei Kartenzahlung.

Kasse. Eine Kartenzahlung ist ein Geschäftsvorfall wie eine Barzahlung und gehört mit der Zahlungsart in die Einzelaufzeichnung. Bei einer elektronischen Kasse mit TSE wird die Zahlungsart je Vorgang erfasst und der Beleg ausgegeben, bei einer offenen Ladenkasse müssen Kartenumsätze vom gezählten Bargeld sauber getrennt im Kassenbericht erscheinen. Ein Terminal, das mit Ihrer Kasse verbunden ist, erspart die Doppelerfassung und den klassischen Fehler, eine Kartenzahlung versehentlich als bar zu buchen. Und: Der Terminalanbieter zahlt Ihnen die Umsätze gesammelt aus, oft am Folgetag, bei Treatwell Pay standardmäßig alle zwei Wochen mit Option auf täglich. Die Gutschrift auf dem Konto muss sich mit den Einzelumsätzen in der Kasse abstimmen lassen, sonst wird die nächste Prüfung mühsam.

Praktisch umsetzen: so stellen Sie die Zahlungsarten im Salon auf

  • Kommunizieren Sie die Zahlungsarten vor dem Termin. Auf der Buchungsseite, in der Buchungsbestätigung, am Empfang und auf dem Google-Unternehmensprofil. Das ist nicht nur Service, sondern bei einem Bargeldausschluss die rechtliche Voraussetzung (siehe oben).
  • Kein Aufschlag für Kartenzahlung. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die der Kundin ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte, einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Lastschrift auferlegt; bei Karten gilt das für Verbraucherkarten im Anwendungsbereich der EU-Interchange-Verordnung, also für die üblichen Girocards, Debit- und Kreditkarten privater Kundschaft. Die Gebühr ist Ihr Kostenposten und gehört in die Kalkulation Ihrer Preise, nicht auf den Bon.
  • Ein Mindestbetrag für Kartenzahlung ist über die Vertragsfreiheit möglich, wenn er vorher sichtbar angekündigt ist. Ob Ihr Zahlungsanbieter ihn zulässt, steht in dessen Bedingungen; Treatwell etwa nennt auf seiner Zahlungsseite ausdrücklich keinen Mindestbetrag für Kartenzahlungen. Rechnen Sie vorher nach, ob er sich lohnt: Bei 0,79 Prozent plus 20 Cent kostet eine Zahlung über 10 Euro 28 Cent, der Weg der Kundin zum Geldautomaten kostet Sie womöglich den nächsten Termin.
  • Halten Sie einen Ersatzweg bereit. Ein Terminal fällt aus, das WLAN auch. Tap to Pay auf dem Smartphone oder ein zweiter Leser für 30 Euro verhindert, dass ein Samstag zur reinen Bargeldfrage wird.
  • Behalten Sie den Wechselgeldbestand im Griff. Wer Karten anbietet, braucht weniger Bargeld in der Lade. Ein kleinerer Bestand heißt kürzeres Zählen und weniger Risiko, verlangt aber einen täglich korrekten Kassenbericht.
  • Vergleichen Sie jährlich. Die Gebühren in der Tabelle oben ändern sich, SumUp und PayPal kündigen Änderungen mit Frist an, Plattformen passen Pakete an. Einmal im Jahr die Monatsabrechnung des Terminals gegen zwei andere Angebote halten, kostet eine halbe Stunde.

Was ViteUneCoupe hier leistet und was nicht

ViteUneCoupe ist eine Terminbuchungssoftware für Friseursalons, keine Zahlungslösung. In aller Deutlichkeit: Es gibt bei ViteUneCoupe kein Kartenterminal, keine Online-Zahlung bei der Buchung, keine Anzahlung, keine Kasse und keine Trinkgeldfunktion. Ihre Kundschaft bezahlt nach dem Termin im Salon, so wie heute, mit dem Terminal und der Kasse, die Sie oben ausgewählt haben. Die Buchung selbst ist für den Salon dauerhaft kostenlos und ohne Provision, egal wie viele Termine online eingehen: eigene Buchungsseite, Leistungskatalog, Mitarbeiterplanung, Kundenkartei und Kalender sind in der kostenlosen Version enthalten.

Zwei Berührungspunkte gibt es trotzdem. Erstens die Kommunikation: Die Buchungsseite und die Buchungsbestätigung sind der Ort, an dem Ihre Kundschaft vor dem Termin erfährt, wie sie bezahlen kann. Im Standard-Tarif für 29 € zzgl. MwSt. pro Monat, monatlich kündbar, verschickt ViteUneCoupe Bestätigungs-, Erinnerungs- und Dankes-E-Mails und synchronisiert den Kalender per ICS. Zweitens der Umgang mit Ausfällen: Statt einer Anzahlung über ein Zahlungsmodul setzt ViteUneCoupe auf Erinnerungen und, als angekündigte Funktion, auf einen Anti-No-Show-Schutz durch Hinterlegung der Bankkarte im Tarif Standard + Anti No-Show für 49 € zzgl. MwSt. pro Monat. Dieser Tarif ist als "bald verfügbar" angekündigt und noch nicht buchbar. Wer heute eine Anzahlung oder ein Ausfallhonorar durchsetzen möchte, findet die Rechtslage im Artikel zu Stornobedingungen und Anzahlung im Friseursalon und braucht dafür in der Praxis eine der oben genannten Zahlungslösungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Friseursalon in Deutschland nur Kartenzahlung akzeptieren?

Ja, wenn der Ausschluss von Bargeld vor dem Vertragsschluss vereinbart wird, nach Auffassung der Bundesbank zum Beispiel durch einen gut sichtbaren Aushang, bei Online-Buchungen sinnvollerweise auch auf der Buchungsseite und in der Bestätigung. Ohne diese Vereinbarung gilt § 14 BBankG: Euro-Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel und müssen angenommen werden. Eine EU-Verordnung, die die Annahmepflicht für Bargeld verschärfen würde, ist in Verhandlung, aber nicht beschlossen. Dies ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.

Muss ich als Friseur Kartenzahlung anbieten?

Nein. Stand Oktober 2026 gibt es keine gesetzliche Pflicht, unbare Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine schrittweise Akzeptanzpflicht für mindestens eine digitale Zahlungsoption, Zeitpunkt und Schwellen sind offen. Wirtschaftlich spricht allerdings viel dafür: 2025 wurden laut Bundesbank erstmals mehr als die Hälfte der Alltagszahlungen unbar getätigt.

Was kostet ein Kartenterminal im Friseursalon pro Monat?

Das hängt vom Anbieter, vom Karten-Mix und von Ihrem Umsatz ab. Bei 14.400 Euro Kartenumsatz aus 240 Zahlungen kostet das Beispiel aus diesem Artikel zwischen rund 133 Euro (SumUp mit Abo, nur EWR-Verbraucherkarten) und rund 200 Euro (SumUp oder PayPal ohne Abo) netto im Monat; Treatwell Pay und Planity liegen bei rund 160 Euro, jeweils ohne das verpflichtende Softwarepaket. Die Gebühren mindern den Gewinn, nicht den Umsatz.

Darf ich für Kartenzahlung einen Aufschlag verlangen?

Nein. § 270a BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die der Kundin ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte, einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Lastschrift auferlegen; bei Karten gilt das für die üblichen Verbraucherkarten. Die Terminalgebühr ist ein Kostenposten des Salons und gehört in die Preiskalkulation.

Ist Bargeld für meinen Salon wirklich billiger als Kartenzahlung?

Nicht unbedingt. Nach der Bundesbank-Studie zu den Kosten von Zahlungsmitteln kostet Bargeld kleine Betriebe im Schnitt 0,60 Euro je Transaktion, vor allem als Zeitaufwand für Kassieren, Zählen und Bankwege, die Girocard 1,33 Euro je Transaktion. Die Zahlen stammen aus dem Einzelhandel, Friseursalons wurden nicht gesondert ausgewertet. Entscheidend ist, wie Sie Ihre eigene Zeit bewerten und wie viele Kundinnen ohne Terminal gar nicht oder später bezahlen würden.

Kann ich über ViteUneCoupe Kartenzahlungen oder Anzahlungen abwickeln?

Nein. ViteUneCoupe verwaltet Termine, Kalender und Kundenkartei, dauerhaft kostenlos und ohne Provision, wickelt aber keine Zahlungen ab: kein Terminal, keine Online-Zahlung, keine Anzahlung, keine Kasse. Die Kundschaft bezahlt im Salon mit Ihrem Terminal oder bar. Ein Anti-No-Show-Schutz über die Hinterlegung der Bankkarte ist für den Tarif Standard + Anti No-Show (49 € zzgl. MwSt. pro Monat) angekündigt und noch nicht verfügbar.

↑ Zurück zum Inhalt